Offenlegungsbericht der Privatbank Berlin von 1929 AG für das Geschäftsjahr (Stichtag 31. Dezember 2014)

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1 Offenlegungsbericht der Privatbank Berlin von 1929 AG für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31. Dezember 214)

2 Inhaltsverzeichnis Motivation und Ziele der Offenlegung... 3 Risikomanagementziele und politik (CRR Art. 435)... 4 Anwendungsbereich (CRR Art. 436)... 7 Eigenmittel (CRR Art. 437)... 9 Eigenmittelanforderungen (CRR Art. 438) Inanspruchnahme von nominierten Ratingagenturen (ECAI) (CRR Art. 444)... 3 Kreditrisikominderung (CRR Art. 442)... 3 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (CRR Art. 447) Gegenparteiausfallrisiko (CRR Art. 439) Unbelastete Vermögenswerte (CRR Art. 443) Marktrisiko (CRR Art. 445) Operationelles Risiko (CRR Art. 446) Zinsrisiko im Anlagebuch (CRR Art. 448) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (CRR Art. 449) Unternehmensführungsregeln Vergütungspolitik (CRR Art. 45) Schlusserklärung

3 Motivation und Ziele der Offenlegung Gemäß des Teil VIII der zum 1. Januar 214 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 575/213 (im folgenden CRR genannt) in Verbindung mit 26a Kreditwesengesetz (KWG) ist die Privatbank Berlin von 1929 AG (die Bank ) verpflichtet, im jährlichen Turnus qualitative und quantitative Informationen zu folgenden Punkten zu veröffentlichen: Risikomanagementziele und politik, Anwendungsbereich, Eigenmittel und anforderungen, Kredit- bzw. Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiko, Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, Operationelles Risiko, Unbelastete Vermögenswerte, Unternehmensführungsregeln und Vergütungspolitik Der vorliegende Bericht dient zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen für die Privatbank Berlin von 1929 AG zum Berichtsstichtag 31. Dezember 214. Als Medium der Offenlegung wird die Internetseite der Bank genutzt. Gemäß Artikel 432 CRR und in Einklang mit der EBA/GL/214/14 zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung unterliegen die dargestellten Berichtsinhalte dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtliche geschützte oder vertrauliche Informationen sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine adäquate Offenlegungspraxis zu gewährleisten, finden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte statt. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sind in Arbeitsanweisungen geregelt. Die Bank geht davon aus, dass die nachfolgenden Berichtsinhalte eine umfassende Information über das Gesamtrisikoprofil bieten. Es wird davon Gebrauch gemacht, auf andere, bereits offengelegte, 3

4 Informationen zu verweisen, sofern sie dort auf Grund bestehender Regelungen bereits veröffentlicht wurden. Dieser Offenlegungsbericht muss im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und politik (CRR Art. 435) Unsere Risikomanagementziele, -strategien und verfahren haben wir weitgehend im Lagebericht für das Geschäftsjahr 214 dargestellt. In Ergänzung hierzu verweisen wir auf nachstehende Ausführungen. Die Risikostrategie des Konzerns ist darauf ausgerichtet, Entwicklungs- und Bestandsgefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sie wird anlassbezogen sowie grundsätzlich mindestens einmal jährlich überprüft. Die Grundsätze und Verfahren der Risikobewertung, Risikomessung und Risikokontrollen wurden zwischen der Bank und der Tochtergesellschaft Capitell Vermögens-Management AG ( Capitell AG ) abgestimmt und, soweit sinnvoll, angeglichen. Beide Institute haben überschaubare Risiken und völlig unterschiedliche Strukturen. Auch vor diesem Hintergrund hat die Capitell AG von den Öffnungsklauseln der MaRisk Gebrauch gemacht. Eine gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie im engeren Sinne besteht nicht. Dies ist nach Ansicht des Vorstands der Bank aufgrund der überschneidungsfreien Geschäftsfelder der beiden Institute sinnvoll. Die Geschäftsleitung der Bank stellt jedoch die Umsetzung einer zur Strategie der Bank kongruenten Strategie der Capitell AG mit entsprechenden Steuerungsund Einflussnahmemöglichkeiten insoweit sicher, als ein Vorstandsmitglied im Aufsichtsrat der Capitell AG für die Umsetzung der gruppenweiten Strategien Sorge trägt. Darüber hinaus ist der Aufsichtsratsvorsitzende der Bank auch Aufsichtsratsvorsitzender der Capitell AG. Die Basis des Risikomanagements bildet eine Risikoinventur, in die die Vorstände der Institute maßgeblich persönlich mit eingebunden sind. Dabei werden die Risiken beschrieben, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt sowie sofern erforderlich monetär bewertet und dokumentiert. Die Bank hat Adressenausfallrisiken und operationelle Risiken als wesentliche 4

5 Risiken im Sinne der MaRisk identifiziert. Die Capitell AG hat operationelle Risiken als wesentliche Risiken im Sinne der MaRisk eingestuft, die anderen Risikoarten (Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Refinanzierungs- und Reputationsrisiken) werden als nicht wesentlich erachtet. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Bank ist bestimmt durch ihre Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Strategien ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Die Risikostrategie leitet sich konsistent aus der nachhaltigen Geschäftsstrategie der Bank ab. Sie definiert Regeln für den Umgang mit Risiken, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus den Geschäftsaktivitäten der Bank ergeben. Diese Regeln bilden die Grundlage für ein unternehmensweit einheitliches Verständnis der Unternehmensziele im Zusammenhang mit dem Risikomanagement. Die Risikostrategie erfasst insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und ist ein auf die Marktaktivitäten und die interne Steuerung ausgerichtetes Instrument, das jährlich überprüft und ggf. angepasst wird. Für bestimmte Risikoarten sind jeweils Risiko-Teilstrategien festgelegt und separat dokumentiert. Risiken dürfen nur im Rahmen der Risikotragfähigkeit eingegangen werden. Das notwendige Risikobewusstsein wird unterstützt durch eine wirksame Kommunikation. Dies wird nur in begrenztem Maße durch Anweisungen, Kontrollmaßnahmen und Sanktionsmechanismen erreicht. Risikobewusstsein ist vielmehr Ausdruck einer chancen- und risikoorientierten Unternehmenskultur. Diese wiederum wird maßgeblich geprägt durch den Managementstil und den Umgang mit Risiken durch die Geschäftsleitung. Der Risikomanagement-Prozess umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken in der Bank. Dazu gehören die Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken, die operative Überwachung des Erfolges der Steuerungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Effektivität und Angemessenheit der Maßnahmen des Risikomanagements. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt gemäß der Geschäftsordnungen der beiden Institute jeweils beim Gesamtvorstand. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit und der geringen Anzahl von Mitarbeitern sind in beiden Unternehmen die Vorstandsmitglieder in den 5

6 operativen täglichen Geschäftsablauf eng eingebunden. In Zusammenhang mit dem Risikomanagement stehende Tätigkeiten und Kontrollen werden von den Vorstandsmitgliedern je nach Zuständigkeit überwiegend selbst vorgenommen. In beiden Instituten sind in den jeweiligen Organigrammen, Geschäftsverteilungsplänen und Organisationshandbüchern die Aufbau- und Ablaufregelungen hinsichtlich der Risikomanagementsysteme geregelt. Ebenso sind Risikosteuerungs- und controllingprozesse eingerichtet. Auf Konzernebene hat die Bank ablauforganisatorische Vorkehrungen getroffen, die die Risikomanagementprozesse sowie damit verbundene Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege definieren, und diese mit der Capitell AG abgestimmt. Die Kommunikation der Risikoberichte an die Aufsichtsräte der Bank und der Capitell AG erfolgen quartalsweise schriftlich. In den Aufsichtsratssitzungen der Bank wird darüber hinaus auch über die Entwicklungen der Capitell AG berichtet und beraten. Im Rahmen der Risikoinventur hat die Bank die Adressausfall-, Marktpreis- und Operationellen Risiken als Wesentliche Risiken identifiziert. Die Risikomessverfahren in den wesentlichen Risikoarten sind: Tabelle 1: Risikomessverfahren Risikoart Adressenausfallrisiko Risikomessverfahren Kreditrisiko-Standardansatz Stressszenario: Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, verringerte Erlöse aus der Sicherheitenverwertung Marktpreisrisiken Operationelle Risiken Normalszenario und Stressszenario: Aufsichtsrechtlicher Zinsschock von +/- 2 Basispunkte Basisindikatoransatz (Risikowert im Normal- und Stressfall) Eine Risikotragfähigkeitsrechnung auf Gruppenebene besteht nicht, da die Risikostruktur beider Unternehmen deutlich voneinander abweicht und nur sehr geringe Schnittmengen im operativen Bereich bestehen. Die 6

7 Risikotragfähigkeit der Gruppe basiert daher auf dem Konzept der jeweiligen Risikotragfähigkeit der Einzelunternehmen. Der Beteiligungsbuchwert der Capitell wird für Zwecke der Ermittlung der Konzernrisikotragfähigkeitsrechnung bei der Ermittlung der Risikodeckungsmasse vollständig abgezogen. Tabelle 2: Auslastung der Risikotragfähigkeit Risikoart Limit in TEUR Risiko in TEUR Adressrisiko Marktpreisrisiko (Zinsänderungsrisiken) Operationelles Risiko Gesamt Auslastung in Prozent 76,8 Das als nicht wesentlich eingestufte Liquiditätsrisiko wird im Rahmen der Liquiditätssteuerung laufende überwacht. Die Bank ermittelt die Risikotragfähigkeit jeweils anhand der Ist-Situation. Darüber hinaus werden für die wesentlichen Risiken Stresstests durchgeführt. Zusammenfassend geht die Bank davon aus, dass die implementierten Methoden, Modelle und Prozesse jederzeit geeignet sind, ein an der Strategie und dem Gesamtrisikoprofil orientiertes Risikomanagementsystem sicherzustellen. Anwendungsbereich (CRR Art. 436) Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenkapitalunterlegungsberechnung definiert sich gemäß 1a KWG in der Fassung vom 28. August 213 in Verbindung mit Artikel 18 ff. CRR. Die Privatbank Berlin von 1929 AG hat eine Zusammenfassung folgender Institute für aufsichtsrechtliche Zwecke vorgenommen: Privatbank Berlin von 1929 AG, Berlin, Kreditinstitut Capitell Vermögens-Management AG, Frankfurt am Main, 7

8 Finanzdienstleistungsinstitut Der handelsrechtliche Konsolidierungskreis wird dagegen ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bank hält 5,1% des Grundkapitals der Capitell AG. Die Anschaffungskosten der 5,1%igen Beteiligung betrugen insgesamt TEUR Beide in den Konzernabschluss einbezogene Institute erstellen ihren Jahresabschluss auf den Stichtag 31. Dezember. Darüber hinaus weist die Bank als Beteiligung einen Geschäftsanteil an der Fiducia Mailing Service eg, Karlsruhe, aus (EUR 5,). Weitere Beteiligungen werden von der Bank nicht gehalten, so dass die Vorschriften zur Nichteinbeziehung ( 296 HGB), Quotenkonsolidierung ( 31 HGB) und zur Equity-Bilanzierung ( 311, 312 HGB) nicht zu beachten sind. Zur Darstellung des Anwendungsbereiches nach Art. 436 CRR erfolgt eine Gegenüberstellung des aufsichtsrechtlichen und des handelsrechtliche Konsolidierungskreises. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Darlegung der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung. 8

9 Tabelle 3: Aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Konsolidierungskreis Name Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung nach Rechnungslegungsstandard voll Konsolidierung gem. Art. 18 CRR voll Befreiung gem. Art. 19 CRR Berücksichtigung gem. Art. 47 Abs. 2b und 3 CRR (Schwellwert -verfahren) CET 1 Abzug gem. 32 SolvV Risikogewichtete Beteiligung Privatbank Berlin von 1929 AG Capitell Vermögens- Management AG X X X Eigenmittel (CRR Art. 437) Zum 31. Dezember 214 betragen die Eigenmittel der Privatbank Berlin-Gruppe nach Artikel 72 CRR TEUR und setzen sich aus harten Kernkapital in Höhe von TEUR und Ergänzungskapital in Höhe von TEUR 69 zusammen. Beschreibung der Hauptmerkmale Nachstehend werden die Hauptmerkmale der von der Gruppe begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals dargestellt. 9

10 Tabelle 4: Hauptmerkmale harten Kernkapital (CET1) 1 Emittent Privatbank Berlin von 1929 AG 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder k. A. Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Konzernebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Für Instrumente des harten Kernkapitals 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in TEUR, Stand letzter Meldung) 9 Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 1% 9b Tilgungspreis 1% 1 Rechnungslegungsklassifikation Aktienkapital 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte k. A. Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k. A. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps nein 2a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder vollständig diskretionär zwingend (zeitlich) 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder vollständig diskretionär zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines nein anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder k. A. fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das k. A. gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments k. A. 1

11 3 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die k. A. Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: k. A. Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquiditätsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nicht nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten nein Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Tabelle 5: Hauptmerkmale zusätzliches Kernkapital 1 Emittent Privatbank Berlin von 1929 AG 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder k. A. Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k. A. 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit k. A. 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und k. A. Konzernebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu k. A. spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer k. A. Betrag (Währung in TEUR, Stand letzter Meldung) 9 Nennwert des Instruments k. A. 9a Ausgabepreis k. A. 9b Tilgungspreis k. A. 1 Rechnungslegungsklassifikation k. A. 11 Ursprüngliches Ausgabedatum k. A. 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin k. A. 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin k. A. 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht k. A. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte k. A. Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen k. A. 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k. A. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps k. A. 2a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder k. A. zwingend (zeitlich) 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder k. A. 11

12 zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines k. A. anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ k. A. 23 Wandelbar oder nicht wandelbar k. A. 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder k. A. fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das k. A. gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments k. A. 3 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die k. A. Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder k. A. vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: k. A. Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquiditätsfall (das k. A. jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten k. A. Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Tabelle 6: Hauptmerkmale Ergänzungskapital 1 Emittent Privatbank Berlin von 1929 AG 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder k. A. Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Konzernebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu Vorsorgereserve spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer 69 Betrag (Währung in TEUR, Stand letzter Meldung) 9 Nennwert des Instruments 69 9a Ausgabepreis k. A. 9b Tilgungspreis k. A. 1 Rechnungslegungsklassifikation k. A. 11 Ursprüngliches Ausgabedatum k. A. 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin k. A. 12

13 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin k. A. 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht k. A. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte k. A. Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen k. A. 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k. A. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps k. A. 2a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder k. A. zwingend (zeitlich) 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder k. A. zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines k. A. anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ k. A. 23 Wandelbar oder nicht wandelbar k. A. 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder k. A. fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das k. A. gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments k. A. 3 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die k. A. Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder k. A. vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: k. A. Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquiditätsfall (das k. A. jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten k. A. Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. 13

14 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Die folgende Tabelle zeigt die Eigenmittelstruktur der Bank und ist gemäß Anhang VI zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/213 der Kommission dargestellt. Tabelle 7: Eigenmittelstruktur zum (A) Betrag in TEUR Hartes Kernkapital (CET1): Instrument und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unterliegen oder vorgeschrieb ener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/213 in TEUR davon: gezeichnetes Kapital 8. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Kapitalrücklage Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und) (1) sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken (1) f 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 486 (2) 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit 483 (2) Bestandsschutz bis 1. Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger 84, 479, 48 Betrag in konsolidiertem CET 1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller 26 (2) 14

15 vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET 1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET 1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden ) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 1 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen diejenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwert-bilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 2 In der EU: leeres Feld 2a Forderungsbetrag aus folgenden Positionen, denen ein Risikogewicht von 1.25% zuzuordnen ist, wenn das Institut 34, (1) (b), 37, 472 (4) 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 4, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (1) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 47, 472 (11) 36 (1) (k)

16 als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 2b Davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 2c Davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 2d Davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 1%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 23 Davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 Davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gemäß der Vor- CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zubringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten -155 Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) (1) (k) (i), 89 bis (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 47, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) (1) (j) 16

17 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 3 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung 486 (3) auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 Davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung 486 (3) ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 4 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält ( mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/ (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 6, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 17

18 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zubringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital insgesamt (T1 =CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen , 472 (3) (a), 472 (4), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, (e) 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 62,63 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung 486 (4) auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-87, 88, 48 Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden. 49 Davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (4) 5 Kreditrisikoanpassungen (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 39 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3)

19 eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a Davon: neue Positionen, die keine Übergangsbestimmungen unterliegen 54b Davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 213 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 56c Vorm Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Davon: nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung 3 66 (c), 69, 7, 79, 477 (4) 3 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 467, 468, ,472 (5), 472 (8) (b), 472 (1) 19

20 (EU) Nr. 575/213, Restbeträge) 6 Risikogewichtete Aktiva insgesamt (Gesamtforderungsbetrag) Eigenkapitalquoten und puffer (b), 472 (11) (b) 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als 22,4 92 (2) (a), 465 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als 22,4 92 (2) (b), 465 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als 22,4 92 (2) (c) Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an CRD 128, 129, 13 Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an die Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 Davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 Davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 Davon: Systemrisikopuffer 67a Davon: Puffer für globalsystemrelevante CRD 131 Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die CRD 128 Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 In EU-Verordnung nicht relevant 7 In EU-Verordnung nicht relevant 71 In EU-Verordnung nicht relevant 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 1% und abzüglich 36 (1) (h), 45, 46, 472 (1), 56 (c), 59, 6, 66 (c), 69, 7, 475 (4), 477 (4) anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten 36 (1) (i), 45, 48, 47, 472 (11) Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus 36 (1) (c), 38, 48, 47, 472 (5) temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 1%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 62

21 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 213 bis 1. Januar 222) 8 Derzeitige Obergrenze für CET1- Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1- Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) (5), 486 (4) und (5) (5), 486 (4) und (5) Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften Abschluss Die Bank erstellt einen handelsrechtlichen Abschluss nach HGB. 21

22 Tabelle 8: Gegenüberstellung der Eigenmittelbestandteile der Konzernbilanz und der aufsichtsrechtlichen Bilanz der Gruppe TEUR Aktiva Handelsrechtliche (Konzernbilanz) Aufsichtsrechtliche Bilanz der Gruppe Differenz Forderungen an Kreditinstitute Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Immaterielle Vermögensgegenstände Passiva Eigenkapital davon gezeichnetes Kapital davon Kapitalrücklagen davon Gewinnrücklagen Fonds für allgemeine Bankrisiken Nachrangige Verbindlichkeiten Die Eigenmittelbestandteile der aufsichtsrechtlichen Bilanz werden im Folgenden derart erweitert, dass alle Bestandteile so dargestellt sind wie in der Tabelle Eigenmittelstruktur. Gleichzeitig wird eine Zuordnung mittels Verweis auf die entsprechende Zeilennummer in der obengenannten Tabelle vorgenommen. Tabelle 9: Aufgliederung der Eigenmittelbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz und Zuordnung zur Eigenmittelstruktur TEUR Aktiva Aufsichtsrechtliche Bilanz der Gruppe Verweis auf Eigenmittelstruktur Aktien und andere nicht festverzinsliche 54 Wertpapiere davon Instrumente des 54 Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche Beteiligungen 23 davon Instrumente des harten 23 Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche Immaterielle Vermögensgegenstände

23 Passiva Eigenkapital , 2 davon gezeichnetes Kapital 8. 1 davon Kapitalrücklagen davon Gewinnrücklagen Fonds für allgemeine Bankrisiken 968 3a Nachrangige Verbindlichkeiten davon Anleihen zusätzliches Kernkapital 3, 32 davon Anleihen Ergänzungskapital 46 Eigenmittelanforderungen (CRR Art. 438) Angemessenheit des Internen Kapitals Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzeptes. Aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderung Die Privatbank Berlin von 1929 ermittelt die aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderung im Einklang mit den Regularien der CRR. Für das Adressausfallrisiko erfolgt die Ermittlung nach dem Kreditrisikostandardansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 der CRR, für das operationelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz gemäß Teil 3 Titel III der CRR, für das Marktrisiko nach den Standardmethoden des Teil 3 Titel IV der CRR und für das Abwicklungsrisiko Teil 3 Titel V der CRR. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das sogenannte credit valuation adjustment, wird auf Basis der Standardmethode nach Artikel 384 CRR berechnet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung für die einzelnen Risikopositionsklassen der Privatbank Berlin von 1929 AG zum : 23

24 Tabelle 1: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung Eigenkapitalanforderungen in TEUR Kreditrisiko Kreditrisikostandardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisation Institute 49 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen 1.95 Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Positionen 483 Marktrisiko Standardansatz Positionsrisiko für Handelsbuchtätigkeit Zinsänderungsrisiko Aktienpositionsrisiko Fremdwährungsrisiko Warenpositionsrisiko Großkredite oberhalb der Obergrenze für Handelsbuchtätigkeit Abwicklungsrisiko Operationelles Risiko Basisindikatoransatz 5.27 Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) Standardmethode 17 Eigenmittelanforderungen insgesamt

25 Von der zuständigen Behörde sind keine weiteren zusätzlichen Eigenmittel gefordert worden. Zum stellen sich unsere Kapitalquoten zusammenfassend wie folgt dar: Tabelle 11: Zusammenfassung zur Angemessenheit des Kapitals Harte Kernkapitalquote 22,4 % Kernkapitalquote 22,4 % Gesamtkapitalquote 22,4 % Die Kapitalquoten liegen jeweils über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. Adressausfallrisiken Adressenausfallrisiken entstehen für die Capitell AG aus der Anlage von überschüssigen liquiden Mitteln und sehr kurzfristig im Kundengeschäft aus den halbjährlich zu vereinnahmenden Vermögensverwaltungshonoraren. Bei der derzeit ausschließlich kurzfristigen Anlage von Liquidität bei der Hausbank handelt es sich um ein inländisches Institut mit sehr guter Bonität. Auf Grund dessen hat die Capitell AG die Adressenausfallrisiken als nicht wesentliches Risiko eingestuft und somit auch kein Risikolimit vergeben. Im Geschäftsjahr 214 wurde keine adressbezogene Risikovorsorge gebildet. Es wurden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken TEUR 373 zugeführt und den Rücklagen nach 34f HGB TEUR 35, um zukünftigen Risiken aus der Marktlage zu begegnen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das Einzelinstitut Privatbank Berlin von 1929 AG. Als Adressenausfallrisiko definiert die Bank Kreditrisiken, die sich aus der Veränderung der Bonität des Kunden und des Wertes von Sicherheiten ergeben können. Unserer Tätigkeit als Spezialkreditinstitut bedingt, dass dieses Risiko als wesentlich einzustufen ist. Hier sind insbesondere Ausfall- und Abwicklungsrisiken gemeint. Ein Währungsrisiko im Zusammenhang mit 25

26 ausländischen Kreditnehmern ist durch den Abschluss der Kreditverträge nach deutschem Recht in Euro nicht vorhanden. Auch ein Länderrisiko ist durch die Beschränkung der Geschäfte auf Kreditnehmer im Wesentlichen aus der EU und der Schweiz zu vernachlässigen. Die Bank hat hierfür ein Unterlimit von TEUR 8.5 im Rahmen des Gesamtbanklimits festgelegt. Der Vorstand setzt hierbei in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat auf eine risikoaverse Kreditpolitik. Die Steuerung der Risiken erfolgt durch ein zur Risikostrategie der Bank konsistentes Kreditlimit und Regelwerk für die einzelnen Kreditgeschäftsbereiche. Die Kreditvergabe der Privatbank Berlin von 1929 AG erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere des Europäischen Verbraucherschutzkreditgesetzes) sowie der regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Das Kreditvolumen ist nach CRR Art. 442 nach kreditrisikotragenden Instrumenten, geografischen Hauptgebieten, Hauptbranchen und Restlaufzeiten zur unterteilen. Die nachfolgenden quantitativen Angaben für das gesamte Kreditportfolio bilden das maximale Kreditrisiko der Privatbank Berlin-Gruppe ab. Das maximale Kreditrisiko stellt einen Bruttowert dar. Die risikotragenden Finanzinstrumente werden ohne Anrechnung von Kreditrisikominderungstechniken und nach Ansatz von Wertberichtigungen ausgewiesen. Das Bruttokreditvolumen basiert bei Krediten und offenen Zusagen auf Buchwerten sowie bei Derivaten auf Kreditäquivalenzbeträgen. Im Bruttokreditvolumen sind auch noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien enthalten. Tabelle 12: Bruttokreditvolumen Forderungsklassen Bruttokreditvolumen TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisation Institute 2.51 Unternehmen Mengengeschäft

27 Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Positionen 484 Gesamt Die zwei folgenden Tabellen zeigen das Bruttokreditvolumen nach geografischen Hauptgebieten und Branchen. Eine Darstellung des Bruttokreditvolumens nach Restlaufzeiten untergliedert nach Forderungsklassen ist derzeit nicht abbildbar. Wir verweisen auf unsere Restlaufzeitendarstellung im Anhang. Tabelle 13: Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung Forderungsklassen TEUR Deutschland Andere Mitglieder der EU Rest der Welt Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisation Institute S.51 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) 27

28 Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Positionen 484 Gesamt Der Darstellung ist zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der Kreditportfolios in Deutschland lokalisiert ist und damit dort der Schwerpunkt der Kreditvergabe der Bank liegt. Tabelle 14: Bruttokreditvolumen nach Branchen Forderungsklassen TEUR Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen und Unternehmen Keiner Branche zugeordnet Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisation Institute 2.51 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Positionen 484 Gesamt Risikovorsorge und Definitionen Die laufende Überwachung der Engagements, insbesondere der Bonität der Kreditnehmer und des Wertes der Kreditsicherheiten, erfolgt durch die 28

29 Kreditsachbearbeitung. Alle Forderungen, deren Bedienung über 9 Tage überfällig ist (leistungsgestörte Engagements), sind in die Intensivbetreuung zu übernehmen. In diesem Zusammenhang ist die Risikoklasse anzupassen. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung ist zu prüfen. Halten die Leistungsstörungen an und droht ein teilweiser oder vollständiger Ausfall, wird das Engagement in den Bereich Problemkreditbearbeitung überführt. Die Intensivbetreuung ermittelt jährlich, die Problemkreditbetreuung anlassund einzelfallbezogen die Ausfallrisiken der von ihnen betreuten Engagements. Sie schlagen der Geschäftsleitung Marktfolge die erforderlichen Zuführungen, Verbräuche und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen vor. Eine Bagatellgrenze, bis zu der bei der Bank keine Risikovorsorge gebildet wird, sondern eine Direktabschreibung erfolgt, besteht nicht. Die Beschlussfassung über Wertberichtigungen liegt in der Kompetenz des für die Marktfolge zuständigen Geschäftsleiters. Neben Einzelwertberichtigungen werden Pauschalwertberichtigungen und Pauschalrückstellungen gebildet. Für erkennbare Risiken werden zeitnah Einzelwertberichtigungen gebildet und somit die Vorgaben aus der CRR stets eingehalten. Die unterjährige Risikofortschreibung ermöglicht einen laufenden Abgleich mit der Risikoplanung. Tabelle 15: Entwicklung der bilanziellen Risikovorsorge in TEUR Anfangsbestand zum Fortschreibung Umgliederung Auflösung Verbrauch Endbestand zum Wechsel -kurs bedingte und sonstige Änderungen Einzelwertberichtigungen Einzelrückstellungen Zwischensumme Pauschalwertberichtigungen Pauschalrückstellungen Gesamt

30 Tabelle 16: notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach Hauptbranchen TEUR Banken Öffentliche Haushalte Unternehmen und Privatpersonen Keiner Branche zugeordnet Gesamt Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf Gesamtbetrag wertgeminderter Forderungen (notleidende Kredite) Bestand EWB und Rückstellung Bestand PWB Nettozuführung oder Auflösung Abschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Tabelle 17: notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach geographischen TEUR Deutschland Andere Mitglieder der EU Rest der Welt Gesamt Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf Gesamtbetrag wertgeminderter Forderungen (notleidende Kredite) Bestand EWB und Rückstellung Bestand PWB Nettozuführung oder Auflösung Abschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Inanspruchnahme von nominierten Ratingagenturen (ECAI) (CRR Art. 444) Es sind für keine Forderungsklasse Ratingagenturen nominiert worden. Kreditrisikominderung (CRR Art. 442) Der Risikopositionswert nach CRR Art. 111 CRR beschreibt die Höhe des ausfallgefährdeten Betrags und bildet damit die Grundlage zur Bestimmung der 3

31 risikogewichteten Positionsbeträge sowie der Eigenkapitalunterlegung. Bei den Lebens- bzw. Rentenversicherungen handelt es sich ausschließlich um Versicherungen mit garantierten Ablaufleistungen. Bei der Anrechnung nimmt die Bank eine Substitution der Risikogewichte der der AXA und der SLV offen verpfändeten oder sicherungshalber abgetretenen Renten-/Lebensversicherungen vor. Die Überwachung und Beurteilung der Bonität der Lebensversicherer AXA und SLV erfolgt auf Grundlage der veröffentlichten Jahresabschlüsse. Tabelle 18: Risikopositionen vor und nach Kreditminderung Forderungsklassen Positionswerte Positionswerte Stichtag vor nach Kreditrisiko- Kreditrisikominderung minderung in TEUR in TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisation Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen Sonstige Positionen Gesamt Die nachfolgende Übersicht zeigt die berücksichtigungsfähigen Sicherheiten in Form von Garantien, Bürgschaften und Kreditderivaten nach Risikopositionsklassen. 31

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