caritas Fachambulanzen
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- Alexa Maurer
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1 caritas Fachambulanzen für Suchtprobleme in der Diözese Regensburg Inhalt Referat Suchthilfe Redaktion Öffentlichkeitsarbeit Layout Keysselitz Deutschland Druck Manz Druck Regensburg caritas Regensburg Caritasverband für die Diözese Regensburg e.v. Von-der-Tann-Straße Regensburg Telefon 09 41/ Telefax 09 41/ info@caritas-regensburg.de
2 2 7 Die Hintergrund und Entwicklung Angebot der Fach ambulanzen für Personen mit substanzbezogenen Störungen Die Gründe, die für eine ambulante Behandlung sprechen, sind das Ergebnis langjähriger Erfahrungen in unterschiedlichen Rehaformen. Die Fachambulanzen der Caritas in der Diözese Regensburg bieten seit vielen Jahren ambulante Behandlung an. Seit den achtziger Jahren erfolgte eine breit angelegte Qualifizierung von Mitarbeitern. Mitte der neunziger Jahre und jetzt in der aktuellen»vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen«zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern vom 4. Mai 2001 definierten die Kostenträger für sich den Begriff» «; dazu die Bedingungen zur Gewährung und Abrechnung dieser Leistungen. Die Anforderungen an Einrichtungen, die ambulante medizinische Leistungen zur durchführen können, wurden festgelegt. Seither gibt es auch klare Kriterien zur Indikationsstellung für die diffe renzierte Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer bei Abhängigkeitserkrankungen. Seit vielen Jahren arbeiten die Fachambulanzen der Caritas mit der regionalen Rentenversicherung gut zusammen. Mit der nun federführenden Deutschen Rentenversicherung steht die Caritas in gutem Kontakt. Zielgruppe und Indikation Die ist ein Angebot für al kohol-, medikamenten-, drogen- und mehrfach ab hän gige Er wachsene. Die»Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen«nennt eine Reihe von Kriterien für die vorrangige Durchführung einer ambulanten Behandlung: 1. Seelische, körperliche und soziale Störungen sind so ausgeprägt, dass eine ambulante Maßnahme Erfolg verspricht und eine stationäre nicht (mehr) erforderlich ist. 2. Das soziale Umfeld des Abhängigkeitskranken hat (noch) stabilisierende oder unterstützende Funktion. Wenn Belastungsfaktoren bestehen, müssen diese durch bedarfsgerechte therapeu tische Leistungen aufgearbeitet werden. Die ambulante Behandlungsstelle kann nicht allein die Funktion eines intakten sozialen Umfeldes übernehmen. 3. Die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld ist nicht (mehr) erforderlich. Es sind von daher keine maßgeblichen negativen Einflüsse auf den therapeutischen Prozess zu erwarten. Das Angebot der Caritas-Fachambulanzen umfasst folgende Bereiche: Beratung, Diagnostik, Motivationsarbeit und Indi kationsstellung Case-Management Rückfall-Prävention Psychosoziale Begleitung bei Substitutionsbehandlung Vermittlung in stationäre Einrichtungen Beratung und Behandlung von Familienangehö rigen und anderen Bezugspersonen Beratung anderer Fachdienste und Einrichtungen Begleitende Betreuung während einer stationären Unterbringung oder Inhaftierung Nachsorge Kooperation mit Selbsthilfegruppen Sekundärprävention und Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung bei Kontakten mit Behörden Angebote zur Raucherentwöhnung Vermittlung materieller Hilfen Die Fachambulanzen decken das gesamte Spektrum substanzbezogener Störungen ab. Dazu gehören Abhängigkeiten von Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen. Sie helfen auch bei sogenannten Verhaltenssüchten wie Essstörungen mit Krankheitswert oder pathologisches Glücksspiel. Kooperationen und Qualitätssicherung Die Fachambulanzen arbeiten im»therapieverbund Caritas«mit folgenden Einrichtungen der Caritas-Suchthilfe zusammen: Fachklinik für alkohol- und medikamenten - abhängige Frauen und Männer in Haselbach, Caritas-Adaptionseinrichtung START in Regensburg Kreuzbund e.v. Selbsthilfe und Helfer - gemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige Eine enge Kooperation mit weiteren Fachstellen und Diensten der Caritas vor Ort verkürzt die Wege der Hilfe, z. B.: Schuldnerberatung Sozialberatung Erholungs- und Familienhilfen Katholische Schwangerschaftsberatung Beratungsstelle für seelische Gesundheit Pflege Die Dokumentation im Bereich der Suchthilfe basiert auf dem Einrichtungsbezogenen Informationssystem (EBIS). Grundlage für unsere Arbeit ist ein eigenes im Rahmen des Qualitätsprojektes der Caritas-Suchthilfe CaSu entwickeltes Qualitätshandbuch.
3 6 3 Settings der n Die kann in unterschiedlichen Settings ablaufen: ausschließlich ambulant 4. Der Abhängigkeitskranke ist beruflich (noch) ausreichend integriert. Arbeitslosigkeit, fehlende Erwerbstätigkeit oder lange Arbeitsunfähigkeit schließen eine ambulante Entwöhnung nicht aus. Die sich abzeichnende Notwendigkeit zur Reintegration in das Erwerbsleben wird durch eine wohnortnahe unterstützt. ausschließlich substituierter ambulant Opiatabhängiger ausschließlich ambunach 35/36 BtmG lant bei Drogenkonsumenten in entsprechend anerkannten Einrichtungen 5. Eine stabile Wohnsituation ist vorhanden. 6. Die Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit, zur regelmäßigen Teilnahme und zur Einhaltung des Therapieplans in der ambulanten Entwöhnung scheint vorhanden. 7. Der Abhängigkeitskranke ist bereit und in der Lage, abstinent zu leben und suchtmittelfrei re - gelmäßig am ambulanten Therapieprogramm teilzunehmen. im Anschluss an bzw. Nachsorge eine stationäre Reha 8. Auch bei einem langen oder intensiven Suchtverlauf kann die Indikation für eine ambulante Entwöhnung bestehen. Kombinationstherapie ambulant (initial) stationär (Kurzzeit- ) ambulant (Nachsorge) 9. Ausreichende Mobilität ist vorhanden: Die tägliche Fahrt z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist möglich. Der Abhängigkeitskranke muss in der Lage sein, innerhalb einer angemessenen Zeit (etwa 45 Minuten) die Einrichtung zu erreichen bzw. nach Hause zurück zu kehren. In Abhängigkeit von Art und Schwere der Erkrankung kann die Reha entweder ausschließlich ambulant oder in Kom bination mit einem stationären Aufenthalt erfolgen. Kostenübernahme und Antragsverfahren Kostenträger der n sind vorrangig die Renten-, in zweiter Linie die Krankenversicherungen (bei Beamten die Beihilfe). Der Versicherte beantragt beim zuständigen Kostenträger per Formblatt die Genehmigung einer ambulanten Re - habilitationsmaßnahme. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind in Einzelabsprache zu klären. Dem Antrag beizufügen sind: ein ärztlicher Befundbericht über die Notwendigkeit einer Reha wegen einer behandlungsbedürftigen substanzbezogenen Störung ein von der Fachambulanz für Suchtprobleme erstellter Sozialbericht, welcher eine Darstellung der Konsummuster, des sozialen Umfeldes, der Problementwicklung sowie den Behandlungsvorschlag enthält. Der Antrag auf eine ambulante ist schriftlich beim Kosten träger einzureichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fach ambulanzen bearbeiten das Antragsverfahren zu sammen mit den Klienten. Eine mindestens vierwöchige Vorbereitungsphase bietet die Möglichkeit, diese Vorbedingungen abzuklären, sich mit grundlegenden Informationen über das aktuelle Verständnis von Abhängigkeit zu versorgen, Angehörige nach Möglichkeit in die Entscheidung einzubeziehen. Sollte am Ende dieser Vorbereitung oder nach der Entschei dung über den Kostenantrag eine ambulante nicht in Frage kommen, helfen die Mitarbeiter der Fachambulanz bei der Vermittlung alternativer Unterstützungsformen. Die bietet gegenüber einer stationären Entwöhnungsbehandlung Vorteile: Die Wohnortnähe und die Gestaltung der Be - handlung ermöglichen dem Rehabilitanden, seinen beruflichen und privaten Verpflichtungen während der Reha-Maßnahme nachzukommen. Angehörige können flexibel und in größerem Umfang einbezogen werden. Der häufig schwierige Übergang vom geschützten Rahmen der Klinik in den Alltag entfällt. Die Therapie begleitet den Erkrankten im Alltag. Aktuelle Herausforderungen können unmittelbar bewältigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die der richtige Weg sein.
4 4 5 Ausgehend von der eigenen indi viduellen Situation kann der Teilnehmer neue Behandlungswege in den Blick nehmen. Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist auch ein gewisses Maß an sprachlicher Ausdrucksfähigkeit von Seiten des Teilnehmers. Wichtig ist die Bereitschaft und das Interesse, sich selbst im Austausch mit anderen zu erkunden: In der Entstehung der Abhängigkeit, in den vorhandenen Belastungen und Ressourcen, in erlebten Fortschritten während der Zusammenarbeit und in der Aufarbeitung auftretender Krisen und Rückfalltendenzen. Grundlage für den Erfolg der Maßnahme ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut und Rehabilitand. Entscheidungen, beispielsweise über die Dauer der Zusammenarbeit und eventuelle Verlängerungsanträge, treffen Rehabilitand und Therapeut auf der Grundlage angemessener Information gemeinsam. Ziele der Erreichen und Aufrechterhalten der Suchtmittelabstinenz Besserung bzw. Behebung komorbider Störungen Erhaltung oder dauerhafte Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Ausgehend von dieser Zielsetzung werden mit den Rehabilitanden individuelle Ziele vereinbart. Vorbereitungsphase und Motivationsphase Es ist wichtig, für jeden Einzelnen die passende Form der Unterstützung zu finden. Deshalb sollte jeder Teilnehmer in einer Vorbereitungs- und Motivationsphase zunächst seine eigene Ausgangslage bewerten. In dieser Phase werden ihm mögliche Behandlungswege vorgestellt. Die Indikation für die Reha-Maßnahme wird geklärt. Daraus entsteht die gemeinsame Entscheidung, einen Antrag auf Kostenübernahme für eine zu stellen. Die Vorbereitungs- und Motivationsphase mit regelmäßigen Kontakten dauert mindestens vier Wo chen und geht der n voraus. Diagnostik Zu Diagnose und Indikationsstellung ist eine Reihe von Kontakten vor Beginn der Reha erforderlich. In Gesprächen mit den Betroffenen und gegebenenfalls mit dem behandelnden Haus- und Facharzt erfolgt eine erste Problemerfassung. Um etwaige medizinische Hinderungsgründe für eine auszuschließen, steht am Anfang eine ärztliche Untersuchung. Verhaltensbeobachtung, Testuntersuchungen und fremdanamnestische Erhebungen komplettieren die psychosoziale Diagnostik. Abschließend wird der Therapieplan erstellt. Behandlungsphase Die Behandlung umfasst regelmäßig Einzel-, Familien- und/oder Gruppentherapien. Ein therapeutisches Einzelgespräch dauert 50 Minuten, ein Gruppengespräch 100 Minuten. Gemäß der»vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen«gewähren die sträger zunächst die Durchführung einer festgelegten Anzahl von therapeutischen Einzel-/Gruppengesprächen sowie bei Bedarf und auf Antrag weitere Therapieeinheiten. Diese ambulanten Leistungen werden in einer Regelbehandlungszeit von durchschnittlich neun Monaten erbracht. Abweichungen der Behandlungszeit sind möglich. Je nach Konzept und Gegebenheiten der Einrichtung vor Ort kann die Phase der Behandlung eine unterschiedliche Akzentuierung aufweisen. Die beigefügte Darstellung der jeweiligen Fachambulanz gibt hierüber Auskunft. Am Ende der n erfolgt eine Abschlussuntersuchung durch den Arzt der Fachambulanz. Die Befunde und Berichte anderer mitbehandelnder Ärzte werden dabei berücksichtigt. Kontrolle des Beikonsums und der Abstinenz Die Fachambulanzen überprüfen die Abstinenz von Suchtmitteln zufällig oder anlassbezogen. Obligatorisch erheben sie aussagekräftige Blutwerte zu Beginn und am Ende der Zusammenarbeit. Nachsorge Alle Caritas-Fachambulanzen leisten Nachsorge. Weitere professionelle Unterstützung ist im Rahmen des Gesamtangebots der Fachambulanz im Einzelfall selbstverständlich möglich und sinnvoll. Zusätzlich empfiehlt sich in der Nachsorgephase die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe. Evaluation und Katamnese Nach Abschluss der Behandlung werden die Teilnehmer zu ihrem Befinden befragt. Katamnestische Erhebungen erfolgen in Abständen von sechs und zwölf Monaten. Das körperliche und see lische Befinden der Teilnehmer sind maßgeblich für den Erfolg der Reha.
5 caritas Fachambulanzen für Suchtprobleme in der Diözese Regensburg Regensburg Von-der-Tann-Straße 9 Telefon 09 41/ Telefax 09 41/ suchtambulanz@ caritas-regensburg.de Schwandorf Ettmannsdorfer Straße Telefon / Telefax / beratung@ suchtambulanz-schwandorf.de Straubing Obere Bachstraße 12 Telefon / Telefax / beratung@ suchtambulanz-straubing.de Tirschenreuth Ringstraße 55 Telefon / Telefax / beratung@suchtambulanztirschenreuth.de Weiden Nikolaistraße 6 Telefon 09 61/ Telefax 09 61/ beratung@caritas-suchtambulanzweiden.de online im Internet
6 caritas Fachambulanzen für Suchtprobleme in der Diözese Regensburg Amberg Dreifaltigkeitsstraße 3 Telefon / Telefax / beratung@suchtambulanz-amberg.de Cham Klosterstraße 13 Telefon / Telefax / bindl@caritas-cham.de Deggendorf Bahnhofstraße 7 Telefon 09 91/ Telefax 09 91/ beratung@suchtambulanzdeggendorf.de Dingolfing Griesgasse 21 Telefon / Telefax / beratung@suchtambulanzdingolfing.de Kelheim Pfarrhofgasse 1 Telefon / Telefax / fachambulanz@caritas-kelheim.de Landshut Freyung 619 Telefon 08 71/ Telefax 08 71/ mail@suchtberatung-landshut.de Parsberg Alte Seer Straße 2 Telefon /73 90 Telefax /73 90 beratung@suchtambulanz-parsberg.de
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