Richtlinie R1: Vorpraktikum. im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. (Bau und Immobilie)

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1 Richtlinie R1: Vorpraktikum im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Bau und Immobilie) Bis zum Eintritt in das 3. Semester ist ein fachgebundenes Praktikum nachzuweisen, das den Studierenden auf das Hauptstudium vorbereiten soll! 1. Ziel, Dauer und Fristen Ziel des Vorpraktikums ist es, dass der künftige Studierende erste technische und/oder betriebswirtschaftliche Erfahrungen in der beruflichen Praxis in möglichst verschiedenen Unternehmensbereichen der Bauund Immobilienwirtschaft sammelt und dort die Aufgaben und Problemlösungsmethoden kennen lernt. Es umfasst eine Dauer von mindestens 13 Wochen. Idealerweise wird das Vorpraktikum im technischen und kaufmännischen Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft abgeleistet. Ein rein technisches oder auch kaufmännisches Vorpraktikum ist ebenso möglich. Ein eindeutiger Bau- und Immobilienbezug ist zwingende Voraussetzung. Das Vorpraktikum muss spätestens mit Aufnahme des Hauptstudiums ab dem 3. Semester (zu Vorlesungsbeginn des 3. Semesters) nachgewiesen werden. 2. Pflichtvorgaben Das Vorpraktikum muss grundsätzlich in Unternehmen innerhalb Deutschlands durchgeführt werden. Praktika, die im Ausland absolviert wurden, müssen bei deutschen Auslandstochtergesellschaften oder bei ausländischen Unternehmen, die auch in Deutschland einen Sitz haben, durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass das ausländische Unternehmen betriebswirtschaftlich nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS/US-GAAP) seine Bücher führt und im technischen Bereich nach annähernd deutschen oder europäischen Standards arbeitet. 3. Nachweis Der Nachweis wird durch ein Zeugnis des Unternehmens und den Praktikumsbericht erbracht, der vom Praktikanten selbständig zu verfassen ist. Der Praktikumsbericht muss die durch den Praktikanten durchgeführten Tätigkeiten in den einzelnen Bereichen gemäß dieser Richtlinie beschreiben. Der Umfang dieses Berichtes soll 8-10 DIN A4-Seiten betragen. Der Antrag auf Anerkennung des Vorpraktikums muss spätestens mit Aufnahme des Studiums (Vorlesungsbeginn 1. Semester) und der Praktikumsbericht muss spätestens bei Vorlesungsbeginn des 3. Studiensemester beim Studierendensekretariat abgegeben werden. Bei fehlender Anerkennung des Vorpraktikums können keine Prüfungsleistungen des Hauptstudiums abgelegt werden. Richtlinie R1.09_WBI_Vorpraktikum (Stand: ) 1

2 Dem Praktikumsbericht ist eine Bestätigung über das abgeleistete Vorpraktikum beizulegen, aus der die Dauer und die Inhalte des Vorpraktikums hervorgehen. Die Bestätigung durch das Unternehmen sollte folgende Punkte beinhalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum des Praktikanten Zeitraum, durchlaufene Abteilungen und ausgeübte Tätigkeiten Ansprechpartner und Kontaktdaten der Firma, Unterschrift und Firmenstempel 4. Vorpraktikum im kaufmännischen Bereich / Anrechnung von kaufmännischen Ausbildungsberufen Wird das Vorpraktikum im kaufmännischen Bereich absolviert, bestehen inhaltliche Vorgaben: Das Praktikum muss in einem oder mehreren der folgenden Bereiche absolviert werden: Finanz- und / oder Rechnungswesen Marketing & Vertrieb Personalwesen Beschaffung (Einkauf) Logistik Bauablaufplanung, Bauorganisation, Arbeitsvorbereitung Unternehmens- oder Projektcontrolling Kalkulation, Angebotsbearbeitung Einschlägig absolvierte kaufmännische Ausbildungsberufe (vgl. nachstehende Liste) können auf das Vorpraktikum angerechnet werden. Die Ausbildung muss in erwerbswirtschaftlichen Unternehmen stattgefunden haben. Der Nachweis muss mit dem Abschlusszeugnis der IHK erbracht werden. Die Bezeichnungen der Ausbildungsberufe gelten für beide Geschlechter. Beruf Anrechnung Noch abzuleistende Praktikumszeiten Automobilkaufmann 4 9 Bankkaufmann 6 7 Bürokaufmann 6 7 Einzelhandelskaufmann 6 7 Industriekaufmann 6 7 Informatikkaufmann 6 7 Informations- und Telekommunikationssystem-kaufmann 6 7 Kaufmann für Audiovisuelle Medien 4 9 Kaufmann für Bürokommunikation 4 9 Kaufmann für Gesundheitswesen 4 9 Kaufmann im Groß- und Außenhandel 4 9 Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnwirtschaft 8 5 Luftverkehrskaufmann 4 9 Rechtsanwalts-. und Notar-fachangestellte 6 7 Reiseverkehrskaufmann 4 9 Richtlinie R1.09_WBI_Vorpraktikum (Stand: ) 2

3 Schifffahrtskaufmann 4 9 Speditionskaufmann 4 9 Sport- und Fitnesskaufmann 4 9 Steuerfachangestellte 6 7 Veranstaltungskaufmann 4 9 Verlagskaufmann 4 9 Versicherungskaufmann 4 9 Werbekaufmann 4 9 Die restlichen Wochen sind entsprechend Punkt 1 der Richtlinie nachzuweisen. In der o.g. Auflistung handelt es sich um eine nicht abschließende Nennung aller möglichen Ausbildungsberufe. Nicht aufgelistete Berufe werden im Einzelfall vom Leiter des Praktikantenamtes eingestuft. Sinnvollerweise sind die restlichen Wochen durch ein Praktikum mit bautechnischem Bezug nachzuweisen. 5. Vorpraktikum im technischen Bereich / Anrechnung von baubezogenen Ausbildungsberufen Anerkannt werden handwerkliche Tätigkeiten auf Baustellen und in Betrieben, die den Rohbaugewerken zuzurechnen sind (z.b. Bauunternehmen im Straßen-, Brücken-, Hoch-, Tief-, Tunnel-, Fluss-, Wasser-, Ingenieur-, Stahl-, Holz-, Spezialtiefbau usw.). Tätigkeiten auf Baustellen und in Betrieben, die den Ausbaugewerken (z.b. Fensterbauer, Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Gas/Wasserinstallateur, Gipser, Maler, Tischler, Schreiner, Estrichleger, Trockenbauer, Fliesenleger, Dachdecker usw.) zuzurechnen sind, werden nur anerkannt, wenn damit kaufmännische Tätigkeiten verbunden waren (Kalkulation, Einkauf, Aufmaß, Abrechnung). Eine abgeschlossene Ausbildung in einem der nachfolgend aufgeführten Berufe wird als Vorpraktikum angerechnet, wenn das Abschlusszeugnis der IHK bzw. der Gesellenbrief vorgelegt wird: Maurer Zimmerer / Holzmechaniker Straßenbauer Bauzeichner Hochbau, Ingenieurbau, Tiefbau, Straßen- und Landschaftsbau Beton- und Stahlbetonbauer Bautechniker Einschlägig absolvierte technische Ausbildungsberufe (vgl. nachstehende Liste) können auf das Vorpraktikum angerechnet werden. Die Ausbildung muss in erwerbswirtschaftlichen Unternehmen stattgefunden haben. Der Nachweis muss mit dem Abschlusszeugnis der IHK oder Gesellenbrief erbracht werden. Die Bezeichnungen der Ausbildungsberufe gelten sowohl für beide Geschlechter. Beruf Anrechnung Noch abzuleistende Praktikumszeiten Baustoffprüfer 8 5 Bodenleger 4 9 Richtlinie R1.09_WBI_Vorpraktikum (Stand: ) 3

4 Brunnenbauer 4 9 Dachdecker 4 9 Elektroinstallateur/ Elektroniker unterschiedlicher Fachrichtungen 4 9 Fliesen-, Platten-, Mosaikleger 6 7 Garten- und Landschaftsbauer 6 7 Gas- und Wasserinstallateur 4 9 Gerüstbauer 4 9 Konstruktionsmechaniker 8 5 Maler/ Lackierer 4 9 Maschinenschlosser 4 9 Mechaniker unterschiedlicher Fachrichtungen 4 9 Mechatroniker 4 9 Metallbauer unterschiedlicher Fachrichtungen 4 9 Schreiner 4 9 Stuckateur 6 7 Steinbeis-Schule Fachrichtung Bautechnik 8 5 Technischer Zeichner 4 9 Tischler 4 9 Vermessungstechniker 8 5 Die restlichen Wochen sind entsprechend Punkt 1 der Richtlinie nachzuweisen. In der o.g. Auflistung handelt es sich um eine nicht abschließende Nennung aller möglichen Ausbildungsberufe. Nicht aufgelistete Berufe werden im Einzelfall vom Leiter des Praktikantenamtes eingestuft. Sinnvollerweise sind die restlichen Wochen durch ein Praktikum mit kaufmännischem Bezug nachzuweisen. 6. Nicht-Anerkennung Lehrgänge/Praktika im Rahmen der Schulausbildung oder Lehrgänge sonstiger Bildungs- und Berufseinrichtungen werden nicht anerkannt. Kurzzeitpraktika mit einer Dauer von weniger als einer Woche werden nicht anerkannt. 7. Vorpraktikumsbericht Gliederung: Der Bericht soll folgendes Gliederungsschema besitzen: Titelblatt Das Titelblatt soll folgende Angaben beinhalten: Unternehmen, gegebenenfalls Abteilung(en), vollständige Firmierung, Anschrift, Telefonnummer und adresse, Ort und Abgabetermin. Inhaltsverzeichnis (Evtl.) Abbildungsverzeichnis (Evtl.) Abkürzungsverzeichnis Richtlinie R1.09_WBI_Vorpraktikum (Stand: ) 4

5 Textteil Der Textteil (abzüglich Bilder und Grafiken) von 6-8 Seiten soll folgende Einstellungen haben: - Zeilenabstand 1,5 - Schriftgröße Textteil: 12 - Schriftgröße Fußnoten: 10 - Schriftart: Times New Roman oder Arial - Ausrichtung: Blocksatz - Rand: links 4 cm, rechts 2 cm, oben 3 cm, unten 2 cm - Seitennummer: rechts unten Anhang Bilder und Tabellen im Umfang von max. 1-2 Seiten können in den Textteil integriert werden. Umfangreiche Tabellen und Fotodokumentationen sind in den Anhang aufzunehmen. Erklärung zum Vorpraktikumsbericht Die Ausformulierung der Erklärung soll wie folgt sein: Erklärung: Ich versichere, dass ich den vorgelegten Praktikumsbericht, den ich über das Vorpraktikum in dem eingangs benannten Unternehmen verfasst habe, selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen sind, habe ich als solche gekennzeichnet. Mir ist bekannt, dass bei Angabe einer falschen Versicherung das Vorpraktikum nicht anerkannt werden kann. Ort, Datum Unterschrift Der Bericht ist als Hardcopy im Schnellhefter beim Studierendensekretariat abzugeben und nach Anerkennung bis zum Ende des 3. Semesters wieder dort abzuholen. Nicht abgeholte Berichte werden vernichtet. 8. Rückfragen Fragen zum Vorpraktikum können an das Studierendensekretariat gerichtet werden. Telefon +49 (0) oder 2662 Fax +49 (0) studsek.vw@hft-stuttgart.de Raum 1/124 Besucheranschrift: Hochschule für Technik Stuttgart, Bau 4, Schellingstraße 24, Stuttgart Richtlinie R1.09_WBI_Vorpraktikum (Stand: ) 5

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