Krankheit oder Unfall wie weiter im Job?

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2 Krankheit oder Unfall wie weiter im Job?

3 Stand Gesetze und Rechtsprechung: Januar 2015 Beobachter-Edition 2015 Axel Springer Schweiz AG, Zürich Alle Rechte vorbehalten Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich Lektorat: Käthi Zeugin, Zürich Umschlaggestaltung und Layout: Cornelia Federer, Zürich Umschlagillustration: illumueller.ch Druck: CPI Books GmbH, Ulm ISBN Mit dem Beobachter online in Kontakt:

4 Gitta Limacher Krankheit oder Unfall wie weiter im Job? Das gilt, wenn Sie nicht arbeiten können Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis

5 Die Autorin Gitta Limacher, dipl. Wirtschaftsjuristin FH und Sozialversicherungs-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, studierte nach ihrer kaufmännischen Versicherungslehre Wirtschaftsrecht an der ZHAW. Heute arbeitet sie beim Beobachter-Beratungszentrum als Beraterin/ Redaktorin für die Bereiche Arbeit und Sozialversicherungen. Dank Ein grosses Dankeschön an Irmtraud Bräunlich Keller, Anita Hubert, Regina Jäggi, Dana Martelli, Anne Sciavilla vom Beobachter-Beratungszentrum für das Fach lektorat und die grosse Unterstützung; Hans-Jakob Mosimann, Kurt Pärli, Sabine Steiger-Sackmann für die kompetente Beantwortung ver schiedener Fragen; Käthi Zeugin für das professionelle Lektorat und die wertvollen Inputs. Download-Angebot zu diesem Buch Unter (Code 8899) finden Sie weitere Informationen sowie eine Reihe von Musterbriefen, die Sie herunterladen und an Ihre Situation anpassen können.

6 Inhalt Vorwort Krankmeldung und Arztzeugnis...13 Krank? Informieren Sie den Arbeitgeber...14 Was muss der Arbeitgeber wissen?...15 Einen Stellvertreter suchen?...16 Zentral: das Arztzeugnis...17 Ab wann braucht es ein Arztzeugnis?...17 Wenn das Arztzeugnis angezweifelt wird...18 Einfach oder detailliert: Was gehört ins Arztzeugnis?...20 Teilarbeitsunfähigkeit...23 Was heisst 50 Prozent?...23 Teilarbeitsunfähig im Teilzeitjob...26 Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit...27 Kein Problem im Zweitjob...28 Zumutbare Ersatzarbeit...29 Was Sie bei Stress, Mobbing und Berufskrankheit tun können Achtung, Kontrolle!...36 Krankenbesuche und Kontrollanrufe...37 Der Termin beim Vertrauensarzt...39 inhalt 5

7 Weiterarbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit?...42 Arbeiten bis zum Umfallen: Präsentismus...42 Der Arbeitgeber muss Präsentismus verhindern...43 Müssen Kranke zu Hause bleiben? Freizeit, Ferien, Feiertage...49 Freizeit: Sie sind nicht ans Bett gefesselt...50 Diese Tätigkeiten sind erlaubt...50 Was Sie lieber lassen sollten...51 Krank in die Ferien?...52 Ferien nachholen...52 Ferien beziehen trotz Arbeitsunfähigkeit...53 Ferienkürzung bei längerer Absenz...55 Arbeitsunfähig an Feiertagen oder am freien Tag...57 Feiertage und vorgeholte Tage...58 Häufige Fragen bei Teilzeitarbeit...59 Wieder arbeitsfähig: Was gilt für Arztbesuche und Therapie?...61 Fixe Arbeitszeit oder Gleitzeit?...61 Längere Therapien Lohn, Taggeld und Versicherungen...65 Woher kommt das Geld?...66 Unfall oder Krankheit?...67 Die richtige Meldung ist entscheidend...69 Berufskrankheit und unfallähnliche Köperschädigung...70 Wenn die Zuständigkeit nicht klar ist...72

8 Bei Unfall: umfassende Unfallversicherung...74 Heilungskosten, Hilfsmittel und weitere Vergütungen...74 Taggeld, Rente, Integritätsentschädigung...78 Bei Krankheit: Lohnfortzahlung des Arbeitgebers...82 Es kommt auf den Arbeitsvertrag an...82 Das sagt das Gesetz...83 Kein Krankenlohn für «Frischlinge»...85 Wie viel Geld erhält man wie lange?...86 Was gilt bei Stundenlohn?...90 Wenn eine Krankentaggeldversicherung besteht...91 Die Lösung muss gleichwertig sein...91 Wie kommt man zu den Leistungen?...95 Vollmacht für die Versicherung...96 Die Krankenkasse kommt ins Spiel...98 Das zahlt die Grundversicherung...98 Mehr abdecken mit Zusatzversicherungen Auch Kranke dürfen die Krankenkasse wechseln Was ist mit dem Dreizehnten, den Spesen und Zulagen? Monatslohn, Gratifikation, Bonus Trinkgelder, Spesen, Schichtzulagen, Überstunden Familienzulagen Die Beiträge an die Sozialversicherungen Beitrags- und Versicherungslücken vermeiden Achtung, Versicherungslücken Lücken und Probleme bei der Unfallversicherung inhalt 7

9 Wenn die Krankentaggeldversicherung fehlt oder nicht genügt Wenn die Versicherung einen Berufswechsel verlangt Die Arbeitsunfähigkeit dauert länger Case Management Wann ist eine Anmeldung bei der IV sinnvoll? Die Abklärungen der IV Wenn die IV eine Rente spricht IV und Unfallversicherung spielen zusammen Die Rolle der Pensionskasse Kündigung und Arbeitslosigkeit Kündigungsschutz bei Krankheit und Unfall So lange sind Sie vor Kündigung geschützt Und der Lohn? Selber kündigen? Pensumskürzung, Funktionsänderung, Vertragsanpassung Wenn der Job Sie krank macht Gekündigt! Finanzielle Situation und Versicherungsschutz Haben Sie noch Taggeld zugut? Falls keine Taggeldversicherung Sie auffängt Jobsuche und Arbeitsunfähigkeit Was gilt für das Arbeitszeugnis? Was muss man im Vorstellungsgespräch sagen?...157

10 Neuer Job, neue Versicherung Gesundheitsfragebogen korrekt ausfüllen Vorbehalte bei der Pensionskasse Vorbehalte bei der Krankentaggeldversicherung Krank und arbeitslos Sind Sie wirklich arbeitslos? Haben Sie genug Beitragszeit? Sind Sie vermittlungsfähig? Spezialregelung nach der Anmeldung bei der IV Wenns falsch läuft: der Rechtsweg Zuerst Hilfe holen Vor dem Rechtsstreit das Gespräch Wenn Sie klagen müssen Klage gegen die Arbeitgeberin Der Rechtsweg der Sozialversicherungen Speziell geregelt: das IV-Verfahren Klage gegen die Pensionskasse Klage gegen die Krankentaggeldversicherung Kein Geld für einen Prozess? Unentgeltliche Rechtspflege Anhang Links und Adressen Literatur inhalt 9

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12 Vorwort Ein Unfall, eine Krankheit, eine Operation, ein Burn-out: Viele Angestellte sehen sich plötzlich vor die Situation gestellt, dass sie für eine gewisse Zeit am Arbeitsplatz ausfallen. Dann tauchen Fragen und Ängste auf viele davon arbeitsrechtlicher und finanzieller Art. Anfragen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit gehören denn auch zu den häufigsten und vielseitigsten Problemstellungen an den Hotlines für Arbeit und für Sozialversicherungen im Beobachter-Beratungszentrum. Für Betroffene ist es schwierig, sich im Gesetzes- und Versicherungsdschungel zurechtzufinden. Gehören Sie selbst dazu? Dann hilft Ihnen dieser Ratgeber, die Orientierung (wieder) zu erlangen. Er begleitet Sie von der ersten Krankmeldung im Betrieb bis zur Genesung, aber auch zu einem möglichen Jobwechsel oder einer Anmeldung bei der IV. Dabei erklärt das Buch nicht nur die Grundlagen von Lohnersatz und Kündigungsschutz, sondern beantwortet auch Fragen zur Freizeitgestaltung, zur Möglichkeit, Ferien zu nehmen, und zum schrittweisen Wiedereinstieg bei Teilarbeitsfähigkeit. Zudem erfahren Sie, wann eine Absenz oder ein Leiden im Arbeitszeugnis oder gar im Bewerbungsgespräch für einen neuen Job erwähnt werden muss. Und schliesslich helfen Ihnen verschiedene Musterbriefe, die online für Sie bereitstehen, sowie die Adressen von spezialisierten Anlaufstellen, Ihre Situation zu bewältigen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffentlich eine baldige Genesung. Gitta Limacher im Mai 2015 vorwort 11

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14 1 Krankmeldung und Arztzeugnis

15 Krank? Informieren Sie den Arbeitgeber Wer arbeitsunfähig ist, muss sich im Betrieb krankmelden. Schon dabei können erste Konflikte entstehen. Es ist deshalb wichtig, den Chef rechtzeitig und richtig zu informieren. In den meisten Betrieben gibt es geschriebene oder ungeschriebene Regeln darüber, wie man die Krankmeldung vornehmen muss. So kann es an einem Ort absolut normal sein, mit einer kurzen SMS Bescheid zu geben; ein anderer Chef könnte Ihnen das hingegen übel nehmen. Erkundigen Sie sich nach den Gepflogenheiten, wenn Sie eine neue Stelle angetreten haben. Gibt es in Ihrem Betrieb keine Regeln, rufen Sie Ihre direkte Vorgesetzte an. Ist die Chefin nicht da, wenden Sie sich an deren Stellvertreter. In einem Grossbetrieb müssen Sie mit Ihrer Abmeldung nicht gleich an die Personalabteilung gelangen, aber es reicht auch nicht, wenn Sie bloss einen Kollegen informieren. Die Information muss bei Ihrer Vorgesetzten ankommen, und zwar rechtzeitig. Nur so kann diese bei Bedarf einen Ersatz organisieren oder Termine absagen. Die Briefpost ist also nicht der richtige Weg, um sich krankzumelden, und auch eine kann ungelesen bleiben. Wichtig ist, dass die Vorgesetzte die Information rasch und sicher erhält. Das Arztzeugnis können Sie bei Bedarf später nachreichen. ACHTUNG Wenn Sie sich selbst nicht krankmelden können, sollte dies wenn möglich eine Vertrauensperson für Sie! erledigen. Jedenfalls müssen Sie die Krankmeldung nachholen, sobald Sie dazu wieder in der Lage sind. Wenn Sie ohne Abmel- 14

16 dung einfach zu Hause bleiben und auch auf Nachfragen nicht reagieren, können Sie im schlimmsten Fall fristlos entlassen werden. Zwar wäre dies unter Umständen nicht gerechtfertigt und Sie könnten eine Entschädigung einklagen. Den Job aber wären Sie trotzdem los. Was muss der Arbeitgeber wissen? Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Sie müssen also nicht offenlegen, woran Sie leiden. In manchen Fällen vor allem bei längeren Absenzen kann es jedoch hilfreich sein, dies freiwillig zu kommunizieren. Eventuell stossen Sie dann auf mehr Verständnis für Ihre Situation. Heidi S., 46, ist kaufmännische Angestellte und strickt leidenschaftlich gern. Wegen ihres Hobbys hat sie sich eine schwere Sehnenscheidenentzündung eingefangen. Der Arzt schreibt Frau S. vorerst für zwei Wochen krank und verordnet eine Hand gelenkschiene zur Ruhigstellung. Weil Frau S. weiss, dass ihr Chef für die zweiwöchige Absenz dann mehr Verständnis aufbringt, informiert sie ihn freiwillig über die Sehnenscheidenentzündung. Diese Angaben braucht der Arbeitgeber Offenlegen muss man hingegen, ob ein Unfall oder eine Krankheit der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist und zu wie viel Prozent man arbeitsunfähig ist. Der Arzt vermerkt das auf dem Arztzeugnis. Die Angabe, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, ist deshalb zentral, weil die Regeln zur Lohnfortzahlung sich unterscheiden und verschiedene Versicherungen zuständig sind (mehr dazu ab Seite 66). Der Arbeitgeber darf auch fragen, wie lange Ihre Abwesenheit voraussichtlich dauern wird. Dies zu erfahren, ist für ihn aus orga- 1. Krankmeldung und Arztzeugnis 15

17 nisatorischen Gründen und für die Aufrechterhaltung des Betriebs wichtig. Können Sie nur einzelne Tätigkeiten Ihres Jobs nicht ausführen, müssen Sie mitteilen, für welche Art Arbeit sie nicht einsetzbar sind und für welche schon. Am besten stellt Ihnen Ihr Arzt dazu ein detailliertes Arbeitszeugnis aus. Darin kann er zum Beispiel festhalten, wie viele Kilogramm Sie heben dürfen oder dass Sie keine Arbeiten in kniender Position verrichten können. Der Arbeitgeber muss auf diese Einschränkungen Rücksicht nehmen (mehr zum detaillierten Arztzeugnis auf Seite 21). Kollegen informieren, Gerüchte vermeiden Auch Ihre Kollegen geht die Diagnose Ihrer Krankheit grundsätzlich nichts an. Seien Sie sich aber im Klaren, dass rasch Gerüchte kursieren können, und wägen Sie ab: Vielleicht informieren Sie doch lieber über Ihre Schwangerschaftskomplikationen, als dass Sie Getuschel über eine angebliche Krebserkrankung riskieren. Möchten Sie bloss Ihren Chef einweihen, teilen Sie ihm unbedingt mit, was er dem Team kommunizieren darf und was nicht. Einen Stellvertreter suchen? Vor allem bei Hauswartstätigkeiten oder auch in Betrieben mit Schicht arbeit verlangen Chefs von ihren Angestellten häufig, dass sie bei Arbeitsunfähigkeit selber einen Ersatz organisieren. Brauchen Sie nur ein Pikett-Handy anzurufen, mag dies zumutbar sein. Im Übrigen ist es jedoch die Aufgabe des Chefs, eine Stellvertretung zu organisieren oder die Aufgabenverteilung und die Arbeitspläne anzupassen. Sie müssen sich nicht selber darum bemühen. Obwohl dies gerade in Arbeitsverträgen von Hauswarten sehr häufig so geregelt ist: Es ist nicht zulässig, dass der Chef die Kosten für 16

18 die Stellvertretung vom Krankenlohn abzieht oder vom Angestellten verlangt, dass dieser den Stellvertreter direkt bezahlt. Wer krank ist, hat grundsätzlich Anspruch auf den Lohn, den er verdient hätte, wenn er gesund geblieben wäre. Sie müssen Ihren Lohn also nicht an den Stellvertreter abgeben. Das gilt übrigens auch bei Stundenlohn. Zentral: das Arztzeugnis Das Arztzeugnis gilt in der Praxis als Beweis für Ihre Arbeitsunfähigkeit. Deshalb wird es in den meisten Arbeitsverträgen oder Personalreglementen ausdrücklich verlangt häufig ab dem dritten Tag. Doch was heisst das genau? Und was sagt ein Arztzeugnis eigentlich aus? Die Tatsache, dass Sie wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten können, müssen Sie beweisen. Obwohl es in der Praxis üblich ist, verlangt das Gesetz eigentlich nicht, dass Sie dies mit einem Arztzeugnis tun. Grundsätzlich wären auch andere Beweismittel denkbar, etwa Zeugenaussagen. Das Arztzeugnis gilt jedoch als das offizielle Beweismittel für Arbeitsunfähigkeit. Ab wann braucht es ein Arztzeugnis? Die meisten Betriebe verlangen ein Arztzeugnis ab dem dritten oder vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Doch was heisst das, wenn dazwischen ein Wochenende oder ein Feiertag liegt? Hier ist die genaue 1. Krankmeldung und Arztzeugnis 17

19 Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Personalreglement entscheidend. Verlangt der Betrieb ein Arztzeugnis ab dem dritten Krankheitstag, zählt das Wochenende mit. Sind Sie also ab Freitag krank, gilt der Montag bereits als der vierte Krankheitstag, und Sie benötigen ein Zeugnis. Ist dagegen von Absenztagen die Rede, ist der Montag der zweite Absenztag. Dann brauchen Sie das Arztzeugnis erst, wenn Sie am Dienstag noch immer krank sind. Arztzeugnis schon ab dem ersten Tag? Es ist zwar zulässig, dass Ihr Chef bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangt. Besonders sinnvoll ist eine solche Regelung aber nicht. Sie zwingt Sie dazu, bei jeder Erkältung zum Arzt zu gehen, und hat unnötige Arztkosten zur Folge, die Sie übrigens nicht vom Arbeitgeber ersetzt bekommen. Anders ist die Situation, wenn ein Arbeitgeber den konkreten Verdacht hat, dass jemand immer mal wieder ein, zwei Tage blaumacht. Dann kann er ein Arztzeugnis bereits ab dem ersten Absenztag verlangen. Auch in einer solchen Situation muss man die Kosten für den Arztbesuch und das Zeugnis selber übernehmen. Wenn das Arztzeugnis angezweifelt wird Arztzeugnisse haben allgemein einen sehr hohen Beweiswert auch in einem Streit vor Gericht. Diese Beweiskraft verringert sich aber oder entfällt sogar ganz, wenn das Zeugnis nur aufgrund von Angaben der Patientin ausgestellt wird. Beispielsweise, wenn der Arzt einer medizinischen Telefonhotline das Zeugnis ausstellt, ohne die Patientin zu sehen und zu untersuchen. Es empfiehlt sich deshalb, für ein Arztzeugnis persönlich beim Arzt vorzusprechen. 18

20 Aufgepasst bei Rückdatierung Arztzeugnisse werden auch dann häufig infrage gestellt, wenn sie ohne nachvollziehbaren Grund zurückdatiert wurden. Zum Beispiel, wenn Sie das Zeugnis für eine einwöchige Absenz erst nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz einholen, weil die Arbeitgeberin danach gefragt hat. Auch rückdatierte Zeugnisse beruhen meist bloss auf Patientenangaben, ohne dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit, die er attestiert, noch beurteilen könnte. Deshalb ist die Beweiskraft von solchen Zeugnissen in der Regel tief. Nachvollziehbar ist eine Rückdatierung jedoch, wenn Sie gemäss Arbeitsvertrag für die ersten Absenztage gar kein Arztzeugnis benötigen und deshalb mit dem Arztbesuch zuwarten. Auch wenn der Arzt Ihnen nicht sofort einen Termin geben kann oder wenn Sie zum Beispiel wegen starkem Durchfall die Arztpraxis nicht aufsuchen können, ist eine Rückdatierung kein Problem. tipp Zweifelt Ihr Arbeitgeber an der Richtigkeit des! Arztzeugnisses, können Sie ihm erklären, dass Sie bereit sind, auf seine Kosten zu einem Vertrauensarzt zu gehen oder ein detailliertes Arztzeugnis einzuholen (siehe Seite 21 und 39). urteil Dem ärztlichen Zeugnis kommt kein absoluter Beweiswert zu. Ein Arztzeugnis kann aus wichtigen Gründen angezweifelt werden, insbesondere: wenn sich aus dem Verhalten des Angestellten ergibt, dass er gar nicht arbeitsunfähig ist (etwa, wenn er trotz Arbeitsunfähigkeit wegen Kniebeschwerden das Dach repariert), bei Krankschreibung, nachdem jemand entlassen wurde oder die gewünschten Ferien nicht erhalten hat, bei wiederholten Absenzen, wenn ein Arzt für Gefälligkeitszeugnisse bekannt ist, wenn das Zeugnis ausschliesslich auf Patientenangaben beruht, 1. Krankmeldung und Arztzeugnis 19

21 wenn das Zeugnis mehrere Monate nach Auftreten der Symptome ausgestellt wurde. Dem Arbeitnehmer steht es aber frei, seine Arbeitsunfähigkeit auf andere Weise zu belegen. (Urteil des Bundesgerichts 1C_64/2008 vom ) Einfach oder detailliert: Was gehört ins Arztzeugnis? Dieselbe Erkrankung, dieselben Unfallfolgen haben je nach Beruf unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit: Ein Dachdecker mit verstauchtem Fuss kann nicht aufs Dach, während die Callcenter-Mitarbeiterin in ihrem Bürojob kaum eingeschränkt ist. Doch nicht immer gestaltet sich die Beurteilung so einfach. Um die Arbeitsfähigkeit seriös einschätzen zu können, muss die Ärztin in Erfahrung bringen, was der Patient arbeitet und welche Tätigkeiten, Bewegungsabläufe und Belastungen diese Arbeit mit sich bringt. Auch das Arbeitspensum ist entscheidend. Aufgabe der Ärztin ist es dann, zu beurteilen, ob dieser Patient in seinem Job ganz, teilweise oder gar nicht eingeschränkt ist. Die Interessengemeinschaft Versicherungsmedizin Schweiz (SIM) fordert, dass Ärzte zunächst einerseits die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, andererseits die mögliche Präsenzzeit am Arbeitsplatz betrachten und erst daraus den Grad der Arbeitsunfähigkeit bestimmen. Füllt die Ärztin nach all diesen Überlegungen ein Arztzeugnis aus, hat sie zwei Möglichkeiten: das einfache Arbeitsunfähigkeitszeugnis und das detaillierte. Das einfache Arztzeugnis In einem einfachen Arztzeugnis kreuzt die Ärztin an, ob der Grund für Ihre Absenz in einer Krankheit oder einem Unfall liegt. Sie gibt 20

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