VdS-Richtlinien für Brandschutz- und Sicherungstechnik
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- Ingelore Egger
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1 VdS-Richtlinien für Brandschutz- und Sicherungstechnik VdS 2236 Prüfungsordnung für die Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften für Errichter- und Fachfirmen der Brandschutz- und Sicherungstechnik VdS 2236 : (12)
2 Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str Köln Telefon: (0221) ; Fax: (0221) Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
3 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften Prüfungsordnung für die Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften für Errichter- und Fachfirmen der Brandschutz- und Sicherungstechnik Inhalt 1 Allgemeines Geltungsbereich Gültigkeit Teilnahmeberechtigung Allgemeines Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz Durchführung Bewertung Auswertung des Prüfungsergebnisses Mitteilung des Prüfungsergebnisses Wiederholung... 7 Anhang A Prüfung von verantwortlichen Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN A.1 Brandschutztechnik... 8 A.2 Projektierung... 9 Anhang B Prüfung von verantwortlichen Personen für Sprachalarmanlagen (SAA) nach DIN B Sprachalarmanlagentechnik Anhang C Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen (BMA) C.1 Allgemeine Elektrotechnik C.2 Brandschutztechnik C.3 Projektierung einer Brandmeldeanlage Anhang D Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Einbruchmeldeanlagen (EMA) D.1 Allgemeine Elektrotechnik D.2 Einbruchschutz D.3 Projektierung einer Einbruchmeldeanlage Anhang E Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen E.1 Allgemeine Kenntnisse E.2 Grundlagen der Einbruchmeldetechnik E.3 Kenntnisse über Bestandteile von Gebäuden und deren Schwachstellen E.4 Aufbau und Funktion von mechanischen Sicherungen E.5 Wertbehältnisse E.6 Risikogerechte Absicherung von Objekten
4 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang F Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Wasserlöschanlagen (Sprinkler-, Sprühwasser-, Schaum-, Funkenlöschanlagen, Feinsprühsysteme und Anlagen mit Zumischung filmbildender Schaummittel) sowie Küchenschutzsystemen F.1 Allgemeiner Brandschutz F.2 Wasserlöschanlagentechnik F.2.1 Sprinkleranlagentechnik F.2.2 Sprühwasserlöschanlagentechnik F.2.3 Schaum-Löschanlagentechnik F.2.4 Funkenlöschanlagentechnik F.2.5 HD/ND Feinsprühsysteme F.2.6 Zusatzprüfung für Anlagen mit Zumischung von filmbildenden Schaummitteln F.2.7 Küchenschutzsysteme F.3 Grundlagen der Brandmeldetechnik F.4 Ansteuerung von Löschanlagen Anhang G Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Gas-Löschanlagen G.1 Allgemeiner Brandschutz G.2 Löschanlagentechnik G.2.1 CO 2 -Niederdruck-Löschanlagentechnik G.2.2 CO 2 -Hochdruck-Löschanlagentechnik G.2.3 Einrichtungsschutz (z. B. mit CO 2 ) G.2.4 Löschanlagentechnik für nicht verflüssigte Inertgase als Löschmittel G.2.5 Löschanlagentechnik für halogenierte Kohlenwasserstoffe als Löschmittel G.3 Grundlagen der Brandmeldetechnik G.4 Ansteuerung von Löschanlagen Anhang H Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) H.1 Allgemeines; Planung, Einbau und Instandhaltung von RWA H.1.1 Allgemeiner Brandschutz H.1.2 Richtlinien von VdS Schadenverhütung H.2 RWA-Systeme; Bemessung einer RWA Anhang I Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT) I.1 Grundlagen der Elektrotechnik und der Mechanik I.2 Planung, Einbau und Instandhaltung von EAT I.3 Projektierung einer EAT Anhang J Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Videoüberwachungsanlagen (VÜA) J.1 Allgemeine Elektrotechnik, Informationstechnik, Videoüberwachungstechnik und Grundlagen der Sicherungstechnik J.2 Projektierung einer Videoüberwachungsanlage Anhang K Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Sauerstoffreduzierungsanlagen
5 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften bzw. Personen der Brandschutz- und Sicherungstechnik durch die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt). 1.2 Gültigkeit Diese Prüfungsordnung gilt ab 1. Dezember Teilnahmeberechtigung 2.1 Allgemeines Teilnahmeberechtigt ist, wer die in den jeweiligen Verfahrensrichtlinien für das betreffende Anerkennungsverfahren von Errichter- bzw. Fachfirmen (z. B. Verfahrensrichtlinien für BMA-Errichterfirmen VdS 2129) festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen müssen durch Zeugnisse, Bescheinigungen, Arbeitsverträge etc. nachgewiesen werden. Hinweis: Eine Einladung zur Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften erfolgt erst, wenn bei der VdS-Zertifizierungsstelle die Anerkennung als Errichter-/Fachfirma entsprechend den jeweiligen Verfahrensrichtlinien beauftragt wurde bzw. eine Anerkennung bereits besteht und die Qualifikation des Teilnehmers ausreichend nachgewiesen wurde. 2.2 Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz Zur Erfüllung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 4 Abs. 1) benötigt die VdS- Zertifizierungsstelle eine offizielle, persönliche und schriftlich abgegebene Einwilligungserklärung aller Personen, deren Daten aufgrund eines VdS-Anerkennungs-/Zertifizierungsverfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligungserklärung muss der VdS-Zertifizierungsstelle vor Durchführung der Prüfung unterschrieben vorliegen. Anderenfalls kann die Fachkraft nicht zur Prüfung zugelassen werden. 3 Durchführung Die Prüfung wird bei VdS Schadenverhütung in Köln oder in Ausnahmefällen an einem von der VdS-Zertifizierungsstelle benannten Ort durchgeführt. Sie findet zu vorgegebenen Terminen statt und ist nicht öffentlich. Vor Beginn der Prüfung werden die Teilnehmer über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel informiert und über die Folgen von Täuschungshandlungen belehrt. Die Prüfung besteht aus einer mehrteiligen schriftlichen Klausurarbeit. Sie findet in der Regel in deutscher oder englischer Sprache statt. Soll die Prüfung in einer anderen Sprache abgelegt werden, fallen zusätzliche Gebühren an. Welche Hilfsmittel zugelassen werden, die Anzahl, der Inhalt und die Bearbeitungszeit der einzelnen Prüfungsteile richten sich nach dem zu prüfenden Fachgebiet (siehe Anhänge). Hilfsmittel, die nicht von der VdS-Zertifizierungsstelle gestellt werden, sind vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen. Mitgebrachte Normen, Richtlinien etc. dürfen nicht kommentiert sein. Die Verwendung von Normen und Richtlinien etc. in elektronischer Form ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer muss vor Prüfungsbeginn seine Identität nachweisen (Amtliches Dokument mit einem Lichtbild, z.b. Personalausweis, Pass oder Führerschein). 5
6 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Jeder Teilnehmer erhält ausreichend Schreibpapier sowie Fragebögen, die mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet sind. Das Deckblatt ist vor Beginn der Prüfung vom Teilnehmer auszufüllen, wird dann eingesammelt und unter Verschluss genommen. Die Prüfungsunterlagen sind vom Teilnehmer dokumentenecht, z. B. mit Kugelschreiber oder Filzstift (Vorzugsfarbe: blau), zu bearbeiten. Die Benutzung eines Bleistiftes ist nur in bestimmten Teilen der Klausurarbeit zulässig (siehe Anhänge). Von der Benutzung der Farben rot oder orange ist abzusehen. Für Prüfungsarbeiten ist ausschließlich das gestellte Schreibpapier zu verwenden. Die Unterlagen werden nach Ablauf der Bearbeitungszeit eingesammelt und verbleiben bei der VdS-Zertifizierungsstelle. Bei Täuschungshandlungen oder Störungen des Prüfungsablaufes kann der betreffende Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden; eine Wiederholungsprüfung ist nicht mehr möglich. 4 Bewertung Jeder Prüfungsteil (siehe Anhänge) wird gesondert beurteilt. Zu den vorgegebenen Fragen sind entweder die richtigen Antworten anzugeben bzw. anzukreuzen oder Zahlenwerte anzugeben. Dabei wird zwischen folgenden Bewertungsverfahren unterschieden: 1. Für jede Aufgabe ist eine bestimmte Punktzahl festgelegt. Der Lösungsweg zur gestellten Aufgabe muss aus den Unterlagen klar hervorgehen. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Teilnehmer eine bestimmte Mindestpunkzahl erreicht hat (siehe Anhänge). 2. Die Fragen werden entweder nach dem Multiple-Choice-Verfahren oder als offene Frage gestellt. Beim Multiple-Choice-Verfahren wird jede richtige Antwort mit einem Punkt bewertet. Bei jeder ausgelassenen Antwort sowie jeder falschen Antwort erfolgt ein Punktabzug. Alle Punkte einer Frage werden addiert. Die Punktzahl einer Frage kann nicht kleiner als Null werden. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Teilnehmer eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht hat (siehe Anhänge). Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in jedem Prüfungsteil die erforderliche Punktzahl erreicht hat (siehe Anhänge). 5 Auswertung des Prüfungsergebnisses Die Bewertung erfolgt unabhängig voneinander durch zwei Prüfer. Bei nicht übereinstimmender Beurteilung ergibt sich die Bewertung aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Die Auswertung der Prüfungsarbeit soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. 6 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Der Auftraggeber wird über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert. Bei negativem Ergebnis wird angegeben, in welchem Prüfungsteil keine ausreichenden Leistungen erbracht wurden. Hinweis: Telefonische Anfragen zum Prüfungsergebnis werden nicht beantwortet. Die Prüfungsunterlagen können nach vorheriger Terminabsprache vom Prüfungsteilnehmer bei der VdS-Zertifizierungsstelle eingesehen werden. Die Unterlagen werden mindestens zehn Jahre aufbewahrt. 6
7 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften 7 Wiederholung Besteht ein Teilnehmer die Prüfung nicht, kann er sie zweimal wiederholen. Prüfungen zur verantwortlichen Person nach DIN können beliebig oft wiederholt werden. Es sind nur die als nicht ausreichend bewerteten Prüfungsteile zu wiederholen. Zwischen den Prüfungsterminen müssen mindestens zwei und dürfen höchstens 12 Monate liegen, gerechnet ab dem Tag der letzten Prüfung. Wird die Frist von 12 Monaten nicht eingehalten, ist die komplette Prüfung zu wiederholen. Hinweis: In einzelnen Verfahrensrichtlinien können kürzere Zeitabstände festgelegt sein. 7
8 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang A Prüfung von verantwortlichen Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN Prüfungsumfang und Inhalt der nachfolgenden Prüfungsteile A.1 und A.2 sind durch die Prüfungsordnung DIN der ARGE DIN festgelegt. Hinweis: Sofern in der Prüfungsordnung DIN der ARGE DIN widersprüchliche Anforderungen zu den entsprechenden Abschnitten dieser Prüfungsordnung (VdS 2236, ausgenommen Anhänge D bis K) enthalten sein sollten, gelten die Anforderungen der Prüfungsordnung DIN der ARGE DIN A.1 Brandschutztechnik Allgemeiner Brandschutz und Schutzziele Schutzziele Brandverhalten von Baustoffen und -teilen Baurecht (Sonderbauverordnungen)/Aufschaltbedingungen der Feuerwehren Brandschutzkonzept/Kompetenz Allgemeine Gerätetechnik Brandmeldeanlagen (allgemeine Kenntnisse) Brandmelderzentrale Energieversorgung Anzeige- und Bediengeräte Feuerwehrschlüsseldepot Schnittstellen (ohne Löschtechnik) Arten und Typen von Brandmeldern (Funktionsprinzip und Bauart) Brandmeldespezifische Elektrotechnik Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Überspannungsschutz Leitungsberechnung Planung und Projektierung Grundsätze Planung und Projektierung Alarmierung Leitungsverlegung, Funktionserhalt Montage, Inbetriebsetzung, Instandhaltung Inbetriebsetzung/Ausführungsunterlagen Laufkarten Abnahmeprüfung Funktionsprüfung Instandhaltung Begehung Ansteuerung anderer Anlagen Löschanlagensteuerung Brandfallsteuerung 1 Arbeitsgemeinschaft zur Zertifizierung gemäß Norm DIN 14675, 8
9 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Als Hilfsmittel und Unterlagen sind DIN 14675, DIN VDE , DIN VDE und ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 90 Minuten. Der Prüfungsteil A.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer 70 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat. A.2 Projektierung Hinweis: Gilt zusätzlich nur für verantwortliche Personen für die Phasen Planung und Projektierung. Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Planung und Projektierung einer Brandmeldeanlage verfügt. Als Hilfsmittel und Unterlagen sind die DIN 14675, DIN VDE , DIN VDE und ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion sowie übliche Hilfsmittel wie Lineal, Maßstab, Bleistift, Radiergummi zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 90 Minuten. Der Prüfungsteil A.2 gilt dann als bestanden, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbracht hat, eine BMA eigenverantwortlich planen zu können. 9
10 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang B Prüfung von verantwortlichen Personen für Sprachalarmanlagen (SAA) nach DIN Prüfungsumfang und Inhalt des nachfolgenden Prüfungsteils B sind durch die Prüfungsordnung DIN der ARGE DIN festgelegt. Hinweis: Sofern in der Prüfungsordnung DIN der ARGE DIN widersprüchliche Anforderungen zu den entsprechenden Abschnitten dieser Prüfungsordnung (VdS 2236, ausgenommen Anhänge D bis K) enthalten sein sollten, gelten die Anforderungen der Prüfungsordnung DIN der ARGE DIN B Sprachalarmanlagentechnik Allgemeiner Brandschutz und Schutzziele Schutzziele Brandverhalten von Baustoffen Baurecht Brandschutzkonzept / Baurecht Allgemeine Gerätetechnik Sprachalarmanlagen (allgemeine Kenntnisse) Sprachalarmzentrale Energieversorgung Schnittstellen zur Brandmelderzentrale Anzeige-und Bediengeräte Lautsprecher SAA-spezifische Elektrotechnik Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Überspannungsschutz Leitungsberechnung Planung und Projektierung Grundsätze Phasen für den Aufbau und Betrieb sowie Leistungen und Verantwortung Konzept Alarmorganisation Ausfallsicherheit Beschallungsumfang Planung Projektierung Grundlagen Raumakustik Grundlagen Elektroakustik Sprachverständlichkeit Alarmierung 2 Arbeitsgemeinschaft zur Zertifizierung gemäß Norm DIN 14675, 10
11 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften Montage, Inbetriebsetzung, Instandhaltung Aufstellung der SAZ Leitungsverlegung, Funktionserhalt Inbetriebsetzung / Ausführungsunterlagen Abnahmeprüfung Instandhaltung Begehung Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Als Hilfsmittel und Unterlagen sind DIN 14675, DIN VDE , DIN VDE , DIN VDE und ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 90 Minuten. Der Prüfungsteil B ist bestanden, wenn der Teilnehmer 70 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat. 11
12 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang C Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen (BMA) Die Prüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungsteilen A.1 und A.2 gemäß Anhang A, welche durch die Prüfungsordnung DIN der ARGE DIN festgelegt sind, sowie den folgenden zusätzlichen bzw. ergänzenden Prüfungsteilen: Allgemeine Elektrotechnik Brandschutztechnik Projektierung einer Brandmeldeanlage C.1 Allgemeine Elektrotechnik Funktion und Anwendung von wesentlichen Schaltungen, die bei der Planung und dem Einbau von BMA verwendet werden Elektrophysikalische Grundlagen (Strom, Spannung, Widerstand, elektrische und magnetische Felder) Berechnung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung in Gleich- und Wechselstromkreisen Verfahren zur Messung von Gleich- und Wechselstromgrößen (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung), Ermittlung von Messfehlern und Auswertung der Messergebnisse Probleme der Energieversorgung, Überspannungsschutz und Absicherung Kennzeichnung von aktiven und passiven Bauelementen Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Der Lösungsweg der gestellten Aufgabe muss aus den Unterlagen klar erkennbar sein. Als Hilfsmittel sind nur Taschenrechner ohne Datenbankfunktion und eine von der VdS- Zertifizierungsstelle gestellte Formelsammlung zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Der Prüfungsteil C.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal C.2 Brandschutztechnik Der Teilnehmer soll über den Abschnitt A.1 von Anhang A hinausgehend nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf folgenden Funktion von Löschanlagen Technische Bestimmungen für Löschanlagen, im Speziellen VdS 2496 Maßnahmen zum Überspannungsschutz gemäß VdS 2833 Weitergehende Festlegungen für BMA gemäß VdS 2095 Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Als Hilfsmittel und Unterlagen sind die DIN 14675, VDE , VDE und ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion zugelassen. Die Gesamtdauer der Prüfung (A.1 + C.2) beträgt 120 Minuten. Der Prüfungsteil C.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer 70 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat. 3 Arbeitsgemeinschaft zur Zertifizierung gemäß Norm DIN 14675, 12
13 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften C.3 Projektierung einer Brandmeldeanlage Der Teilnehmer soll über den Abschnitt A.2 von Anhang A hinausgehend nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Planung einer Brandmeldeanlage unter Verwendung eines Brandmeldesystems verfügt, für das die Anerkennung beauftragt wurde oder besteht. Dazu gehört unter anderem die Ausstellung eines VdS- Installationsattestes. Als Hilfsmittel und Unterlagen sind die DIN 14675, VDE , VDE , VdS 2095 und ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion sowie übliche Hilfsmittel wie Lineal, Maßstab, Bleistift, Radiergummi zugelassen. Die Gesamtdauer der Prüfung (A.2 + C.3) beträgt 105 Minuten. Der Prüfungsteil C.3 gilt dann als bestanden, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbracht hat, eine zu attestierende BMA eigenverantwortlich planen zu können. 13
14 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang D Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Einbruchmeldeanlagen (EMA) Die Prüfung umfasst die folgenden Teile: Allgemeine Elektrotechnik Einbruchmeldetechnik einschließlich Grundlagen der mechanischen Sicherungstechnik Projektierung einer Einbruchmeldeanlage D.1 Allgemeine Elektrotechnik Funktion und Anwendung von wesentlichen Schaltungen, die bei der Planung und dem Einbau von EMA verwendet werden Elektrophysikalische Grundlagen (Strom, Spannung, Widerstand, elektrische und magnetische Felder) Berechnung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung in Gleich- und Wechselstromkreisen Verfahren zur Messung von Gleich- und Wechselstromgrößen (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung), Ermittlung von Messfehlern und Auswertung der Messergebnisse Probleme der Energieversorgung, Überspannungsschutz und Absicherung Kennzeichnung von aktiven und passiven Bauelementen Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Der Lösungsweg der gestellten Aufgabe muss aus den Unterlagen klar erkennbar sein. Als Hilfsmittel sind nur Taschenrechner ohne Datenbankfunktion und eine von der VdS- Zertifizierungsstelle gestellte Formelsammlung zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Der Prüfungsteil D.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal D.2 Einbruchschutz Einbruchmeldetechnik Funktion der unterschiedlichen Einbruchmelder einschließlich der Zentrale und deren Peripheriegeräte Technische Bestimmungen für EMA, z. B. DIN VDE 0833, die VdS-Richtlinien für EMA sowie die fachbezogenen Richtlinien der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung von EMA sowie Auswahl von Einbruchmeldern im Hinblick auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Überwachung Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern bei EMA Instandhaltung von EMA Ladung, Entladung und Instandhaltung von Batterien Verlege- und Verteilungstechnik von Leitungen und Kabeln 14
15 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften Grundlagen der mechanischen Sicherungstechnik Bezeichnungen der verschiedenen Elemente eines Gebäudes (z. B. Wände, Decken, Böden, Fenster) Grundkenntnisse über die Widerstandswerte von z. B. Fenstern und Türen Grundkenntnisse über die Funktion z. B. von Schlössern Grundkenntnisse über Wertbehältnisse Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt; Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Der Prüfungsteil D.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal D.3 Projektierung einer Einbruchmeldeanlage Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Planung einer Einbruchmeldeanlage unter Verwendung eines Einbruchmeldesystems verfügt, für das die Anerkennung beauftragt wurde oder besteht. Dazu gehören: Einsatz und Auswahl der richtigen Geräte (z. B. Einbruchmelderzentrale, Einbruchmelder, etc.) Ermittlung der Batteriekapazität Ausstellung eines Installationsattestes Erstellung eines Lageplanes Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Als Hilfsmittel sind Taschenrechner, Formelsammlungen und unkommentierte technische Unterlagen (z. B. Herstellerunterlagen) sowie VdS-Richtlinien (z. B., VdS 2559 zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Der Prüfungsteil D.3 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 60 % der maximal 15
16 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang E Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen Die Prüfung umfasst die folgenden Fachgebiete: Allgemeine Kenntnisse Grundlagen der Einbruchmeldetechnik Kenntnisse über Bestandteile von Gebäuden und deren Schwachstellen Kenntnisse über Aufbau und Funktion von mechanischen Sicherungen Kenntnisse über Behältnisse Kenntnisse über risikogerechte Absicherung von Objekten E.1 Allgemeine Kenntnisse Physikalische Grundkenntnisse (z. B. Kräfte, Momente) Verglasungstechnik Verschiedene Glasarten Schweißtechnik Befestigungstechniken Metallverarbeitung Konstruktion, Bau und Einbau von Türen und Fensterelementen Einbau von Beschlägen E.2 Grundlagen der Einbruchmeldetechnik Grundlegende Funktion einer Einbruchmeldeanlage (EMA) Grundlegende Funktion von Übertragungsanlagen Grundlegende Kenntnisse über Alarmempfangsstellen und Interventionskräfte Unterschiedliche Meldertypen Detailkenntnisse über EMA-Bestandteile, die Teile von mechanischen Sicherungen sein können E.3 Kenntnisse über Bestandteile von Gebäuden und deren Schwachstellen Bezeichnung der unterschiedlichen Bestandteile von Gebäuden (z. B. Wände, Türen, Fenster) Bezeichnung der unterschiedlichen Bestandteile von Fassadenabschlusselementen (z. B. Schlösser, Beschläge) Typische Schwachstellen von Gebäuden (z. B. Leichtbauwände) Typische Schwachstellen von Fassadenabschlusselementen (z. B. Schlösser, Beschläge) 16
17 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften E.4 Aufbau und Funktion von mechanischen Sicherungen Technische Richtlinien der VdS Schadenverhütung für die mechanische Sicherungstechnik Normen für die mechanische Sicherungstechnik (z. B. DIN, EN) Aufbau und Funktion von einbruchhemmenden Elementen (z. B. einbruchhemmenden Türen) Aufbau von einbruch-, beschuss- und sprengwirkungshemmenden Verglasungen Aufbau und Funktion von Schlössern und Beschlägen Aufbau und ggf. Funktion von Nachrüstelementen wie z. B. Zusatzschlössern, Gittern, Rollläden, Lichtschachtsicherungen E.5 Wertbehältnisse Aufbau verschiedenartiger Wertbehältnisse Klassifizierung von Wertbehältnissen alter und neuer Bauart Verschlusstechnik von Wertbehältnissen Einbau und Befestigung von Wertbehältnissen Überwachung von Wertbehältnissen durch eine EMA E.6 Risikogerechte Absicherung von Objekten Richtlinien der VdS Schadenverhütung für die mechanische Sicherungstechnik (z. B. Sicherungsrichtlinien SiRiLi) Auswahl von mechanischen Sicherungen im Hinblick auf die unterschiedlichen Schwachstellen und Baustrukturen Risikogerechte Auswahl von mechanischen Sicherungen Als Hilfsmittel sind nur Taschenrechner ohne Datenbankfunktion und die von der VdS- Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellten Unterlagen zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 120 Minuten. Die Prüfung E ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal möglichen Punkte erreicht hat. 17
18 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang F Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Wasserlöschanlagen (Sprinkler-, Sprühwasser-, Schaum-, Funkenlöschanlagen, Feinsprühsysteme und Anlagen mit Zumischung filmbildender Schaummittel) sowie Küchenschutzsystemen Hinweis: Je nach Auftrag müssen die Prüfungsteile F.2.1 bis F.2.7 alternativ bearbeitet werden oder die Prüfungsteile F.2.1 und F.2.2 gemeinsam bearbeitet werden. Die Prüfung umfasst die folgenden Teile: Allgemeiner Brandschutz spezifische Wasserlöschanlagentechnik, systembezogene Technik Grundlagen der Brandmeldetechnik Ansteuerung von Löschanlagen Hinweis: Bereits mit positivem Ergebnis abgelegte Prüfungen können durch Ergänzungsprüfungen auf weitere Wasser-Löschanlagenarten erweitert werden (z.b. bei erfolgreich abgelegter Prüfung für Sprinkleranlagen Erweiterung auf Schaumzumischung, Sprühwasserlöschanlagen, Feinsprüh-ND). In diesem Fall verringert sich der Umfang der Prüfung entsprechend. Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Als Hilfsmittel sind Taschenrechner, Formelsammlungen und technische Unterlagen (z. B. VdS-Richtlinien, Herstellerunterlagen) zugelassen. Für die Rohrnetzberechnung (F.2) sind Rechner mit dem für die Errichterfirma anerkannten Berechnungsprogramm mitzubringen. Die Berechnungsergebnisse sind in ausgedruckter Form oder auf einem Datenträger (Format:.pdf) abzugeben. Der Prüfling trägt die Verantwortung für die korrekte Speicherung und Abrufbarkeit (Ausdruckbarkeit) der Daten. Die Dauer der Prüfung beträgt insgesamt 480 Minuten oder 300 Minuten (bei Ergänzungsprüfungen). F.1 Allgemeiner Brandschutz Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des baulichen Brandschutzes verfügt (Brandwände und Komplextrennwände, Merkblatt für die Anordnung und Ausführung, VdS 2234). Der Prüfungsteil F.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal F.2 Wasserlöschanlagentechnik F.2.1 Sprinkleranlagentechnik Funktion der unterschiedlichen Bauteile von Sprinkleranlagen Technische Bestimmungen für Sprinkleranlagen (VdS CEA 4001) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil F.2.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 18
19 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften F.2.2 Sprühwasserlöschanlagentechnik Funktion der unterschiedlichen Bauteile von Sprühwasserlöschanlagen Technische Bestimmungen für Sprühwasserlöschanlagen (VdS 2109) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil F.2.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal F.2.3 Schaum-Löschanlagentechnik Funktion der unterschiedlichen Bauteile und Systeme von Schaum-Löschanlagen Technische Bestimmungen für Schaumlöschwasseranlagen (VdS 2108, DIN ) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil F.2.3 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal F.2.4 Funkenlöschanlagentechnik Funktion der unterschiedlichen Bauteile und Systeme von Funkenlöschanlagen Technische Bestimmungen für Funkenlöschanlagen (VdS 2106) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil F.2.4 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal F.2.5 HD/ND Feinsprühsysteme Funktion der unterschiedlichen Bauteile von Feinsprühsystemen Technische Bestimmungen für Feinsprühsysteme (VdS CEA 4001/VdS 2109/systemspezifische Planungs- und Einbauanweisung) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung 19
20 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Grundlagen Sprinkleranlagentechnik VdS CEA 4001 und/oder Sprühwasserlöschanlagentechnik VdS 2109 (je nachdem, ob Anerkennung für geschlossenes/offenes System) Allgemeiner Brandschutz gemäß F.1 Ggf. Grundlagen Brandmeldetechnik gemäß F.3 Grundlagen Ansteuerung von Löschanlagen gemäß F.4 Der Prüfungsteil F.2.5 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal F.2.6 Zusatzprüfung für Anlagen mit Zumischung von filmbildenden Schaummitteln F.2.7 Genaue Kenntnisse der einzelnen Schaummittelzumischeinrichtungen (darunter ist beispielsweise der Aufbau und die Funktionsweise eines Blasentanks oder einer Proportional-Schaummittelzumischeinrichtung zu verstehen) Kenntnisse zur Installation und Montage der Zumischeinrichtung Anforderungen an die Projektierung von Löschanlagen mit Schaummittelzumischeinrichtungen für filmbildende Schaummittel Funktionsweise und Einbauvoraussetzungen von Druckdifferenzregelventilen (DDRV). Anforderungen der VdS CEA 4001 und VdS 2109 an die Zumischung von filmbildenden Schaummitteln Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil F.2.6 gilt als bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal Küchenschutzsysteme Funktion der unterschiedlichen Bauteile von Küchenschutzsystemen Technische Bestimmungen für Küchenschutzsystemen (systemspezifische Planungsund Einbauanweisung) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Allgemeiner Brandschutz gemäß F.1 Grundlagen Brandmeldetechnik gemäß F.3 Grundlagen Ansteuerung von Löschanlagen gemäß F.4 Der Prüfungsteil F.2.7 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 20
21 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften F.3 Grundlagen der Brandmeldetechnik Grundlegende Funktion einer Brandmeldeanlage Unterschiedliche Meldertypen Der Prüfungsteil F.3 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal F.4 Ansteuerung von Löschanlagen Funktion der "Standardschnittstelle Löschen" Projektierung der Melder in Bezug auf die Auslösefunktion der Löschanlage Technische Bestimmungen für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen (VdS 2496) Der Prüfungsteil F.4 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 21
22 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang G Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Gas- Löschanlagen Hinweis: Je nach Auftrag müssen die Prüfungsteile G.2.1 bis G.2.5 alternativ bearbeitet werden oder die Prüfungsteile G.2.1 und G.2.2 gemeinsam bearbeitet werden oder die Prüfungsteile G.2.3 gemeinsam mit dem Prüfungsteil G.2.2, G.2.4 oder G.2.5 bearbeitet werden. Die Prüfung umfasst die folgenden Teile: Allgemeiner Brandschutz Spezifische Gas-Löschanlagentechnik, systembezogene Technik Grundlagen der Brandmeldetechnik Ansteuerung von Löschanlagen Hinweis: Bereits mit positivem Ergebnis abgelegte Prüfungen können durch Ergänzungsprüfungen auf weitere Gas-Löschanlagenarten erweitert werden. In diesem Fall verringert sich der Umfang der Prüfung um die Prüfungsteile G.2.1 und G.3. Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Als Hilfsmittel sind Taschenrechner, Formelsammlungen und technische Unterlagen (z. B. VdS-Richtlinien, Herstellerunterlagen) zugelassen. Für die Rohrnetzberechnung (G.2) sind Rechner mit dem für die Errichterfirma anerkannten Berechnungsprogramm mitzubringen. Die Berechnungsergebnisse sind in ausgedruckter Form abzugeben. Die Dauer der Prüfung beträgt insgesamt 480 Minuten. Die Dauer von Ergänzungsprüfungen beträgt 300 Minuten. G.1 Allgemeiner Brandschutz Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des baulichen Brandschutzes verfügt (Brandwände und Komplextrennwände Merkblatt für die Anordnung und Ausführung, VdS 2234). Der Prüfungsteil G.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal G.2 Löschanlagentechnik G.2.1 CO 2 -Niederdruck-Löschanlagentechnik Funktion der unterschiedlichen Bauteile und Systeme der Löschanlagen Technische Bestimmungen für Löschanlagen (VdS 2093) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil G.2.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 22
23 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften G.2.2 CO 2 -Hochdruck-Löschanlagentechnik Funktion der unterschiedlichen Bestandteile der Löschanlagen Technische Bestimmungen für Löschanlagen (VdS 2093) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil G.2.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal G.2.3 Einrichtungsschutz (z. B. mit CO 2 ) Funktion der unterschiedlichen Bauteile und Systeme der Löschanlagen Technische Bestimmungen für Löschanlagen (VdS 2093 und VdS 2304) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil G.2.3 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal G.2.4 Löschanlagentechnik für nicht verflüssigte Inertgase als Löschmittel Funktion der unterschiedlichen Bauteile und Systeme der Löschanlagen Technische Bestimmungen für Löschanlagen (VdS 2380) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil G.2.4 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal G.2.5 Löschanlagentechnik für halogenierte Kohlenwasserstoffe als Löschmittel Funktion der unterschiedlichen Bestandteile der Löschanlagen Technische Bestimmungen für Löschanlagen (VdS 2381) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Berechnung des Rohrnetzes Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil G.2.5 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 23
24 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) G.3 Grundlagen der Brandmeldetechnik Grundlegende Funktion einer Brandmeldeanlage Unterschiedliche Meldertypen Der Prüfungsteil G.3 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal G.4 Ansteuerung von Löschanlagen Funktion der "Standardschnittstelle Löschen" Projektierung der Melder in Bezug auf die Auslösefunktion der Löschanlage Technische Bestimmungen für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen (VdS 2496) Der Prüfungsteil G.4 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 24
25 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften Anhang H Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Die Prüfung umfasst die folgenden Teile: Allgemeines; Planung, Einbau und Instandhaltung von RWA RWA-Systeme; Bemessung einer RWA H.1 Allgemeines; Planung, Einbau und Instandhaltung von RWA H.1.1 Allgemeiner Brandschutz Brand- und Komplextrennwände (VdS 2234) Zusammenwirken von Wasserlöschanlagen und RWA (VdS 2815) Zusammenwirken von Brandmelde-/Einbruchmeldeanlagen und RWA H.1.2 Richtlinien von VdS Schadenverhütung Planung, Einbau und Instandhaltung von RWA Richtlinien für Planung und Einbau (VdS 2098) Betriebsbuch (VdS 2257) Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 90 Minuten. Der Prüfungsteil H.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal H.2 RWA-Systeme; Bemessung einer RWA Beschreibung einer VdS-anerkannten RWA unter Verwendung des Rauch- und Wärmeabzugssystems, für das die Anerkennung als Errichterfirma beauftragt wurde Funktionsbeschreibung im Brandfall Schematische Prinzipskizze mit Schaltsymbolen Bemessung einer RWA nach VdS 2098 Skizzierung und Bemaßung des Objektes Ausstellen eines Installationsattestes nach VdS 2510 Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Als Hilfsmittel ist ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion sowie ein Lineal zugelassen. Weitere Hilfsmittel (z. B. VdS-Richtlinien) werden von der VdS-Zertifizierungsstelle gestellt. Die Dauer der Prüfung beträgt 90 Minuten. Der Prüfungsteil H.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 60 % der maximal 25
26 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang I Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT) Die Prüfung umfasst die folgenden Teile: Grundlagen der Elektrotechnik und der Mechanik Planung, Einbau und Instandhaltung von EAT Projektierung einer EAT I.1 Grundlagen der Elektrotechnik und der Mechanik Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ein ausreichendes Grundlagenwissen auf dem Gebiet der Elektrotechnik und der Mechanik verfügt: Ströme in verzweigten Stromkreisen (ohmsches Gesetz, kirchhoffsches Gesetz) Energie und Leistung elektrischer Ströme Festigkeitslehre im Raum (Druck- und Zugbeanspruchung) Kräfte im Raum Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Der Lösungsweg der gestellten Aufgabe muss aus den Unterlagen klar erkennbar sein. Als Hilfsmittel ist nur ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Der Prüfungsteil I.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal I.2 Planung, Einbau und Instandhaltung von EAT Technische Richtlinien von VdS-Schadenverhütung, z. B. VdS 2221, VdS 2598 Regelwerke, z. B. Landesbauordnung (LBO)/Musterbauordnung (MBO) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Funktion und Montage von Anlagenkomponenten Erhaltung der Betriebsbereitschaft Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 45 Minuten. Der Prüfungsteil I.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal I.3 Projektierung einer EAT Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Planung einer Entrauchungsanlage in Treppenräumen verfügt. Dazu gehören: Auslegung der minimalen Größe des einzubauenden Gerätes Ermittlung der Batteriekapazität Ausstellung eines Installationsattestes nach VdS 2599 Anordnung von automatischen Branderkennungs- und Handansteuereinrichtungen 26
27 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Als Hilfsmittel ist ein Taschenrechner ohne Datenbankfunktion sowie ein Lineal zugelassen. Weitere Hilfsmittel (z. B. VdS-Richtlinien) werden von der VdS-Zertifizierungsstelle gestellt. Die Dauer der Prüfung beträgt 45 Minuten. Der Prüfungsteil I.3 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 60 % der maximal 27
28 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang J Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Videoüberwachungsanlagen (VÜA) Die Prüfung umfasst die folgenden Teile: Allgemeine Elektrotechnik, Informationstechnik Videoüberwachungstechnik und Grundlagen der Sicherungstechnik Projektierung einer Videoüberwachungsanlage J.1 Allgemeine Elektrotechnik, Informationstechnik, Videoüberwachungstechnik und Grundlagen der Sicherungstechnik Allgemeine Elektrotechnik, Informationstechnik Funktion und Anwendung von wesentlichen Schaltungen und Netzwerken, die bei Planung und Einbau von VÜA verwendet werden Elektrophysikalische Grundlagen (Strom, Spannung, Widerstand, elektrische und magnetische Felder) Berechnung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung in Gleich- und Wechselstromkreisen Verfahren zur Messung von Gleich- und Wechselstromgrößen (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung), Ermittlung von Messfehlern und Auswertung der Messergebnisse Probleme der Energieversorgung, Überspannungsschutz und Absicherung Videoüberwachungstechnik Funktion der unterschiedlichen Anlageteile (z. B. Kamera, Aufzeichnungsgeräte, Bildübertragungstechnik) technische Bestimmungen für VÜA, z. B. DIN EN 50132, VdS-Richtlinien für VÜA Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung von VÜA Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern bei VÜA Instandhaltung von VÜA Verlege- und Verteilungstechnik von Leitungen und Kabeln Grundlagen der Sicherungstechnik Grundkenntnisse der Sicherungstechnik Kombination von Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungsanlagen Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Als Hilfsmittel sind nur Taschenrechner ohne Datenbankfunktion und eine von der VdS- Zertifizierungsstelle gestellte Formelsammlung zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Der Prüfungsteil J.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal J.2 Projektierung einer Videoüberwachungsanlage Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Planung einer Videoüberwachungsanlage verfügt. Dazu gehören: Einsatz und Auswahl der richtigen Geräte (z. B. Kamera, Objektiv, Übertragungsmedium) Ermittlung der Speicherkapazität von Aufzeichnungsgeräten Ausstellung eines Installationsattestes Erstellung eines Lageplanes 28
29 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Als Hilfsmittel sind Taschenrechner, Formelsammlungen und technische Unterlagen (z. B. VdS-Richtlinien, Herstellerunterlagen) zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Der Prüfungsteil J.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 60 % der maximal 29
30 Prüfung von (haupt-) verantwortlichen Fachkräften VdS 2236 : (12) Anhang K Prüfung von hauptverantwortlichen Fachkräften für Errichterfirmen von Sauerstoffreduzierungsanlagen Die Prüfung umfasst die folgenden Teile: Allgemeiner Brandschutz Sauerstoffreduzierungsanlagentechnik, systembezogene Technik Grundlagen der Brandmeldetechnik Ansteuerung Hierbei werden Prüfungsaufgaben gestellt, für die bestimmte Punktzahlen festgelegt sind. Als Hilfsmittel sind Taschenrechner, Formelsammlungen und technische Unterlagen (z. B. VdS-Richtlinien, Herstellerunterlagen) zugelassen. Für Auslegungen und hydraulische Berechnungen (G.2) sind Rechner mit dem für die Errichterfirma anerkannten Berechnungsprogramm mitzubringen. Die Berechnungsergebnisse sind in ausgedruckter Form abzugeben. Die Dauer der Prüfung beträgt insgesamt 300 Minuten. G.1 Allgemeiner Brandschutz Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des baulichen Brandschutzes verfügt (Brandwände und Komplextrennwände Merkblatt für die Anordnung und Ausführung, VdS 2234). Der Prüfungsteil G.1 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal G.2 Sauerstoffreduzierungsanlagentechnik Funktion der unterschiedlichen Bestandteile der Sauerstoffreduzierungsanlagen Technische Bestimmungen für Sauerstoffreduzierungsanlagen (VdS 3527) Aufbau, Funktion, risikogerechte Planung Hydraulische Berechnung Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern Instandhaltung Der Prüfungsteil G.2.2 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal G.3 Grundlagen der Brandmeldetechnik Grundlegende Funktion einer Brandmeldeanlage Unterschiedliche Meldertypen Der Prüfungsteil G.3 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 30
31 VdS 2236 : (12) Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften G.4 Ansteuerung Funktion der "Standardschnittstelle Löschen" Projektierung der Melder in Bezug auf die Auslösefunktion der Löschanlage Technische Bestimmungen für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen (VdS 2496) Der Prüfungsteil G.4 ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der maximal 31
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