Informationen. über den Zugang beruflicher Qualifizierter zu den Hochschulen im Land Hessen

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1 Informationen über den Zugang beruflicher Qualifizierter zu den Hochschulen im Land Hessen

2 Seite 2 Sehr geehrte Studieninteressentin, sehr geehrter Studieninteressent, mit dieser Informationsschrift möchten wir Ihnen einige Hinweise über die Möglichkeiten des Zugangs beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Land Hessen geben. Wenn Sie berufstätig sind oder waren und in einem Studienbereich studieren möchten, der Ihrer bisherigen Ausbildung und Praxis entgegen kommt - aber keine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) dafür besitzen - können Sie für den gewünschten Studiengang eine Hochschulzugangsprüfung ablegen. Die bestandene Hochschulzugangsprüfung berechtigt Sie zum Hochschulstudium in dem Studienbereich (ähnliche Studiengänge einer Fachrichtung), in dem die Prüfung abgelegt wurde, an allen hessischen Hochschulen. Für die Zulassung zum Studium gelten jedoch die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Studienbewerberinnen und -bewerber (siehe Seite 8 Aufnahme des Studiums ). Über das Studienangebot in Kassel können Sie sich auf folgender Internetseite informieren: Die Verordnung, auf der die Hochschulzugangsprüfung basiert, kann im Studierendensekretariat oder im Internet unter: eingesehen werden. Sollten nach Durchsicht dieser Information noch Fragen offengeblieben sein, werden Ihnen diese gerne im Studierendensekretariat beantwortet: Herr Bischoff Tel.0561/ Fax:0561/ c.bischoff@uni-kassel.de Herr Keim Tel.0561/ Fax:0561/ keim@uni-kassel.de

3 Seite 3 Hinweis: Diese Information enthält den aktuellen Stand der Voraussetzungen für den Zugang besonders befähigter Berufstätiger zu den Hochschulen im Lande Hessen. Änderungen und Ergänzungen sind bis zum Ablauf der Anmeldefrist (15. Februar eines jeden Jahres) möglich. Zweck der Prüfung Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst eröffnet mit der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Juli 2010 die Möglichkeit für qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung (z.b. Abitur) besitzen, an den Hochschulen des Landes Hessen zu studieren. Dafür müssen Sie an der so genannten Hochschulzugangsprüfung teilnehmen. Die Prüfung dient der Feststellung, ob Sie in der Lage sind, das Studium mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss aufzunehmen. Hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse Nach der Neuregelung der vorgelegten Verordnung haben die Hessischen Hochschulen seit dem Wintersemester 12/13 hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse für die Hochschulzugangsprüfung eingerichtet. Die Universität Kassel prüft die Studienbereiche Sprach- und Kulturwissenschaft sowie Pädagogik für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen und an Förderschulen. Möchten Sie einen Studiengang aus einem anderen Bereich studieren, müssen Sie sich an eine andere hessische Hochschule wenden. Dies gilt insbesondere für das Lehramt an Gymnasien, da je nach Fächerwahl ggf. mehrere Prüfungen erforderlich sind. Aus folgender Übersicht können Sie die entsprechende Hochschule ersehen:

4 Seite 4 Studienbereich Teilbereichsausschüsse Trägerhochschule Geschichtswissenschaften -U Gießen Theologie, Religionswissenschaften, -U Marburg Philosophie Rechts- und Wirtschaftswissenschaften -FH Frankfurt einschließlich Wirtschaftspädagogik Sozial- und Gesellschafts-wissenschaften einschließlich Soziale Arbeit - Teilbereichsausschuss für Sozial- und Gesellschaftswissenschaften - Teilbereichsausschuss für Soziale Arbeit -U Frankfurt -HS Rhein Main Pflege-, Gesundheit- und -HS Fulda Therapiewissenschaften Architektur, Bauwesen -HS Darmstadt Ingenieurwissenschaften - Teilbereichsausschuss für Maschinenbau - Teilbereichsausschuss für Elektrotechnik - Teilbereichsausschuss für übrige ingenieur-wissenschaftliche Studiengänge -TH Mittelhessen -HS Rhein Main -TU Darmstadt (Wirtschaftsingenierwesen auch FH Frankfurt) Mathematik und Naturwissenschaften einschließlich Geographie und Informatik - Teilbereichsausschuss für Mathematik und Informatik an Fachhochschulen - Teilbereichsausschuss für übrige naturwissenschaftliche Studiengänge an Fachhochschulen - Teilbereichsausschuss für alle -TH Mittelhessen -HS Darmstadt -U Marburg Studienbereiche an Universitäten Agrar- und Umweltwissenschaften, -U Gießen Ökotrophologie Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Humanbiologie, Pharmazie - Teilbereichsausschuss für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin - Teilbereichsausschuss für -U Frankfurt -U Marburg Humanbiologie, Pharmazie Psychologie -U Gießen Sport -TU Darmstadt Mit einer erfolgreich abgelegten Prüfung, unabhängig von der prüfenden Hochschule, können Sie sich dann direkt hessenweit für Studiengänge aus dem geprüften Studienbereich bewerben bzw. einschreiben.

5 Seite 5 Zulassungsvoraussetzungen für die Hochschulzugangsprüfung Für die Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. ein berufsqualifizierender Abschluss; ein solcher liegt vor bei: 1.1. Ausbildungsberufen, die in dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Berufsbildungsgesetzes enthalten sind, 1.2. einer Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule, 1.3. einer abgeschlossenen Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung, 1.4. einer abgeschlossenen Berufsausbildung laut Einigungsvertrag einer Berufsausbildung gleichzustellen ist 2. eine anschließende mindestens dreijährig hauptberufliche Tätigkeit. Es ist dabei nicht erforderlich, diese Berufstätigkeit zum Zeitpunkt des Antrags auszuüben. Bei erzieherischen oder sozialpflegerischen Berufen kann das selbständige Führen eines Haushalts mit Verantwortung für die Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden, 3. die Erweiterung oder Vertiefung des durch Ausbildung durch Berufstätigkeit erworbenem Wissens durch qualifizierte Weiterbildung; die staatliche Anerkennung des Trägers der Weiterbildungsmaßnahme ist nicht Voraussetzung. Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere: 3.1. Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen, 3.2. inner- und überbetriebliche Fortbildungen, 3.3. Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung, wenn sie in Dauer und Ausrichtung den oben genannten Weiterbildungsmaßnahmen vergleichbar sind. Über die Anerkennung anderer Weiterbildungsmaßnahmen wird im Einzelfall entschieden.

6 Seite 6 Die Entscheidung, ob Sie zur Hochschulzugangsprüfung zugelassen werden, trifft der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Anmeldung zur Prüfung Informationen und den Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung finden Sie im Internet unter: Aus dem Antrag können Sie entnehmen, welche Unterlagen erforderlich sind. Alle Unterlagen müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Abgabefrist für den Antrag: Bitte senden Sie den Antrag an: 15. Februar eines jeden Jahres Universität Kassel Studierendensekretariat Mönchebergstraße Kassel Beachten Sie, dass der Tag des Posteinganges bei der Hochschule maßgebend ist. Fällt der Termin auf einen Sonn- oder Feiertag oder einen arbeitsfreien Werktag, gilt der nächstfolgende Werktag. Nach dem eingehende Anträge können leider nicht mehr am bereits laufenden Prüfungsverfahren teilnehmen. Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, werden Sie informiert. Bei Vollständigkeit werden die Unterlagen dann an den Vorsitzen des Prüfungsausschuss weitergeleitet. Dieser entscheidet über die Zulassung und lädt Sie ggf. zu einem Beratungsgespräch ein. Kosten Die Prüfungsgebühr beträgt 200,00. Diese ist nur im Falle einer Zulassung zur Prüfung zu entrichten. Die Gebühr ermäßigt sich auf 50,00, wenn eine zur Prüfung zugelassenen Person an der Prüfung nicht teilnimmt.

7 Seite 7 Beratung Vor der Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung haben Sie die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden zu vereinbaren. In diesem Gespräch können noch offene Fragen zur Bewerbung vor allem, aber Fragen zur Vorbereitung und den Ablauf der Prüfung geklärt werden. Vorbereitung auf die Prüfung Vor der Zulassung zur Prüfung haben Sie die Möglichkeit, sich durch den Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen auf die Prüfung vorzubereiten (Gasthörer). In den belegten Lehrveranstaltungen erbrachte Studienleistungen können auf die Hochschulzugangsprüfung (nicht auf ein späteres Studium) angerechnet werden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Hochschulzugangsprüfung Die Prüfung besteht in der Regel aus - einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht 2 bis 4 Stunden und - einem Kolloquium (mündliche Prüfung) - höchstens 60 Minuten und umfasst die wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für das Studium im gewählten Studiengang sind. Ihre besonderen berufsbezogenen Erfahrungen und Fähigkeiten sind zu berücksichtigen. Eine nicht bestandene Hochschulzugangsprüfung kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Eine Wiederholung von Teilen der Prüfung ist nicht möglich. Die Prüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht möglich. Zeugnis Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses direkt im Anschluss an die Prüfung oder per Post ein Zeugnis. Das Zeugnis berechtigt Sie, nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften in einem Studiengang aus dem gewählten Studienbereich an den Hochschulen bzw. Berufsakademien im Lande Hessen zu studieren. Das Zeugnis weist zudem eine Durchschnittsnote aus.

8 Seite 8 Aufnahme des Studiums Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie sich nun für das Fachstudium an der Universität Kassel (oder einer anderen hessischen Hochschule bzw. Berufsakademie) bewerben bzw. einschreiben. Bitte achten Sie aber auf folgende Besonderheiten: In zulassungsbeschränkten Studiengängen gilt ein besonderes Verfahren. Sie können sich nicht direkt einschreiben, sondern Sie müssen sich bewerben (15.07.). Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Wunschhochschule über das weitere Verfahren. Für eine Bewerbung an der Universität Kassel finden sie diese Informationen hier: In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ggf. keine Bewerbung erforderlich, sondern eine direkte Einschreibung möglich. Jedoch kann es sein, dass mehrere Qualifikationsnachweise gefordert werden. Daher auch hier die Empfehlung sich direkt bei Ihrer Wunschhochschule zu informieren. Informationen zur Einschreibung an der Universität Kassel finden sie unter: Das Studierendensekretariat Persönliche Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von bis Uhr Adresse Universität Kassel Studierendensekretariat Mönchebergstraße Kassel Infotelefon Montag bis Donnerstag 10-15:30 Uhr Freitag Uhr (0561) Infomail studieren@uni-kassel.de Viel Erfolg bei der Prüfung wünscht Ihnen Ihr Studierendensekretariat

9 Impressum Impressum 2012 Stand: Universität Kassel Herausgeberin: Universität Kassel Abteilung Studium und Lehre Text & Layout: Mario Keim, Abteilung Studium und Lehre Christian Bischoff, Abteilung Studium und Lehre

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