BULLETIN 1/08. Das Ziel im Auge behalten. Das Bulletin heute. Entsorgung: wie weiter? Auf direktem Weg zum ENSI. GV am 8.
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- Eva Giese
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1 BULLETIN 1/08 Das Bulletin heute Entsorgung: wie weiter? In drei Etappen geht es um die verantwortungsvolle Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir zeigen, wie s weitergeht. Seite 2 Auf direktem Weg zum ENSI Die klare Trennung zwischen Nutzungs- und Sicherheitsaspekten gemäss Kernenergiegesetz führte zum Eidgenössischen Nuklear- Sicherheitsinspektorat (ENSI). Seite 4 GV am 8. Mai in Bern Sie sind herzlich eingeladen zur Generalversammlung des Forum VERA. Es erwarten Sie Aktuelles und interessante Referate. Seite 8 Das Ziel im Auge behalten Der Weg zu einem Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist langwierig. Doch nun hat der Bundesrat einen weiteren wichtigen Entscheid gefällt. Nachdem bereits im April 2007 die Anhörung zum Sachplan Geologische Tiefenlager abgeschlossen war, erfolgte nun, ein Jahr später, die Genehmigung des Konzeptteils. Die Evaluation von konkreten Endlagerstandorten kann somit beginnen. Alle, die sich seit Langem für eine sichere Entsorgung nuklearer Abfälle einsetzen, begrüssen den Regierungsentscheid. Gleichzeitig fordern wir, dass jetzt mit der Standortevaluation unverzüglich begonnen wird. Im heutigen «Bulletin» geht es deshalb um die nächsten Schritte zur sicheren Endlagerung und um eine Organisation, die dabei eine wichtige Rolle spielen wird, den ENSI-Rat. Dies auf der eindeutigen Grundlage von Kernenergiegesetz und Sachplan. Jetzt ist die Zeit gekommen, Verantwortung wahrzunehmen. Dem Bundesratsbeschluss müssen Taten folgen. Die drei Etappen zur Standortevaluation werden rund zehn Jahre dauern. Mit der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen soll ab 2040 begonnen werden. Diese realistische Marschrichtung gilt es von Beginn weg einzuhalten, damit wir das gesteckte Ziel erreichen. Dr. Kathy Riklin, Nationalrätin, Präsidentin Forum VERA
2 BuLLetin 01 / 08 Entsorgung: wie weiter? Am 2. April hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager (SGT) genehmigt. Die Landesregierung hatte schon 2006 anerkannt, dass in der Schweiz Tiefenlager für alle Kategorien radioaktiver Abfälle sicher gebaut und betrieben werden können. In den nächsten Jahren werden nun unter Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) schrittweise mögliche Standorte geprüft. Die Suche des definitiven Standorts für ein sicheres Endlager nuklearer Abfälle kann somit beginnen. Deshalb engagiert sich das Forum VERA weiterhin mit Nachdruck für das Lösen dieses jahrzehntealten Problems ohne weiteren Zeitverlust. Interessant waren bereits die Feststellungen des Bundesrats im Juni Mit der Anerkennung des Entsorgungsnachweises hat er damals die technische Machbarkeit von sicheren Tiefenlagern in der Schweiz bestätigt. Gestützt auf eine Studie des BFE ist er zum Schluss gekommen, «dass Entsorgungsanlagen umweltverträglich gebaut und betrieben werden können und insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. Für die Akzeptanz von Standortentscheiden sei es jedoch unerlässlich, dass die Betroffenen umfassend informiert und in das Auswahlverfahren einbezogen werden.» Das Sachplanverfahren respektiert exakt diese wichtigen Anliegen. Standortsuche in drei Etappen Die Standortsuche zur Realisierung einer oder mehrerer Lagerstätten für schwachund mittelaktive Abfälle resp. hochaktive Abfälle erfolgt in drei Etappen. Sie wird rund zehn Jahre dauern. Dann wird der Bundesrat über die Erteilung der Rahmenbewilligung für je einen Standort pro Abfallkategorie entscheiden. Der Beschluss des Bundesrats muss vom Parlament genehmigt werden. Denkbar ist auch eine Volksabstimmung, falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird. In der ersten Etappe wird es um die Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien gehen. Die Standortgebiete werden auf Basis des bestehenden erdwissenschaftlichen Kenntnisstands von der Nagra in den nächsten Monaten vorgeschlagen. In der zweiten Etappe wird grosser Wert auf die Partizipation gelegt: Alle vorgeschlagenen Standortregionen erhalten die Chance, bei der Konkretisierung der Lagerprojekte sowie den Untersuchungen der sozioökonomischen und raumplanerischen Auswirkungen mitzuarbeiten. Die möglichen Standorte werden sicherheitstechnisch verglichen. Anschliessend schlägt die Nagra pro Abfallkategorie mindestens zwei Standorte für die Schlussabklärung vor. In der dritten Etappe werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht. Vor Einreichen von Rahmenbewilligungsgesuchen müssen zudem die Grundlagen für Kompensationsmassnahmen und für die Beobachtung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist die Frage der Abgeltungen und Gebühren zu regeln. Wertvolle Erkenntnisse für Tiefenlager liefert seit 1984 das Felslabor Grimsel. Unser Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Stollenanlage des Felslabors. Quelle: Comet, Zürich 2
3 Regelmässig sachlich informieren Neutrale, sachliche Informationen bleiben angesichts der komplexen Aspekte der Entsorgung von grosser Bedeutung. Aus diesem Grund setzt das Forum VERA seine Informationsarbeit intensiv fort. Es bietet eine regelmässige Plattform zum breiten Meinungsaustausch. In der heutigen Ausgabe des «Bulletins» geht es um den Weg zum Eidgenössischen Nuklear-Sicherheitsinspektorat ENSI. Präsentiert werden Ziele, Aufgaben und Führungsgremium. Mit dem ENSI wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde vollzogen, indem die Energieförderung und -nutzung von den Aufgaben des Sicherheitsgremiums entflochten werden. Wechsel der Bohrgestänge bei Probebohrungen in Benken: Bei jedem Bohrkopfwechsel wird das gesamte Bohrgestänge aus- und wieder eingebaut. Quelle: Comet, Zürich Im Inland entsorgen Das Kernenergiegesetz (KEG) schreibt vor, dass radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Das KEG verpflichtet die Entsorgungspflichtigen, ein Entsorgungsprogramm zu erstellen. Dieses muss Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, zu den benötigten Anlagen, einen Realisierungs- und Finanzplan sowie ein Informationskonzept enthalten. Der Bundesrat legt die Frist fest, innert der das Programm zu erstellen ist. Das im Sachplan festgelegte Auswahlverfahren ist ein wichtiger Bestandteil der Entsorgung und damit auch des Entsorgungsprogramms. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dass das Entsorgungsprogramm zeitgleich mit den Vorschlägen für geologisch geeignete Standortgebiete eingereicht werden muss. Gute Gelegenheit zur Information und Diskussion bietet schliesslich die Generalversammlung des Forum VERA, die am 8. Mai in Bern stattfinden wird. Dieser Anlass wie alle anderen Aktivitäten des Forum VERA verfolgt ein klares Ziel: alle verantwortungsbewussten Kreise zu motivieren, die sichere Endlagerung nuklearer Abfälle sorgfältig und zügig zu realisieren. 3
4 BuLLetin 01 / 08 Auf direktem Weg zum ENSI Vor Kurzem gab es in der Schweiz noch zwei Gremien, die über die Sicherheit von Kernanlagen wachten: die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen in Würenlingen, organisatorisch ein Teil des Bundesamtes für Energie, und die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen, zuständig für die Beratung des Bundesrates in Fragen der Kernenergie. Seit 1. Januar 2008 gibt es das Eidgenössische Nuklear- Sicherheitsinspektorat, das schrittweise bis 1. Januar 2009 seine Arbeit aufnimmt. «Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde soll im Rahmen einer Reorganisation der Aufsichtsorgane der Regierung sichergestellt werden. Die Kernenergiegesetzgebung soll diesbezüglich angepasst werden.» In der Folge wurde diese Forderung nach Trennung von Nutzungs- und Sicherheitsaspekten im neuen Kernenergiegesetz festgeschrieben, welches seit Februar 2005 anstelle des vorherigen Atomenergiegesetzes getreten ist. Das Entsorgungskonzept auf einen Blick: In der Schweiz entstehen radioaktive Abfälle in Kernkraftwerken sowie in der Medizin, Industrie und Forschung. Zur sicheren Entsorgung der Abfälle werden zwei Tiefenlager benötigt. Quelle: Nagra Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Übergang der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ins Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI). Bereits Ende der Neunzigerjahre hat nämlich die heutige Zuordnung der HSK zum Bundesamt für Energie (BFE) zu Diskussionen geführt. Das internationale Übereinkommen für nukleare Sicherheit, basierend auf Grundsatz 3 der Safety Fundamentals der International Atomic Energy Agency (IAEA), verlangt nämlich die Unabhängigkeit der nuklearen Aufsichtsbehörde von jenen Behörden und Organisationen, die für die Förderung und Nutzung der Kernenergie zuständig sind. Energienutzung und Steuerung des Verbrauchs sind aber gerade Kernaufgaben des BFE. Dies hätte zu Interessenkonflikten zwischen Nutzungs- und Sicherheitsaspekten im Bereich der Kernenergie führen können. Zwar war die HSK faktisch in ihren Entscheiden schon immer selbstständig, formal war dies aber mit der Zuordnung zum BFE nicht reflektiert. Gründlich überprüft Diese Tatsache führte im Jahr 1998 bei der Überprüfung der HSK durch das International Regulation Review Team zu einer Empfehlung (Recommendation), welche genau auf diese formal nicht vollständige Trennung von Energieförderung und -nutzung sowie Sicherheitsaufsicht abzielte, nämlich: Gründlich evaluiert Neben dieser Anpassung in der Kernenergiegesetzgebung wurde auch ausführlich darüber diskutiert, wie die damit verbundene Reorganisation der Aufsichtsorgane ausgestaltet werden könnte. Lange Zeit stand hier die Schaffung einer Schweizerischen Agentur für technische Sicherheit zur Debatte, welche alle Aspekte der technischen Sicherheit (z. B. Staudammsicherheit, Seilbahnen etc.) abdecken sollte. Diese umfassende Agentur erwies sich letztlich aber als nicht praktikabel. Stattdessen wurde beschlossen, die HSK in einem auf den Kernenergiebereich beschränkten Projekt aus dem BFE auszulagern und unter dem Namen Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI) in eine unabhängige, öffentlichrechtliche Anstalt umzuwandeln. Beispiele für bewährte öffentlich-rechtliche Anstalten sind unter anderem die SUVA, das Institut für geistiges Eigentum oder die Swissmedic. 4
5 Unabhängig arbeiten Das ENSI kann damit die Aufsicht über die Kernanlagen als eine funktionell und finanziell unabhängige Institution wahrnehmen. Rechenschaft über seine Tätigkeit wird das ENSI dem ENSI-Rat, einer Art Verwaltungsrat, ablegen müssen. Der ENSI-Rat ist seinerseits dem Bundesrat Rechenschaft schuldig und muss ihm jährlich Bericht erstatten. Daneben wird das ENSI durch eine unabhängige Revisionsstelle regelmässig überprüft werden. Im Jahr 2007 wurde das für die oben genannten Anpassungen notwendige ENSI- Gesetz vom Parlament beraten und verabschiedet. Damit wurde die rechtliche Grundlage für den Übergang der HSK ins ENSI geschaffen. Vollständig integrieren Am 17. Oktober 2007 hat der Bundesrat Teile des ENSI-Gesetzes in Kraft gesetzt und gleichzeitig auch die Mitglieder des ENSI-Rates gewählt. Der ENSI-Rat hat seine Arbeit am 1. Januar 2008 aufgenommen. Die HSK selber wird erst auf den 1. Januar 2009 die formale Unabhängigkeit erlangen und dann als ENSI ihre Aufsichtstätigkeit weiterführen. Der ENSI- Rat ist das strategische und das interne Aufsichtsorgan des ENSI. Er besteht aus fünf bis sieben fachkundigen Mitgliedern. Diese werden durch den Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Bundesrat bestimmt auch die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten und legt die Entschädigungen der Mitglieder des ENSI-Rates fest. Die Mitglieder des ENSI-Rates dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welches ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen würde. Die gestaffelte Inkraftsetzung des ENSI- Gesetzes ist notwendig, da der ENSI-Rat vor der formellen Umwandlung der HSK ins ENSI einer Reihe von organisatorischen Verordnungen und Reglementen zustimmen muss, die entweder von ihm direkt oder vom Bundesrat erlassen werden wird also ein Übergangsjahr sein. Intensiv vorbereiten Das Übergangsjahr wird intensiv genutzt, um die neue Organisationsstruktur unter dem ENSI vorzubereiten. So ist seit dem 1. Januar 2008 die HSK und ab 2009 das ENSI zuständig für den Bereich Sicherung von Kernanlagen. Dazu wurde die Sektion Sicherung und Sabotageschutz von Kernanlagen, welche bisher beim BFE in Bern angesiedelt war, neu in die HSK integriert. Unter Sicherung und Sabotageschutz sind Massnahmen zu verstehen, die ergriffen werden, um ein unerwünschtes Eindringen und Sabotageakte Dritter in einer Anlage zu verhindern. Verschiedene gründliche Untersuchungen erfolgen im Opalinuston: Das Experiment HGA untersucht beispielsweise den Gastransport im Gestein. Das Bild zeigt die Armierung eines «Mikrotunnels» vor dem Einbau des Packersystems. Quelle: Comet, Zürich Sicherung und Sicherheit einer Kernanlage sind eng miteinander verknüpft. Alle Massnahmen, die zur Verbesserung der Sicherung getroffen werden, können auch Auswirkungen auf die Sicherheit haben und umgekehrt. Schon aus diesem Grunde ist eine Zusammenlegung dieser beiden Bereiche sinnvoll und entspricht dem internationalen Trend. 5
6 BuLLetin 01 / 08 Projekt Opalinuston: Luftaufnahme des Bohrplatzes auf dem Gebiet der Gemeinde Benken an der Autobahn A4, Ausfahrt Benken. Quelle: Comet, Zürich Ebenfalls neu: die Kommission für die nukleare Sicherheit Neben dem teilweisen Inkraftsetzen des ENSI-Gesetzes hat der Bundesrat auch eine Änderung des Kernenergiegesetzes beschlossen. Anstelle der bisherigen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) hat er neu die Kommission für die nukleare Sicherheit (KNS) eingesetzt. Die KNS soll als beratendes Organ des Bundesrats, des UVEK und des ENSI zu grundsätzlichen Fragen der nuklearen Sicherheit und des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik Stellung nehmen. Sie wirkt zudem an Gesetzgebungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheit mit. Weiterhin umfasst der Aufgabenberich der KNS das Verfassen von Stellungnahmen zu sicherheitstechnischen Gutachten des ENSI im Sinne einer unabhängigen Zweitmeinung (Second Opinion). Geologische Tiefenlager für Brennelemente und hochaktive Abfälle: Ein vertikaler Schacht oder eine Rampe ermöglichen den Zugang zur Lagerzone in einer Tiefe zwischen 400 und 1000 Metern. Quelle: Nagra Geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle: Ein vertikaler Schacht oder eine Rampe ermöglichen den Zugang zu den Lagerkavernen in einer Tiefe zwischen 200 und 400 Metern. Quelle: Nagra 6
7 Optimale Basis für die Zukunft Der Übergang von der HSK ins ENSI stellt neue Herausforderungen dar, welche auf das vorhandene Engagement und die Fachkenntnisse der HSK bauen. Er bringt aber auch die notwendigen günstigen Rahmenbedingungen, um bisherige und neue Aufgaben optimal wahrnehmen zu können. Mit den vorgenommenen Änderungen der Gesetzesgrundlagen im Kernenergiebereich und der Reorganisation der Aufsichtsstruktur beim Übergang der HSK ins ENSI erfüllt die Schweiz den Grundsatz 3 der IAEA Safety Fundamentals und das Übereinkommen für nukleare Sicherheit vollständig. PH / MME Klare Aufgaben des ENSI-Rates Die Aufgaben des ENSI-Rates sind im ENSI-Gesetz Art. 6, Abs. 6 wie folgt umschrieben: a. Er legt die strategischen Ziele für jeweils vier Jahre fest. l. Er erstellt den Tätigkeitsbericht mit Angaben zur Aufsicht, zum b. Er beantragt dem Bundesrat die Stand der Qualitätssicherung c. vom Bund zu erbringenden Abgeltungen. Er erlässt das Organisationsreglementhang, und zum Zustand der Kernanlagen sowie den Geschäftsbericht (Jahresbericht, Bilanz mit An- Erfolgsrechnung, Prü- d. Er erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat das Personalreglement. fungsbericht der Revisionsstelle) und unterbreitet sie dem Bundesrat zur Genehmigung. e. Er erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat Der ENSI-Rat ist somit das interne die Gebührenordnung. Aufsichtsgremium der ENSI-Ge- f. Er erlässt die dem ENSI vom Bundesrat delegierten Ausführungsbestimmungenschäftsleitung und zuständig für strategische Entscheide des ENSI. Der Rat ist hingegen nicht zuständig g. Er wählt die Direktorin oder den Direktor und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung. für das operative Geschäft. Dieses liegt allein in der Verantwortung der ENSI-Geschäftsleitung. h. Er überwacht die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit. i. Er ist für eine ausreichende Qualitätssicherung und ein adäquates betriebliches Risikomanagement verantwortlich. j. Er setzt eine interne Revision ein und sorgt für die interne Kontrolle. k. Er genehmigt den Voranschlag und die Jahresrechnung. Opalinuston ist eine äusserst stabile Gesteinsschicht. Das beweist ein Ammonit (Leioceras opalinum) aus dem Opalinuston der Bohrung Benken (652 Meter Bohrtiefe). Er wurde durch das Tongestein über 180 Millionen Jahre vor äusseren Einflüssen geschützt und perfekt erhalten. 7
8 Hohe Kompetenz im ENSI-Rat Seit Beginn dieses Jahres ist der ENSI-Rat bereits aktiv. Gemäss ENSI- Gesetz umfasst der Rat 5 bis 7 Personen. Zurzeit setzt sich der ENSI-Rat aus folgenden 6 Personen zusammen: Dr. Peter Hufschmied (Präsident) Er besitzt eine Ausbildung als Bauingenieur der ETH Zürich und hat auf dem Gebiet der Grundwasserhydraulik doktoriert. Nach einem zweijährigen Forschungsaufenthalt am Massachusetts Institute of Technology (MIT) war er während fünf Jahren bei der Nagra für die Erkundung der Tiefengrundwässer und verschiedene internationale Forschungsprojekte zuständig. Anfang der 90er Jahre wechselte er zur Ingenieurunternehmung Emch + Berger AG, Bern, wo er als Projektleiter an grossen Projekten der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, Russland und Polen tätig war übernahm er die Leitung der Planung und der Oberbauleitung am Lötschberg-Basistunnel. Er ist heute selbstständig tätig auf den Gebieten Untertagebau, Energie und Aquakultur. Dr. Anne Eckhardt Scheck (Vizepräsidentin) Biophysikerin, selbstständig (vorher Leiterin Fachbereich «Technik und Gesellschaft» bei Basler & Hofmann), Mitglied der KSA; früher Mitglied der EKRA und der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg Prof. Dr. Horst-Michael Prasser deutscher Staatsangehöriger, seit 2006 ordentlicher Professor für Kernenergiesysteme an der ETH Zürich (vorher Leiter der Abteilungen Störfallanalyse und experimentelle Thermofluiddynamik am Institut für Sicherheitsforschung des Forschungszentrums Rossendorf, D) Dr. Hans-Jürgen Pfeiffer Physiker, Leiter der Abteilung Strahlenschutz, Notfallplanung und Organisation der HSK (bis 30. November 2007), vorher Leiter Strahlenschutzschule des PSI, Mitglied der Kommission ABC Jürg V. Schmid Leiter Safety Management Division von Skyguide (vorher Chefpilot Swissair) Pierre Steiner Elektroingenieur FH Bern / Biel; französischer Muttersprache; selbstständiger Berater; vorher u.a. Internationale Fernmeldeunion, GD PTT, Swisscom (stv. Generalsekretär, Leiter Internationales) GV am 8. Mai in Bern Sie sind herzlich zur Generalversammlung des Forum VERA eingeladen. Diese findet am 8. Mai um Uhr im «Kornhausforum» in Bern statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Genehmigung des Konzeptteils des Sachplans Geologische Tiefenlager durch den Bundesrat ist die Basis für interessante Diskussionen gelegt. Freuen Sie sich auf interessante Referate: Zum Thema «Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Entsorgung» spricht Ständerat Rolf Schweiger und Prof. Walter Wildi beleuchtet die «Neuordnung der Nuklear-Aufsicht». Ein Eintrag in Ihrer Agenda lohnt sich! Mehr auf Aktuelle Meldungen und Hintergrundinformationen lesen Sie regelmässig auf unserer Website Dort können Sie sich auch über die Verantwortlichen der unabhängigen, neutralen Organisation informieren, deren Ziel es ist, die Verantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle wahrzunehmen. Impressum Postgasse 19 Postfach CH-3011 Bern T F info@forumvera.ch Redaktionskommission Dr. Kathy Riklin, Prof. Dr. Frank A. Klötzli, Armin Murer Redaktionelle Verantwortung Dr. Markus Meyer, Geschäftsführer Druck Binkert Druck AG, Laufenburg Auflage 3000 deutsch, 1000 französisch Übersetzungen Joëlle Pirek-Cheron, Genf Erscheint drei- bis viermal jährlich. Nächste Ausgabe: 2/08
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