Leitfaden zum Barrierefreien Wohnen Eine Initiative des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft 1 02/2004
Vorwort Wir freuen uns Ihnen den nachfolgenden Leitfaden zum Thema Barrierefreies Wohnen zu präsentieren. Es ist kein Geheimnis, daß die Entwicklung der Bevölkerung dahin steuert, daß in 2015 voraussichtlich 21 Prozent der Bürgerinnen und Bürger älter als 65 Jahre sein werden. Eine Entwicklung, die man nicht unterschätzen darf und für die jetzt schon Weichen gestellt werden sollten. In unserem Bestreben, neue Wohnformen als Alternative zum Einzug in ein Altenund Pflegeheim zu finden, schien uns die Sensibilisierung unserer Bürgerinnen und Bürger, für eine seniorenfreundliche Bauweise ein wertvoller Ansatz. Sensibilisierung hinsichtlich der Komplexität der Richtlinien: es wäre natürlich vermessen zu glauben, daß alle Vorschläge berücksichtigt werden könnten, schon alleine aus Kostengründen. Aber Hand auf s Herz; haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie es wohl sein wird, wenn Sie im Alter nicht mehr so beweglich sein werden oder Sie gar durch Krankheit oder Altersgebrechen mit einer Behinderung konfrontiert werden? Lassen Sie sich durch folgenden Leitfaden inspirieren, er kann Ihnen eventuell im Alter einen Wohnortwechsel ersparen. Johanna Schröder Leiterin der Abteilung Familie, Gesundheit und Soziales Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Gospertstrasse 1 4700 Eupen Kontakt: E-mail: cecile.crott@dgov.be Telefon: 087/59.63.59 Fax: 087/55.64.73 www.dglive.be 2
Damit eine Wohnung barrierefrei wird, sollten Sie folgende Richtlinien beachten: Stufenlose Erreichbarkeit Der Hauseingang und die Wohnebene müssen stufenlos erreichbar sein. Alle zur Wohnung gehörenden Räume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen oder Wohnanlangen müssen zumindest durch den Ein- oder Anbau eines Aufzugs, eines Behindertenaufzugs, eines Treppenliftes oder durch eine Rampe stufenlos erreichbar sein. Untere Türanschläge und Schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Der Aufzug 1 Der Fahrkorb des Aufzugs ist mindestens wie folgt zu bemessen: Lichte Breite 110 cm Lichte Tiefe 140 cm Automatische Gleittür mit lichtem Durchgang von 90 cm (optimal 1,00 m) Zeitraum des Schließvorgangs: 60 Sekunden (einstellbar), elektronische Augen auf 25 und 60 cm Höhe. Höhenausgleich des Fahrstuhls: 0 cm Die Bedienungsknöpfe sind leuchtend, horizontal auf einer Höhe auf 80 und 95 cm angebracht. Mindestens 30 cm (optimal 50 cm) Abstand von der Ecke, Durchmesser: 5 cm, im Relief (evt. durch Braille-Schrift ergänzt). 1 Neue, nach dem 1. 7. 1999 installierte Aufzüge müssen der Aufzugrichtlinie 95/16/EG (K.E. vom 18. 8. 1998) entsprechen. Nach dem 1. 1. 1997 installierte Treppenlifte und eigens für Behinderte vorgesehene Aufzüge müssen der Maschinenrichtlinie 98/38/EG (K.E. vom 18. 8. 1998) entsprechen. 3
Akustisches oder auch optisches Signal zur Information über Fahrrichtung sowie Ankunft des Aufzugs auf den jeweiligen Etagen.(Anbringung s. Norm DIN 18025 Teil 1) Ein Knopf für ein Nottelefon ist zu empfehlen. Im Fahrkorb sollte gegenüber der Fahrkorbtür ein Spiegel zur Orientierung angebracht werden. Die Rampe Die Steigung der Rampe darf nicht mehr als 7 % betragen. Bei einer Rampenlänge von mehr als 600 cm ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge erforderlich. Die Rampe und das Zwischenpodest sind beidseitig mit 10 cm hohen Radabweisern zu versehen. Die Rampe ist ohne Quergefälle auszubilden. An Rampe und Zwischenpodest sind beidseitig Handläufe mit 3 cm bis 4.5 cm Durchmesser in 85 cm Höhe anzubringen. Handläufe und Radabweiser müssen 30 cm in den Plattformbereich waagerecht hineinragen. Türen Türen müssen eine lichte Durchfahrbreite von mindestens 90 cm haben. Türen sollten eine lichte Höhe von mindestens 200 cm haben. Die Türe darf sich nicht in den Sanitärraum hinein öffnen. Grosse Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein. Pendeltüren, Drehtüren und Rotationstüren sind nicht zulässig. Die Eingangstüren müssen der Norm DIN V 18103 oder der NBN V ENV 1627 2 entsprechen. Bei herkömmlichen Eingangstüren muss ein Einbruchschutz nachgerüstet werden (Weitwinkelspion, Sperrbügel,...). Bedienungsvorrichtungen Bedienungsvorrichtungen (z. B. Schalter, häufig benutzte Steckdosen, Taster, Sicherungen, Raumthermostat, Sanitärarmaturen, Toilettenspüler, Rollladengetriebe, Türdrücker, Querstangen zum Zuziehen von Drehflügeltüren, Öffner von Fenstertüren, Bedienungselemente automatischer Türen, Briefkastenschloß, Mülleinwurföffnung) sind in 85 cm Höhe anzubringen. 2 Die DIN V ENV 1627 kann zum besseren sprachlichen Verständnis herangezogen werden. 4
Bedienungsvorrichtungen müssen ein sicheres und leichtes Zugreifen ermöglichen. Sie dürfen nicht versenkt oder scharfkantig sein. Heizkörperventile müssen in einer Höhe zwischen 40-85 cm bedient werden können. Bedienungsvorrichtungen müssen einen seitlichen Abstand zur Wand oder zu bauseits anzubringenden Einrichtungen von mindestens 50 cm haben Sanitärarmaturen sind als Einhebel-Mischbatterien mit Temperaturbegrenzern und schwenkbarem Auslauf vorzusehen. Die Tür des Sanitärraums muß abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein. Hauseingangstüren, Brandschutztüren zur Tiefgarage und Garagentore müssen automatisiert und leicht manuell zu öffnen und zu schließen sein. An automatisierten Türen müssen Quetsch- und Scherstellen vermieden werden oder gesichert sein. Schalter für automatisierte Drehflügeltüren sind bei frontaler Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür anzubringen. Bewegungsfläche 150 cm breit und 150 cm tief - auf der Terrasse oder dem Balkon - vor der Aufzugstür - am Anfang und am Ende der Rampe 150 cm tief - Bei einem Teil der zu den Wohnungen gehörenden Kraftfahrzeugstellplätze sollte vor der Längsseite des Kraftfahrzeugs eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche vorgesehen werden. - Vor einer Längsseite des Bettes in den Schlafzimmern für Behinderte - Vor Schränken - Vor Kücheneinrichtungen - Vor der Einstiegsseite der Badewanne - Vor dem Rollstuhlabstellplatz 5
150 cm breit - zwischen Wänden außerhalb der Wohnung - neben Treppenauf- und -abgängen, die Auftrittsfläche der obersten Stufe ist auf die Bewegungsfläche nicht anzurechnen. 120 cm breit und 120 cm tief - vor Einrichtungen im Sanitärraum - im schwellenlos begehbaren Duschraum 120 cm breit - entlang einer Längsseite eines Bettes für Behinderte, das bei Bedarf von 3 Seiten zugänglich sein muß. - zwischen Wänden innerhalb der Wohnung - zwischen den Radabweisern einer Rampe - auf Wegen innerhalb der Wohnanlage - entlang der Möbel, die der Rollstuhlfahrer seitlich anfahren muß Die Küche Der Richtwert der Arbeitshöhe von Herd, Arbeitsplatte und Spüle liegt bei 80 cm, insofern diese von Rollstuhlfahrern genutzt werden. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Beinfreiheit (Kniehöhe) bei 67 cm gewährleistet ist. Für Hauspersonal und nicht behinderte Personen sollte aus Gründen der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung ein Teil der Arbeitsfläche mit normaler Höhe (85 bis 90 cm) vorgesehen werden. Die für Behinderte besonders niedrig angeordneten Flächen wie Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten nebeneinander mit Beinfreiraum angeordnet werden können und uneingeschränkt unterfahrbar sein. Unter dem Herd muss ein Verbrühungsschutz angebracht werden. Zur Unterfahrbarkeit der Spüle ist ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon erforderlich. 6
Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten über Eck angeordnet sein. Der Herd muß mit einem Zeitschalter ausgestattet sein, um einer Brandgefahr vorzubeugen. Um älteren Menschen den Arbeitsablauf innerhalb der Küche zu erleichtern, müssen die Höhen von Kühlschrank, Backofen und den Grossteil der Schränke auf Bereiche zwischen 50 cm und 160 cm oberhalb des Fußbodens beschränkt werden. 7
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Der Sanitärraum Der Sanitärraum (Bad + WC) ist mit einem stufenlos begehbaren Duschplatz auszustatten. Es wird empfohlen, den Duschplatz mit einem klappbaren Duschsitz (mind. 40 cm breit / 70 cm tief; in einer Höhe von 50 cm) einzurichten. Sollte der Duschplatz von mehreren Personen genutzt werden, ist darauf zu achten, dass der Duschsitz höhenverstellbar ist, somit wird ein Fußbodenkontakt gewährleistet. Haltegriffe von 90 cm Länge sind auf einer Höhe von 85-90 cm anzubringen oder dem Benutzer anzupassen. 9
Es wird empfohlen, einen fest installierten Brausekopf vorzusehen und eine zusätzliche Handbrause. Warmwasserrohre sind zu verkleiden. In Wohnungen für mehr als 3 Personen ist ein zusätzlicher Sanitärraum mit mindestens 1 Waschbecken und 1 WC-Becken vorzusehen. Beim Bau eines für mehrere ältere Menschen konzipierten Hauses sollten alle Wohneinheiten mit einem rollstuhlbefahrbaren Duschplatz ausgestattet sein. Das nachträgliche Aufstellen einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne im Bereich des Duschplatzes muss möglich sein. Bei der Wahl einer Badewanne ist eine Körperformwanne zu bevorzugen. Die Armaturen müssen im Bereich des ersten Drittels des Kopfendes der Wanne installiert sein. Halte- und Stützgriffe müssen individuell den Bedürfnissen der jeweiligen Benutzer angepaßt werden. Zur Vorbeugung von Verletzungsgefahren sollten Unterputzarmaturen verwendet werden. Der Waschtisch muß flach und unterfahrbar sein. Der Waschtisch muß für die Belange des Nutzers in der ihm entsprechenden Höhe montiert werden können. Über dem Waschtisch ist ein Spiegel anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Steh- als auch der Sitzposition ermöglicht. Die Sitzhöhe des WC-Beckens, einschließlich Sitz, muß 48 cm betragen. Vorzugsweise soll ein Duschstuhl das WC überfahren können. Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare Haltegriffe, in einem Abstand von 35 cm ab WC-Achse, auf 80 cm Höhe anzubringen. Sie müssen für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein. WC mit eingebautem Spülkasten sollen vermieden werden. Die Bewegungsfläche vor dem Klosettbecken, vor dem Waschtisch + als Duschplatz muß 150 cm tief und 150 cm breit sein. 10
Der Sanitärraum muß eine mechanische Lüftung gemäss NBN D 50-001 3 erhalten. Der Sanitärraum muss abschließbar und notfalls von außen zu entriegeln sein. Die Sanitärraumarmaturen: Einhebel-Mischbatterie, schwenkbar mit Temperaturbegrenzer. Wände, Brüstungen und Fenster Wände und Decken sind zur bedarfsgerechten Befestigung von Einrichtungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen tragfähig auszubilden. Brüstungen in mindestens einem Aufenthaltsraum der Wohnung und von Freisitzen müssen eine Höhe von wenigstens 100 cm haben und sollten ab 60 cm durchsichtig und ausreichend stabil sein. Fenster und Fenstertüren im Erdgeschoß sollten einbruchsicher ausgeführt werden. Schwingflügelfenster sind unzulässig. Dachflächenfenster sollen als Schwing- und Drehflügel funktionieren (max. Höhe / Glas 120). Die Fenster sind durch Lüftungsklappen so auszubilden, dass sie eine regelmäßige und zugarme Dauerlüftung ermöglichen. Zusätzliche mechanische oder kontrollierte Belüftung wird empfohlen. Bei Neu- und Umbauten ist auf einbruchsichere Fenster zurückzugreifen (NBN V ENV 1627 mindestens Widerstandsklasse 2). Herkömmliche Fenster / Fenstertüren sind einbruchsicher nachzurüsten. Terrasse / Balkon Jeder Wohnung sollte eine mindestens 4.5 m2 große Terrasse oder Balkon zur Verfügung stehen. Die schwellenlose Gestaltung von Balkon- und Terrassenausgängen ist eine wesentliche Voraussetzung. 3 Zur Auflage gemacht durch das Wallonische Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe (CWATUP), Buch IV, Titel I, Kapitel XVIIbis, Art. 406 bis 412 11
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Bodenbeläge Bodenbeläge im Gebäude müssen reflektionsarm, rutschhemmend und fest verlegt sein; sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen. Hauptwege (z.b. Hauseingang, Garage, Müllsammelstelle) müssen auch bei ungünstiger Witterung gefahrlos begehbar sein. Raumtemperatur Als Beheizung kommt nur Zentralheizung in allen Aufenthaltsräumen und Sanitärräumen in Betracht. Die Beheizung muß je nach individuellem Bedarf ganzjährig möglich sein, z.b. durch eine Zusatzheizung. Heizkörperventile müssen in einer Höhe von 40-85 cm bedient werden können. Beleuchtung Beleuchtung mit künstlichem Licht höherer Beleuchtungsstärke sollte nach dem Bedarf Sehbehinderter möglich sein. Flexibles, höhenverstellbares Beleuchtungssystem vorsehen. Zentralschalter am Eingang und am Bett als Wechselschalter sind wünschenswert. In die Lichtanlage Impulsschalter für Diebesbeleuchtung außen und Raumlicht innen einsetzen (Alarmsignal). Fernmeldeanlagen In der Wohnung ist die Haustür mit einer Gegensprechanlage und einem Türöffner vorzusehen. Telefonanschluss muß vorhanden sein. Mehrere Anschlüsse innerhalb der Wohnung machen das Telefon schneller erreichbar. Elektroinstallation Die Höhe von Bedienungselementen ist auf 85 cm festgelegt. Hierzu zählen u.a. Lichtschalter, häufig genutzte Steckdosen (z.b. für den Staubsauger, nicht aber für die Stehlampe) Rolladenantriebe, Tastaturen für Aufzüge 13
oder Sicherungskästen. Die weniger häufig benutzten Steckdosen können in der üblichen Höhe von 40 cm angebracht werden. Nach Möglichkeit sollen Stromzuleitungen zu den wichtigsten Rolladenkästen gezogen werden um ggf. den Rolladen zu motorisieren. Neben standardmäßigen Anschlüssen (z.b. Fernseher, Radio, Telefon) sind zusätzliche Anschlüsse für Computer, Telefax sinnvoll. Des weiteren ist die Installation einer Alarmanlage vorzusehen. Treppe Treppenläufe sind gerade und nicht gewendelt auszuführen. An Treppen sind beidseitig Handläufe mit 3 cm bis 4.5 cm Durchmesser anzubringen. Der innere Handlauf am Treppenauge darf nicht unterbrochen sein. Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30 cm waagerecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen. Anfang und Ende des Treppenlaufs sind rechtzeitig und deutlich erkennbar zu machen, z.b. durch taktile Hilfen an den Handläufen. Es wird empfohlen, Handläufe anzubringen, die das Umgreifen ermöglichen (Durchmesser : 35-45 mm). In Mehrfamilienhäusern müssen taktile Geschoß- und Wegebezeichnungen die Orientierung sicherstellen. Treppe und Treppenpodest müssen ausreichend beleuchtet und deutlich erkennbar sein z.b. durch Farb- oder Materialwechsel. Die Trittstufen müssen durch taktiles Material erkennbar sein. Das Stufenprofil ist so ausgebildet, dass ein Hängenbleiben des Fußes oder Stolpern vermieden wird. Die Länge einer Rampe bzw. der Stufen sollte nach Möglichkeit durch ein Podest (nach +- 10 Stufen) unterbrochen werden. Für jeden Rollstuhlbenutzer ist ein gefälleloser Rollstuhlabstellplatz vorzusehen Der Weg zur Wohnung sollte kurz und wettergeschützt sein. Vorzusehende PKW Stellplätze sollten wettergeschützt sein, Alternativen hierzu sind Tiefgaragen. Letztere müssen über den Aufzug bzw. über eine Rampe erreichbar sein. 14
Wohnungssicherungsmaßnahmen Die Wohnungstür ist mit einem Türspion (Blickwinkel mindestens 200 ), einem vernünftigen Schloß sowie einem Kastenriegelschloß mit Sperrbügel zu versehen. Telefonanschluß im Schlafzimmer. Quellen : - Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 1 + 2 - Lebenslaufwohnen Ein Ratgeber mit Anregungen zum Bauen für Mobilitätsbehinderte - Zugänglichkeit zu Gebäuden und Anlagen Praktischer Leitfaden für Personen mit eingeschränkter Mobilität - Barrierefreies Planen und Bauen für Senioren und behinderte Menschen - Prävention Opferschutz Opferhilfe - das Wallonische Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe (CWATUP) 15