Epilepsie...und Führerschein
|
|
- Angelika Egger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Epilepsie...und Führerschein Liebe Patientin, lieber Patient! Liebe Leser! Die Diagnose Epilepsie löst bei vielen Betroffenen und deren Angehörigen Ratlosigkeit und Angst aus und stellt sie vor viele Fragen. Epileptische Anfälle am Steuer eines KFZ führen oft zu Unfällen. Personen, die nicht dauerhaft anfallsfrei sind, sollten daher in der Regel kein Fahrzeug führen. Das vorliegende Informationsblatt enthält eine Auswahl der wichtigsten Angaben. Es erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre/n behandelnde/n Ärztin/Arzt. Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Fahreignung sind die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (2009). In diesem Informationsblatt stellen wir Ihnen den Teil der Begutachtungs-Leitlinien vor, der für Menschen mit epileptischen Anfällen oder Epilepsie gilt. Was bedeutet eine Epilepsie für das Führen von Kraftfahrzeugen? Mobilität spielt für die meisten Menschen eine große Rolle. Besonders das Auto ist für viele Menschen ein elementarer Bestandteil ihres Berufs- und Privatlebens, sei es für die Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen oder für die Freizeit. Eine Epilepsie kann allerdings mit Bewusstseinsverlust im Verlauf eines Anfalls einhergehen. Epileptische Anfälle am Steuer führen fast immer zu Unfällen. Bei aktiver Teilnahme von Anfallskranken am Straßenverkehr ist daher das Risiko eines Unfalls mit erheblichem Personenschaden stark erhöht. Solange mit Anfällen zu rechnen ist, dürfen Betroffene daher i. d. R. kein Kraftfahrzeug lenken. Allerdings müssen nicht alle an Epilepsie Erkrankte dauerhaft völlig auf das Fahrzeug verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen, die nachfolgend näher erläutert werden, kann der Führerschein erteilt oder wieder erteilt werden. Ganz entscheidend ist dabei eine nachgewiesene anfallsfreie Zeit. Die generelle Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges ist in 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Danach ist nur derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, der die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Dazu gehört nicht nur das entsprechende Sehvermögen, das im obligatorischen Sehtest geprüft wird, sondern auch Erkrankungen, die für das Führen eines KFZ relevante Einschränkungen in der Bewegung, der Wahrnehmung und im Denkvermögen verursachen. Wichtig für die Beurteilung der Fahreignung sind: Form und Häufigkeit der Anfälle. Ergebnisse der fachneurologischen Untersuchung. Prognose des weiteren Verlaufs durch den Facharzt. Angaben zur Behandlung mit Medikamenten (Nebenwirkungen). Nachweis von anfallsfreier Zeit und gute Dokumentation des Krankheitsverlaufs (z. B. mit dem
2 elektronischen Anfallskalender EPI-Vista, siehe auch Anzeige auf Seite 6). Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren kann in bestimmten Fällen nach festgelegten anfallsfreien Zeiten auch wieder ein KFZ geführt werden. In den Begutachtungs-Leitlinien werden die Führerscheinklassen in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L und T Erstmaliger Anfall Bei einem erstmaligen, provozierten Anfall, d.h. mit nachweisbarem Auslöser (z. B. massiver Schlafentzug, akute Erkrankung, etc.) ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie oder eine erhöhte Anfallsbereitschaft nach einer fachneurologischen Untersuchung inkl. EEG, Bildgebung: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mind. 3 Monaten (Für Anfälle nach Alkohol- und Drogenmissbrauch muss eine zusätzliche Begutachtung durch einen zuständigen Facharzt erfolgen). Bei einem erstmaligen Anfall ohne erkennbaren Auslöser und ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie nach einer fachneurologischen Untersuchung: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 6 Monaten Epilepsien In der Regel mehr als zwei Anfälle: Keine Fahrerlaubnis, solange die Anfälle immer wiederkehren. Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mind. einjähriger nachweisbar anfallsfreier Zeit, unabhängig von Therapieverlauf und Therapiedauer. Das EEG muss nicht frei von epilepsietypischen Potentialen sein. Ausnahmen: Epilepsien mit einfach fokalen Anfällen, die nicht das Bewusstsein oder andere für das Führen eines KFZ wichtige Fähigkeiten einschränken: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens einjähriger nachweisbarer Symptomstabilität, d. h. es dürfen keine anderen Anfallsformen auftreten (Fremdbeobachtung notwendig!) Epilepsien mit ausschließlich schlafgebundenen Anfällen: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens dreijähriger nachweisbarer Symptomstabilität, d. h. es dürfen keine anderen Anfallsformen auftreten (Fremdbeobachtung notwendig!) Anfallsrezidiv nach langjähriger Anfallsfreiheit bei bestehender Fahreignung: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 6 Monaten Anfallsrezidiv bei vermeidbarem Auslöser (z. B. massiver Schlafentzug, akute Erkrankung): Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mind. 3 Monaten Anfallsrezidiv mit nachgewiesenem erhöhtem Anfallsrisiko: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens einjähriger Beendigung einer medikamentösen Epilepsietherapie: Fahrpause in der Zeit, in der das letzte Medikament reduziert wird und in den drei Monaten nach Absetzen des letzten Medikaments. Anfälle, die in der ersten Woche nach einer Schädel-Hirn-Verletzung oder einer Hirn-Operation aufgetreten sind und bei denen keine Hinweise für eine strukturelle Schädigung des Gehirns vorliegen: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 3 Monaten
3 Gruppe 2 Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Fahreignung grundsätzlich nur, wenn der Betroffene keine Antiepileptika einnimmt. Erstmaliger Anfall Bei einem erstmaligen, provozierten Anfall, d. h. mit nachweisbarem Auslöser (wie z. B. massiver Schlafentzug, akute Erkrankung, etc.) ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie oder eine erhöhte Anfallsbereitschaft nach einer fachneurologischen Untersuchung inkl. EEG, Bildgebung: Fahrerlaubnis für Gruppe 2 nach mindestens 6 Monaten nachweisbar anfallsfreier Zeit (Für Anfälle nach Alkohol- und Drogenmissbrauch muss eine zusätzliche Begutachtung durch einen zuständigen Facharzt erfolgen). Bei einem erstmaligen Anfall ohne erkennbaren Auslöser und ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie nach einer fachneurologischen Untersuchung: Fahrerlaubnis für Gruppe 2 nach mindestens zweijähriger Epilepsien Wiederholte Anfälle oder Hinweise auf ein erhöhtes Rezidivrisiko nach einem ersten Anfall: Keine Fahrerlaubnis für Gruppe 2. Ausnahme: Nach fünf Jahren nachweisbar anfallsfreier Zeit ohne medikamentöse Epilepsie-Therapie Fahrerlaubnis für Gruppe 2. Begründung für die Regelungen Epilepsien sind chronische Erkrankungen des Gehirns und gehen einher mit epileptischen Anfällen. Epileptische Anfälle können das Bewusstsein und/ oder die Motorik des Betroffenen stören und treten in der Regel spontan, plötzlich und unvorhersehbar auf. Dadurch ist der Betroffene nicht in der Lage, jederzeit ein KFZ sicher zu führen. Die Beurteilung der Fahreignung ist nach den Richtlinien jeweils im Einzelfall zu prüfen. Dabei sind neue Erkenntnisse zum Verlauf und zur Therapie von Epilepsien zu berücksichtigen. Wichtige Hinweise Bei Fahrerlaubnisinhabern beider Führerscheingruppen ist eine jährliche Kontrolluntersuchung beim Fachneurologen erforderlich. Die Abstände der Untersuchungen können bei langjähriger Anfallsfreiheit auch verlängert werden. Die medikamentöse Behandlung der Epilepsie darf die Fahrtüchtigkeit nicht herabsetzen. Das ist insbesondere auch bei Präparat- oder Substanzwechseln zu beachten. Vorsicht ist geboten, wenn z. B. bedingt durch einen Rabattvertrag ein Wechsel des Präparates (mit dem selben Wirkstoff) erfolgen muss. Durch den Präparatewechsel kann sich die Anfallsituation verschlechtern. Der Arzt sollte dann explizit auf den Einfluss der Antiepileptika auf die Fahrtüchtigkeit hinweisen. Gibt ein Führerscheinbewerber im Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde nicht an, dass er an Epilepsie erkrankt ist, so sollte er das mit dem Neurologen besprechen. Dieser ist dann verpflichtet, in der Patientenakte zu vermerken, dass die Fahreignung besteht. Ist das nicht der Fall und der Patient ist an einem Unfall beteiligt, so muss er selbst beweisen, dass er die nötige Fahreignung besitzt. Gutachten Als Gutachter sind Ärzte mit folgenden Qualifikationen zugelassen: Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation Arzt des Gesundheitsamtes Arzt der öffentlichen Verwaltung
4 Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Der begutachtende Arzt kann nicht der behandelnde Arzt sein. Die Straßenverkehrsbehörde kann anordnen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber bzw. ein Führerschein-Bewerber ein entsprechendes Gutachten über seine Fahreignung vorlegt. Bei der Begutachtung sollten immer alle Aspekte der Erkrankung betrachtet werden. In gut begründeten Fällen kann auch abweichend von den Richtlinien entschieden werden. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Hilfreich ist in jedem Fall ein gut geführter Anfallskalender (ein elektronischer Anfallskalender ist z. B. unter zu finden) und eine regelmäßige ärztliche Betreuung des Patienten. Schlecht dokumentierte Krankheitsverläufe, z. B. bei häufigem Arztwechsel, wirken sich eher negativ aus. Zuverlässigkeit und Selbstverantwortung des Patienten sind eine wichtige persönliche Voraussetzung für die Fahreignung. Rechte und Pflichten Nichteinhaltung der Richtlinien Autofahrer, die sich nicht an diese Richtlinien halten und trotz bestehendem erheblichen Anfallsrisikos Auto fahren, müssen im Schadensfall damit rechnen, dass ihre Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen und sie selbst unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen zu tragen haben ( 315 c SGB). Rechte und Pflichten des Arztes Der behandelnde Arzt muss den Patienten ausführlich und eindeutig über die fehlende Fahreignung aufklären und dies auch dokumentieren. Er muss keine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde machen. Fährt der Patient trotzdem Auto und zeigt sich gegenüber allen Argumenten des Arztes uneinsichtig, so darf der Arzt eine entsprechende Meldung an die Straßenverkehrsbehörde machen. Die Gefährdung anderer Menschen ist dann unter Umständen höher einzuschätzen als die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht. Rechte und Pflichten der Fahrschule Fahrlehrer sollten ihre Fahrschüler auf gesundheitliche Einschränkungen, die die Fahreignung betreffen, ansprechen und sie auf die erforderliche entsprechende Beratung durch den Facharzt hinweisen. Der Fahrlehrer hat nicht die Pflicht, aber das Recht, Auffälligkeiten des Führerscheinbewerbers, die die Fahreignung betreffen, der Führerscheinstelle zu melden. Vorgehen nach einem ersten Anfall Nach einem ersten Anfall sollte in jedem Fall eine ausführliche neurologische Untersuchung mit umfassender EEG-Diagnostik und Bildgebung durchgeführt werden, um die Dauer der notwendigen Fahrpause zu ermitteln. Ebenfalls dient sie der Feststellung, ob nicht doch eine beginnende Epilepsie die Ursache für diesen ersten Anfall ist. Eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde ist nicht notwendig. Berufliche Hilfe für Menschen mit Epilepsie Ein Fahrerlaubnisentzug aufgrund einer Epilepsie kann erhebliche Probleme nach sich ziehen. Wenn z. B. der Anfallskranke seinen Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer angemessenen Zeit erreichen kann oder es ihm nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, kann möglicherweise eine Kraftfahrzeughilfe in Form eines Beförderungskosten-Zuschusses gewährt werden. Diese Hilfe wird vom jeweils zuständigen Rehabilitationsträger geleistet. Wer zuständig ist, kann eine nach SGB IX eingerichtete Servicestelle in Erfahrung bringen (die Adresse erfahren Sie beim jeweiligen Arbeitsamt). Schwierigkeiten ergeben sich, falls zum Tätigkeitsfeld die gelegentliche Benutzung eines PKW gehört, z. B. Kunden- oder Baustellenbesuch. Dann kann der Betroffene eine Arbeitsassistenz in Form einer Fahrassistenz beim Integrationsamt beantragen. Hierfür ist unbedingt ein Schwerbehindertenausweis erforderlich.
5 Menschen, die einen erstmaligen epileptischen Anfall erlitten haben, können für die nachfolgende Zeit des Fahrverbots ebenfalls eine Kraftfahrzeughilfe beantragen. Dazu sagen die Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund: Bereits nach einem erstmalig aufgetretenen Anfall oder einem Gelegenheitsanfall sind die Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen für eine bestimmte Beobachtungszeit, in der Anfallsfreiheit vorliegen muss, nicht erfüllt....ist die Nutzung eines Kraftfahrzeugs zum Erreichen des Arbeitsplatzes erforderlich, ist im Einzelfall zu überprüfen, ob durch einen Beförderungskostenzuschuss im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe zumindest während der vorgeschriebenen Beobachtungszeit die Fahrten zur und von der Arbeit ermöglicht werden können. (siehe auch 9 KfzHV). Diese Information kann kostenlos über das Internet abgefordert werden: > Therapiegebiete > Epilepsie > Patientenbroschüren. Diese und weitere Patienten-Informationen stehen auch als Download-Versionen zur Verfügung - nutzen Sie bitte diesen Service, um Kosten zu sparen. DESITIN ARZNEIMITTEL GMBH Weg beim Jäger Hamburg Telefon: Fax: epi.info@desitin.de Quellen: Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (2009), Kosten: 14,30 Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH Bürgermeister-Smidt-Straße Bremerhaven Telefon: , Fax: vertrieb@nw-verlag.de Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I, S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I, S. 2631) geändert worden ist. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I, S. 1046), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2495) geändert worden ist. Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Für den Beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin. Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28. September 1987 (BGBl. I, S. 2251), die zuletzt durch Artikel 117 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 2848) geändert worden ist.
6 ELEKTRONISCHER BEHANDLUNGSKALENDER EPILEPSIE ANZEIGE EPI-Vista wurde entwickelt, um die Behandlungsführung zu erleichtern und die Therapie zu optimieren. Je länger eine Epilepsie dauert, desto unübersichtlicher wird ihr Verlauf. Für eine optimale Behandlung ist es jedoch unabdingbar, dass alle wesentlichen vorhandenen Daten bei jeder Behandlungsentscheidung berücksichtigt werden. Das beginnt mit der Diagnose und ihrer Begründung und reicht über die Veränderung der Anfallshäufigkeit im Verlauf bis hin zu deren Beeinflussung durch bisherige Behandlungsmaßnahmen. Die Dokumentationen werden durch die Patienten verwaltet. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen, unter einem selbst definierten Pseudonym abgelegt und außerdem bei der Speicherung durch individuelle Schlüssel gesichert, so dass niemand, außer dem Eigentümer selbst, in der Lage ist, die Daten zu lesen. Durch eine ausdrücklich seitens des Anwenders erteilte Berechtigung hat der behandelnde Arzt die Möglichkeit, die Dokumentation gemeinsam mit dem Patienten fortzuschreiben. EPI-Vista orientiert sich optisch an dem Behandlungskalender, der von dem Patienten üblicherweise in Papierform geführt wird. Durch eine vollständige Dokumentation des Anfallsgeschehens entsteht ein vielseitiges Diagramm des Behandlungsverlaufs, das die wesentlichen Eigenschaften der individuellen Epilepsiebehandlung darstellt und so zu einem optimalen Therapiemanagement führt. EPI-Vista für Patienten und Ärzte - die Vorteile auf einen Blick Einzigartiges, Internet-basiertes Dokumentationsund Therapiemanagementsystem zur Epilepsiebehandlung (auch sektorenübergreifend). Ein Durchsuchen der unter Umständen dicken Krankenakten für den Arzt wird überflüssig. Grafische Auswertung des Therapieverlaufs. Sicherer Datenaustausch zwischen Patient und Arzt auch online möglich. Die Nutzung des Programms ist kostenlos. DESITIN ARZNEIMITTEL GMBH Weg beim Jäger Hamburg Telefon: Fax: epi.info@desitin.de Copyright Desitin Arzneimittel GmbH, Prof. G. Rabending, Prof. U. Runge, Greifswald, Technische Umsetzung Dr. Heydenreich GmbH, Greifswald Stand: September 2012
Epilepsie...und Führerschein
Epilepsie...und Führerschein Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Leser! Die Diagnose Epilepsie löst bei vielen Betroffenen und deren Angehörigen Ratlosigkeit und Angst aus und stellt sie vor viele Fragen.
MehrEPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN
EPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN 02 LIEBE PATIENTIN, LIEBER PATIENT! LIEBE LESER! Die Diagnose Epilepsie bedeutet nicht automatisch den Verzicht auf das eigenständige Autofahren. Mit dieser Broschüre möchten
MehrFahreignung bei Epilepsie. Matthias Bacher Oberarzt Epilepsiezentrum Kork Erwachsenenklinik
Fahreignung bei Epilepsie Matthias Bacher Oberarzt Epilepsiezentrum Kork Erwachsenenklinik Gibt es Unfälle durch Anfälle? Ja, es gibt sie, aber wie häufig sind sie tatsächlich? Nur 0,3% aller Unfälle sollen
Mehr3.7.5 Epilepsie und andere Anfallserkrankungen, nichtepileptische Störungen des Bewusstseins
3.7.5 Epilepsie und andere Anfallserkrankungen, nichtepileptische Störungen des Bewusstseins a) 12 Abs 3 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung) Personen, die unter epileptischen Anfällen oder
MehrStraßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrAutofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch?
Schlaganfall Das Leben geht weiter Tag gegen den Schlaganfall Berlin, 9. Mai 2009 Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch? Diplom-Psychologe Stefan Mix Neuropsychologe am Evangelischen
MehrPatientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient!
Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt Liebe Patientin, lieber Patient! Je besser Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Arzt vorbereiten, desto leichter wird es für sie/ihn sein, eine Diagnose
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrMedizinische Rehabilitation bei Epilepsie
Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrOldtimer-Versicherung. Für die Liebe zum Besonderen
Oldtimer-Versicherung Für die Liebe zum Besonderen Ein Oldtimer ist mehr als nur ein Auto Ein Oldtimer hat eine ganz besondere Aura und einen eigenen Charakter. Das wissen Sie als Besitzer einer solchen
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrINFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN
INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN WORIN BESTEHT DIE NACHSORGE? Straumann-Implantate sind eine moderne Möglichkeit für Zahnersatz, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Diese bekannte und hochwertige
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrNEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional
NEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional Integrierte Lösungen für das Bauwesen Diese Dokumentation wurde mit der größtmöglichen
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrHandicap-Ausbildung. Mobilität für alle. ...die Fahrschule für Handicap-Ausbildung in Rhein-Main. Harheimer Weg 7 60437 Frankfurt
GmbH Mobilität für alle Harheimer Weg 7 60437 Frankfurt Telefon 069-87205200 Mobil 0170-2816473 Peter Heil Handicap-Ausbildung Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch - Freitag: 17-19 Uhr...die Fahrschule für
MehrFahrtauglichkeit bei Parkinson aus neurologischer Sicht dpv Steinfurt, 07.10.2015
Fahrtauglichkeit bei Parkinson aus neurologischer Sicht dpv Steinfurt, 07.10.2015 Neurologische Klinik Christophorus Kliniken Dülmen Pablo Pérez González Franz-Hospital Dülmen Autofahren aus verschiedener
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrInformationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit Arzneimittel sind ein elementarer Bestandteil in der modernen medizinischen Behandlung. Bei
Mehr1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung
MehrWeil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle.
Weil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle. Sie übernehmen das Steuer. Wir die gesetzlichen Auflagen. Als Halter eines Firmenwagens sind Sie rechtlich dazu verpflichtet,
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrSICHTBETONT. Easy Lens Sichtbetonte Linsen
SICHTBETONT Easy Lens Sichtbetonte Linsen Easy Lens ist die moderne Idee, dem Träger von Contactlinsen alles rund um das Sehen so bequem und sicher wie möglich zu machen. Easy Lens denkt für Sie mit, jederzeit
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrPatienteninformation. Augenarzt-Check für den Verkehrsteilnehmer. Beeintr ächtigtes Sehvermögen eine unterschätzte Gefahr im Str aßenverkehr.
Patienteninformation Augenarzt-Check für den Verkehrsteilnehmer Beeintr ächtigtes Sehvermögen eine unterschätzte Gefahr im Str aßenverkehr. Jeder Autofahrer ist für die Sicherheit im Str a- ßenverkehr
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrEPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN
EPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN LIEBE PATIENTIN, LIEBER PATIENT! LIEBE LESER! Die Diagnose Epilepsie bedeutet nicht automatisch den Verzicht auf das eigenständige Autofahren. Mit dieser Broschüre möchten wir
MehrHinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit
40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden
MehrDer arbeitsrechtliche Problemkreis Sucht am Arbeitsplatz
Der arbeitsrechtliche Problemkreis 24. Februar 2015, Lüneburg Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. Problemfeld des vertragswidrigen Verhaltens:
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrDer Weg zum Führerschein
Der Weg zum Führerschein Für Menschen mit Behinderungen Stand: Dezember 2004 Seite 1 von 6 Autofahren trotz Behinderung Der Weg zum Führerschein Oftmals stehen die Betroffenen relativ hilflos vor der großen
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.
S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht
Mehr!!! Folgeerkrankungen
Ein zu hoher Blutzuckerspiegel kann Folgen auf Ihr Herzkreislaufsystem haben und zu Erkrankungen wie der Schaufensterkrankheit, einer Angina pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall führen.
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrIch kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrUnabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer
Damit Sie nach einem Unfall kein Geld verlieren: Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer Mehr als zwei Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf deutschen Straßen. Zum Glück bleibt es bei vielen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden
MehrErwachsenen- Psychotherapie
Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikation ggmbh Psychotherapeutische Ambulanz Bamberg Erwachsenen- Psychotherapie Verhaltenstherapie alle gesetzlichen Kassen Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie
MehrGesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
Mehr9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.
1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
Mehrwww.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrPatienteninformationsbroschüre Valproat
Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen
MehrSUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT
SUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT HR Dr. Wilhelm SAURMA LandespolizeidirekHon Wien Ref. A 1.3 Polizeiärztlicher Dienst Verordnung des Bundesministers für WissenschaT
MehrEmail Adressen und Kontaktinformationen
Email Adressen und Kontaktinformationen WEB Seiten sind von der Sache her öffentlich. Jeder sollte freien Zugang zu den veröffentlichten Informationen haben. Doch es ist Vorsicht geboten. Viele Informationen
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
Mehr+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO
+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrAllgemeine Informationen zum Betriebspraktikum
Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum September 2015 T. Schöne und C. Schneider 1 Zeitraum des Praktikums Montag, 07.03.2016 bis Freitag, 18.03.2016 (zwei Wochen vor den Osterferien) Erkundige
MehrAnlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme
MehrRISIKOLOS VOR GERICHT.
1 RISIKOLOS VOR GERICHT. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht Mit Anspruch. Für Anspruch. 2 3 I DAS PROBLEM IM ARZTHAFTUNGSRECHT. Ein Patient glaubt, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu sein.
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
Mehr