Protokoll der BAP Mitgliederversammlung 2/2005

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1 Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime Geschäftsstelle Protokoll der BAP Mitgliederversammlung 2/2005 Datum, Zeit Ort Vorsitz Teilnehmer Entschuldigt: Verteiler Mittwoch, 30. November 2005; 19:00 21:00 Uhr Alters- und Pflegeheim Madle, Pratteln Jürg Holinger gemäss beiliegender Teilnehmerliste gemäss Beilage Heimleitungen und Trägerschaftsvorsitzende der BAP-Mitgliedinstitutionen Sekretariat und Präsidium GSA, Geschäftsstelle und Präsidium VAP, Geschäftsstelle und Präsidium Heimverband Aargau Protokoll A = Auftrag, B = Beschluss, E = Empfehlung, F = Feststellung 1. Begrüssung und Eröffnung der Mitgliederversammlung Vor der Mitgliederversammlung hatten Interessierte Gelegenheit, das neue Madle zu besichtigen. Das Angebot wurde rege genutzt und wir danken Walter Bont und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich. Jürg Holinger eröffnet die Mitgliederversammlung und begrüsst die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedheime ebenso wie die Gäste. Insbesondere begrüsst Jürg Holinger die Delegation des VBLG mit Myrta Stohler, Präsidentin, Barbara Fischer, Vorstand, und Ueli Kräuchi, Geschäftsführer. Ihre Teilnahme an der heutigen Mitgliederversammlung des BAP unterstreicht die zentrale Bedeutung des Projekts Grundangebot und Basisqualität für unsere beiden Verbände. Elisabeth Schildknecht, Präsidentin der Stiftung Regionales Alters- und Pflegeheim Pratteln, begrüsst die Anwesenden im Namen des Madle..//. Als Stimmenzähler werden gewählt: Rolf Keiser, APH Dreilinden in Oberwil, und Markus Mühry, APH Ergolz in Ormalingen. B Es sind drei Trägerschaften nicht vertreten. Insgesamt sind 60 Stimmen vertreten. 2. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung 1/2005 vom 16. Juni 2005.//. Das Protokoll wird mit grossem Mehr bei zwei Enthaltungen genehmigt. B 3. Themenschwerpunkt: Grundangebot und Basisqualität 3.1. Information zum Stand des Projekts und zum Update des Papiers Grundangebot und Basisqualität Informationen von Jürg Holinger Jürg Holinger informiert über das Vorgehen und den Stand des Projekts in den drei Kantonen BS, SO und BL. In SO wurde das Papier eingefügt per Verfügung des Kantons vom In BS wird das Papier gemäss Verfügung des Amts für Alterspflege etappenweise in Kraft gesetzt. In BL wird das Projekt unter breiter Mitwirkung des kantonalen Heimverbandes BAP unter der Federführung des VBLG in Kraft gesetzt werden. Dies ist das Thema des heutigen Abends. In keinem Kanton ist die Mitwirkungsmöglichkeit des Heimverbandes so gross wie in BL. Die bisherigen Projektkosten für Grundangebot und Basisqualität liegen bei ca. Fr. 30'000.- oder ca Arbeitsstunden. Jürg Holinger vertritt das Thema heute weil es ihm persönlich ein Anliegen ist, das dieses Geld und vor allem die vielen geleisteten Arbeitsstunden gut angelegt sind und das Projekt bald in die Tat umgesetzt werden kann. In Detailfragen werden Personen Auskunft geben, die schon länger am Projekt beteiligt sind. Er vertritt das Thema auch weil Ressortchef Qualität Jürg Forster aus zeitlichen Gründen nicht dabei sein kann und Gustav Gass, der im August das Ressort Qualität übernommen hat, bei der Vorgeschichte noch nicht involviert war. Umstellung der Reihenfolge: 1. Rückblick auf die Vernehmlassung durch Jürg Holinger. Betrifft Baselmattweg Allschwil Tel: Mobil: Fax: info@bap-bl.ch

2 Seite 2/7 2. Infos zum Stand des Projektes und zum Update des Papiers Grundangebot und Basisqualität durch Stephan Zbinden. 3. Erklärungen zu den 3 Themen Stellenplan, Ärztevertrag und bauliche Voraussetzungen durch Stephan Zbinden. 4. Weiteres Vorgehen mit der Absichtserklärung durch Jürg Holinger 5. Umsetzung aus der Sicht des VBLG durch M. Stohler, Präsidentin VBLG 6. Beschluss der MV zur Absichtserklärung Auswertung der Vernehmlassung Man konnte Stellung nehmen zu 3 Themenbereichen: Konzept, Finanzierung und Checklisten. 16 Heime von 30 haben teilgenommen. Es ist in der Folge nicht möglich zu jedem Votum aus der Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen zum Konzept: Eine Frage war: Warum engagiert sich der BAP dafür seine eigenen Mitglieder zu kontrollieren? Der BAP ist daran interessiert, dass in den Mitgliedheimen Qualität gefördert wird. Dies ist in den Statuten unter Art. 3 Aufgaben Abs. e Qualitätssicherung so verankert. Qualität muss nicht für den BAP geleistet werden, sondern im eigenen Interesse der Heime. Zur Frage der Prüfungsorganisation sprachen sich 9 für eine externe Firma und 2 für eine eigene Organisation aus. Keine Stellungnahme zu dieser Frage gaben 5 Heime. 2 Heime möchten ein eigenes Q-System inkl. Kontrollen einführen. Auf diesen Punkt kommen wir bei der Behandlung der Absichtserklärung noch zu sprechen. 2 Heime möchten keinen Zusammenhang zwischen BAP-Mitgliedschaft und Teilnahme am Projekt und Prüfungsverfahren. Das ist mit der jetzt vorgeschlagenen Umsetzung erfüllt. Einige Heime möchten die Stellung der Q-Kommission noch besser definiert haben. Dies wird im Rahmen des zu erstellenden Pflichtenheftes gemacht werden. Es wurde gesagt, die Prüfungsfirma solle keine direkte Meldung an die Gemeinde und den Kantonsarzt machen können. Hier muss festgehalten werden, dass es um massive Verstösse, um Gefahr für Leib und Leben geht, die wir hoffentlich in den Heimen nicht antreffen werden. Der Abstand von 3 Jahren wird von 1 2 Heimen als zu lang (Zwischenbesuche jährlich) und von 1 2 als zu kurz (5 Jahre) betrachtet. Finanzierung 6 Varianten standen zur Auswahl. Variante 1-4 haben je eine Stimme erhalten, Variante 5 5 Stimmen. Dabei ging es um die solidarische Finanzierung durch die Gemeinden mit 18 Rappen pro Einwohner. Auf die Finanzierung werden wir bei der Beschlussfassung zur Absichtserklärung noch zu sprechen kommen. Checklisten Es wurden Stellungnahmen zu 17 verschiedenen Punkten abgegeben. 8 davon werden in der definitiven Fassung der Papiere berücksichtigt Je 5 Heime hatten Fragen und wünschten Präzisierungen zu den beiden Themen Stellenplan und ärztlicher Dienst. Darauf kommen wir gleich im Anschluss. Es gab 7 Stellungnahmen zu den baulichen Voraussetzungen. Stephan Zbinden wird anschliessend darauf eingehen. Informationen von Stephan Zbinden Stephan Zbinden informiert über folgende Stichworte (Einzelheiten s. Beilage): Projektauftrag, Meilensteine Das Update beinhaltet redaktionelle Änderungen und Ergänzungen, die sich aus der Praxis ergeben haben. Es wurden einige Abschnitte gestrichen und wenige Punkte neue eingefügt, bei denen die Evaluation Lücken gezeigt hat. Information zum Stellenplan Stephan Zbinden informiert über folgende Stichworte (s. Beilage): Stellenplan,

3 Empfehlungen Stellenplan Pflege und Betreuung (Grundlagen, Stellenplanfaktor pro Bewohnerin, Personalgruppen nach Berufsbildungsgesetz, Soll-Stellendotation Richtwert, Modellrechnung Stellenplan Pflege und Betreuung) Fragen zum Stellenplan: Wie wird berücksichtigt wenn im Sollstellenplan Personen längere Absenzen haben? Massgebend ist der effektive Personaleinsatz. D.h. bei längeren Absenzen sollte entsprechend reagiert werden. Ist das Führungspersonal auch berücksichtigt? Abgebildet ist der ganze Bereich Pflege und Betreuung, d.h. inkl. Führungspersonal in diesem Bereich wie z.b. Gruppenleitungen. Richtlinie betreffend die Zusammenarbeit von Hausärzten und Pflegepersonal Stephan Zbinden informiert weiter über die Richtlinie betreffend die Zusammenarbeit von Hausärzten und Pflegepersonal in den Algers- und Pflegeheimen des Kantons Basel-Landschaft (s. Beilage). Fragen zur Richtlinie: Wie steht es an der Kantonsgrenze mit Hausärzten aus der Stadt? Dies ist in der Richtlinie nicht abgebildet. Basel-Stadt hat das für die eigenen Heime auch geregelt. Es gilt das Gespräch zu suchen und die Hausärzte wenn möglich direkt für eine Anerkennung der Richtlinie zu gewinnen. Wie verbindlich ist diese Richtlinie? Die Ärztegesellschaft hat an der letzten Mitgliederversammlung dieser Richtlinie zugestimmt. Sie gilt für alle Ärzte. Es wurde damit ein gültiger Standard definiert. Wenn sich jemand nicht daran hält, muss das im Einzelfall gelöst werden. Wie wird berücksichtigt, dass in der Praxis oft das Gefälle zwischen Ärzten und Pflegepersonal zu Spannungen führt? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Pflegenden noch dazu Stellung nehmen können? Es ging primär einmal darum, dass die Ärzteschaft bereit war zu einer solchen Richtlinie. Wir sitzen am kürzeren Hebel, denn es gibt keine Rechtsgrundlage, um eine solche Richtlinie zu fordern. Einzelheiten der Zusammenarbeit können nur vor Ort gelöst werden. Klar ist nun der Rahmen der Zusammenarbeit, dem die Ärztegesellschaft so zugestimmt hat. War die Medikamentenlieferung auch ein Thema? Dazu kann in dieser Richtlinie nichts geregelt werden. Dafür ist die Apothekerverordnung massgebend. Werden die Ärzte über die Ärztegesellschaft informiert? Stephan Zbinden geht davon aus, dass die Ärztegesellschaft bereits informiert ist. Bauliche Voraussetzungen Ergänzungen im Update des Papiers wurden gemacht zu Pflegewohngruppen für Demenzkranke. Ausnahme- und Übergangsregelungen sind allgemein und bei Pflegewohngruppen möglich, z.b. wenn die Zimmergrösse nicht stimmt. Das Papier ist in der interkantonalen Steuergruppe noch in Diskussion. Jürg Holinger informiert über die Absichtserklärung. Jürg Holinger weisst hin auf den Gesetzestext, gemäss dem die Gemeinden gemeinsam die Aufgabe der Qualitätskontrolle übernehmen müssen (Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter vom , 4 Absatz 1 lit. e. Die Gemeinden durch den VBLG, nicht die Heime sind nun federführend in der weiteren Umsetzung. Wir haben mit dem VBLG an diversen Sitzungen das Vorgehen besprochen und schlagen die Umsetzung gemäss der beiliegenden Absichtserklärung vor. Dies ist, um es positiv zu formulieren, der demokratisch optimalste Weg. Jürg Holinger geht die Absichtserklärung Punkt für Punkt durch. Absätze Zielsetzung, Grundlagen, Umsetzung Es gibt keine Wortbegehren. Absatz Anerkennung anderer Prüfungsverfahren Jürg Holinger erläutert zum Punkt Anerkennung anderer Prüfungsverfahren. Dieser Punkt wurde vorher genannt. Die Verbände können sich vorstellen, dass eine Prüfung durch eine dritte, unabhängige Firma möglich ist, wenn die Qualitätskommisson die Firma anerkennt und die Firma die Erfüllung von Grundangebot und Ba- Seite 3/7

4 Seite 4/7 sisqualität bestätigt. Einzelheiten dazu werden noch diskutiert. Wir sind dabei aber der Ansicht, dass möglichst viele Gemeinde und Heime der vorgesehenen Qualitätskontrolle beitreten. Ernst Dill weist hin auf die Kosten, die entstehen werden. Im Unterschied zu BS und SO, wo der Kanton Vorgaben macht, sind bei uns die Gemeinden zuständig. Die Gemeinden und Trägerschaften haben unterschiedliche Voraussetzungen. Das sollte flexibel berücksichtigt werden. Absatz Finanzierung Zum Abschnitt Finanzierung liegt ein Antrag des Eben Ezer, Frenkendorf, vor (s. Beilage). Jürg Holinger schlägt folgendes Vorgehen vor: Es kann jemand vom Eben Ezer den Antrag erläutern. Dann wird abgestimmt, ob wir auf den auf den Antrag eintreten oder nicht. Martin Wyser, Verwaltungsratspräsident des Eben Ezer, begrüsst die umfangreichen Anstrengungen der Verbände und wünscht, dass das Projekt vorangetrieben werden kann. Er dankt dem Vorstand des BAP für die geleistete Arbeit. Der Finanzierung, wie sie hier vorgeschlagen wird, kann das Eben Ezer nicht zustimmen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass gemäss Gesetz die Gemeinden für die Qualitätskontrolle zuständig sind. Damit sind aus Sicht des Eben Ezer auch die Gemeinden für die Finanzierung der Qualitätskontrollen zuständig. Die Gemeinden sollen sich auch bewusst sein, was die Qualitätskontrollen kosten. Dabei geht es auch um Kostentransparenz für die Gemeinden. Dass sich die Gemeinden über die Gemeindebeiträge an den Kosten beteiligen ist richtig, aber das gilt nicht bei den Selbstzahlern. Aus Sicht des Eben Ezer muss zu einem späteren Zeitpunkt über die Finanzierung gesprochen werden, wenn die Verordnung des Kantons zum Gesetz vorliegt. Der Antrag des Eben Ezer ist, dass man der Absichtserklärung zustimmt, aber die Finanzierung herausnimmt. Jürg Holinger erläutert die Haltung des Vorstandes. Der Vorstand ist der Auffassung, dass wir an der vorgeschlagenen Regelung festhalten..//. Es wird abgestimmt über ein Eintreten auf den Antrag. Mit 37 zu 14 Stimmen beschliesst die Mitgliederversammlung auf den Antrag Eben Ezer einzutreten. Jürg Holinger eröffnet die Diskussion mit dem Hinweis, dass ein Herauslösen des Punktes Finanzierung zu Schwierigkeiten führen wird. Zudem sollten die Kosten in Relation zu den Gesamtkosten gesehen werden. Ernst Dill vertritt die Auffassung, dass über die Finanzierung noch ausführlicher gesprochen werden soll. Es entstehen substantielle Kosten. Das Kostenproblem sollte zurückgestellt werden und die einmaligen und wiederkehrenden Kosten detailliert analysiert werden sollen. Jürg Holinger ergänzt, dass der Betrag für die Prüfung die Vollen Kosten der Prüfung vor Ort deckt. Die genannten Beträge entsprechen dem heutigen Wissenstand. Eine Verschiebung wird materiell nichts ändern. Eine Annahme des Antrags wird lediglich zu einer Verzögerung führen. Weiter wiederholt Jürg Holinger, dass wir Partner sind in einem Projekt, in dem der VBLG federführend ist. Es ist nicht hilfreich, wenn wir in dieser Partnerschaft Blockaden aufbauen..//. Es wird über den Antrag Eben Ezer abgestimmt. Die Mitgliederversammlung stimmt mit 27 zu 26 bei 4 Enthaltungen dem Antrag Eben Ezer zu. Jürg Holinger weist darauf hin, dass mit dem VBLG nun neu besprochen werden muss, wie wir vorgehen, nachdem der BAP den Abschnitt Finanzierung aus der Absichtserklärung herausgelöst hat. Information von Myrta Stohler, Präsidentin des VBLG Auf Seiten der Gemeinden und der Heime stösst das Projekt auf Zustimmung, aber beide Seiten sagen, das Ganze soll keine Kosten verursachen. Der VBLG wird die neue Situation aufnehmen. Es ist schwierig, eine Finanzierung über die Gemeinden zu finden, vor allem dort wo mehrere Gemeinden in einer Beitragsgemeinschaft zusammengeschlossen sind. Im Januar werden die Gemeinden informiert. Es werden dort ähnliche Fragen auftauchen. Wenn dann eine Vereinbarung ausgearbeitet wird, werden Bewohnerinnen und Bewohner die Qualität vorfinden, die erforderlich B

5 Seite 5/7 ist. Myrta Stohler hofft, dass die Arbeitsgruppe aus VBLG und BAP eine entsprechende Lösung finden wird. Abstimmung über die Absichtserklärung Jürg Holinger erläutert: Die Stimme des BAP wurde in der Diskussion über das Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter gehört. Es wäre für die beteiligten Partner schwer verständlich, wenn wir nun dem Projekt nicht zustimmen würden. Nach Annahme des Antrags Eben Ezer wird abgestimmt über die Frage: Können Sie der Absichtserklärung zustimmen mit Ausnahme des Abschnitts Finanzierung? Es wird aus dem Kreis der Mitglieder die Frage gestellt, wie der Zeitplan beurteilt wird. Der Zeitplan ist sportlich. Kann er vom VBLG eingehalten werden mit der Vernehmlassung bei den Gemeinden? Ueli Kräuchi beantwortet die Frage mit dem Hinweis, dass die Sorge über die Einhaltung des Zeitplans durch den VBLG dem VBLG überlassen werden sollte. Entscheidend ist, dass gemäss Absichtserklärung die Vorstände den Zeitplan bei Bedarf anpassen können. Karl Gerspacher weist auf den Vorgehensvorschlag im Antrag Eben Ezer hin. Allschwil hat den Antrag unterstützt, weil die Stellen, die Qualitätsstandards und -kontrollen fordern, auch die Stellen sind, die nach Einsparungen rufen..//. Mit grosser Mehrheit bei 4 Enthaltungen stimmt die Mitgliederversammlung der Absichtserklärung ohne den Abschnitt Finanzierung zu. 4. Budget 2006 Gerhard Sidler weist darauf hin, dass das Budget 2006 auf den Beschlüssen der MV 1/2005 beruht mit der Zustimmung zum Finanzplan und einem Mitgliederbeitrag von Fr pro Bett und Jahr. Gerhard Sidler erläutert das Budget 2006 (s. Beilage). Insbesondere geht es bei Aktivitäten und Projekte beim Aufwand um einen Bruttobeitrag dem auch Einnahmen aus den Veranstaltungen gegenüberstehen. Im Ganzen ergibt sich ein fast ausgeglichenes Budget, das mit einem Defizit von Fr abschliesst. Es gibt keine Fragen zum Budget. Jürg Holinger leitet die Abstimmung zum Budget //. Die Mitgliederversammlung stimmt dem Budget 2006 mit grossem Mehr bei zwei Enthaltungen zu. 5. Heimvertrag Andi Meyer informiert stellvertretend für Jürg Forster über den neuen Pflegeheimvertrag zwischen BAP und santésuisse (s. Beilage). Roland Studer stellt die Frage, ob es nun langfristig bei 4 Stufen bleiben wird oder ob noch mit mehr Pflegestufen zu rechnen ist. Andi Meyer weist darauf hin, dass unklar ist, wie die Situation in den nächsten Verhandlungen (im Verlauf 2007) aussehen wird. Santésuisse hat den Vorschlag des BAP für 8 Pflegestufen abgelehnt, das es schweizweit nur 4 oder 12 Pflegestufen gibt. Zudem beziehen sich die Rahmentarife auf 4 Stufen. In Kantonen mit 12 Stufen ergeben sich in der Diskussion z. T. Schwierigkeiten, wie die 12 Stufen auf die 4 Rahmentarife umgerechnet werden sollen. 6. Anträge von Mitgliedern Ausserhalb der behandelten Traktanden sind keine Anträge von Mitgliedern eingegangen. 7. Informationen 7.1. Jahresprogramm 2006 Urs Röthlisberger informiert über die BAP-Veranstaltungen 2006 (s. Beilage) Weiterbildung für Vertreterinnen und Vertreter von Trägerschaften und Gemeinden Jürg Holinger informiert über die Themenschwerpunkte der Weiterbildung für Trägerschaften. Das Thema Demenz wird, wie auch die anderen Themen, aus der Sicht der Trägerschaft behandelt werden: Welche strategischen Entscheide sind notwendig? Welche Anforderungen ergeben sich baulich, finanziell und betr. Per- B BAP/VBLG Geschäftsstelle PR-Gruppe

6 Seite 6/7 sonal? Die Themen sind im Jahresprogramm genannt. Für die Schlussveranstaltung im Hotel Engel haben wir die Zusage von François Höpflinger und Otto Piller als Referenten. Der BAP wird noch ausführlich mit einem Programm informieren und bitten, die Daten schon zu reservieren Kontakt mit den Trägerschaften Andi Meyer und Jürg Holinger lassen sich gerne einladen in Sitzungen der Stiftungsräte. Wir möchten den Verband gerne noch besser in den Institutionen verankern. Es liegen schon einige Einladungen vor und wir freuen uns über weitere Einladungen Nationaler Verband CURAVIVA Andi Meyer informiert über den aktuellen Stand. In der BAP-Mitgliederversammlung 2/2002 vom wurde beschlossen: Der Vorstand wird ermächtigt zur Vorbereitung der Aufnahme des Verbandes gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime als Sektion im nationalen Verband CuraViva. Da CURAVIVA eine umfassende Statuten und Strukturrevision in Angriff nahm, hat der Vorstand bisher die Ergebnisse dieser Revision abgewartet. Der BAP konnte dabei zusammen mit anderen kantonalen Verbänden, insbesondere mit dem VAP (BS) und dem VBA (BE), in diversen Sitzungen, Arbeitsgruppen, Gesprächen und Vernehmlassungen einbringen. An der Delegiertenversammlung von CURAVIVA am wurden die neuen Statuten und Strukturen verabschiedet. Wichtige Elemente der neuen Struktur sind: CURAVIVA konstituiert sich neu als Dachverband. Mitglieder sind nicht mehr einzelne Institutionen, sondern kantonale oder regionale Verbände. Die Mitgliederbeiträge bleiben bei Fr pro Bett und Jahr, werden aber in der Regel neu den kantonalen oder regionalen Verbänden in Rechnung gestellt und von diesen bei den einzelnen Institutionen eingezogen. Der BAP-Vorstand beabsichtigt die Mitgliedschaft bei CURAVIVA wie folgt zu realisieren: Studium der Statuten und Reglemente, Vorbereiten der Anträge und der Revision der BAP-Statuten im Hinblick auf eine Mitgliedschaft bei CURAVIVA Informationsveranstaltung für BAP-Mitgliedinstitutionen, die sich ausführlicher über die Aspekte der BAP-Mitgliedschaft bei CURAVIVA informieren wollen Beschluss der Mitgliederversammlung über die Anträge des Vorstandes zur Mitgliedschaft bei CURAVIVA und zur Revision der BAP-Statuten Themenschwerpunkte der Fachgruppen Esther Stoll informiert über Themenschwerpunkte der Fachgruppen (s. Beilage) Termine der nächsten Mitgliederversammlungen MV 1/2006 am Donnerstag, 29. Juni 2006, Muttenz, APH Zum Park MV 2/2006 am Mittwoch, 29. Nov. 2006, Basel, APH Holbeinhof Bitte beachten Sie, dass die Termine sich gegenüber der Voranzeige geändert haben. 8. Verabschiedung von Gerhard Sidler Jürg Holinger würdigt die dreijährige Tätigkeit von Gerhard Sidler im Vorstand. Im Ressort Finanzen hat er die Zahlen im Griff gehabt. Er hat einen Finanzplan gefordert und mit der Geschäftsstelle erarbeitet. Weiter wurden eine Geschäftsordnung und Regelungen für die Stellvertretung des Geschäftsstellenleiters erstellt. Herzlich dankt Jürg Holinger im Namen des Vorstandes und der Mitglieder Gerhard Sidler für seine Mitarbeit im Vorstand. 9. Verschiedenes und Abschluss der Mitgliederversammlung Jürg Holinger weist auf die Vakanz im Vorstand für das Ressort Recht hin. Wir haben noch keine Vertretung aus einer Trägerschaft gefunden, die Rechtkenntnisse mitbringt. Wir haben mit verschiedenen Personen gesprochen, aber leider Absagen erhalten. Er bittet die Mitglieder um weitere Vorschläge. Jürg Holinger fragt, ob noch Wortbegehren vorliegen. Dies ist nicht der Fall. PR-Gruppe Mitglieder J. Holinger, A. Meyer Mitglieder Mitglieder

7 Seite 7/7 Jürg Holinger schliesst die Mitgliederversammlung mit einem Zitat aus der Madle-Post: Die Adventszeit ist eine Zeit, in der man Zeit hat, darüber nachzudenken, wofür es sich lohnt, sich Zeit zu nehmen. Im Anschluss sind alle herzlich zu einem Apéro eingeladen, der vom Alters- und Pflegeheim Madle offeriert wird. Jürg Holinger dankt dem Madle herzlich für die Einladung und die Gastfreundschaft. Beilagen: Teilnehmerliste und Entschuldigungen (in der Geschäftsstelle) Informationen zum Projekt Grundangebot und Basisqualität (an der MV verwendete Folien) Antrag Eben Ezer Entwurf der Absichtserklärung des VBLG und des BAP betr. Qualitätskontrollen Budget 2006 Informationen zum neuen Heimvertrag (an der MV verwendete Folien) Jahresprogramm BAP-Veranstaltungen 2006 Themenschwerpunkte der Fachgruppen Für das Protokoll Andi Meyer Geschäftsstellenleiter Autor: am Datei:Dokument1 Ausdruck vom:

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