KONSUMENTENSCHUTZ BURGENLAND. Wege aus der Schuldenfalle Schuldenberatung Burgenland. beratung schulden
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- Vincent Breiner
- vor 8 Jahren
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1 KONSUMENTENSCHUTZ BURGENLAND KONSUMENTinnen- und konsumentenschutz Wege aus der Schuldenfalle Schuldenberatung Burgenland beratung schulden
2 Heute gibt der Mensch Geld aus, das er nicht hat, für Dinge, die er nicht braucht, um damit Leuten zu imponieren, die er nicht mag. (Danny Kaye) Impressum: Für den Inhalt verantwortlich: Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 6 HR Familie und Konsumentenschutz, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 2 impressum
3 Wege aus der Schuldenfalle Aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise und ihren erschütternden Folgen für viele Menschen, nimmt leider auch im Burgenland die Zahl der Verschuldeten stetig zu. Familien, Alleinerziehende, atypisch Beschäftigte aber auch Jugendliche, die kurz vor dem Berufseinstieg stehen, wissen zum Teil nicht, wie sie ihren Schuldenberg abbauen sollen. Die Schuldenberatung des Landes, mit 664 neuen Klienten im Jahre 2009, ist somit zu einer der wichtigsten Einrichtungen für die Anliegen der Burgenländerinnen und Burgenländer geworden. Der Weg aus der Schuldenfalle ist bestimmt kein leichter, aber mit Hilfe der bestens ausgebildeten Mitarbeiterinnen der Schuldenberatung ist eine professionelle Begleitung stets gewährleistet. Die Schuldenberatung Burgenland behandelt selbstverständlich alle Daten und Angaben der Klientinnen und Klienten streng vertraulich. Die Mitarbeiterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nehmen Sie mit unserer Hilfe den aktiven Weg raus aus der Schuldenfalle. Ihre Verena Dunst vorwort 3
4 Kostenlose Beratung Schuldenberatung als seriöses und faires Service Die Schuldenberatung Burgenland beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Abteilung 6 Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz) wurde im Jahr 1998 gegründet. Seither ist die Zahl der in finanzielle Bedrängnis geratenen Bürgerinnen und Bürger, die Rat und Hilfe suchen, stetig angewachsen. Kostenlose Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung eines Entschuldungsverfahrens erhalten bei der Schuldenberatung Burgenland ausschließlich überschuldete unselbständig erwerbstätige Personen mit Wohnsitz im Burgenland. Basis der Zusammenarbeit mit den Klientinnen und Klienten ist, dass sie aus freiem Willen an die Schuldenberatung heran treten, alle Verbindlichkeiten offen legen und an der Lösung ihrer finanziellen Probleme ernsthaft mitarbeiten. Schuldenberatung hat viele Möglichkeiten der Hilfestellung Die Schuldenberatung geht den in finanzielle Bedrängnis geratenen Klientinnen und Klienten in vielfältiger Weise zur Hand; die Palette der Hilfestellung ist umfangreich und weitreichend. Vertrauen gegen Vertrauen Problematik von der Seele schreiben oder reden Die Schuldenberatung kann am wirksamsten dann helfen, wenn sie die Hintergründe der finanziellen (und aller damit verbundenen) Probleme der Ratsuchenden kennt. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen ihren fachkundigen Betreuerinnen und Betreuern über die Vorlage der nötigen Unterlagen hinaus möglichst umfangreich schildern, wann die finanzielle Misere begonnen hat was ihrer Meinung nach die Ursache ist wie sich die Probleme konkret auswirken. Diese Darstellung sollte schriftlich zumindest in Stichworten erfolgen. Die Klientinnen und Klienten der Schuldenberatung Burgenland haben in jedem Fall die Garantie, dass alle Angaben vertraulich behandelt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldenberatung sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Vertrauen gegen Vertrauen lautet die Devise im Umgang von Betroffenen und Beratenden miteinander. Mensch im Mittelpunkt Hilfe Probleme zu lösen und das Leben zu bewältigen Hilfe durch die Schuldenberatung bedeutet zwar Papierkram Daten und Fakten müssen stimmen. Im Mittelpunkt steht der betroffene Mensch. Mit ihm gemeinsam wird versucht, die bestmögliche Entschuldung zu suchen und zu finden. Umfassender Aufgabenbereich Telefonische Erstberatung Überblick über Finanzlage schaffen Kooperation mit anderen Beratungsstellen, Masseverwalterinnen und Masseverwaltern Aushandeln neuer Zinsen und Raten Kontaktaufnahme mit Versicherungen: Kündigung, Prämienfreistellung, Rückkauf Stundungen und Zinsfreistellungen Außergerichtlicher Ausgleich Vorbereitung der Anträge für das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren und Vertretung vor Gericht Verhandlungen mit Gläubigerinnen und Gläubigern, die ihre Forderungen im Konkursverfahren nicht angemeldet haben Abänderungsanträge bei Zahlungsplänen Intervention bei Treuhänderinnen und Treuhändern Intervention bei Banken, Gläubigerinnen und Gläubigern, Anwaltskanzleien und drohenden Versteigerungen 4 Beratung
5 5
6 Dokumentation Unterlagen ordnen und Informationen einholen Je vollständiger die vorhandenen Unterlagen sind, umso rascher ist ein Sanierungskonzept erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldenberatung benötigen dazu eine komplette Auflistung aller Verbindlichkeiten und sämtlicher Vermögenswerte der Schuldnerin bzw. des Schuldners. Verbindlichkeiten dokumentieren Der bestehende Schuldenstand sollte durch die möglichst lückenlose Vorlage aktueller eigener Unterlagen dokumentiert werden. Dazu zählen: Kreditverträge Bürgschaftsverträge Kontoauszüge Restschuldbestätigungen aktuelle Salden Korrespondenz mit der/den Bank(en) Offene Rechnungen Mahnungen Briefe von Rechtsanwaltskanzleien/Inkassobüros Briefe vom Gericht Urteile, Zahlungsbefehle, Klagen sowie Lohn- oder Fahrnispfändungen, Zwangsversteigerungen Insgesamt macht es bei der Erfassung der Verbindlichkeiten keinen Unterschied, in welchem Maße Belastungen bestehen und ob bereits Klagen und Exekutionen geführt werden oder nicht. Wir vermitteln und vergeben keine Kredite. 6 dokumentation
7 Überblick Checkliste verhilft zum kompletten Schuldenüberblick Voraussetzung für eine wirksame Schuldenberatung und Hilfestellung ist die vollständige und aktuelle Erfassung aller Verbindlichkeiten. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Aufstellung bereits zum ersten Kontaktgespräch mitzubringen. Die Checkliste soll helfen, einen Überblick zu erlangen. Schulden können bestehen bei: Banken und/oder Bausparkassen Leasingunternehmen Versandhäusern Versicherungen Finanzamt Gebietskrankenkasse Sozialversicherung Gemeinde (Umlagen, Wasser, Kanal) Bezirkshauptmannschaften (z.b. Strafen) Unterhaltsgläubigerinnen und -gläubigern Gericht (Strafen, Gebühren) Privatgläubigerinnen und -gläubigern Ärztinnen und Ärzten/Krankenanstalten Telefongesellschaften GIS (Rundfunkgebühren) Vermieterinnen und Vermietern Rechtsanwaltskanzleien Tankstellen Videotheken Kirchenbeitragstelle Zeitungsvertrieb (Abonnements) Handwerksunternehmen Lieferantinnen und Lieferanten (z.b. Heizöl) Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer sanierung 7
8 Ansprechstellen: Schuldenberatung Burgenland Hartlsteig Eisenstadt (hinter dem Landhaus-alt) post.schuldenberatung@bgld.gv.at Telefon-Hotline (zum Ortstarif) 057/ Schuldenberatung Außenstelle Süd Hauptplatz Oberwart (Bezirkshauptmannschaft) post.schuldenberatung@bgld.gv.at Terminvereinbarungen für die Außenstelle Süd: 057/ KONSUMENTinnen- und konsumentenschutz beratung schulden KONSUMENTENSCHUTZ BURGENLAND
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