Geprüfte/r Controller/-in



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Geprüfte/r Controller/-in Ein Controller/eine Controllerin ist der ökonomische Lotse des Unternehmens. Er leistet einen ständigen betriebswirtschaftlichen Service und sorgt für Transparenz im Unternehmen. Er/Sie organisiert ein geeignetes Berichtswesen und koordiniert die Ziele und Teilpläne. Über seine/ihre betriebswirtschaftliche Kompetenz hinaus wird erwartet, dass er/sie sich mit den Zielen des Unternehmens identifiziert und Sachverhalte einfach, aber verständlich darstellt. Interessentenliste Bei genügender Interessentenzahl wird eine Informationsveranstaltung zum Lehrgang angeboten VHS - Gebäude Meppen, Freiherr-vom-Stein-Str. 1 Beratung & Information Michael Herbers Tel.: 05931 9373-25 Anmeldung Katharina Langer Tel.: 05931 9373-14

Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfun zum zum Geprüften Controller/zur Geprüften Controllerin Die IHK-Weiterbildung zum Geprüften Controller/zur Geprüften Controllerin richtet sich an Mitarbeiter/-innen, die nach ihrer Berufsausbildung über eine längere einschlägige Berufserfahrung verfügen. Der Controller/Die Controllerin sollte sich als Dienstleister verstehen. Er/Sie unterstützt die Unternehmensführung bei der Steuerung des Unternehmens, indem er an den Unternehmenszielen ausgerichtete betriebswirtschaftliche Fragestellungen zur Vorbereitung und Absicherung unternehmerischer Entscheidungen bearbeitet und somit die Wettbewerbssituation des Unternehmens stärkt, Chancen nutzt, Risiken kalkulierbar macht, Schwächen des Unternehmens abbaut und Stärken des Unternehmens ausbaut. Er/Sie ermöglicht damit der Unternehmensführung, auf schnelle Veränderungen der Unternehmenswelt, wie wechselnde Kundenbedürfnisse, sich wandelnde Märkte, zunehmende Marktsättigung oder Überkapazitäten zu reagieren. Hierbei ist in allen Unternehmensbereichen eine zielorientierte Vorschau, flexibles Handeln und eine fortwährende konsequente Überwachung erforderlich. Lehrgangsinhalte: UStd:* 1. Kostenrechnung und Kostenmanagement, 140 2. Unternehmensplanung und Budgetierung, 150 3. Jahresabschlussanalyse, 60 4. Berichtswesen und Informationsmanagement, 100 5. Betriebswirtschaftliche Beratung, 90 6. Führungsaufgaben und Moderation 60 * vorläufige Verteilung 2

Zulassungsvoraussetzungen der Prüfungsverordnung: 2 (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung) oder 1. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung) oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Prüfung) oder 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung) nachweist. Wichtig! Klären Sie bitte vor Anmeldung zum Lehrgang, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung erfüllen (siehe beiliegendes Musterschreiben). Sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vorliegt, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Schreibens. 3

Lehrgangsdaten im Überblick Lehrgangsbeginn: Lehrgangsdauer: Auf Anfrage (Eintragung in Interessentenliste möglich) 24 Monate (600 UStd.) Unterrichtszeiten: Mittwoch: 18:30 21:45 Uhr Samstag: 08:30 13:30 Uhr Lehrgangsort: VHS Meppen, Freiherr-vom-Stein-Str. 1 Lehrgangskosten: Lehrbücher: Prüfungsvorbereitung: Prüfungsgebühren: Bildungsprämie: Meisterbafög: Die Lehrgangskosten betragen 2.700. Sie werden in monatlichen Raten in Höhe von 112,50 vom Konto des Teilnehmenden zum 15. eines Monats abgebucht. Die Kosten für Lehrbücher sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Bildungsurlaub, 40 UStd. Optionale Teilnahme, Kosten 180 EUR Zurzeit werden von der IHK 331 nach Anmeldung zur Prüfung in Rechnung gestellt. Wenn Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche beschäftigt sind und Ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000 als Single bzw. 40.000 als Verheiratete/-r nicht übersteigt, können Sie 50 % der Kosten für den Bildungsurlaub als Bildungsprämie erhalten. Ansprechpartner: Herr Hankofer, 05931 9373-35, Frau Langer, 05931 9373-14 Auf Antrag wird ein Zuschuss von 30,5% zu den Lehrgangsund Prüfungsgebühren gezahlt (gilt nicht für Lehrbücher). Die restlichen 69,5% können als Darlehen beantragt werden. Beispielrechnung: Lehrgangskosten: 2.988,00 Prüfungsgebühren: 331,00 Gesamtkosten: 3.319,00 Zuschuss: 1.012,29 Eigenanteil: 2.306,71 Wenn Sie ein Darlehen in Anspruch nehmen und die IHK- Prüfung bestehen, werden Ihnen 25 % des Darlehensbetrages erlassen. Weitere Infos: www.meister-bafoeg.info Steuererleichterungen Das Finanzamt gewährt Steuererleichterungen durch Anerkennung der Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Weiterbildung entstehen: als Werbungskosten (bei Weiterbildung im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf). Erkundigen Sie sich beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater. 4

Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland - Grafschaft Bentheim Neuer Graben 38 49074 Osnabrück Anschrift des Antragstellers (bitte ausfüllen) Tel. (für Rückfragen): Ich beabsichtige, die nachfolgend genannte Fortbildungsprüfung abzulegen und bitte vorab um Klärung meiner persönlichen Zulassungsvoraussetzungen: Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Vorgesehener Prüfungsbeginn (1. Teilprüfung) Dem Antrag sind als Anlage beizufügen: Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Prüfungszeugnisses der beruflichen Erstausbildung (nicht Berufschulzeugnis) Tätigkeitsnachweis und/oder Zeugnisse über die bisherige Berufspraxis Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (sofern für die angestrebte Prüfung erforderlich) Für die Zulassung zum Geprüften Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann Für die Zulassung zum Geprüften Technischen Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Technischen Fachwirt oder einer vergleichbaren technischen Meisterprüfung, Techniker oder Ingenieur Bitte beachten: Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise auch mittels einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung erbringen. Fremdsprachlichen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt einer evtl. vorgezogenen ersten Teilprüfung erfüllt sein. Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift 5

Allgemeine Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1. Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin des Lehrgangs eigenverantwortlich vor oder spätestens zu Beginn des Lehrgangs mit der zuständigen Institution zu klären. Eine Kopie des Zulassungsschreibens ist unverzüglich bei der VHS-Geschäftsstelle einzureichen. 2. Anmeldung 2.1. Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen anerkennt. 3. Gebühren 3.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden - nach Erteilung einer Abbuchungsermächtigung - direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers abgebucht. 3.2. Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühren für die nicht besuchten Unterrichtsstunden. 3.3. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter. 3.4. Falls Sie ohne Klärung der Zulassung zur Prüfung am Unterricht teilnehmen und im Laufe des Lehrgangs wider Erwarten nicht zur Prüfung zugelassen werden, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühren. 4. Lehrplan 4.1. Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans, Änderungen (z. B. Unterrichtszeit, - termine, - ort) bleiben vorbehalten. Eine Fahrtkostenentschädigung oder sonstiger Kostenersatz bei Unterrichtsausfall ist ausgeschlossen. 4.2. Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung. 5. Absage eines Lehrgangs 5.1. Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Kursgebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 5.2. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 6. Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme 6.1. Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurückgenommen werden. 6.2. Abmeldungen müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen VHS erfolgen. Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam. 6.3. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. 6.4. Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung. 6.5. Die VHS behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten in Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Unterricht zu versagen. 7. Teilnahmebedingungen 7.1. Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können durch eine außerordentliche Kündigung vom Unterricht ausgeschlossen werden. 7.2. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. 7.3. Die Haftung der VHS Meppen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der VHS Meppen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Gerichtsstand für beide Teile ist Meppen. 7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. 6

Ihre Vorteile bei der VHS Meppen Gute Erreichbarkeit der Veranstaltungen Die Unterrichtsräume im VHS Gebäude an der Freiherr-vom-Stein-Straße in Meppen liegen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und des Stadtzentrums. Kurze Wege von der Beratung zur Buchung einer Veranstaltung Beratung, Organisation, Verwaltung und Unterricht Sie finden alles zentral in einem Gebäude. Moderne Technik Unsere Räume sind mit Whiteboard, Beamer, Leinwand, Flipchart, Metaplanwänden und vielfach mit interaktiver Präsentationskamera ausgestattet. Individuelle Beratung Gemeinsam finden wir die richtige Weiterbildung für Sie! Der direkte Weg zu den Fördermitteln Wir informieren Sie gerne zum Meisterbafög. Wir sind außerdem anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie und stellen Prämiengutscheine direkt vor Ort aus. Über 450 fachlich kompetente und erfahrene Dozentinnen und Dozenten Wir investieren kontinuierlich in die Weiterbildung unserer Dozenten. Unsere Unterrichtenden kommen aus der Berufspraxis und werden kontinuierlich pädagogisch und methodisch geschult. Standardisierte Qualität Die VHS Meppen arbeitet mit einem Qualitätsmanagementsystem, ist nach DIN 9001 zertifiziert und stellt sich regelmäßig externen Qualitätsüberprüfungen. Wir kennen uns mit Weiterbildung aus Seit über 25 Jahren bietet die VHS Meppen passgenaue Weiterbildungen an. Gemeinsames Lernen in freiwilligen Lerngruppen verhilft zum Erfolg Das Lernen in der Gruppe macht Spaß und fördert die Sozialkompetenzen. Für lehrgangsergänzende, freiwillige und selbstorganisierte Treffen von Lerngruppen stellt die VHS Meppen kostenfrei Räume zur Verfügung. Beste Prüfungsvorbereitung durch Angebote für Bildungsurlaube oder Lerngruppen Eine Woche Intensivtraining vor Ihrer Prüfung bei IHK-Lehrgängen oder betreute Lerngruppen zur Erstellung von Facharbeiten und zur Vorbereitung auf das Abschlusskolloquium von VHSconcept Veranstaltungen sind für uns selbstverständlich. Flexibilität Sollten Termine ausfallen, werden diese selbstverständlich nach Terminabsprache im Lehrgang nachgeholt. Prüfung vor Ort Viele Prüfungen (VHS-concept-, IHK- und Zertifikatsprüfungen) finden direkt bei der VHS Meppen und somit in Ihrer gewohnten Lernumgebung statt. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und sind für Sie in der Regel Wochentags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar. 7

Anmeldung: Volkshochschule Meppen ggmbh Frau Katharina Langer Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Fax-Nummer: 05931 9373-55 Bezeichnung des Lehrgangs: Lehrgangsnummer: 67-038 Lehrgangskosten: 2.700 Geprüfte/-r Controller/-in Die Lehrgangskosten werden in 24 monatlichen Raten in Höhe von 112,50 zum 15. des laufenden Monats ab Lehrgangsstart fällig. Als Zahlungsart ist das Lastschriftverfahren vorgesehen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. Name: Straße: Geb.-Datum: Tel. (privat): E-Mail: Firma, Straße, Ort: Tel. (dienstlich): E-Mail (dienstlich): Lastschriftverfahren: Vorname: PLZ / Wohnort: Beruf: Handy-Nummer: Bank: BIC: IBAN: Bitte ankreuzen! Ort, Datum Bitte ankreuzen! Hiermit ermächtige ich die VHS Meppen, bis auf Widerruf, die monatlichen Lehrgangskosten und die Kosten für die von mir bestellte Literatur von meinem Konto abzubuchen. DE Unterschrift (für das Lastschriftverfahren) Die Lehrgangskosten werden von meiner Firma übernommen. Bitte schicken Sie eine Gesamtrechnung an die oben genannte Firmenanschrift. Bitte ankreuzen! Die Kosten für Literatur werden ebenfalls von meiner Firma übernommen. Bitte berücksichtigen Sie diese Kosten in der o. g. Gesamtrechnung. Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung und die allgemeinen Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge akzeptiere ich. Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich zum Lehrgang an. Ort, Datum Volkshochschule Meppen Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Telefon 05931 9373-0 Telefax 05931 9373-55 Unterschrift (für die Lehrgangsanmeldung) Sprechzeiten: Mo - Do: 08:00 19:00 Uhr Fr: 08:00 13:00 Uhr Bankverbindungen: Sparkasse Emsland IBAN: DE90 2665 0001 0134 55 SWIFT/BIC: NOLADE21EMS Emsländische Volksbank IBAN: DE14 2666 1494 0136 6009 00 SWIFT/BIC: GENODEF1MEP 8

www.vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen An die Volkshochschule Meppen ggmbh Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Tel.: 05931 9373-0 Fax: 05931 9373-55 info@vhs-meppen.de Unsere Geschäftszeiten: Mo-Do 08:00 19:00 Uhr Fr 08.00 13:00 Uhr Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE39VHS00000562352 Ihre Mandatsreferenznummer wird Ihnen von uns mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Volkshochschule Meppen ggmbh Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Schulungseinrichtung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut BIC IBAN Ihre IBAN und BIC finden Sie z.b. auch auf Ihrem Kontoauszug. Ort, Datum Unterschrift Bankverbindungen: Sparkasse Emsland, BLZ: 266 500 01, Konto-Nr.: 100 101 3455 (IBAN DE90 2665 0001 1001 0134 55, SWIFT/BIC: NOLADE21EMS), Emsländische Volksbank eg, BLZ: 266 614 94, Konto-Nr.: 136 600 900 (IBAN DE14 2666 1494 0136 6009 00, SWIFT/BIC: GENODEF1MEP) Steuernummer: 61/272/00060, eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück, HRB 122053, Geschäftsführer: Matthias Walter