DIETER HAGEDORN NOCH EINMAL: WEIBLICHE GYMNASIARCHEN IN ÄGYPTEN? aus: Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik 110 (1996)
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- Viktor Albrecht
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1 DIETER HAGEDORN NOCH EINMAL: WEIBLICHE GYMNASIARCHEN IN ÄGYPTEN? aus: Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik 110 (1996) Dr. Rudolf Habelt GmbH, Bonn
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3 157 NOCH EINMAL: WEIBLICHE GYMNASIARCHEN IN ÄGYPTEN? Das umfangreiche, aber leider sehr zerstörte Dokument, welches Revel Coles soeben als Nr. 13 in dem von den Florentiner Kollegen anläßlich des 21. Papyrologenkongresses herausgebrachten Bändchen ediert hat, 1 stammt aus Oxyrhynchos und wurde 284/5 n.chr. (oder später) verfaßt. Im Zentrum der Petition to the prefect and attached documents scheint ein viele Jahre zurückreichender Rechtsstreit zu stehen, den ein Aurelius Klaudianos alias Sarapammon 2 mit einer Dame geführt hat, deren Name in den erhaltenen Partien an drei Stellen begegnet, und zwar in folgender Gestalt: Kol.. III 1: ÑH[li]od ràǹ` [ÑA]r`mòǹ an gumn(as arxon) ÉAlej(andre aw) Kol. IV 1 (als Titel zentriert): katå Pò`m`p`h`[ a]w` ÑHliod raw Kol. IV 5: prú[w] ÑH`lìod ran ÑAr`moǹ an ÉA`lè`j`( ) Daß es sich in allen drei Fällen um dieselbe Person handelt, ist unausweichlich. Sie ist von Coles mit der aus PSI IV 461,19 (Oxyrhynchos; 290 n.chr.) bekannten Pomph [a ÑHl]i`o`d ra (so Coles Neulesung) identifiziert worden; verwandt war sie mit ziemlicher Sicherheit mit dem PompÆÛow ÑHliÒdvrow, der zweimal (in Kol. IV 17 und V 9) in der Dekaprotenabrechnung vom Sommer 261 n.chr. erscheint, die auf dem Rekto desselben Papyrus steht und von Coles am selben Ort unter der Nr. 12 ediert worden ist; vgl. zu allem ebd. S. 75 zu Kol. IV 17. Ferner verweist Coles auf die Pome a ÑHliod ra von P.Oxy. XLVIII 3428,8 (4. Jh.), die allerdings, da die Texte des Archivs von Papnuthis und Dorotheos fall roughly between AD 345 and 380, and most of them between 360 and 375 (vgl. P.Oxy. XLVIII S. 76) nur schwerlich mit der hier behandelten Pompeia Heliodora identisch sein kann. 3 Die Tatsache, daß die Frau in PSI XXI Congr. 13 Kol. III 1 als gumn(as arxow) ÉAlej(andre aw) bezeichnet wird, reopens the question of women gymnasiarchs in Egypt (S. 85 zu Kol. III 1). Die Frage war durch L. Casaricos Edition von P.Med. inv (Oxyrh., zum Datum s. unten die Appendix; jetzt = SB XVI 12235) in Aegyptus 60 (1980) aktuell geworden, wo sie in Kol. II 1-5 die bekannte Klaud a ÉIsid ra ka ÉAp a 4 als gumnasiarx w bezeichnet zu finden glaubte. Angeregt durch Einwände P.J. Sijpesteijns, der leicht abweichende Lesungen vorschlug und Gumnasiarx w als Eigennamen interpretierte, hat L.Casarico dann in ZPE 48 (1982) ihre frühere Auffassung zurückgezogen (wenngleich ihre Formulierungen gewisse Vorbehalte erkennen lassen), sich aber der dankenswerten Mühe unterzogen, zugleich eine Zusammenstellung aller aus epigraphischen Quellen bekannten weiblichen Gymasiarchen zu veröffentlichen. 5 Sichere Belege aus Ägypten fehlten zu der Zeit. Im Jahre 1992 edierte R. Barbis 1 Istituto Papirologico «G. Vitelli» Firenze, Dai papiri della Società Italiana. Ommaggio al XXI Congresso Internazionale di Papirologia, Berlino Agosto 1995, S mit Tav. X-XIII. Es hat die Inventarnummer PSI inv verso. 2 Dieser Mann war, was in der Edition nicht vermerkt wird, schon aus P.Erl. 71,3 (Oxyrhynchos, nach 271/2 n.chr.; vgl. BL VII 47) bekannt. 3 Anzumerken ist, daß in P.Mich. XV 720,6 (Oxyrh., 308 n.chr.), wo B.E. Nielsen soeben in ZPE 108 (1995) 193f. anstelle von [AÈrhl &] ÑHliod r& die Ergänzung [Klaud &] ÑHliod r& vorgeschlagen hat, wegen des neuen Textes [Pomph &] ÑHliod r& wieder eine ebenso erwägenswerte Ergänzung geworden ist. 4 Zu ihr vgl. zuletzt JJP 23 (1993) 54 zu P.Fuad I Univ., App. II 118 recto. 5 Es handelt sich um insgesamt 41 Zeugnisse. Auf einen neu hinzugekommenen Beleg macht mich Wolfgang Habermann aufmerksam: S. ahin, Die Inschriften von Arykanda (IK 48), Bonn 1994, Nr.
4 158 D. Hagedorn dann PSI XX Congr. 12; in Z. 11 transkribierte sie klhron(òmoi) Ya dow gum( ) EÈdçtow und schlug (mit Bedenken) für die Abkürzung (ebenso wie in den Zeilen 3, 4 und 7) die Auflösung gum(nasiãrxou) bzw. gum(nasiarxhsãshw) vor; EÈdçw hielt sie für den Namen des Vaters der Gymnasiarchin. Demgegenüber hält Coles (a.a.o. S. 85 zu Kol. III 1) eine Auflösung zu gun(aikúw) EÈdçtow für denkbar, womit auch dieser Beleg für einen weiblichen Gymnasiarchen aus Ägypten wieder verschwände. Liefert der neue Text nun den ersten unumstößlichen Beweis dafür, daß Frauen auch in Ägypten das wichtige munizipale Amt übernehmen konnten? Ich glaube zeigen zu können, daß die Frage eindeutig bejaht werden darf. Wenden wir uns dem Namen der Dame zu und fragen, wie dieser denn eigentlich vollständig lautete. Coles nennt sie Pompeia Heliodora <alias?> Harmonia (S. 78 und S. 85 zu Kol. III 1). Das Fragezeichen verdeutlicht dabei jedoch seine Unsicherheit, und in der Tat dürfte im Griechischen das zu erwartenden ka zwischen den beiden Namen nicht fehlen. Da ferner der Personenname ÑArmon a in Ägypten bisher unbezeugt war 6, besteht Anlaß zu einer Überprüfung der Lesungen. Es zeigt sich in Kol. IV 5 (Tav. XII), daß der zweite Buchstabe in ÑAr`moǹ an kaum ein r sein kann, da die auf das a folgende Vertikale auch nicht die Spur eines Köpfchens hat; meiner Meinung nach kann es sich nur um i handeln. Danach glaubt man auf der Abbildung wirklich den Anstrich eines m zu sehen, aber die Gruppe mo` bereitet doch Schwierigkeiten. Deutlicher ist diese Stelle in Kol. III 1 (Tav. XI), wo ich nach der Lücke ganz klar die Verbindung ]vn sehe (vgl. unmittelbar darunter in Z. 3 tvn und œn). 7 Mir scheint daher sicher, daß in Kol. IV 5 afiv`n an statt ÑAr`moǹ an und in Kol. III 1 [afi]vn an statt [ÑA]r`mòǹ an zu transkribieren ist. Der volle Name war also nur Pomph a ÑHliod ra, wobei in Kol. III 1 und Kol. IV 5 das Gentiliz einfach ausgelassen war. Als afi nioi gumnas arxoi, afivnogumnas arxoi oder gumnas arxoi dié afi«now (bzw. efiw tún afi«na) wurden solche Personen bezeichnet, die durch eine Stiftung die Finanzierung dieses munizipalen Amtes unbefristet gesichert hatten. Ägyptische Belege hierfür sind in ZPE 81 (1990) zusammengestellt worden, wo man auf S. 279 auch Literaturangaben findet. 8 Von den in L. Casaricos Liste 9 erscheinenden weiblichen Gymnasiarchen haben die unter den Nummern 3, 35, 35a, 39 und 41 aufgeführten Frauen diese Auszeichnung erhalten. Die Neulesungen in Kol. III 1 und IV 5 von PSI XXI Congr. 13 bestätigen also die Richtigkeit von Coles Auflösung gumn(as arxon) ÉAlej(andre aw) ebendort in Kol. III 1. Dadurch ist nunmehr erstmals über jeden Zweifel gesichert, daß Frauen auch in Ägypten die Würde eines solchen Amtes erlangen konnten. 91,1-4 [ ` `] `vs[---] [ ` `]hsikl o[uw gu] mnasiarxoë sa. W. Habermann verdanke ich auch den Hinweis auf den das Thema mit einem breiteren Blickwinkel behandelnden Aufsatz von J. Nollé, Frauen wie Omphale? Überlegungen zu politischen Ämtern von Frauen im kaiserzeitlichen Kleinasien, in: M.H. Dettenhofer (Hrsg.), Reine Männersache? Frauen in Männerdomänen der antiken Welt, Köln & Weimar 1994, S In SB XVI 13072,9 n] ofik ƒ ÑArmon aw ˆnti per k mhn ÑHrãkleian muß n p]oik ƒ anstelle von n] ofik ƒ geschrieben werden; in jedem Fall handelt es sich um eine topographische Bezeichnung. In P.Erl. 105,1 wurde einmal die männliche Form ÑAr`mon ou gelesen. 7 Wo Coles an dieser Stelle ein r zu sehen glaubte, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. 8 Vgl. auch F. Quaß, Die Honoratiorenschicht in den Städten des griechischen Ostens. Untersuchungen zur politischen und sozialen Entwicklung in hellenistischer und römischer Zeit, Stuttgart 1993, S. 322f. mit Fußn ZPE 48 (1982)
5 Noch einmal: Weibliche Gymnasiarchen in Ägypten? 159 Bleibt noch zu klären, wie in Kol. IV 5, wo ja kein Beamtentitel verhanden ist, afivǹ an mit dem folgenden ÉA`l`e`j`( ) in Einklang zu bringen ist. 10 Die einfachste Erklärung, die ich in der Tat auch für die richtige halte, ist die, daß der Schreiber versehentlich das Wort gumnas arxon vergessen hat; zu schreiben wäre also prú[w] ÑH`l`iod ran afiv`n an <gumn(as arxon)> ÉA`l`e`j`- (andre aw). Ich würde diese Erklärung sogar als die einzig mögliche bezeichnen, wäre da nicht P.Oxy. I 43 Verso = W.Chr In diesem Verzeichnis der Nachtwächter von Oxyrhynchos 11 (nach 295 n.chr.) wird einer der Wächter in Kol. I 12 als ofik«n n t stãblƒ t w A`fivn aw beschrieben. Afivn a ist als Frauenname in Ägypten nur an dieser Stelle bezeugt, und da des weiteren die Verwendung des Artikels t w in Verbindung mit einem einfachen Personennamen ungewöhnlich wäre, 12 möchte ich annehmen, daß afivn a hier eine Kurzform für afivn a gumnas arxow ist und damit eben unsere Pompeia Heliodora gemeint ist. Mag die Ausdrucksweise an dieser Stelle auch ganz verständlich erscheinen, da eine Frau dieser Position ohne Zweifel auch einfach mit ihrem (verkürzten) Ehrentitel bezeichnet werden konnte, so befremdlich erschiene es mir jedoch, wenn in PSI XXI Congr. 13 Kol. IV 5 der verkürzte Titel in Verbindung mit dem Namen der Stadt, in der die Frau das Amt innehatte, also afivn a ÉAlejandre aw, verwendet worden wäre. Ich gebe daher der zuerst vorgetragenen Erklärung (d.h. der Annahme eines Schreibfehlers) den Vorzug, mag aber die zweite Möglichkeit nicht gänzlich ausschließen. APPENDIX: KORREKTUREN ZU SB XVI Kol. II 18: Hier erscheint in dem Landregister (vgl. auch oben S. 157) eine SarapoËw` ka TadÒniw Diog nouw. Statt des unbezeugten Namens TadÒniw lese ich anhand der Abbildung in Aegyptus 60 (1980) Tav. 3 Tadiogçw. Die Verbindung von Delta und Iota ist ebenso gemacht wie in dem folgenden Diog nouw; das Iota ist nur etwas abgerieben, aber noch gut erkennbar. Angesichts der Seltenheit des Namens Tadiogçw, der bisher erst zweimal aufgetaucht war, und der übrigen Übereinstimmungen ist die Frau mit Sicherheit identisch mit der Landbesitzerin gleichen Namens, die schon aus P.Oxy. VII 1044,4 (Oxyrh., zum Datum s. unten) bekannt war, wo es heißt: ÙnÒma(tow) SarapoËtow t w ka Tadiogçtow [Di]og nouw toë ka Pausan ou. 13 Kol. II Z. 19: In dieser Randnotiz von späterer Hand ist statt Kanvpo( ) ÉArxip( ) zu lesen Kanvpo( ) érxier( ); letzteres ist aufzulösen zu einer Form von entweder érxiereêw oder eher érxierateêsaw; 14 der Kasus läßt sich nicht bestimmen. Einen ehemaligen érxiereêw namens K`ãǹvpow kennen wir bereits aus SB V 7634,16f. (Oxyrh., 249 n.chr.); es wird dort ein Freigelassener von ihm erwähnt. Da weitere Informationen 10 Coles dachte daher, wie sein Verweis auf P.Oxy. XLVI 3271,5 Komm. und P.M.Fraser, Ptolemaic Alexandria II, S verdeutlicht, hier an eine einfache Herkunftsangabe wie ÉA`l`e`j`(andr nhw), ÉA`lè`j`(andr dow) oder ÉA`lè`j`(andr tidow). 11 So der Titel in W.Chr. 474; vgl. allerdings N. Lewis in BASP 18 (1981) Man vergleiche in demselben Text folgende Stellen, wo nach n tª ofik & usw. regelmäßig der Name des Besitzers ohne Artikel steht: Kol. I 13.22; Kol. II ; Kol. III usw. 13 Der zweite schon länger bekannte Beleg für Tadiogçw ist SB IV 7442,6 (Oxyrh., n.chr. [vgl. BL VII 194]); so heißt dort die Mutter eines Aurelius Achilleus und Gattin des Hermias; eine Identität ist zwar möglich, aber doch eher unwahrscheinlich. 14 Man vergleiche die Erwähnung eines anderen munizipalen Amtes, nämlich desjenigen des Exegeten, in der Randnotiz von Kol. II 5.
6 160 D. Hagedorn fehlen, läßt sich kaum beweisen, daß beide Männer identisch sind, aber immerhin liegt diese Vermutung nahe. Kol. II 9: EÈtix dou ist im SB ein Druckfehler anstelle des richtigen EÈtux dou der ed. pr. Die prosopographischen Beobachtungen erlauben eine Modifikation der Datierung von SB XVI 12235, die bisher 2./3. Jh. n.chr. lautet. Die in Kol. II 1 genannte Claudia Isidora alias Apia ist bisher sicher nur aus den Jahren zwischen 214 und 235 n.chr. bezeugt (vgl. JJP 23 [1993] 54). Für die Niederschrift von P.Oxy. VII 1044, der das zweite Zeugnis für SarapoËw` ka Tadiogçw Diog nouw enthält, hatten die Herausgeber alternativ die Jahre 173/4 oder 205/6 vorgeschlagen, aber L.C. Youtie hat in ZPE 21 (1976) 1-13 für 235 n.chr. plädiert (vgl. BL VII 133). Zwar ist ein wichtiges ihrer Argumente in ZPE 67 (1987) von J.L. Rowlandson in Frage gestellt worden, aber an der Datierung auf 235 n.chr. hält auch Rowlandson dennoch fest (vgl. BL IX 183). Schließlich verweist auch der (ehemalige) Archiereus Kanopos auf das 3. Jh., falls die oben in Erwägung gezogenen Identifikation zutreffen sollte. Alle Argumente zusammengenommen machen mir wahrscheinlich, daß SB XVI ebenfalls in die 1. Hälfte des 3. Jhs. gehört. Heidelberg Dieter Hagedorn
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