Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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1 Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI DIE Aufsichtsbehörde ENSi

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3 2 3 Aufsicht durch den Bund Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichts behörde des Bundes im Kernenergiebereich. Es hat am 1. Januar 2009 seine Tätigkeit als Nachfolgeorganisation der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK aufgenommen. Die Aufgaben und das Personal der HSK sind dabei übernommen worden. Das ENSI ist eine unabhängige öffentlichrechtliche Anstalt vergleichbar z.b. mit der SUVA. Es hat seinen Sitz in Brugg im Kanton Aargau. Das ENSI beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen. Zu diesen Kernanlagen zählen die Kernkraftwerke, die Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie die nuklearen Forschungseinrichtungen des Paul Scherrer Instituts in Villigen, der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne und der Universität Basel. Der Aufsichtsbereich des ENSI reicht von der Projektierung über den Betrieb und die Stilllegung der Anlagen bis zur Entsorgung der radio aktiven Abfälle. In den behördlichen Aufgaben eingeschlossen sind der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie der Schutz vor Sabotage und Terrorismus. Weiter beaufsichtigt das ENSI die Transporte radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen und die Untersuchungen zur geologischen Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle. Das ENSI ist auch in die Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke involviert und erstellt entsprechende Sicherheitsgutachten.

4 Im Auftrag der Bevölkerung Die schweizerischen Kernanlagen einschliesslich der zukünftigen Tiefenlager für radioaktive Abfälle dürfen Mensch und Umwelt nicht gefährden. Das ENSI setzt diese gesetzliche Forderung durch und handelt als unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Auftrag der Bevölkerung. Es wacht darüber, dass die Betreiber ihre Verantwor - tung für den sicheren Betrieb wahrnehmen und dass die Anlagen in einem sicheren Zustand sind. Wenn sicherheitsrelevante Defizite bestehen, greift das ENSI frühzeitig ein, also bevor eine Gefahr für die Bevölkerung entsteht. Es würde in einem solchen Fall Massnahmen bis hin zur Abschaltung verlangen. Auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Das ENSI fördert die nukleare Sicherheitsforschung. Zudem ist es in über 70 internationalen Kommissionen und Fachgruppen für die Sicherheit der Kernenergie vertreten und arbeitet aktiv an der Weiterentwicklung der internationalen Sicherheitsvorgaben mit. Dank dieser Vernetzung bewegt sich das ENSI stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und kann seine Aufsichtstätigkeit auf die weltweiten Erfahrungen mit der Kernenergie abstützen. Das ENSI legt Wert auf den Wissenserhalt und die Weitervermittlung des Wissens. Es ist ein Ansprechpartner für Fragen zur Sicherheit der Kernenergie.

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6 Aufgaben Das ENSI teilt seine Aufsichtstätigkeit in zwei Hauptaufgaben ein: die Anlagenbegutachtung und die Betriebsüberwachung. Zur Anlagenbegutachtung gehören folgende Schwerpunkte: Grundlagen und Richtlinien Die Begutachtung und Überwachung von Kernanlagen basiert auf Gesetzen, Richtlinien und technisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Darin sind die Sicherheitsanforderungen und die Kriterien, nach denen sich die Beurteilung des ENSI richtet, transparent dargestellt. Die Grundlagen und Richtlinien werden vom ENSI nach dem Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt. In den Richtlinien werden zum Beispiel Strahlenschutzziele beim Betrieb von Kernanlagen vorgegeben, die Berichterstattung über den Betrieb oder die Organisation von Kernkraftwerken geregelt und die Anforderungen für die geologische Tiefenlagerung festgelegt. Gutachten Das ENSI erstellt Sicherheitsgutachten, wenn Betreiber von Kernanlagen Anträge stellen, die über die bestehende Betriebsbewilligung hinausgehen beispielsweise werden die periodischen Sicherheitsüberprüfungen aller Kernkraftwerke vom ENSI beurteilt und die Ergebnisse mit allfälligen Auflagen in einem Gutachten festgehalten. Das Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager stützt sich auf die Sicherheitsgutachten des ENSI ab. Freigaben Anträge für die Änderungen von Kernanlagen, die durch bestehende Betriebsbewilligungen abgedeckt sind, behandelt das ENSI und erteilt bei positivem Entscheid eine Freigabe. Beispiele dafür sind Änderungen an sicherheitstechnisch klassierten Komponenten und Systemen oder Änderungen von technischen Spezifikationen.

7 6 7 Die Betriebsüberwachung beinhaltet die folgenden Schwerpunkte: Kontrolle, Inspektion und Zulassung Das ENSI prüft die Berichterstattung der Betreiber, führt regelmässige Aufsichtsgespräche durch und kontrolliert die Kernanlagen inklusive deren Organisation und Betrieb durch Inspektionen vor Ort. Das ENSI lässt für sicherheitsrelevante Positionen in Kernanlagen nur Personen zu, die über die notwendigen Fähigkeiten und Ausbildungen verfügen. Revision Jedes Kernkraftwerk führt jährlich im Sommer eine mehrwöchige Revision durch, während welcher Unterhaltsarbeiten und Repa raturen im Werk durchgeführt werden. Gleichzeitig wird Brennstoff erneuert. Diese Revisionsstillstände der Kernkraftwerke werden vom ENSI intensiv begleitet und überwacht. Aufgabenbereiche des ENSI Anlagenbegutachtung Grundlagen und Richtlinien Gutachten Freigaben Betriebsüberwachung Kontrolle, Inspektion und Zulassung Revision Strahlenüberwachung Fernüberwachung und Prognose Vorkommnisbearbeitung Notfallbereitschaft Sicherheitsbewertung Strahlenüberwachung Das ENSI überwacht zum Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umwelt die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Dosislimiten. Es kontrolliert die Radioaktivitätsabgaben der Kernanlagen und die Einhaltung der Abgabelimiten. Es ermittelt die Strahlenexposition der Bevölkerung und des Werkpersonals. Fernüberwachung und Prognose Das ENSI betreibt um jede Kernanlage herum ein Messsystem für die automatische Dosisleistungsüberwachung sowie ein System zur Übermittlung von Anlageparametern aus den Kernkraftwerken. Die Messungen dienen der Beweissicherung. Die Daten ermöglichen es dem ENSI, bei einem Störfall Prognosen für dessen Entwicklung und eine eventuelle Ausbreitung von Radioaktivität in der Umgebung zu erstellen.

8 Vorkommnisbearbeitung Vorkommnisse in schweizerischen und ausländischen Kernanlagen werden systematisch hinsichtlich ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit ausgewertet. Mit der Beurteilung der vom Betreiber ergriffenen Massnahmen wird zugleich überprüft, ob sich die Erkenntnisse auf andere Kernanlagen in der Schweiz übertragen lassen. Wenn nötig fordert das ENSI Verbesserungen. Notfallbereitschaft Bei Vorkommnissen in Kernanlagen steht die Notfallorganisation des ENSI für eine schnelle, fachlich fundierte und unabhängige Beurteilung der Lage bereit. Das ENSI ist in eine landesweite Organisation für die Be wältigung schwerer Störfälle eingebunden, der unter anderem die Nationale Alarmzentrale angehört. Sicherheitsbewertung Das ENSI fasst alle im Laufe eines Jahres anfallenden Daten zu einer umfassenden Sicherheitsbewertung zusammen. Daraus leitet es allfällige Massnahmen und seine künftige Aufsichtsplanung ab. In jährlichen Berichten über die Sicherheit der Kernanlagen, den Strahlenschutz und die gesam - melten Erfahrungen aus Betrieb und eigener Forschung legt das ENSI Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ab.

9 8 9 Basel Zürich 1 Bern 5 Genf KKW Mühleberg, 2 KKw Gösgen, 3 KKW Leibstadt, 4 KKW Beznau, 5 PSI und Zwilag

10 Gestern Geschichte der nuklearen Aufsicht in der Schweiz Als erste Aufsichtsbehörde der Schweiz im Nuklearbereich wurde 1960 die Eidgenössische Kommission für Sicherheit der Atomanlagen (KSA) eingesetzt. Bis 1982 entwickelte sich aus dem Sekretariat dieser Kommission in mehreren Schritten eine eigenständige Behörde, die Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (ASK). In der Aufsichtsverordnung von 1982 definierte der Bundesrat die Aufgaben und Pflichten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) als eidgenössische Aufsichtsbehörde, die bis Ende 2008 dem Bundesamt für Energie (BFE) unterstellt war. Die Unterstellung der Sicherheitsbehörde HSK unter das BFE, das sich mit der Energiepolitik und der Energieförderung befasst, widersprach den Unabhängigkeitsforderungen des Kernenergiegesetzes von 2005 und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit. Mit dem Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI-Gesetz) von 2007 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um diese Forderungen zu erfüllen und die HSK vom BFE zu entkoppeln. Anfang 2009 wurde diese Verselbstständigung mit der Gründung des ENSI als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes vollzogen. Überwacht wird das ENSI von einem unabhängigen Gremium, dem ENSI-Rat. Die Mitglieder dieses Rats werden vom Bundesrat gewählt; der ENSI-Rat rapportiert direkt dem Bundesrat.

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12 HEute international anerkannte Fachkompetenz Das ENSI bearbeitet ein breites Aufgabenspektrum. Dies spiegelt sich in den vielfältigen Berufen der rund 130 Mitarbeitenden wider. Eine grosse Mehrheit der Mitarbeitenden hat eine technische oder wissenschaftliche Ausbildung absolviert und kommt aus den Bereichen Maschinen-, Elektro- und Bauingenieur wesen, Physik, Chemie, Geologie, Biologie, Psychologie etc. Mit der Unterstützung von Forschungsprojekten in den Bereichen Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Entsorgung von radioaktiven Abfällen sowie Mensch, Organisation und Sicherheitskultur gewinnt das ENSI neue Erkenntnisse für die Aufsichtstätigkeit und die Entwicklung des Regelwerks. Gleichzeitig profitieren die ENSI-Mitarbeitenden fachlich vom Erfahrungsaustausch mit Forschenden aus der ganzen Welt. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und die konsequente Aus- und Weiterbildung sind wichtige Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit. Die Fachkompetenz des ENSI ist international anerkannt. Aufsichtsbereiche des ENSI: Kernkraftwerk Beznau Kernkraftwerk Mühleberg Kernkraftwerk Gösgen Kernkraftwerk Leibstadt Nuklearanlagen, darunter ein Forschungsreaktor am Paul Scherrer Institut (PSI) Forschungsreaktor an der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) Forschungsreaktor an der Universität Basel Zentrales Zwischenlager der ZWILAG in Würenlingen Transporte nuklearer Stoffe von und zu den Kernanlagen Behandlungsanlagen für radioaktive Abfälle Vorbereitende Arbeiten zur geologischen Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle Gesuche für neue Kernkraftwerke

13 Mitglieder des ENSI-Rats: 1 Dr. Peter Hufschmied (Präsident), dipl. Ing. ETH 2 Dr. Anne Eckhardt Scheck (Vize präsidentin), Biophysikerin 3 Dr. Hans-Jürgen Pfeiffer, Physiker 4 Prof. Dr. Horst-Michael Prasser, Professor für Kernenergiesysteme ETHZ 5 Jürg V. Schmid, Pilot, Sicherheitsexperte 6 Pierre Steiner, Elektroingenieur Geschäftsleitung: Dr. Hans Wanner (Direktor) 1 Dr. Georg Schwarz (Stv. Direktor) 2 Dr. Peter Flury 3 Dr. Georges Piller 4 Dr. Felix Altorfer Dr. Ralph Schulz 6 Jean-Claude Veyre

14 Nationale und internationale Kontakte Das ENSI pflegt in der Schweiz Kontakte zu: Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Bundesamt für Energie (BFE) Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Strahlenschutz diverse Kommissionen des Bundes (wie KomABC, KNS, KNE etc.) Nationale Alarmzentrale (NAZ) Paul Scherrer Institut (PSI) mit spezifischen Forschungsgruppen beaufsichtigte Werke respektive deren Betreiber kantonale Behörden Organisationen (z.b. aus dem Bereich Umweltschutz) Medien und Öffentlichkeit Das ENSI pflegt weltweit Kontakte zu: IAEA (International Atomic Energy Agency) OECD/NEA (Nuclear Energy Agency) bilaterale Kontakte der Schweiz mit den Nachbarländern, den USA und weiteren Kernenergieländern WENRA (Western European Nuclear Regulators Association) EU (Europäische Union) Bildnachweis Titelseite PSI S. 2/3 ENSI S. 4 Catherine Wenger S. 5 ImagePoint.biz S. 6/7 Luca Zanier S. 8 KKL S. 9 KKL, KKM, KKB, KKG, PSI, S. 10/11 KKM S. 13 ENSI S. 14 ENSI

15 14 15 Morgen Zukünftige Herausforderungen Im Bereich der nuklearen Aufsicht zeichnen sich für das ENSI wichtige Herausforderungen ab. Die bestehenden Kernkraftwerke werden älter, trotzdem dürfen keine Abstriche bei der Sicherheit toleriert werden. Alterungsphänomene in den Anlagen müssen frühzeitig erkannt und wenn nötig sicherheitsgerichtete Massnahmen ergriffen werden. Nachrüstungen sowie betriebliche und organisatorische Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit erfolgten schon bisher und müssen auch in Zukunft von den Betreibern vorgenommen werden, wenn es angezeigt ist. Ein wirtschaftlicher Kostendruck in der Industrie darf nie zur Minderung der nuklearen Sicherheit führen. Wir wissen, dass der Mensch selbst ein wichtiger Sicherheitsfaktor der Kernenergie ist. Entsprechend hat die Beurteilung der Sicherheitskultur in Kernanlagen einen hohen Stellenwert in der zukünftigen Aufsichtstätigkeit des ENSI. Mit dem «Sachplan geologische Tiefenlager», der das Auswahlverfahren festlegt, um geeignete Standorte für die in der Schweiz benötigten Tiefenlager für radioaktive Abfälle zu finden, zeichnet sich eine Lösung für die lange Zeit blockierte Entsorgungsfrage ab. Das ENSI spielt als verantwortliche Behörde für die sicherheitstechnische Überprüfung und die Beurteilung der Standortgebiete eine zentrale Rolle im Sachplanverfahren. Eine weitere Herausforderung insbesondere aus personeller Sicht sind die geplanten Neubauten von Kernkraftwerken in der Schweiz. Das Bewilligungsverfahren und der allfällige spätere Bau und Betrieb von Kernkraftwerken erfordern zusätzliche Ressourcen. Gut ausgebildete Fachleute im Nuklearbereich sind rar geworden. Entsprechend hat das ENSI seine Neugründung per zum Anlass genommen, noch attraktivere Arbeitsbedingungen zu bieten. Mit dem Umzug nach Brugg Anfang 2010 hat es an einem modernen und leicht erreichbaren Arbeitsort gute Voraussetzungen geschaffen, um auch die zukünftigen Herausforderungen mit genügend kompetenten Fachleuten zu meistern.

16 Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, CH-5200 Brugg Telefon +41(0) , Fax +41(0) Postadresse: Industriestrasse 19, CH-5200 Brugg September 2010

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