Brandlasten in Rettungswegen

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1 Brandlasten in Rettungswegen Grundlagen für Einzelfallbetrachtungen Dipl.-Ing. Andreas Plum

2 Agenda Anforderungen aus der BauO und LAR Brandlastfreiheit und wie das Leben so spielt Grundlagen für Einzelfallbetrachtungen Monitore/Info-Stelen Sitzmöbel Fazit

3 Bauordnungsrechtliche Anforderungen 37 BauO Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen BauO 38 BauO Leitungen dürfen nur offen verlegt werden, wenn sie ausschließlich der Versorgung der Rettungswege dienen LAR Brandlasten im Rettungsweg unzulässig!

4 Schutzziel Rettungswege Rettungswege zum Personenschutz Rettungswege als Angriffswege für den Einsatz der Feuerwehr Rettungswege als abschnittsbildende Elemente Brandlast Zündquelle Hindernis

5 Eingangshalle vs. Direkter Ausgang ins Freie Quelle: Feuer TRUTZ

6 Umsetzung 37 BauO NRW Quelle: Feuer TRUTZ

7 Zwei bauliche Rettungswege Quelle: Feuer TRUTZ

8 Wartebereiche vs. notw. Flur Quelle: Feuer TRUTZ

9 Umsetzung 38 BauO NRW? Quelle: Feuer TRUTZ

10 So spielt das Leben

11 So spielt das Leben

12 So spielt das Leben

13 So spielt das Leben

14 So spielt das Leben

15 So spielt das Leben Quelle: Copenicus Gymnasium, Philippsburg Quelle: Mostron Erleichterung?

16 Erleichterung Brandlast im Rettungsweg Die grundsätzliche Anforderung schließt nicht aus, dass in einzelnen Fällen die geplante Brandlast (z. B. Möbel, Monitore) und/ oder das System der Rettungswege selber so beschaffen sein kann, dass Brandasten nach Analyse und Bewertung der Risiken als Erleichterung zugelassen werden können. Die Prüfung muss im Rahmen eines Baugenehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren erfolgen und Erleichterungen auf Grundlage von 54 (1) BauO NRW müssen beantragt werden. (Erleichterung von 37 (9) bzw. 38 (6) BauO NRW) Einzelfallbetrachtung!

17 System der Rettungswege Brandschutztechn. Infrastruktur 2. baulicher Rettungsweg BMA Anordnung qualifizierter Brandlasten Notw. Flur Notw. Treppenraum Erleichterung möglich? Ja Ja X X + Ja Nein X X + Nein Ja X X - / o Nein Nein X X -

18 Brandverhalten Monitore Quelle: vfdb Heft 2/2015

19 Brandverhalten Monitore Wärmefreisetzungsrate in kw Wärmefreisetzungsraten PC-Bildschirme Flachbildschirm Zeit in Sekunden Röhrenbildschirm Quelle: vfdb Heft 2/2015

20 Monitore/Info-Stelen Typ 1 Löschanlage Typ 2 min. kwh Typ 3 Gekapselt IP65 Oberfläche aus nichtbrennbaren Materialien (Metallgehäuse und Display hinter Glas) keine unnötige Brandlasten verbaut objektbezogener Rauchmelder zur Alarmierung der Nutzer

21 Besonders geschützte Systeme, Typ 2 Brandlast auf Mindestmaß reduziert kein Kunststoff mit Ausnahme zwingend erforderlicher Kleinkomponenten (Transistoren, Mikrocontroller etc.) Kabellänge auf Minimum reduziert ca. 40 kwh Display/ca. 15 kwh sonstige Komponenten Typ 2 min. kwh Brandentstehungsgefahr reduzieren Energetisch sparsame Komponenten Auslastung Netzteil gering Interne Trennung mit nichtbrennbaren Gehäusen keine drehenden Teile (passive Lüfter, SSD Platten) Maßnahmen gegen Überhitzung vorsehen Eigener FI-Schalter Risiko vergleichbar mit zulässigen Installationen (z.b. Beleuchtung)

22 Einstufung geschützte Systeme Oberfläche brennbar nein ja Unzulässig Lüftungsschlitze vorhanden ja Brandlast und -entstehungsgefahr reduziert ja Geschützes System nein nein IP65 Objektlö Objektlöschanlage nein Nachweis für Systemtyp 2 System ja ja nein Geschütztes System nein Geschütztes System Unzulässig Nachweis für Systemtyp 3 Unzulässig Nachweis für Systemtyp 1

23 Risikobetrachtung Ereignisbaum Auslösendes Ereignis Rauchent -wicklung Ja 0,05 RW fällt aus Ja 0,1 Personen kommen zu Schaden Ja 0,5 Nein 0,5 Ergebnis Defekt mit Personenschaden Defekt ohne Personenschaden Häufigkeit 2,5x10-5 2,5x10-5 Gerätedefekt 10-2 / Jahr Nein 0,9 Defekt ohne Einfluss auf RW 4,5x10-4 Nein 0,95 kein Defekt 9,5x10-3

24 Möbel in Rettungswegen Grundsätzliche Voraussetzung: Die sichere Benutzbarkeit der Rettungswege zur Erfüllung der Schutzziele muss jederzeit gegeben sein. erforderliche nutzbare Breite wird an keiner Stelle eingeschränkt Handläufe müssen nutzbar sein Möbel mit Ausnahme der Sitzelemente ausschließlich aus nichtbrennbaren Materialien bestehen (Massivholz und B1 Furnier auf nichtbrennbarer Trägerplatte kann ggf. akzeptiert werden) Polster von Sitzmöbel schwerentflammbar B1 oder Crib 5 nach BS 5852 Polsterverbund sollte die Anforderungen der DIN P-a, P-b und P-c erfüllen (i. d. R. mit nichtbrennbarer Trennlage) Überwachung und Alarmierung mit automatischen Rauchmeldern

25 Brennverhalten von Polsterverbund DIN Klasse P-c Klasse P-b Klasse P-a DIN EN DIN EN DIN Zigarette auf Sitzfläche P-c: Polsterverbund innerhalb 60 min nicht entzündet/kein schwelen Streichholz/ Gasfl. 35 mm, Dauer 15 sek P-b: Polsterverbund spätestens 2 min nach Ende der Beflammung selbst verlöscht 100 Gramm Papierkissen P-a: Flamme < 65 cm über Rückenlehne, Armlehnen nicht erreicht, Polsterverbung nach max. 15 min selbst verlöscht

26 Brennverhalten von Polsterverbunden DIN Klasse P-a DIN 54341

27 Prüfverfahren im internationalen Vergleich Land Norm Inhalt GB BS 5852 Teil II Ähnlich DIN ; an Stelle des Papierkissens kommt ein genormter Holzstapel (Crib) mit Brandbeschleuniger zum Einsatz A ÖNORM B 3825 Beflammung mit einem Butangasbrenner, gemessen wird die Geschwindigkeit der Brandausbreitung F, B, L NF P Beflammung mit einem Kleinbrenner und einem Wärmestrahler, beurteilt wird die Nachbrenndauer und die zerstörte Fläche USA, CND California TB 116 Entspricht dem Zigarettentest California TB 117E California TB 133 FAR Kombinierter Zigaretten- und Gasflammentest, der am gesamten Polsterverbund durchgeführt wird Beflammung mit einem Ringgasbrenner, beurteilt wird die Nachbrennzeit Norm für die Ausstattung von Flugzeugen, Beflammung mit einem Bunsenbrenner, der Brand muss selbst verlöschen INT IMO A.652 Norm für die Ausstattung von Booten und Schiffen, vergleichbar mit DIN EN 1021 Teil 1 (Streichholztest)

28 Fazit Erleichterung von den Vorgaben der BauO grundsätzlich möglich, benötigt aber immer eine Einzelfallbetrachtung Detaillierte Beschreibung der Systeme im Brandschutzkonzept erforderlich Nachvollziehbare Nachweise analog zu Zulassungen und Übereinstimmungserklärungen für Produkte erforderlich Umsetzung im laufenden Betrieb prüfen (z. B. Möblierungsplan) Zukünftig qualifizierte Risikobetrachtung? Es gilt:

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