Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes

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1 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 1 Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes Befruchtung Einnistung des befruchteten Eis = Nidation Beginn der Eröffnungswehen oder operative Öffnung des Uterus Embryonenschutzgesetz Schwangerschaftsabbruch 218 ff. StGB 211 ff. StGB fahrlässig nicht strafbar vorsätzlich Fremdabbruch und Selbstabbruch der Schwangerschaft, 218 für Dritte und subsidiär: Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung, 218 b StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 2 Tatbestandsmerkmal (anderer) Mensch als Tatobjekt Abgrenzungsprobleme 1. Noch-Nicht-Mensch Leibesfrucht, 218 ff. StGB 2. Nicht-Mensch Problem: anencephale Neugeborene 3. Nicht-Mehr-Mensch Leiche, 168 StGB

2 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 3 Tötungsdelikte: Abgrenzung Mensch/Leiche Herztod (Stillstand von Kreislauf und Atmung) Hirntod (Ausfall der integrativen Hirnfunktion) Mensch biologischer Tod (Ende jeder biologischen Lebensregung) Leiche StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 4 Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes: Abgrenzung: 218 / 211 ff., 222, 229 StGB Schwangerschaft Geburt lebendes Kind Handlung Erfolg Einwirkung auf die Leibesfrucht Tod oder Körperverletzung Maßgeblich ist die Art des Lebewesens zum Zeitpunkt der Handlung (h. M.).

3 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 5 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs, 218 a StGB - Struktur der Vorschrift - Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Fristenregelung mit Beratungspflicht (Tatbestandsausschließungsgrund) medizinisch-soziale Indikation (Rechtfertigungsgrund) fristgebundene kriminologische Indikation (Rechtfertigungsgrund) Abs. 4 Privilegierung der Schwangeren StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 6 Die Grundproblematik der Arzt Patient Pflicht zur Lebenserhaltung Selbstbestimmungsrecht Schutz (auch) des (verlöschenden) menschlichen Lebens Recht auf einen menschenwürdigen Tod

4 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 7 : Überblick Aktive Direkte (Einverständliche) durch gezielte Lebensverkürzung (auch in Fällen aussichtsloser Prognose und schwerster Leiden) Passive Nichteinleitung oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen mit (mutmaßlicher) Einwilligung des Patienten, um ihm einen menschenwürdigen Tod zu ermöglichen. ( durch Sterbenlassen) Indirekte Lebensverkürzende Schmerzlinderung mit (mutmaßlicher) Einwilligung des Patienten StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 8 : Gezielte Lebensverkürzung oder Nichteinleitung / Abbruch einer (künstlichen) Lebensverlängerung Krankheitsverlauf ohne intensivmedizinische Behandlung Krankheitsverlauf mit intensivmedizinischer Behandlung Todeseintritt Sterbephase Nichteinleitung einer künstlichen Lebensverlängerung oder... Todeseintritt Gezielte Lebensverkürzung = aktive... Abbruch einer (künstlichen) Lebensverlängerung = passive

5 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 9 Strafbarkeit der Aktive/Direkte Passive Indirekte (Einverständliche) durch gezielte Lebensverkürzung selbst bei aussichtsloser Prognose und schwersten Leiden Nichteinleitung oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen mit (mutmaßlicher) Einwilligung des Patienten, um ihm einen menschenwürdigen Tod zu ermöglichen. Lebensverkürzende Schmerzlinderung mit (mutmaßlicher) Einwilligung des Patienten strafbar (arg.: 216 StGB) nicht strafbar nicht strafbar StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 10 Selbsttötung - strafrechtliche Abgrenzungsproblematik Opfer Täter der Fremdtötung / Teilnehmer der Selbsttötung tötet sich selbst hilft dabei straflos möchte sterben tötet auf Verlangen strafbar als Täter ( 216 StGB) tötet sich selbst steuert die Tötung strafbar als mittelbarer Täter ( 211 ff. StGB)

6 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 11 Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung Fälle des einseitig fehlgeschlagenen Doppelselbstmordes Abgrenzungskriterium Tatherrschaft Rspr. Lit. Wer beherrscht das tödliche Geschehen nach dem Gesamtplan? Hatte der Getötete beim todbringenden Akt noch die Entscheidungsfreiheit? StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 12 Grundsatz des absoluten Lebensschutzes - Konsequenzen Kein Abweichen von den Kausalitätsregeln auch bei nur noch geringer Lebenserwartung Keine Rechtfertigung durch Einwilligung (vgl. 216 StGB) Keine Abwägung Leben gegen Leben nach 34 StGB Keine qualitative Differenzierung in der Strafzumessung

7 StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 13 Prozessvoraussetzung: Leben des Beschuldigten Tod des Beschuldigten als Verfahrenshindernis (Ausnahme: Wiederaufnahme gem. 361 StPO) Begrenzte Lebenserwartung als Verfahrenshindernis (Fall Honecker; umstr.)

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