Mobil mit dem Rad. aber sicher!



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Die Verbraucherallianz fürs klima klärt mit bundesweiten Aktionen über die Chancen jedes Einzelnen beim CO 2 - Sparen auf. verbraucherfuersklima.de Gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt sie die Interessen der Verbraucher für einen Klimaschutz ohne Hürden. www.verbraucherfuersklima.de verbraucherfuersklima@vzbv.de Herausgeber: Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv) Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Inhaltlich verantwortlich: Peter Barzel und Verkehrsclub Deutschland e.v. (VCD) www.vcd.org Gefördert durch: Gestaltung: Goscha Nowak Fotos: Marcus Gloger, BMU/Brigitte Hiss, Fotolia/Kalle Kolodziej Druck: enka-druck GmbH Gedruckt auf 100% Recyclingpapier Stand: 05/10 Mobil mit dem Rad für mich. für dich. fürs klima. eine Allianz der Verbraucherzentralen mit: aber sicher! DEUTSCHER MIETERBUND verbraucherfuersklima.de

Wege fürs Rad Im Straßenraum gibt es verschieden gestaltete Wege für Radfahrer. Radweg nur für Radfahrer Der Radweg ist durch Grünstreifen oder Bordstein von der Fahrbahn abgegrenzt. Bei gemeinsamen oder aneinander grenzenden Fuß- und Radwegen müssen Radfahrer ihre Geschwindigkeit dem Betrieb auf dem Fußweg anpassen. Radfahrstreifen nur für Radfahrer Der Radfahrstreifen ist mit einer durchgezogenen Linie am rechten Fahrbahnrand markiert und mit einem blauen Radwegzeichen markiert. Er ist innerstädtisch sicherer als der separate Radweg, weil Radfahrer im Verkehr so besser gesehen werden. Schutzstreifen für Radfahrer und Autos Der Schutzstreifen ist mit einer gestrichelten Linie am rechten Fahrbahnrand markiert. Er darf von Autofahrern nur bei Bedarf und ohne Gefährdung von Radfahrern befahren werden. Parken darauf ist verboten. Fahrradstraße Vorfahrt für Radfahrer Hier dürfen nur Radfahrer, auch nebeneinander, mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 Kilometern die Stunde (km/h) fahren. Per Zusatzschild können Kraftfahrzeuge zugelassen sein; diese müssen sich dem Radverkehr jedoch anpassen. Einbahnstraße für Radfahrer oft frei Einbahnstraßen sind für Radfahrer in Gegenrichtung frei, wenn ein Zusatzschild darauf verweist. Radfahrer und Autofahrer müssen in diesem Fall besonders vorsichtig fahren. Tipps Fahrrad-Stadtpläne und Radroutenplaner auch im Internet helfen fahrradfreundliche Wege in Ballungsräumen zu finden, etwa durch Nebenstraßen und Grünzüge. Als Radfahrer sollten Sie nicht auf Ihrem Recht bestehen, denn im Straßenverkehr sind Sie der Schwächere. Wenn Sie Verständnis für Autofahrer zeigen, werden sie dieses auch als Radfahrer erfahren. Leider kennen viele Autofahrer die Rechte der Radfahrer zu wenig.

Sicher im Verkehr Wer risikoreiche Situationen im Straßenverkehr erkennt, kann ihnen sicherer begegnen. Für Radfahrer gilt immer: Defensiv, aber selbstbewusst und vor allem eindeutig verhalten. Sicheres Verhalten an kritischen Punkten l Erhöhte Aufmerksamkeit an Ein- und Ausfahrten l Vorsicht bei öffnenden Türen von parkenden Autos l Nicht in Parklücken ein- und wieder ausscheren l Straßenbahnschienen im rechten Winkel kreuzen Rechtsabbieger wachsam im toten Winkel Wenn Radfahrer an einer Kreuzung geradeaus fahren, können sie schnell in den toten Winkel von rechts abbiegenden Autos oder Lkw geraten. Deshalb gilt: l Achten Sie auf Blinkzeichen l Suchen Sie den Blickkontakt zum Fahrer l Bleiben Sie immer hinter Lkw, nicht neben ihnen l Achten Sie auf die Vorderräder von Auto oder Lkw: Die zeigen, wohin das Fahrzeug fährt immer! Links abbiegen mitten auf der Spur oder indirekt l Wenn Sie als Radfahrer die Linksabbiegerspur nutzen, fahren Sie immer in der Mitte der Spur nie auf der Markierung. l Sicherer ist das indirekte Abbiegen: Kreuzen Sie erst die Querstraße, in die Sie abbiegen wollten. Danach queren Sie bei Grün die Straße, auf der Sie gekommen sind. 1 m Abstand zum rechten Fahrbahnrand Radfahrer müssen grundsätzlich im Straßenverkehr rechts fahren. Halten Sie möglichst einen Meter Abstand zum rechten Fahrbahnrand. Autofahrer müssen dann richtig und mit Abstand überholen. Und Sie haben eine Sicherheitsreserve zum Ausweichen. Tipp Für Radfahrer gibt es keine Helmpflicht, auch nicht für die Nutzer von Elektrofahrrädern. Ein Helm ist aber zu empfehlen. Wichtig: Er muss gut angepasst sein und gerade auf dem Kopf sitzen, mit eng anliegenden Riemen.

Mit Rad und Kind Radfahren mit Kindern muss nicht gefährlich sein, wenn Erwachsene sich als Vorbild verhalten und die Kinder motorisch fit sind. Gemeinsam unterwegs l Babys können Sie in einem speziellen Sitz im Kinderanhänger mitnehmen. l Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr und bis zu einem Gewicht von 22 Kilogramm dürfen auf dem Kindersitz oder im Kinderanhänger mitfahren, wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist. l Größere Kinder fühlen sich auf einem Nachläufer- Rad, angehängt an das Erwachsenenrad, oder hinten auf einem Tandem sicher und wohl. Ganz nebenbei lernen sie auch das richtige Verhalten im Verkehr und die Eltern bleiben entspannt. Ich kann schon alleine fahren! Kinder ab etwa zehn Jahren können in der Regel alleine im Straßenverkehr Rad fahren. Jüngere Kinder sind meist noch nicht in der Lage, komplexe Verkehrssituationen zu überblicken. Wichtig ist: l Kinder müssen auf dem Fahrrad sicher sein. Dazu gehört, dass das Fahrrad nicht zu groß ist. l Kinder lernen das richtige Verhalten im Verkehr spielend, wenn sie viel mit den Eltern und auch alleine zu Fuß unterwegs sind. l Fährt Ihr Kind auf seinem eigenen Rad mit Ihnen, lassen Sie es am besten vor sich her fahren. l Fahren sie alle Strecken zusammen mit ihrem Kind, bevor es diese alleine fährt. Ein kleiner Umweg kann oft sicherer sein. l Erklären Sie, dass auch Erwachsene im Straßenverkehr Fehler machen. Tipp Die Fahrradprüfung als Abschluss der Verkehrserziehung in der Grundschule hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Als Eltern wägen Sie selbst ab und entscheiden, ob ihr Kind schon alleine mit dem Rad zur Schule fahren kann aber niemals, wenn es selbst noch nicht will.

Regeln für Radfahrer Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten u.a. folgende Regeln für Radfahrer: Radwege benutzen ist Pflicht, wenn... sie mit einem der drei blauen Radwegeschilder gekennzeichnet sind. Sonst nicht. Das gilt auch für Radfahrstreifen. Nur wenn Schnee, Sperrmüll oder andere Hindernisse den Radweg versperren, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. In Tempo-30-Zonen gibt es keine Radwegebenutzungspflicht. Auf der richtigen Seite Werden Sie nicht zum Geisterfahrer. Radwege, Fahrradund Schutzstreifen dürfen nur in Fahrtrichtung der Fahrbahn benutzt werden. Nur in manchen Fällen sind sie mit einem Schild für beide Richtungen freigegeben. Ampel welche gilt? Grundsätzlich gilt für Radfahrer die Ampel für den Autoverkehr. Ist an Radwegen oder Radfahrstreifen eine Fahrradampel mit Fahrradzeichen vorhanden, so gilt dort diese. Wenn der Radweg direkt neben dem Fußweg über die Kreuzung führt und keine Fahrradampel vorhanden ist, gilt die Fußgängerampel. Kinder mit dem Rad auf Gehweg oder Straße? l Bis zum 8. Geburtstag müssen Kinder immer auf dem Gehweg fahren und zum Überqueren einer Straße absteigen. l Bis zum 10. Geburtstag dürfen sie wählen, also auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren. Kinderfahrräder müssen für den Gebrauch im Verkehr vorschriftsmäßig nach der StVZO ausgestattet sein, das heißt auch mit Beleuchtung. Zu zweit nebeneinander... dürfen Radfahrer im Verkehr nur fahren, wenn sie niemanden behindern. In ausgewiesenen Fahrradstraßen ist es aber immer erlaubt. Am Ampel-Stau rechts vorbei... dürfen Radfahrer zwischen wartenden Autos und Bordstein bis zur roten Ampel langsam vorfahren, wenn dort genug Platz ist. Elektrofahrräder (bis 25 km/h) gelten als Fahrrad... wenn der Motor nur beim Treten unterstützt und sich bei 25 km/h abschaltet. Mit diesen Elektrofahrrädern (Pedelecs) dürfen alle Radwege benutzt werden. Schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) und E-Mofas (bis 20 km/h)... brauchen eine Haftpflichtversicherung (kleines Nummernschild). Beide dürfen innerorts nicht auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren, wenn sie nicht mit dem Zusatzschild Mofa frei freigegeben sind. Außerorts dürfen beide alle Wege fürs Rad benutzen. Tempo-30-Zonen gelten auch für schnelle E-Bikes. Für beide Fahrzeuge muss der Fahrer im Besitz eines Führerscheins oder einer Mofa-Prüfbescheinigung (geb. nach 1.4.65) sein. Regelverstoß gefährlich und teuer Für einen Regelverstoß mit dem Fahrrad gilt der halbe Bußgeldsatz wie für Autofahrer: Dazu gehören: l Missachten der roten Ampel kostet 45 bis 100 Euro Bußgeld und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. l Fahren mit dem Rad nach Alkoholgenuss ist genauso wenig erlaubt wie mit dem Auto. Für Radfahrer gilt: ab 1,6 oder bei Unfall und Verkehrsgefährdung bereits ab 0,3 liegt eine Straftat vor, die auch den Führerschein kosten kann.

Intelligent mobil Das Fahrrad reicht nicht für alle Wege, aber es lässt sich wunderbar mit anderen Verkehrsmitteln kombinieren. Mitnahme in Bus, Straßenbahn und Zug l Im Nahverkehr ist die Mitnahme des Fahrrades zunehmend möglich. l Regionalzüge (RB/RE) haben fast immer ein Fahrradabteil. l In Fernzügen (IC/EC) brauchen Sie zur Mitnahme eine Fahrradkarte mit Reservierung. l Im ICE können leider noch keine Fahrräder mitge - nommen werden (außer Falträdern). Radstation am Bahnhof Gibt es eine bewachte Radstation am Bahnhof, können Sie Ihr Fahrrad dort sicher und preiswert abstellen, bei Bedarf reparieren lassen oder auch ein Rad ausleihen. Öffentliche Leihfahrräder In großen Städten gibt es immer mehr Angebote öffentlicher Leihfahrräder. Diese stehen verteilt über das Stadtgebiet und können nach Anmeldung per Handy gegen geringe Gebühr ausgeliehen werden. Faltrad Ein Faltrad können Sie überall mit hinnehmen, ob im Bus, ICE, Auto, im Flugzeug oder in die Dachgeschosswohnung. Moderne Falträder fahren so gut wie normale mit größeren Rädern. Sicher abstellen l Anschließen ist immer besser als nur abschließen. l Belebte und beleuchtete Orte bevorzugen. l Nicht am Schloss sparen, sicherer sind zwei Schlösser. Tipp Automatisches Licht ist sicher und praktisch: Mit einem Nabendynamo und einem Automatikscheinwerfer schaltet sich das Licht bei Dämmerung von selbst ein. LEDs halten mindestens ein Fahrradleben lang.