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1 Mitteilung an die Anteilsinhaber des DB Platinum IV Société d'investissement à Capital Variable (SICAV) 69, route d'esch L-1470 Luxemburg Grossherzogtum Luxemburg Die Anteilsinhaber des DB Platinum IV, ein Umbrellafonds luxemburgischen Rechts (die "Gesellschaft" oder der "Fonds"), mit 28 zur Zeit dieser Publikation in oder von der Schweiz aus zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen Teilvermögen (jeweils ein "Teilvermögen" oder "Teilfonds", zusammen die "Teilvermögen" oder die "Teilfonds") werden über die folgenden Änderungen des Prospekts resp. der vereinfachten Prospekte informiert, welche mit Datum 15. Dezember 2011 in Kraft getreten sind: UCITS IV-Richtlinie Infolge des Inkrafttretens der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 ("UCITS IV-Richtlinie") erfolgte eine Aktualisierung der Referenzen auf die anwendbaren Rechtsgrundlagen. Begriffsbestimmungen Weiter wurden die Definitionen der Begriffe "CSSF", "CSSF-Rundschreiben 11/512", "Institutionelle Anleger", "OGAW-Richtlinie", "Prospekt" und "Verwaltungsgesellschaftsvereinbarung" aktualisiert resp. neu eingeführt und die Definitionen der Begriffe "Gesetz", "Gesetz von 2010" gekürzt resp. gestrichen. Für Einzelheiten sei auf das Kapitel "Begriffsbestimmungen" verwiesen. Verwaltung der Gesellschaft Bezüglich des Unterkapitels "Bestimmung des Nettoinventarwerts" wurden einige Änderungen vorgenommen: Der Nettoinventarwert je Anteil der verschiedenen Anteilsklassen innerhalb der einzelnen Teilfonds kann unterschiedlich ausfallen, da sich die "Erklärung/Auszahlung von Ausschüttungen" (früher: "Ausschüttung/Auszahlung von Dividenden") sowie die Gebührenund Kostenstrukturen der einzelnen Anteilsklassen unterscheiden. Die Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht die Informationen bzgl. Nettoinventarwertes neu auf der Website statt Der Zugang auf dieser Website gilt dabei nicht als Aufforderung zur Zeichnung, zum Erwerb, zum Umtausch, zum Verkauf oder zur Rückgabe (früher: "Rücknahme") von Anteilen. Rücknahme von Anteilen Es wurde präzisiert, dass ein Teilfonds, für welchen kein Fälligkeitstermin festgelegt wurde, spätestens zehn Luxemburger Bankgeschäftstage nach dem Tag zu schliessen ist, an dem die Entscheidung des Verwaltungsrates zur Schliessung wirksam wird.

2 Sonstige Verwaltungsgebühren Es wurde präzisiert, dass "Sonstige Verwaltungsgebühren" auch die Erstellung und der Druck der wesentlichen Anlegerinformationen erfasst. Allgemeine Informationen über die Gesellschaft und die Anteile Folgende Passage wurde neu eingefügt: "Die Verwaltungsgesellschaft macht die Anleger darauf aufmerksam, dass ein Anleger seine Anteilshaberrechte (insbesondere das Recht zur Teilnahme an Hauptversammlungen der Anteilshaber) nur dann in vollem Umfang direkt gegenüber dem Fonds geltend machen kann, sofern der Anleger selbst mit eigenem Namen im Anteilsinhaberregister des Fonds eingetragen ist. In Fällen, in denen die Anlage eines Anlegers in den Fonds über einen Finanzintermediär erfolgt, der im eigenen Namen jedoch im Auftrag des Anlegers in den Fonds anlegt, hat der Anleger nicht immer die Möglichkeit, bestimmte Anteilsinhaberrechte direkt gegenüber dem Fonds auszuüben, Anlegern wird empfohlen, bezüglich ihrer Rechte fachkundigen Rat einzuholen." Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft Bezüglich der Übergangsbestimmungen wurde präzisiert, dass der Anlageverwalter, mit dem am eine Vereinbarung geschlossen wurde, State Street Global Advisors Limited ist. Überdies wurden die Möglichkeiten der einseitigen Kündigung dieser Vereinbarung neu definiert. Weitere Änderungen Der Anlageverwalter State Street Global Advisors Limited ist neu nur zuständig, sofern im massgeblichen Produktanhang nichts anderes angegeben wurde. Die Referenzen auf das Interbank-Überweisungssystem TARGET wurden durch solche auf das System TARGET2 ersetzt. Die Adresse der DWS Schweiz GmbH, der Vertreterin in der Schweiz, hat geändert und lautet nun nicht mehr Uraniastrasse 9, 8021 Zürich, sondern Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich. Die Adressen der Zahlstellen wurden zwecks Vereinheitlichung innerhalb der Gesellschaften der Deutschen Bank dergestalt angepasst, dass neu nur noch die Adresse der Zahlstelle in Genf statt Zürich und Lugano aufgeführt wird. Weiter wurde die Postleitzahl der Adresse in Genf korrigiert. Allgemeines zu den Produktanhängen Bei den Produktanhängen Dynamic ETF Selector 3, Dynamic ETF Selector 8, Dynamic ETF Selector 6, Dynamic Alternative Portfolio, Sovereign Plus, Dynamic Bond Plus, Dynamic Bond Stabilität Plus, Dynamic Cash, Croci Euro, Croci US, Croci Japan, Sovereign Optima 2034, Corporate Cash, Balanced Currency Harvest Euro, Chancen 2011, Rici TM Index Fund, European Top Stars, Agriculture USD, Croci Global 130/30, Commodity Bonus, Rohstoffe direkt und Commodity Allocator wurden folgende Passage neu aufgenommen: "Die Methodologie zur Berechnung des aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente resultierenden Gesamt-Exposure entspricht dem Commitment-Ansatz gemäß CSSF- Rundschreiben 11/512."

3 Bei den Produktanhängen Lynx Index, DBX Millburn Multi-Markets Index, Ikos FX Fund, QCM GDP Index Fund, DBX Systematic Alpha Index Fund und Paulson Global wurden folgende Passage neu aufgenommen: "Die Methodologie zur Berechnung des aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente resultierenden Gesamt-Exposure entspricht dem Ansatz über absolute VaR gemäß CSSF- Rundschreiben 11/512." Bei den Produktanhängen DB Platinum IV Dynamic ETF Selector 3, DB Platinum IV Dynamic ETF Selector 8 und DB Platinum IV Dynamic ETF Selector 6 wurde präzisiert, dass "Historische Kursschwankungen" unter die Risikofaktoren zu zählen sind. Produktanhang 8: DB PLATINUM IV DYNAMIC CASH Produktgeschäftstag ist neu definiert als "ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem: (i) Geschäftsbanken und Devisenmärkte in Luxemburg, London und Frankfurt am Main geöffnet sind und Zahlungen abwickeln, (ii) das TARGET2-System in Betrieb ist und (iii) jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist." Die Referenz auf Tokio wurde gestrichen. Produktanhang 9: DB PLATINUM IV CROCI EURO Im Abschnitt "Allgemeine Angaben zum Basiswert" wird darauf hingewiesen, dass für die neue Zusammenstellung des Indexes Neuzusammenstellungskosten anfallen. Die Erläuterung zur "Neuzusammenstellung des Index" wurde um folgende Passage erweitert, resp. geändert: "Der Index wird monatlich im Laufe des dritten und vierten Handelstags (jeweils ein "Neuzusammenstellungstag") nach jedem Auswahltag neu zusammengestellt. Im Zusammenhang mit der Neuzusammenstellung des Index fallen bestimmte Kosten für den Index und somit auch für den Teilfonds an. Die jeweiligen Kosten können bis zu 0,1% des der Neuzusammenstellung zuzuschreibenden Anteils des Indexstands (und somit des Nettoinventarwerts der Basiswertpapiere) an einem Neuzusammenstellungstag betragen. Diese Kosten werden von einer Partei, die mit dem Teilfonds handelt, um volumengewichtete Durchschnittskurse der neuen Indexbestandteile und ehemaligen Indexbestandteile an einem Neuzusammenstellungstag zur Verfügung zu stellen, in Rechnung gestellt." Die Definitionen zum Stichwort "Auswahltag" und "Handelstag" wurden geändert resp. neu eingefügt: "Auswahltag" ist dabei der erste Kalendertag jedes Kalendermonats, oder, wenn es sich bei diesem Kalendertag nicht um einen Tag handelt, an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in London abwickeln, der nächstfolgende Tag an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in London abwickeln. "Handelstag" ist ein Tag, an dem jede Börse für den Handel geöffnet ist (oder ein Tag, der ohne Eintreten einer Marktstörung ein solcher Tag gewesen wäre), mit Ausnahme der Tage, an denen der Handel an einer dieser Börsen vor dem zu Werktagen üblichen Börsenschluss geschlossen wird. Produktanhang 12: DB PLATINUM IV SOVEREIGN OPTIMA 2034 Der Produktanhang des Teilvermögens DB Platinum IV Liquidity Plus Euro hat grössere Änderungen erfahren und so firmiert das Teilvermögen neu unter der Bezeichnung DB Platinum IV Sovereign Optima 2034.

4 Anlageziel und Anlagepolitik "Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, während der Laufzeit des Fonds auf Basis der erwarteten Rendite eine bessere Wertentwicklung zu erzielen als eine bestimmte deutsche Staatsanleihe, indem Anlegern ein Exposure in Bezug auf ein fiktives dynamisches Portfolio geboten wird, dass aus (i) erstklassigen Anleihen oder sonstigen Schuldtiteln (die "Referenzwerte" [ ]) und (ii) einer oder mehreren Asset Swap-Transaktion(en) (der/die "Asset Swap(s)" [ ]) in Bezug auf diese Referenzwerte (nachstehend als "Aktives Portfolio" und jede Anlage als "Bestandteil des Aktiven Portfolios" bezeichnet), besteht. [ ] Der Portfolioberater verfolgt bei der Auswahl der Bestandteile des Aktiven Portfolios eine regelbasierte, von der Deutschen Bank, Niederlassung London, gesponserte Strategie (die "Sovereign Optima-Strategie" [ ]). Obgleich der Portfolioberater mit seinen Anlage- und Veräußerungsempfehlungen bezüglich des Aktiven Portfolios das Ziel verfolgt, die Sovereign Optima-Strategie genau abzubilden, können die Empfehlungen für geeignete Bestandteile des Aktiven Portfolios aufgrund verschiedener Faktoren von den im Rahmen der Sovereign Optima-Strategie als geeignet erachteten Bestandteilen abweichen. Zu diesen Faktoren zählen (i) die Marktliquidität der nach der Sovereign Optima-Strategie empfohlenen Schuldtitel, (ii) die für einen Referenzwert erwartete Marktrendite gegenüber der auf Basis der Sovereign Optima-Strategie veranschlagten Rendite oder (iii) die Einhaltung der Anlagebeschränkungen. Anleger sollten des Weiteren beachten, dass die Umsetzung von Änderungen der Bestandteile des Aktiven Portfolios zwar auf Empfehlungen des Portfolioberaters basiert, die endgültige Entscheidung darüber jedoch von der Verwaltungsgesellschaft nach alleinigem und freiem Ermessen getroffen wird. Anleger sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass die Zusammensetzung des Aktiven Portfolios von Zeit zu Zeit erheblich von der aus der Sovereign Optima-Strategie abgeleiteten Zusammensetzung des Strategieportfolios (wie nachstehend definiert) abweichen kann. Ziel der Sovereign Optima-Strategie ist die Identifizierung von die Referenzwerte bildenden Anleihen mit dem höchsten Inneren Wert (der unter Zugrundelegung der Differenz aus dem aktuellen Wert des Asset Swap-Spreads der einzelnen die Referenzwerte bildenden Anleihen und dem Asset Swap-Spread der festgelegten deutschen Staatsanleihe berechnet wird) zum Datum einer Neugewichtung nach Berücksichtigung der erwarteten Transaktionskosten und weiteren Anpassungen wie u. a. in Bezug auf die Liquidität oder die Anlagebeschränkungen. Ein Asset Swap-Spread ist die theoretische Risikoprämie, die ein Anleger in eine Anleihe zuzüglich zum Geldmarktsatz (in der Regel der 3-Monats-Euribor) beim Kauf der entsprechenden Anleihe und bei Eingehen eines oder mehrerer Asset Swap(s) in Bezug auf diese Anleihe zahlt oder erhält. [ ]Zur Erreichung seines Anlageziels wird der Teilfonds die Nettoerlöse aus der Ausgabe von Anteilen ganz oder teilweise in eine oder mehrere mit einem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte Swap-Transaktion/en (die "OTC-Swap- Transaktionen") investieren, im Rahmen derer jeweils die investierten Nettoerlöse gegen die Wertentwicklung eines oder mehrerer Bestandteile des Aktiven Portfolios ausgetauscht werden. Das mit den OTC-Swap-Transaktionen verbundene Gesamtexposure stellt ein Gesamtexposure in Bezug auf das gesamte Aktive Portfolio dar.[ ] Der Teilfonds kann in Bezug auf jede Anteilsklasse, deren Anteilsklassenwährung nicht der Referenzwährung entspricht, Währungsabsicherungsgeschäfte mit dem Swap-Kontrahenten mit dem Ziel eingehen, den Nettoinventarwert dieser Anteilsklasse gegen ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Anteilsklassenwährung und der Referenzwährung abzusichern. Die Verwaltungsgesellschaft wählt die entsprechenden Absicherungsgeschäfte aus und handelt gegebenenfalls gemäß den Empfehlungen des Portfolioberaters. Diese Absicherungsgeschäfte können Währungsswaps umfassen, die voraussichtlich bei Auflegung der entsprechenden Anteilsklasse bis zum Fälligkeitstermin abgeschlossen werden.[ ] Zur Klarstellung: Obgleich die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, den Empfehlungen des Portfolioberaters Folge zu leisten, unterliegt jede solche Empfehlung des Portfolioberaters in

5 Bezug auf den Teilfonds dem alleinigen und freien Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Bei der Ausübung dieses Ermessens berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft u.a. die Anlagebeschränkungen des Teilfonds. Der Teilfonds zahlt dem Portfolioberater, wie nachstehend unter "Beschreibung der Anteile" ausführlicher beschrieben, für seine Dienstleistungen eine Gebühr (die "Portfolioberatergebühr"), die in der Beratungs- und Verwaltungsgebühr enthalten ist.[ ] Die Gesellschaft kann, obgleich dies nicht in ihrer Absicht liegt, Fremdmittel für Rechnung eines Teilfonds aufnehmen" Informationen zu Ausschüttungen/Thesaurierungen "Für die Anteilsklasse "D" des Teilfonds sollen gemäß eines Ausschüttungssatzes an vorab festgelegten Ausschüttungstagen [ ]Ausschüttungen vorgenommen werden, die sich auf den jeweiligen Erstausgabepreis beziehen und in der jeweiligen Referenzwährung der Anteilsklasse ausgezahlt werden. Der "Ausschüttungssatz" wird vom Verwaltungsrat der Gesellschaft nach dessen alleinigem und freiem Ermessen festgelegt. Der Ausschüttungssatz wird auf der folgenden Website ( am oder um den Auflegungstermin der jeweiligen Anteilsklasse zur Verfügung gestellt. Der Ausschüttungssatz ist als fester oder variabler Satz vorgesehen, der den vom Aktiven Portfolio kurz vor dem Ausschüttungstag (wie nachstehend definiert) fiktiv festgesetzten Kupons entspricht.[ ] Für die Anteilsklasse "C" des Teilfonds sollen keine Ausschüttungen vorgenommen werden. Allerdings findet bei solchen Anteilsklassen ein "Thesaurierungssatz" Anwendung, so dass der Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse diese aufgelaufenen Beträge widerspiegelt." Zusätzliche Risikofaktoren "Anleger tragen außerdem die folgenden Kosten und Risiken: 1. Bonitäts- und Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Referenzwerte; 2. Handelskosten, wie im Einzelnen nachstehend erläutert; 3. verbleibende Wechselkursrisiken in Bezug auf die Kosten des Teilfonds im Hinblick auf die Referenzwerte, die nicht auf die jeweilige Anteilsklassenwährung lauten; 4. verbleibende Wechselkursrisiken, sofern die Anteilsklassenwährung nicht der Referenzwährung entspricht; 5. verbleibende Inflationsrisiken für den Fall, dass die Referenzwerte inflationsgebundene Schuldtitel umfassen. Diese Risiken bestehen in der Kostendifferenz zwischen dem Aufbau eines Exposure in Bezug auf inflationsgebundene Schuldtitel und der Absicherung dieses Exposure über OTC-Swap-Transaktionen. Diese Risiken entstehen, wenn der abgezinste Wert aller inflationsgesicherten Cashflows aus einem inflationsgebundenen Schuldtitel von dem Marktpreis des betreffenden Wertpapiers abweicht. Dieses "Basis"- Risiko resultiert aus einer Vielzahl von Gründen wie Angebots- und Nachfragefaktoren am Markt und Liquidität. 6. Veränderungen in der Markteinschätzung des mit den Referenzwerten verbundenen Bonitätsrisikos (d. h. der Kreditwürdigkeit der Emittenten dieser Referenzwerte). Hat sich diese Kreditwürdigkeit nach Einschätzung des Marktes verschlechtert, so ist der Wert der Anteile des Teilfonds wahrscheinlich niedriger. 7. Risiken in Verbindung mit den Vermögenswerten, die dem über die Ausschüttungen gebotenen Exposure zugrunde liegen; und die (etwaigen) Kosten für Sicherheiten und Nachbildungskosten,[ ] Anleger sollten beachten, dass der Teilfonds (oder seine Anteilsklassen) weder über eine Garantie noch über einen Kapitalschutz verfügt (verfügen), und dass der von einem Anleger in den Teilfonds angelegte Betrag weder garantiert noch geschützt ist. Bei diesem Teilfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust

6 hinzunehmen. Die Anleger tragen außerdem sämtliche im Abschnitt "Risikofaktoren" beschriebenen Risiken in Bezug auf die Referenzwerte." Allgemeine Informationen zum Teilvermögen, Beschreibung der Anteile Für die ebenfalls substantiell geänderten allgemeinen Informationen zum Teilvermögen sowie für die Beschreibung der Anteile sei auf die Zusammenstellung auf S. 162 ff. des Prospektes verwiesen. Allgemeine Angaben zur Deutsche Bank Sovereign Optima-Strategie "Die Sovereign Optima-Strategie ist ein regelbasiertes Modell mit dem Ziel, ein dynamisches Portfolio aus liquiden erstklassigen Anleihen (das "Strategieportfolio") zusammenzustellen, für die erwartet wird, dass sie über einen festgelegten Zeitraum bis zur Fälligkeit der Benchmarkanleihe (auf Basis der erwarteten Anleiherendite) eine bessere Wertentwicklung in Euro erzielen als die Benchmarkanleihe. Die Benchmarkanleihe für das Strategieportfolio ist die 4,75% Bundesanleihe 2034 (die "Benchmarkanleihe"). Sollte die Benchmarkanleihe nicht mehr bestehen, kann der Verwaltungsrat beschließen, die aktuelle Benchmarkanleihe durch eine vergleichbare Anleihe zu ersetzen.[ ] Anleger sollten beachten, dass der Fälligkeitstermin des Strategieportfolios kurz vor dem Fälligkeitstermin des Teilfonds liegt. Im Zeitraum zwischen dem Fälligkeitstermin des Strategieportfolios und dem Fälligkeitstermin des Teilfonds soll der Teilfonds vollständig in ein Liquiditätsportfolio investiert sein. [ ]Die Sovereign Optima-Strategie unterliegt den folgenden Kriterien (die "Sovereign Optima-Allokationsbeschränkungen"): In Betracht kommende Anleihen müssen unter die vorstehende Definition von Referenzwerte fallen. Die Gesamtallokation des Strategieportfolios entspricht 100% (d. h. kein Hebel), und die Mindestallokation jeder Geeigneten Anleihe im Optima-Portfolio liegt bei 0% (d.h. Short-Positionen sind nicht zulässig). Es müssen mindestens sechs Anleihen mit positiver Allokation aufgenommen werden.[ ]" Produktanhang 15: DB PLATINUM IV BALANCED CURRENCY HARVEST EURO EONIA Fix wird neu definiert als, in Bezug auf einen Indexgschäftstag, die Summe aus (a) eins und (b) dem Produkt aus (i) dem EONIA Fix-Satz in Bezug auf diesen Indexgeschäftstag minus (vorher: "0.0025%") und (ii) der Anzahl der Tage im Zeitraum ab (einschliesslich) dem diesem Indexgeschäftstag unmittelbar vorausgehenden Indexgeschäftstag bis (ausschliesslich) zu diesem Geschäftstag, geteilt durch 365. Produktanhang 27: DB PLATINUM IV BALANCED CURRENCY HARVEST EURO und Produktanhang 28: DB PLATINUM IV PAULSON GLOBAL Der Produktgeschäftstag ist u.a. neu als Tag definiert, an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte in Luxemburg, London und New York geöffnet sind. Frankfurt am Main als Referenz wurde gestrichen. Die vereinfachten Verkaufsprospekte wurden entsprechend angepasst.

7 Prospekt, vereinfachte Prospekte resp. wesentliche Anlegerinformationen, Satzung, Jahresund Halbjahresbericht sowie die Änderungen der Prospekte können kostenlos beim Vertreter bezogen werden. Zürich, 18. Januar 2012 Vertreter in der Schweiz: DWS Schweiz GmbH Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich Zahlstelle in der Schweiz: Deutsche Bank (Suisse) S.A. Place de Bergues 3, 1211 Genf

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