Geschäftsbericht 2014

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1 STAATSANWALTSCHAFT BASEL-LANDSCHAFT STAATSANWALTSCHAFT BASEL-LANDSCHAFT ERSTE STAATSANWÄLTIN GRENZACHERSTRASSE 8 CH-4132 MUTTENZ TEL

2 Inhalt Wichtiges in Kürze... 3 Themen Fallzahlen...11 Neue Falleingänge Erledigungen Anklagen...12 Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen...14 Fälle in Untersuchung per 1. Januar Fazit zu den Erledigungen Internationale und nationale Rechtshilfe Fazit und Ausblick...17 Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 2

3 1 Wichtiges in Kürze Freier Blick nach oben. Wer vor den Gerichtssälen des Strafjustizzentrums den Blick nach oben richtet, hat freie Sicht bis unters Dach. Foto: Michael Lutz Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 3

4 Wichtiges in Kürze Im Jahr 2014 konnte das Projekt Stawa 2014 und damit die seit 2011 andauernden Umstrukturierungen endlich abgeschlossen werden. Das laufende Jahr 2015 wird damit ein Jahr der Konsolidierung darstellen. Im Zuge verschiedener kantonsinterner Reorganisationen gab die Staatsanwaltschaft 2,1 Sollstellen an andere Organisationseinheiten ab: 60 Stellenprozente entfielen auf Verschiebungen innerhalb der Sicherheitsdirektion, weitere 50 Stellenprozente wurden im Rahmen des Projekts Stawa 2014 abgebaut. 100 Stellenprozente wurden zur Polizei Basel-Landschaft verschoben, da die Bewirtschaftung von Fällen mit unbekannter Täterschaft nach dem Vorbild anderer Kantone angepasst wurde. Solche Fälle werden neu nur noch dann an die Staatsanwaltschaft rapportiert, wenn Ermittlungsansätze vorhanden respektive Untersuchungshandlungen durch die Staatsanwaltschaft notwendig sind. Diese Anpassung dürfte mit ein Grund sein, dass die Falleingänge im Jahr 2014 rückläufig waren. Nach wie vor auf hohem Niveau bewegen sich Zeit- und Ferienguthaben der Mitarbeitenden, was einerseits mit dem hohen Arbeitsdruck und andererseits mit unvorhersehbaren Ausfällen in Zusammenhang stand. Dennoch gelang es auch im Berichtsjahr wieder, sogenannte Altlasten abzubauen. Diese Anstrengungen werden fortgeführt. Weiterhin erfreulich entwickeln sich die gemeinsam mit der Polizei Basel-Landschaft durchgeführten Massnahmen für eine gute Zusammenarbeit. Sowohl die beidseitigen Stages als auch gemeinsame Weiterbildungen erzielten bei den Teilnehmenden Höchstnoten und werden entsprechend weitergeführt. Ein Novum stellte die im Berichtsjahr 2014 erstmals angewandte Internetfahndung nach dem Dreistufen-Modell der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) dar. Nach einem Raub am Rande eines Fussballspiels kündigte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft öffentlich an, Bildmaterial zunächst verpixelt, später gegebenenfalls unverpixelt zu veröffentlichen, wenn die gesuchten Tatverdächtigen nicht innerhalb von gesetzten Fristen identifiziert werden können. Bereits diese Ankündigung reichte aus, dass sich die tatverdächtigen Personen bei den Strafverfolgungsbehörden meldeten. Die Erledigungszahlen blieben im Jahr 2014 auf hohem Niveau stabil bis leicht rückläufig, wobei die festzustellenden Schwankungen im Vergleich zum Vorjahr normal und im üblichen Rahmen liegen. Insgesamt wurden Fälle (2013: Fälle) erledigt. Vor Gericht angeklagt wurden 192 beschuldigte Personen (2013: 209 Beschuldigte). Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 4

5 2 Themen 2014 Ich erachte den Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen und die modernen Büros als eine Bereicherung. Rafael Zeugin Untersuchungsbeauftragter Mir gefällt das moderne Gebäude, mein heller Arbeitsplatz und die vielfältigen Kontakte. Emilija Anastasova Mitarbeiterin Kanzlei Meinungen. Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft äussern sich zu den Vorzügen des Strafjustizzentrums in Muttenz. Fotos: Michael Lutz Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 5

6 Themen 2014 Reorganisationsprojekt Stawa 2014 erfolgreich abgeschlossen Mit dem Umzug sämtlicher Mitarbeitenden an ihre neuen Standorte Mitte 2014, fand die langjährige Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden ihr Ende und das Projekt Stawa 2014 konnte mit der Aufgabe der alten Standorte abgeschlossen werden. Neu sieht das Organigramm der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wie folgt aus: Die Neuorganisation wirkte sich bereits nach kurzer Zeit in vielen Bereichen positiv aus. So profitieren die allgemeinen Hauptabteilungen in rein zeitlicher Hinsicht von der örtlichen Nähe zum Straf- und Zwangsmassnahmengericht sowie von den nun ausreichend vorhandenen Untersuchungshaftplätzen innerhalb des Kantons. Zeitintensive Fahrten und unproduktive Wartezeiten (z.b. bei kürzeren Verhandlungspausen) fallen kaum noch an. Durch die Schaffung der zentralen Buchhaltungsstelle bei der Hauptabteilung Strafbefehle konnten zudem die Buchhaltungsprozesse vereinheitlicht und gestrafft werden. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 6

7 Mit der Neuorganisation wurde der Bereich Wirtschaftskriminalität von der organisierten Kriminalität abgetrennt. Die Hauptabteilung Wirtschaftskriminalität konzentriert ihr spezialisiertes Know-how neu an nur noch einem Standort (vormals zwei). Die Leitung dieser spezialisierten Hauptabteilung obliegt dem stellvertretenden Ersten Staatsanwalt. Aufgrund der Feststellung, dass ein Grossteil der Verfahren im Bereich der organisierte Kriminalität in direktem Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten steht, wurde im Zuge der Neuorganisation die spezialisierte Hauptabteilung Betäubungsmittel/Organisierte Kriminalität geschaffen. Die Zusammenführung dieser beiden Bereiche zu einer Hauptabteilung sowie die enge Zusammenarbeit mit der Polizei Basel-Landschaft, auch in örtlicher Hinsicht, ermöglicht eine professionelle Durchführung von effizienten und zielgerichteten Strafuntersuchungen in diesem Deliktsbereich. Abbau von Sollstellen im administrativen Bereich Die Staatsanwaltschaft verfügt per 1. Januar 2015 über 149,4 Sollstellen. Der Vergleich mit dem Sollstellenbestand am 1. Januar 2014 zeigt, dass 2,1 Stellen abgebaut wurden. 60 Stellenprozente entfallen dabei auf Verschiebungen innerhalb der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft aufgrund von Zentralisierungen in den Bereichen Finanzen/Controlling sowie Personal. Weitere 50 Stellenprozente wurden als Folge des Projektes Stawa 2014 abgebaut. Eine ganze Sollstelle (100 Stellenprozent) wurde zur Polizei Basel-Landschaft verschoben, da die Bewirtschaftung der Fälle mit unbekannter Täterschaft auf den 1. Januar 2014 dahingehend an die Praxis der meisten anderen Kantone angepasst wurde, als dass derartige Fälle nur noch dann an die Staatsanwaltschaft rapportiert werden, wenn Ermittlungsansätze vorhanden sind respektive Untersuchungshandlungen der Staatsanwaltschaft notwendig werden. Gegenseitige Stages und gemeinsame Weiterbildungen weitergeführt Die im Jahr 2013 ins Leben gerufenen Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft wurden auch im Jahr 2014 erfolgreich weitergeführt und können heute als fest institutionalisiert betrachtet werden. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden sind durchwegs positiv. Die Mitarbeitenden beider Organisationseinheiten profitieren von diesem vertieften Einblick in die Partnerorganisation und dem Austausch anlässlich der gemeinsamen Schulungen. Erstmalige Internetfahndung im Kanton Basel-Landschaft Mitte 2014 setzte die Staatsanwaltschaft erstmals das Mittel der Internetfahndung ein. Dabei wurde das sogenannte Dreistufenmodell der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 7

8 angewandt: Zuerst wird die Internetfahndung unter Setzung einer Frist angekündigt (Stufe 1). Melden sich die Tatverdächtigen nicht fristgemäss bei den Strafverfolgungsbehörden, so werden Bilder zunächst in verpixelter (Stufe 2), später gegebenenfalls in unverpixelter Form (Stufe 3) im Internet publiziert. Wichtig ist dabei insbesondere, dass diese Fahndungsmassnahme mit Blick auf das begangene Delikt und die Tatumstände verhältnismässig ist und nur dann eingesetzt wird, wenn keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten mehr bestehen. Im konkreten Fall wurden mehrere tatverdächtige Personen gesucht, welche im Nachgang an ein Fussballspiel einen Fan der gegnerischen Mannschaft tätlich angegriffen und beraubt hatten. Die gesuchten Personen meldeten sich bereits nach Stufe 1 (Ankündigung) bei den Strafverfolgungsbehörden, so dass das Delikt erfolgreich aufgeklärt werden konnte. Erschwernisse für die Strafverfolgung durch die Schweizerische Strafprozessordnung am Beispiel des Teilnahmerechts Im Geschäftsjahr 2014 wurden einige Verfahren mit mehreren beschuldigten Personen untersucht. In derartigen Konstellationen wirken sich die aktuellen Regelungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) mit Bezug auf die Teilnahmerechte für die Wahrheitsfindung und mit Blick auf die Arbeitsorganisation im besonderen Masse nachteilig aus. Zwar sieht die StPO in Artikel 146 Absatz 1 vor, dass Personen getrennt einvernommen werden. Diese Bestimmung ist deswegen sinnvoll, weil sich die einzuvernehmenden Personen auf diese Weise nicht absprechen können. Gleichwohl hat das Bundesgericht in einem Entscheid (BGE 139 IV 25, bestätigt in weiteren Entscheiden) festgehalten, dass ein Beschuldigter, sobald er einlässlich zur Sache befragt worden ist, gestützt auf die StPO-Bestimmungen in Artikel 147 Absatz 1 an allen anderen Einvernahmen von Mitbeschuldigten ein Teilnahmerecht hat. Von diesem Recht kann nur in (seltenen) Ausnahmefällen abgewichen werden. Wird dieses Teilnahmerecht verletzt, so ist die Einvernahme unverwertbar und alle Beweise, die aufgrund von Aussagen in der Einvernahme gefunden werden, sind ebenfalls unverwertbar (Fernwirkungsverbot). Diese Rechtsprechung stellt die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die materielle Wahrheitsfindung sowie aus organisatorischen Gründen vor grosse Schwierigkeiten, besonders wenn das Verfahren gegen sehr viele (fünf bis zehn oder mehr) Beschuldigte zu führen ist. Obwohl die Staatsanwaltschaft zur Verhinderung von Absprachen zwischen den Beschuldigten Untersuchungshaft beantragen kann (Artikel 221 Buchstabe b StPO) und obwohl sie die Akteneinsicht (auch die Protokolle von Einvernahmen) für eine gewisse Zeit einschränken kann, muss sie allen Beschuldigten ermöglichen, fast von Beginn des Verfahrens an bei Einvernahmen dabei zu sein. Einschüchterungen und Absprachen können so nur noch schwer bis gar nicht mehr ver- Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 8

9 hindert werden, was letztlich die Aufklärung der Delikte erheblich erschwert. Erschwerend in rein organisatorischer Hinsicht kommt hinzu, dass diese Regelung auch für die Strafverteidiger der mitbeschuldigten Personen gilt. Es gilt die Regel, dass jede beschuldigte Person und jede Strafverteidigerin oder Strafverteidiger an jeder Einvernahme von Mitbeschuldigten teilnehmen kann. Wird beispielsweise gegen zehn Personen ein Verfahren geführt und sind diese alle anwaltlich vertreten, so müssen für jede einzelne Einvernahme in grösseren Fällen können das rasch mehrere Dutzend Einvernahmen sein Termine vereinbart werden. In einem aktuellen Fall musste so eine Terminvereinbarung mit 20 Personen getroffen werden, damit die Einvernahmetermine möglichst von allen teilnahmeberechtigten Personen wahrgenommen werden können. Jede Einvernahme muss ferner jedem Teilnahmeberechtigten schriftlich angekündigt werden. Muss eine angesetzte Einvernahme verschoben werden, dann beginnt der organisatorische Aufwand von vorne. Gerade in Haftfällen müssen Einvernahmen jeweils möglichst schnell durchgeführt werden, was den organisatorischen Aufwand zusätzlich erhöht. Hinzu kommt, dass gerade in den Gefängnissen oft keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die eine Einvernahme mit so vielen Personen im selben Raum ermöglichen. Schliesslich sind eben zur Verhinderung von Absprachen Mitbeschuldigte in unterschiedlichen Gefängnissen untergebracht, so dass die betreffenden Personen für jede einzelne Einvernahme zugeführt und auf die entsprechenden Räume verteilt werden müssen. Der logistische und zeitliche Aufwand ist enorm und zeitliche Verzögerungen aufgrund der schwierigen Terminfindung kommen häufig vor. Die Wahrung der Teilnahmerechte in der heutigen Form erschwert somit die Wahrheitsfindung erheblich und ist zudem organisatorisch und finanziell sehr aufwändig. Ob dies der Gesetzgeber tatsächlich so gewollt hat, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft fraglich. Dies gilt insbesondere auch darum, weil im Vorentwurf zur StPO 1 noch festgehalten wurde, dass das Teilnahmerecht von Beschuldigten gewahrt sei, wenn sie ein einziges Mal mit Mitbeschuldigten konfrontiert würden. Diese sehr sinnvolle und praxistaugliche Bestimmung wurde vom Gesetzgeber in der vermutlichen Auffassung gestrichen, dass sie überflüssig sei ein Irrtum, wie sich nun heute zeigt. Staatsanwaltschaften und Polizeien in der ganzen Schweiz betonen, dass sie erheblich speditiver, effizienter, günstiger und vor allem auch erfolgreicher arbeiten könnten, wenn die Strafprozessordnung durch die Bundesversammlung baldmöglichst im Sinne des ursprünglichen Vorentwurfs geändert würde. Die entsprechenden Vorstösse wurden zwischenzeitlich eingereicht. 1 Artikel 159 Absatz 3 Vorentwurf StPO Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 9

10 Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden Die seit dem 1. Januar 2011 andauernden Reorganisationen der Staatsanwaltschaft, die Einführung eines neuen Strafprozessrechts sowie die gleichbleibend hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden verhindern nach wie vor einen vollständigen Abbau der Altlasten (Fälle mit Eingangsdatum vor dem 1. Januar 2011). Belastungsspitzen, krankheitsbedingte Ausfälle oder Vakanzen aufgrund von Kündigungen wurden daher grundsätzlich so rasch als möglich durch Umteilungen von Verfahren und Ernennungen von ausserordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (weitgehend aus dem eigenen Mitarbeitendenbestand) aufgefangen, so dass das Tagesgeschäft bewältigt werden und die älteren Verfahren kontinuierlich, wenn auch langsam, abgebaut werden konnten. Auf den Abbau der hohen Saldi von nicht bezogenen Ferientagen (per 31. Dezember 2014 waren es total 925 Ferientage) musste allerdings im Berichtsjahr verzichtet werden, da ein solcher nicht ohne Verletzung des gesetzlichen Auftrags zur Verfolgung von Straftaten respektive ohne die Verletzung des Beschleunigungsgebots in grösserem Umfang möglich gewesen wäre. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 10

11 3 Fallzahlen Fallzahlen Lange Gänge. Zwei über 100 Meter lange Gänge verbinden die Büroräume der Staatsanwaltschaft im Strafjustizzentrum miteinander. Foto: Michael Lutz Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 11

12 Neue Falleingänge 2014 In Faszikel Vergehen / Verbrechen Übertretungen Total Die Falleingangszahlen in der Rubrik Vergehen/Verbrechen gingen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück. Dies ist in erster Linie auf die auf Seite 7 (Abbau von Sollstellen im administrativen Bereich) erwähnte Änderung in der Bewirtschaftung der Verfahren mit unbekannter Täterschaft zurückzuführen. Erledigungen 2014 Anklagen (Vorjahreszahlen) Faszikel Beschuldigte Personen Anklagen (1 265) 175 (192) Anklagen 47 (47) 17 (17) im abgekürzten Verfahren Anklagen 217 (218) 188 (183) nach Einsprache Strafbefehl Zusatzanklagen 10 (12) 10 (8) Total (1 542) 390 (400) Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 12

13 Anklagen (ohne Zusatzanklagen) und Einsprachen gegen Strafbefehle im Mehrjahresvergleich Nach Beschuldigten Anklagen inklusive abgekürzte Verfahren Einsprachen gegen Strafbefehle 2 2 Übertretungen, Vergehen und Verbrechen. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 13

14 Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen In Faszikel (Vorjahreszahlen) Strafbefehle Einstellungen Nichtanhandnahmen Vergehen / (2 842) (1 260) 388 (325) Verbrechen Übertretungen (21 661) 509 (510) 263 (251) Total (24 503) (1 770) 651 (576) Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen im Mehrjahresvergleich In Faszikel Strafbefehle 20'293 23'570 20'649 19'864 22'638 18' Einstellungen 6'275 5'988 3'058 2'261 2'262 2' Nichtanhandnahmen Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 14

15 Fälle in Untersuchung per 1. Januar 2015 In Faszikel (Vorjahreszahlen) Vergehen und Verbrechen Übertretungen Total Per Davon mit Eingangsdatum vor dem Davon mit Eingangsdatum vor dem Davon mit Eingangsdatum vor dem Davon mit Eingangsdatum vor dem (4 379) 393 (6 226) (10 605) 351 (1 545) 85 (491) 436 (2 036) 149 (770) 18 (111) 167 (881) 42 (482) 6 (25) 48 (507) Fazit zu den Erledigungen 2014 Im Berichtsjahr konnten insgesamt Fälle (Anklagen, Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen) erledigt werden. Im Vergleich mit der Referenzzahl im Vorjahr (2013: Fälle) ergibt sich ein Reduktion der Erledigungen um Fälle. Dieser Rückgang in den Gesamterledigungszahlen ist einerseits auf den Rückgang der Falleingänge im Übertretungsbereich ( Fälle gegenüber dem Vorjahr) und andererseits auf die Reorganisation zurückzuführen, welche im Berichtsjahr nochmals (und letztmals) zusätzliche Ressourcen erforderte. Die Altlasten konnten jedoch trotzdem weiter deutlich abgebaut werden. Grundsätzlich bewegen sich alle Erledigungszahlen im Bereich der üblichen Schwankungen. Die Zahl der per Ende 2014 noch hängigen Verfahren erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht (+ 220 Fälle). Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 15

16 Prozentual verteilen sich die im Jahre 2014 erledigten Fälle wie folgt auf die verschiedenen Erledigungsarten: Internationale und nationale Rechtshilfe 2014 In Faszikel (Vorjahreszahlen) Übertrag aus Vorjahr Eingänge Erledigungen Übertrag auf Folgejahr Rechtshilfe International Rechtshilfe National 18 (29) 166 (105) 184 (116) 0 (18) 7 (8) 149 (117) 115 (118) 41 (7) Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 16

17 4 Fazit und Ausblick Ich schätze den kurzen Weg ans Strafgericht und die technischen Einrichtungen. Catherine Züllig Staatsanwältin Mich motiviert die gute Atmosphäre und die räumliche Nähe zu den Kolleginnen und Kollegen. Thomas Lyssy Mediensprecher Meinungen. Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft äussern sich zu den Vorzügen des Strafjustizzentrums in Muttenz. Fotos: Michael Lutz Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 17

18 Fazit und Ausblick Gutes Geschäftsjahr 2014 Auch im vierten Reorganisationsjahr in Folge konnten erfreulicherweise gute Erledigungszahlen erreicht werden. Die besonderen Herausforderungen lagen in der parallelen Bewältigung des Alltagsgeschäfts und der operativen Umsetzung des Reorganisationsprojekts Stawa 2014, welches die Staatsanwaltschaft fast vollständig mit eigenen Ressourcen umsetzte. Nachdem nun die Reorganisation abgeschlossen und mit dem Geschäftsjahr 2015 erstmals der courant normal Platz greifen kann, wird das laufende Jahr die nötigen Grundlagen für die Beurteilung liefern können, ob die aktuelle Personaldotation für die Bewältigung der täglichen Herausforderungen ausreichend ist. Nebst dem Abbau der hohen Ferien- und Zeitsaldi sollen im laufenden Jahr insbesondere die noch verbliebenen Altlasten abgebaut werden. Herausforderungen 2015 Das Jahr 2015 wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft und ihre Mitarbeitenden erneut fordern. Neben dem bereits erwähnten Abbau älterer Fälle wird eine weitere Herausforderung sicherlich auch darin liegen, der immer höheren Aufmerksamkeit aus Politik und Öffentlichkeit gegenüber der Arbeit der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gerecht zu werden. So gilt es, die Aufgaben und Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft und deren Abhängigkeit von den gesetzlichen Rahmenbedingungen so transparent wie möglich zu machen. Gleichzeitig muss aber auch der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen werden, die Persönlichkeitsrechte aller an einem Strafverfahren beteiligten Personen sowie das Untersuchungsgeheimnis zu wahren. Auf der einen Seite den Schutz der am Verfahren beteiligten Personen zu wahren und auf der anderen Seite dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit gerecht zu werden, erweist sich jeweils als schwierige Gratwanderung. Zur Hauptsache aber wird die Staatsanwaltschaft auch im laufenden Jahr alles daran setzen, den der Staatsanwaltschaft vom Gesetzgeber übertragenen Auftrag zur Strafverfolgung im Kanton Basel-Landschaft wahrzunehmen. Dank an die Mitarbeitenden Diesen letzten Abschnitt möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft widmen. Es ist mir ein Anliegen, in diesem nunmehr letzten Reorganisationsgeschäftsbericht allen Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft meinen besonderen Dank auszusprechen. Sie haben sich trotz hoher Arbeits- und zusätzlicher Belastung durch die neue Strafprozessordnung und die Reorganisation unbeirrt und oftmals rund um die Uhr für ihre anspruchsvollen Aufgaben eingesetzt, obwohl sie häufig mit unzutreffenden und verletzenden Äusserungen und Berichten in unterschiedlichsten Zusammenhängen konfrontiert wurden. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 18

19 Es ist dem Teamspirit innerhalb der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden immer noch gerne zur Arbeit kommt und sich den täglichen Herausforderungen stellt. Dies vermag die nachfolgend auszugsweise zitierte einer Kollegin eindrücklich zu belegen, welche sie im Anschluss an einen strengen Pikett mit zehn vorläufigen Festnahmen geschrieben hat: Zu diesem gelebten Teamgeist haben alle Mitarbeitenden und Vorgesetzen ihren wertvollen Beitrag geleistet. Heute dürfen wir sagen: Die Reorganisationen sind geschafft, die Staatsanwaltschaft ist gut aufgestellt. Jetzt freuen wir uns auf die Zeit der Konsolidierung. Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Angela Weirich Erste Staatsanwältin Muttenz, 17. April 2015 Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Seite 19

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