Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug?
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- Käte Dresdner
- vor 8 Jahren
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1 Haus 07
2 Wer ist bei uns im Jugend- Maßregelvollzug? Psychisch kranke Rechtsbrecher im Jugendalter Index-Tat zwischen 14 Lj. und 18. Lj begangen. Rechtsgrundlage: Urteil nach den 63 und 64 StGB Jugendliche sollen sich bessern (Entwicklungs- und Behandlungsauftrag) und gesichert untergebracht werden (Sicherungsauftrag im Sinne der Gesellschaft) Behandlung dauert Jahre, weil die Anforderungen an eine Entlassung (also zu Überwindung des Sicherungsauftrags) bedeutet: Der Patient soll nicht mehr gefährlich sein! (eindeutig günstige Prognose). Insg. 22 stationäre Plätze
3 Jugend- Forensik in der KJP Marsberg HAUS 07 Berufliche (Bildungs-) Perspektive klar günstige Prognose Therapie- und Veränderungsmotivation sozial trainierbar, auseinandersetzungsfähig St. 07/3 St. 07/2 St. 07/1 St. 07/4 Trainingswohnung (Stadtbereich) BU= Beurlaubung und forensische Nachsorge
4 Lockerungsstufen Ziffer Lockerungsstufe 0 Kein Ausgang (nur Station) 1 Begleitet (zunächst Gelände dann auch außerhalb Gelände) 2 Unbegleitet (zunächst Gelände dann auch außerhalb) 3 Beurlaubung (für zunächst eine Nacht dann auch mehrere) Zwischen den einzelnen Stufen finden Lockerungskonferenzen statt. Auch mit Einsatz von Prognose-Instrumenten (FOTRES) Innerhalb der Stufen entscheiden Behandlungsteams über Lockerungen
5 Individueller Ablauf eines Überleitungsprozesses Bedarfsklärung für eine Erprobung und Wiedereingliederung, Fallbesprechungen und Lockerungskommission Akquisition geeigneter Betreuungseinrichtungen unter Einbeziehung des gesamten psychosozialen Netzwerkes (Berufsrehabilitative Maßnahmen, Tagesstruktur, Freizeitangebote, therapeutische und ärztliche Versorgung Kooperationsaufbau, Betrachtung des sozialen Umfeldes...) Vorbereitung des Patienten auf Vorstellungsgespräche und Begleitung Reflexionsgespräche und Auswertung der einzelnen Erprobungsschritte mit allen Beteiligten Endgültiger Aufnahmebeschluss Erstellung von Sozialberichten, Entwicklung von Vereinbarungen für die Langzeitbeurlaubung, Schriftverkehr mit den komplementären Einrichtungen, Dokumentation der einzelnen Erprobungsschritte Fallverantwortung bei der Klinik
6 Der Übergang in die forensische Nachsorge Ambulanz (FNA) Erstellung einer ärztlichen Stellungnahme, mit der Empfehlung der bedingten Entlassung aus dem MRV an die Strafvollstreckungsbehörde (in diesem Fall das AG Marsberg) Anhörung des Betroffenen Ggf. Sachverständigengutachten Beschluss des AG Marsberg, unter Beteiligung der STVK Aussetzung der Maßregel zur Bewährung Automatisch Führungsaufsicht 67 d Abs. 2 S.2 StGB Weisungen gem. 68 b, u.a. FNA Notfall-Krisenplan- Eingangsbefund/ Kontrolllisten/ Checklisten Krisenintervention, befristete Wiederinvollzugsetzung, gem. 67 h StGB, bis 3 Monate, kann einmal verlängert werden Fallverantwortung liegt bei der Führungsaufsichtsstelle
7 Phasen in der Behandlung jugendlicher Sexual- und Gewalttäter Schockphase zur langfristigen Unterbringung Phase der Überanpassung, des Pseudo-Kontaktes, aber auch der Impulsdurchbrüche Phase des Ankommens und der Bewusstwerdung, beginnende Vertrauensbildung zu einzelnen Personen Phase der beginnenden Akzeptanz der Unterbringung Phase erster konstruktiver, realistischer Zielorientierung eigentliche zentrale Therapiephase Phase beginnender realistischer Außenorientierung Umsetzungsphase realistischer Ziele und Planungen
8 Station 07/2: Therapie im Gruppenkontext mit dem Ziel des Einübens sozialen Verhaltens FÖRDERN: Sozial anschlussfähiges Ansprechen und entsprechende Konfliktbearbeitung: Einüben des sich Abstimmens, des Diskutierens und der Kompromiss- Findung Wo es möglich ist: Regeln mit Einbeziehung der Pat. gestalten Entwicklung einer Ausbildungsund Berufsperspektive Entwicklung von Freizeitinteressen FORDERN: Tatbearbeitung intensiv vor der Gruppe Therapieinhalt Verhalten in der Gruppe Sich auseinandersetzen wollen, auch Und gerade in Krisenzeiten (Gefühle!!) Sich an die Gruppen- und Stations- Regeln halten Rückmeldungen anderer aushalten Konsequenzen für Fehlverhalten werden Von der Pat.-Gruppe ausgesprochen (wo es möglich ist) Aufschieben von Bedürfnissen und Das Einüben von Planung Therapieinhalt Risikoeinschätzung (Selbst- und Fremdwahrnehmung)
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