Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren BACHELOR Psychologie Studienjahr 13/14 Salzburg



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Transkript:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren BACHELOR Psychologie Studienjahr 13/14 Salzburg FB Psychologie - Universität Salzburg Stand 2. Juli 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2013/14 4 1.1 Wieviele BewerberInnen werden zugelassen?.............. 4 1.2 Wie lange gilt die Zulassung aus dem Aufnahmeverfahren 13/14?.. 4 1.3 Wie stehen die Chancen, eine Zulassung zu erhalten?......... 4 1.4 Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen?..................... 4 1.5 Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung, wenn ich keine Bonuspunkte erhalte?............................ 4 1.6 Muss jede/r das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie machen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können?. 4 1.7 Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Masterstudium Psychologie einsteigen?............................ 5 1.8 Kann ich vom Diplomstudium direkt in das Bachelorstudium umsteigen, ohne am Aufnahmeverfahren teilzunehmen?........... 5 1.9 Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2014 ein eigenes Aufnahmeverfahren?............................. 5 1.10 Gibt es Vor- oder Nachteile, wenn ich erst im Sommersemester einsteige?................................... 5 1.11 Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren?............ 6 1.12 Wie hole ich mir den Nachweis über 60ECTS für die Ausnahmeregelung 1. 3(c)?............................... 6 1.13 Wenn ich in Salzburg keine Zulassung erhalte, bedeutet dies, dass ich das Bachelorstudium Psychologie in Österreich nicht studieren darf? 6 1.14 Kann ich mich mit dem Aufnahmeprüfungsergebnis eines Standorts an einem anderen Standort bewerben?................. 6 1.15 Kann ich mich auch für ein anderes Psychologiestudium als das Bachelorstudium in Salzburg neu einschreiben?.............. 6 2 Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren 7 2.1 Welche Zeugnisse muss ich nach der Online-Anmeldung nach Salzburg senden?............................... 7 2.2 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen?............... 7 2.3 Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? 7 2.4 Ich kann die notwendigen Daten nicht in den Verwendungszweck eingeben, weil der Unterstrich nicht zugelassen ist - was tun?...... 7 1

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 2 2.5 Kann ich die Einzahlung des Unkostenbeitrags auch über SEPA Überweisung vornehmen?........................... 8 2.6 In welcher Form sind die Zeugnis(se) nach Salzburg zu senden?... 8 2.7 Was ist, wenn ich an den Kopien meiner Zeugnisse Veränderungen vorgenommen habe, z.b. Datum verändert, Noten verändert, etc.?. 8 2.8 Kann ich mich parallel an verschiedenen Universitätsstandorten in Österreich für das Psychologiestudium anmelden?........... 8 2.9 Erfülle ich mit der Fachhochschulreife bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg?................................ 8 2.10 Wo finde ich die Internetseite zur ONLINE-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren?............................... 9 2.11 An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist?........................... 9 2.12 Was tue ich, wenn ich feststelle, dass sich Angabefehler in meiner Anmeldung befinden?.......................... 9 2.13 Bis wann und wo muss ich mich anmelden?.............. 9 2.14 Wie meldet man sich korrekt an?.................... 9 2.15 Bis wann kann man sich Online anmelden?.............. 10 2.16 Was ist, wenn ich die erforderlichen Zeugniskopien bis zum Ablauf der Nachreichfrist (2. August 2013) nicht vorlegen oder erbringen kann? 10 2.17 Was tun, wenn ich mich bereits angemeldet habe und sich z.b. meine e-mail Adresse oder andere Daten geändert haben?.......... 10 2.18 Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich in Salzburg nicht teilnehmen werde?............................ 10 2.19 Wo finde ich die Serviceeinrichtung Studium (SES)?......... 11 3 Zum Lehrbuch: Gerrig und Zimbardo (2008) 12 3.1 Wo kann ich das Buch von Gerrig und Zimbardo (2008) einsehen?. 12 3.2 Wo kann ich das Buch von Gerrig und Zimbardo (2008) erwerben?. 12 3.3 Wie viel kostet das Buch?........................ 12 3.4 Kann ich für die Aufnahmeprüfung auch nach einer älteren Auflage des Buches lernen?............................ 12 3.5 Welche Kapitel aus Gerrig und Zimbardo (2008) sind für die Aufnahmeprüfung zu lernen?.......................... 12 3.6 Soll ich mir das Übungsbuch zum Lehrbuch kaufen, um mich optimal auf die Prüfung vorzubereiten?..................... 13 4 Fragen zum Bonuspunktesystem 14 4.1 Welche Fächer werden im Bonuspunktesystem berücksichtigt?.... 14 4.2 Was sind Bestnoten - wie funktioniert dieses System?......... 14 4.3 Werden auch andere Fächer (z.b. Psychologie) beim Bonuspunktesystem berücksichtigt?.......................... 14 4.4 Wird der Abiturdurchschnitt im Verfahren berücksichtigt?...... 14 4.5 Muss ich in den vier Fächern maturiert haben, um die Bonuspunkte zu erhalten?................................ 14 4.6 Was ist, wenn ich ein oder mehrere der Bonuspunktefächer weder zur Matura, noch im Maturaschuljahr hatte?................ 14 4.7 Wie viele Bonuspunkte gibt es bzw. wie stehen die Bonuspunkte im Verhältnis zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung?........... 14 4.8 Bekomme ich auch für andere Leistungen Bonuspunkte im Verfahren? 15

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 3 5 Fragen zur Aufnahmeprüfung 16 5.1 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung?..... 16 5.2 Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung?................ 16 5.3 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung?.............. 16 6 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 17 6.1 An wen wende ich mich bei Fragen?.................. 17 6.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen?......... 17 6.3 Wann und Wo findet die Informationsveranstaltung statt?...... 17 7 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 18 7.1 Wo erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten habe?........................... 18 7.2 Einschreiben in ein anderes Studium?................. 18 7.3 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt dies, dass ich fix Psychologie studieren darf?.............. 18 7.4 Gibt es ein Nachrückverfahren?..................... 18 7.5 Wieviele Personen rücken üblicherweise nach?............. 18 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 19 8.1 Kann ich mir bisherige Studienleistungen für das Bachelorstudium Psychologie anrechnen lassen?...................... 19 8.2 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte?.............................. 19 8.3 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet?........... 19 9 Fragen zum Start des Bachelorstudiums 20 9.1 Wann beginnen die Vorlesungen, Lehrveranstaltungen, etc. für erstsemestrige Psychologiestudierende mit Zulassung?.......... 20 9.2 Muss ich mich schon ins Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben, um am GK Einführung in das Studium der Psy... teilnehmen zu können?................................ 20 9.3 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben?......... 20 9.4 Wie lange gilt meine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie?. 20 9.5 Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für das Bachelorstudium sein?.................................... 20

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 4 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2013/14 1.1 Wieviele BewerberInnen werden zugelassen? 200 BewerberInnen erhalten aus dem Aufnahmeverfahren 13/14 eine Zulassung für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg. 1.2 Wie lange gilt die Zulassung aus dem Aufnahmeverfahren 13/14? Die Zulassung gilt für die Einschreibung in das Bachelorstudium Psychologie für das Wintersemester 13/14 und das Sommersemester 14. Wenn in diesen beiden Semestern keine Einschreibung erfolgt, verfällt die Zulassung. 1.3 Wie stehen die Chancen, eine Zulassung zu erhalten? Das ist nur schwer individuell zu beurteilen. Für das Bachelor Psychologie Aufnahmeverfahren des letzten Jahres haben sich ca. 670 Personen korrekt beworben, von denen 486 zur Prüfung erschienen sind. Nach Ablauf der Anmelde- und Nachreichfrist werden alle BewerberInnen bezüglich der Bewerbungszahl für das Studienjahr 13/14 informiert. 1.4 Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen? Es werden alle BewerberInnen, die aus einem Staat der EU oder des EWR Raumes stammen, bezüglich der Zulassung zum Verfahren gleich behandelt. BewerberInnen, die aus einem Staat kommen, der nicht dem EU oder EWR Raum angehört, müssen einen Studienplatznachweis erbringen (= Besondere Universitätsreife). Ausnahmen vom Aufnahmeverfahren siehe Kapitel 1.6. Es müssen aber alle BewerberInnen - egal aus welchem Staat - das Aufnahmeverfahren durchlaufen; innerhalb dieses Aufnahmeverfahrens werden alle Personen gleich behandelt. Es gibt keine Quote für ÖsterreicherInnen, wie es diese bei der Zulassung zum Medizinstudium in Österreich gibt. 1.5 Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung, wenn ich keine Bonuspunkte erhalte? Noch immer gut - in den vergangenen Jahren erhielten ca. ein Drittel aller BewerberInnen Bonuspunkte. Von diesen erhielten zwei Drittel nur für ein Fach Bonuspunkte. 1.6 Muss jede/r das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie machen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können? Grundsätzlich JA - alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Bachelorstudium Psychologie im Wintersemester 13/14 oder Sommersemester 14 an der Universität Salzburg neu einschreiben lassen möchten, müssen am Aufnahmeverfahren 13/14 teilnehmen. Die Zulassungsregelungen gelten auch für Studierende, die an einer anderen inländischen oder ausländischen Universität zu einem Studium der Psychologie zugelassen waren und an die Universität Salzburg wechseln möchten. AUSGENOMMEN SIND:

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 5 a) Studierende der Universität Salzburg, die von einem alten zu einem neuen Curriculum des gleichen Studiums oder vom Diplomstudium zum Bachelorstudium des gleichen Studiums überwechseln b) Studierende, die im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammes befristet zuzulassen sind c) Studierende, die an der Universität Salzburg bereits zu einem Diplom- oder Bachelorstudium der Psychologie zugelassen waren und deren Zulassung aus einem der in 68 Abs. 1 Z 1 oder 2 Universitätsgesetz genannten Gründen erloschen ist und die Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS aus Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächern nachweisen können 1.7 Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Masterstudium Psychologie einsteigen? Der Einstieg in das auslaufende Diplomstudium ist nicht mehr möglich. Der Einstieg in das Masterstudium Psychologie ist nur möglich, wenn Sie einen Studienabschluss eines Bachelorstudiums Psychologie (oder gleichwertig) vorweisen können. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium finden Sie unter http: //www.uni-salzburg.at/psy/aufnahmeverfahren/master. 1.8 Kann ich vom Diplomstudium direkt in das Bachelorstudium umsteigen, ohne am Aufnahmeverfahren teilzunehmen? NEIN - auch Umsteiger vom Diplomstudium müssen am Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium teilnehmen; AUSGENOMMEN - sie erfüllen die Ausnahmeregelung 1.(3) (siehe Kapitel 1.6), dann ist die Teilnahme am Aufnahmeverfahren nicht nötig. Siehe Kapitel 1.12 für genauere Informationen dazu, wie man zu einer Bestätigung der Absolvierung von 60ECTS Credits erhält. 1.9 Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2014 ein eigenes Aufnahmeverfahren? NEIN - für den Einstieg in das Wintersemester 13/14 und das Sommersemster 2014 muss das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 13/14 absolviert werden - und damit die Prüfung am 3. September 2013. 1.10 Gibt es Vor- oder Nachteile, wenn ich erst im Sommersemester einsteige? Eher NACHTEILE - alle in das Studium einführenden Lehrveranstaltungen werden ausschließlich im Wintersemester angeboten. Wenn Sie also Ihr Studium in einem Sommersemster beginnen, fehlt Ihnen inhaltlich der einführende Teils ins Psychologiestudium (inhaltlich wie auch administrative Belange, wie zb wie melde ich mich zu einer Prüfung an, etc.). Die ins Studium einführenden Lehrveranstaltungen des Wintersemester 2013 sind aber erst für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des 3. Studiensemester Voraussetzung (Sommersemester 15), wodurch sich trotz des sog. Quereinstiegs ein 6-semestriger Studienverlauf realisieren läßt.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 6 1.11 Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren? JEIN - Grundsätzlich gilt eine Zulassung für die Einschreibung in das jeweilige Studienjahr und verfällt erst danach. Wenn Sie die Zulassung nicht innerhalb dieses Jahres nutzen, müssen Sie erneut am Aufnahmeverfahren des nächsten Studienjahres teilnehmen. 1.12 Wie hole ich mir den Nachweis über 60ECTS für die Ausnahmeregelung 1. 3(c)? Alle, die über das von der Universität Salzburg ausgestellte erste Diplomprüfungszeugnis Psychologie verfügen, können dieses automatisch als Nachweis für die Absolvierung von mindestens 60ECTS verwenden. Alle Anderen müssen sich am Fachbereich Psychologie der Univ. Salzburg diese 60ECTS bestätigen lassen. Nur mit dieser Bestätigung vom Fachbereich kann die Ausnahmeregelung in der SE Studium bei der Einschreibung geltend gemacht werden. WICHTIG: Wir empfehlen dringend, den Antrag auf Anerkennung/Bestätigung der 60ECTS bis spätestens 28. Juni 2013 bei Fr. Mag. Seiser-Heiß persönlich einzureichen (Sprechstunden siehe Homepage des Fachbereichs Psychologie). Sie können sich im Zweifelsfall vorläufig zusätzlich für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie 13/14 anmelden. Sollten Sie in die Ausnahmeregelung 1 3(c) fallen, melden Sie sich einfach online vom Verfahren ab - dadurch entstehen Ihnen keinerlei Probleme. 1.13 Wenn ich in Salzburg keine Zulassung erhalte, bedeutet dies, dass ich das Bachelorstudium Psychologie in Österreich nicht studieren darf? NEIN - es bedeutet nur, dass Sie sich im Studienjahr 13/14 an der Universität Salzburg nicht für das Bachelorstudium Psychologie einschreiben können. Die Universitäten Graz, Innsbruck, Wien und Klagenfurt haben am selben Tag Aufnahmeprüfung (3. September 2013). Informieren Sie sich über die dortigen Voraussetzungen und Fristen der Auswahlverfahren. Die Aufnahmeprüfung in Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien ist inhaltlich ident - die Prüfung gilt aber nur für den Studienort, an dem sie absolviert wurde. Inhaltlich einziger Unterschied ist, dass in Salzburg Bonuspunkte für Schulnoten vergeben werden - Innsbruck, Graz und Wien vergeben solche Punkte nicht. Dort zählt ausschließlich das Ergebnis der Aufnahmeprüfung. 1.14 Kann ich mich mit dem Aufnahmeprüfungsergebnis eines Standorts an einem anderen Standort bewerben? NEIN - Sie können das Prüfungsergebnis nur an dem Ort, an dem Sie die Prüfung absolviert haben, geltend machen. 1.15 Kann ich mich auch für ein anderes Psychologiestudium als das Bachelorstudium in Salzburg neu einschreiben? JA - die Universität Salzburg bietet ein Masterstudium Psychologie an. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium Psychologie an der Universität Salzburg finden Sie unter http://www.uni-salzburg.at/psy/aufnahmeverfahren/ master. Der Neueinstieg in das Diplomstudium ist nicht mehr möglich.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 7 2 Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren 2.1 Welche Zeugnisse muss ich nach der Online-Anmeldung nach Salzburg senden? Zu senden sind das Reifezeugnis und das Schulzeugnis des Matura/Abiturjahres bzw. ein gleichwertiger Nachweis der allgemeinen Universitätsreife. Alle Dokumente sind in Kopie zu senden - es kann keine Verantwortung für Originaldokumente übernommen werden. Sollten aus dem Reifezeugnis die Noten des Schuljahres des Maturajahres hervorgehen (oder umgekehrt), ist dieses eine Dokument ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen: Online-Anmeldung bis 19. Juli 2013, Nachreichfrist für Unterlagen, die Ihre allgemeine Universitätsreife belegen und Einzahlungsfrist des Unkostenbeitrags von 30 ist der 2. August 2013 (einlangend!). Ihre Anmeldung ist nur dann gültig, wenn Sie bis spätestens 2. August 2013, Ihre Unterlagen an uns gesendet haben und der Unkostenbeitrag, entsprechend der Informationen der an Sie versandten e-mail, an der Universität Salzburg eingelangt ist. 2.2 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen? Sobald Sie sich unter ONLINEVORANMELDUNG https://online.uni-salzburg. at/plus_online/aufnahmeverfahren.info für das Verfahren angemeldet haben, erhalten Sie eine e-mail (innerhalb von 5Minuten), mit der Sie Ihre Anmeldung bestätigen müssen (über das Klicken auf einen Link). Erst dann erhalten Sie eine weitere e-mail mit den Einzahlungsinformationen des Unkostenbeitrags von 30 Euro. Sie können diese Information aber auch abrufen, wenn Sie sich in die Anmeldeplattform eingeloggt haben - unter: Informationen zur Einzahlung des Unkostenbeitrags anzeigen. 2.3 Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? Der Unkostenbeitrag in der Höhe von 30 Euro wird rücküberwiesen, wenn... der Betrag außerhalb der festgelegten Frist eingelangt ist. eine Abmeldung vom Verfahren innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist (1. Juni 2013 bis 19. Juli 2013). die Teilnahme am Aufnahmeverfahren mangels allgemeiner Universitätsreife nicht möglich ist. Erscheinen Bewerberinnen und Bewerber trotz gültiger Anmeldung nicht zur Aufnahmeprüfung (aus welchem Grund auch immer) oder entfällt die Aufnahmeprüfung gemäß Abs. 5, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages. 2.4 Ich kann die notwendigen Daten nicht in den Verwendungszweck eingeben, weil der Unterstrich nicht zugelassen ist - was tun? Sie können den ersten Teil des Verwendungszwecks, wie folgt, als Zeichenkombination eingeben: U-770110-04 oder U 770110 04 oder U 770110 04.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 8 2.5 Kann ich die Einzahlung des Unkostenbeitrags auch über SEPA Überweisung vornehmen? Ja - kein Problem - beachten Sie aber, dass Sie dabei das Feld: Referenz vollständig frei lassen und Ihrer Informationen ausschließlich in das Feld Verwendungszweck eintragen. 2.6 In welcher Form sind die Zeugnis(se) nach Salzburg zu senden? Entweder per Post an: Universität Salzburg Kennwort: Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHOLOGIE 2013 Serviceeinrichtung Studium Kapitelgasse 4 A-5010 Salzburg Oder persönlich (siehe Adresse; Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12 Uhr; Mi 12-16 Uhr; Fr 8-11 Uhr Oder per E-Mail (z. B. eingescannt) unter Angabe des Namens und Geburtsdatums, im Betreff der e-mail: Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHOLOGIE 2013 an: studium@sbg.ac.at 2.7 Was ist, wenn ich an den Kopien meiner Zeugnisse Veränderungen vorgenommen habe, z.b. Datum verändert, Noten verändert, etc.? Sollten Sie eine Zulassung zum Psychologie-Studium erhalten (als Ergebnis des Aufnahmeverfahrens), müssen Sie sich mit Ihren Originalunterlagen (Reifezeugnis, etc.) in der Serviceeinrichtung Studium persönlich zum Studium einschreiben. Bei diesem Einschreibungsvorgang werden die Zeugnisoriginale mit den für das Aufnahmeverfahren zugesandten Kopien verglichen. Sollten bei diesem Vergleich inhaltliche Abweichungen der Kopien von den Originalen feststellbar sein, wird Ihnen die Zulassung entzogen. 2.8 Kann ich mich parallel an verschiedenen Universitätsstandorten in Österreich für das Psychologiestudium anmelden? NUR teilweise - die Universitäten Salzburg, Graz, Innsbruck, Wien und Klagenfurt halten alle die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium Psychologie am 3. September 2013 ab. Sie können daher nur an einem Standort tatsächlich am Aufnahmeverfahren vor der Zulassung zum Studium teilnehmen. 2.9 Erfülle ich mit der Fachhochschulreife bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg? Zulassungsvoraussetzung für ordentliche Studien ist neben fundierten Deutschkenntnissen der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Die Fachhochschulreife bzw. die Fachgebundene Hochschulreife erfüllen nicht die Anforderungen einer allgemeinen Hochschulreife.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 9 Fachgebundenen Hochschulreife: Das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium jener Studiengänge, für die die Studienberechtigung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland besteht. Diese sind explizit in diesem Zeugnis angeführt. Fachhochschulreife: Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines ordentlichen Studiums. Erst mit dem Abschluss eines FH-Studiums wird die allgemeine Universitätsreife erworben. 2.10 Wo finde ich die Internetseite zur ONLINE-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren? Sie müssen die verpflichtende Online-Anmeldung unter ONLINEVORANMELDUNG: https://online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info vornehmen. 2.11 An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist? An die Serviceeinrichtung (SE) Studium; per Mail erreichbar unter studium@sbg. ac.at, per Telefon: +43-662-8044-2251 od. -2252. 2.12 Was tue ich, wenn ich feststelle, dass sich Angabefehler in meiner Anmeldung befinden? Zur Kontrolle, ob die von Ihnen angegebenen Daten bei der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren korrekt sind, können sie eingeloggt in die Anmeldeplattform unter Registrierungsdaten (rechts oben) Ihre Anmeldedaten einsehen. Sollte sich dort ein Fehler finden, schreiben Sie bitte an: aufnahmeverfahren. psychologie@sbg.ac.at unter Angabe, welche Daten wie zu ändern sind. 2.13 Bis wann und wo muss ich mich anmelden? Die Online-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren muss spätestens am 19. Juli 2013 24.00 Uhr über die Plattform ONLINEVORANMELDUNG https://online.uni-salzburg. at/plus_online/aufnahmeverfahren.info erfolgen. Sie können sich dort auch anmelden, wenn Sie Ihre Bestätigung über die allgemeine Universitätsreife erst nach dem 19. Juli 2013 erhalten, da Sie Ihre Unterlagen bis spätestens 2. August 2013 nachreichen können. In diesem Fall setzen Sie unbedingt mit der Serviceeinrichtung Studium in Verbindung, um anzugeben, wieso es Ihnen nicht möglich ist, die Zeugnisse vor dem 2. August 2013 zu versenden. 2.14 Wie meldet man sich korrekt an? Anmeldungen sind dann korrekt, wenn Sie... 1. sich fristgerecht - 1. Juni 2013 bis 19. Juli 2013 (24.00 Uhr) - unter ONLINE- VORANMELDUNG https://online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren. info angemeldet haben. 2. die Anmeldung über den zugesandten Link bestätigt haben (dies garantiert uns, dass Ihre e-mail Adresse korrekt ist und funktioniert). Bitte warten Sie nach Erstregistrierung 5min bis Sie dieses E-Mail erhalten haben und auch den Link bestätigt.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 10 3. den Unkostenbeitrag zum Aufnahmeverfahren von 30 bis spätestens 2. August 2013 (einlangend!), entsprechend der Anweisungen der e-mail, das nach Linkbestätigung an Sie geschickt wird, eingezahlt haben. 4. das Maturazeugnis (und das Jahreszeugnis des Maturajahres) bzw. den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife in Kopie bis spätestens 2. August 2013 (Poststempel, e-mail oder persönlich) an die SE Studium übermittelt haben (SE Studium, Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg, Kennwort: Aufnahmeverfahren Bachelor Psychologie 13/14), oder dort persönlich in den dafür vorgesehenen Schalterzeiten abgegeben haben, oder dieses per e-mail an studium@sbg.ac. at gesendet haben. Wenn Sie diese Punkte erfüllt haben, wird Ihr Status in der Anmeldeplattform auf Voraussetzungen erfüllt geändert (dies kann erfahrungsgemäß selbst bei Vorliegen aller Nachweise ein paar Tage dauern) und Sie haben somit die Berechtigung an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen. 2.15 Bis wann kann man sich Online anmelden? Spätestens bis Freitag 19. Juli 2013 24.00 Uhr. 2.16 Was ist, wenn ich die erforderlichen Zeugniskopien bis zum Ablauf der Nachreichfrist (2. August 2013) nicht vorlegen oder erbringen kann? Wenn bis zum 2. August 2013 nicht alle Dokumente, die Ihre Voraussetzung für das Bachelorstudium Psychologie bestätigen, zugesandt (Poststempel oder per e- Mail) bzw. persönlich vorbeigebracht wurden, sind Sie nicht korrekt für das Aufnahmeverfahren Bachelorstudium Psychologie Studienjahr 13/14 angemeldet. Falls Sie Schwierigkeiten bezüglich der Übermittlung der relevanten Dokumente innerhalb der Frist bereits vorhersehen können, kontaktieren Sie uns bitte bis zum 19. Juli 2013, studium@sbg.ac.at. 2.17 Was tun, wenn ich mich bereits angemeldet habe und sich z.b. meine e-mail Adresse oder andere Daten geändert haben? Korrekturen an Ihren Anmeldedaten sind sehr heikel und können nur dann vorgenommen werden, wenn der Änderungswunsch von Ihrer ursprünglichen e-mail Adresse aus erfolgt. Bitte schreiben Sie dazu an studium@sbg.ac.at mit dem Hinweis, welche Daten zu ändern sind. Melden Sie sich mit einer E-Mail Adresse an, die bis Ende September 2013 aktiv ist. E-Mails von der jeweiligen Adresse sind das zentrale Identifikatioinsmerkmal im Verfahren für die Kommunikation mit den BewerberInnen. Anfragen zu persönlichen Daten, Status, etc. werden ausschließlich über diese e-mail Adresse abgewickelt. 2.18 Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich in Salzburg nicht teilnehmen werde? KEIN PROBLEM - loggen Sie sich ein in ONLINEVORANMELDUNG https: //online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info. Sie finden dort die Option vom vom Aufnahmeverfahren abmelden. Bitte beachten Sie, dass

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 11 Abmeldungen die innerhalb von 2 Wochen vor der Aufnahmeprüfung eintreffen, für die MitarbeiterInnen der Univ. Salzburg keine Ressourceeinsparung bringen, weil bis dahin die Prüfung vollständig durchgeplant ist. Einmal getätigte Abmeldungen können nicht rückgängig gemacht werden! Beachten Sie weiter, dass Sie Ihren Unkostenbeitrag nur dann zurückerhalten, wenn Sie sich innerhalb der Anmeldefrist (also bis 19. Juli) abmelden). Andernfalls wird der Unkostenbeitrag einbehalten. 2.19 Wo finde ich die Serviceeinrichtung Studium (SES)? Serviceeinrichtung Studium, Kapitelgasse 4, 5010 Salzburg (Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12; Mi 12-16; Fr 9-11. per e-mail erreichbar unter: studium@sbg.ac.at

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 12 3 Zum Lehrbuch: Gerrig und Zimbardo (2008) 3.1 Wo kann ich das Buch von Gerrig und Zimbardo (2008) einsehen? Sie können das Buch beispielsweise an der Fakultätsbibliothek der Naturwissenschaftlichen Fakultät einsehen - Öffnungszeiten siehe: www.uni-salzburg.at/bibliothek. Dort sind 10 Exemplare als Lehrbücher aufgestellt und können von jedem/jeder Besucher/in (auch ohne Bibliotheksausweis) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die BibliotheksmitarbeiterInnen werden Ihnen diesbezüglich gerne behilflich sein. 3.2 Wo kann ich das Buch von Gerrig und Zimbardo (2008) erwerben? Das Buch ist normal im Fachhandel erhältlich. Es besteht auch die Möglichkeit das Buch bei dem an der NW-Fakultät angesiedelten Facultas-Shop zu erwerben, entweder indem Sie innerhalb der Öffnungszeiten vorbeikommen oder das Buch beim Shop bestellen. Richten Sie Ihre Bestellung unter Angabe von: Titel, Name und Zustelladresse an: Tel: 8044-6027 od. Fax 8044-6031 oder per e-mail: salzburg@ facultas.at. Sie können das Buch selbstverständlich auch direkt beim Pearson Verlag beziehen. 3.3 Wie viel kostet das Buch? Das Buch kostet ca. 49.95 Euro. 3.4 Kann ich für die Aufnahmeprüfung auch nach einer älteren Auflage des Buches lernen? Die Fragen werden nach der 18. aktualisierten Auflage des Buches erstellt. Wer nach einer älteren Auflage lernt, tut dies auf eigenes Risiko. Inwieweit ältere Auflagen mit der 18.Auflage übereinstimmen, können wir nicht beurteilen. 3.5 Welche Kapitel aus Gerrig und Zimbardo (2008) sind für die Aufnahmeprüfung zu lernen? Gerrig und Zimbardo (2008). Psychologie (18. akt. Aufl.). München: Pearson Studium. Aus Kapitel 01: Psychologie als Wissenschaft 1.1 Was macht Psychologie einzigartig? 1.2 Die Entwicklung der modernen Psychologie Aus Kapitel 02: Forschungsmethoden der Psychologie 2.1 Der psychologische Forschungsprozess Aus Statistischer Anhang: Datenanalyse und Schlussfolgerungen A.1 Datenanalyse (Deskriptive & Inferenz) Aus Kapitel 03: Die biologischen und evolutionären Grundlagen des Verhaltens 3.2 Das Nervensystem in Aktion

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 13 3.3.1 Ein Blick ins Gehirn Aus Kapitel 06: Lernen und Verhaltensanalyse 6.1 Die Erforschung des Lernens 6.2 Klassisches Konditionieren: Lernen vorhersagbarer Signale 6.3 Operantes Konditionieren: Lernen von Konsequenzen Aus Kapitel 07: Gedächtnis 7.1 Was ist Gedächtnis? 7.2 Sensorisches Gedächtnis 7.3 Langzeitgedächtnis: Enkodierung und Abruf Aus Kapitel 09: Intelligenz und Intelligenzdiagnostik 9.1 Was ist Diagnostik? 9.2 Intelligenzdiagnostik 9.3 Intelligenztheorien Aus Kapitel 10: Entwicklung 10.1 Erforschung und Erklärung der Entwicklung 10.2 Körperliche Entwicklung im Laufe des Lebens 10.3 Kognitive Entwicklung im Laufe des Lebens 10.4 Spracherwerb Aus Kapitel 16: Soziale Kognition und Beziehungen 16.1 Konstruktion der sozialen Realität 16.2 Einstellungen, Einstellungsänderungen und Handlungen Aus Kapitel 17: Soziale Prozesse, Gesellschaft und Kultur 17.1 Die Macht der Situation 17.2 Altruismus und prosoziales Verhalten 3.6 Soll ich mir das Übungsbuch zum Lehrbuch kaufen, um mich optimal auf die Prüfung vorzubereiten? Der Pearson Verlag bietet auf der Verlagshomepage gratis Online-Fragenmaterial zum Buch von Gerrig und Zimbardo (2008) an. Diese Fragen liegen jetzt auch gesammelt in Buchform vor (Übungsbuch). Die Fragen dieses Übungsbuches beziehen sich prinzipiell auf das Erlernen des gesamten Buches (kapitelweise) und nicht auf die spezifische Kapitelauswahl für die Aufnahmeprüfung Psychologie der Universität Salzburg. Das Übungsbuch wurde nicht spezifisch für die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung Psychologie der Universität Salzburg hin verfasst, insofern kann die Universität Salzburg auch keine Auskunft darüber geben, ob das Buch bei der Vorbereitung hilfreich ist oder nicht.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 14 4 Fragen zum Bonuspunktesystem 4.1 Welche Fächer werden im Bonuspunktesystem berücksichtigt? Englisch, Mathematik, Deutsch (bzw. Unterrichtssprache) und Biologie 4.2 Was sind Bestnoten - wie funktioniert dieses System? Beim Bestnotensystem erhält man dann einen Punktebonus, der zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung hinzuaddiert wird, wenn man in einem oder allen vier der angeführten Fächer aus der vorgegebenen Skalierung die Note erhalten hat, die inhaltlich mit der Note sehr gut (oder besser, beispielsweise exzellent) bezeichnet wird. Das ist beispielsweise in der österreichischen Skalierung (sehr gut-1 bis nicht genügend- 5 ) die 1, in der deutschen Skalierung (1-6) die 1, in der deutschen Punkteskalierung (15-0) 15-12.5 Punkte, etc. Dabei gilt: Wenn Sie im Fach maturiert haben, gilt die Note der Matura. Wenn Sie in dem Fach nicht maturiert haben, das Fach aber im letzten Schuljahr belegt wurde, gilt die Note dieses Maturaschuljahres. Wenn Sie das Fach weder zur Matura hatten, noch im letzten Schuljahr, wird es im Bonuspunkteverfahren nicht berücksichtigt. 4.3 Werden auch andere Fächer (z.b. Psychologie) beim Bonuspunktesystem berücksichtigt? NEIN - es werden nur die angegebenen Fächer berücksichtigt. 4.4 Wird der Abiturdurchschnitt im Verfahren berücksichtigt? NEIN - es werden nur die Einzelnoten der vier Fächern berücksichtigt. 4.5 Muss ich in den vier Fächern maturiert haben, um die Bonuspunkte zu erhalten? NEIN - es gilt: Wenn Sie in dem/den Fächern maturiert haben, gilt die Note der Matura. Wenn sie z.b. in Biologie nicht maturiert haben, aber Biologie als Fach im Schuljahr der Matura hatten, dann gilt die Bestnote aus diesem Schuljahr äquivalent zu einer Maturanote für die Bonuspunkte. Beachten Sie: Es gilt das letzte Schuljahr (Abschlussjahr) - nicht das letzte Schuljahr, in dem Sie Biologie hatten. 4.6 Was ist, wenn ich ein oder mehrere der Bonuspunktefächer weder zur Matura, noch im Maturaschuljahr hatte? Dann bekommen Sie für dieses oder diese Fächer keine Bonuspunkte. 4.7 Wie viele Bonuspunkte gibt es bzw. wie stehen die Bonuspunkte im Verhältnis zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung? Pro Bonuspunktefach kann man 6.25 Bonuspunkte erhalten - also maximal 25 Bonuspunkte. Bei der schriftlichen Aufnahmeprüfung kann man maximal 75 Punkte erreichen. Dies bedeutet, dass im Aufnahmeverfahren somit pro BewerberIn ein

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 15 Punkte-Range von 0-100 Punkten möglich ist. Anhand dieses aufsummierten Punktewerts erfolgt die Reihung der BewerberInnen und folglich die Vergabe der Zulassungen. 4.8 Bekomme ich auch für andere Leistungen Bonuspunkte im Verfahren? NEIN - sie erhalten, außer für die genannten Schulfächer, für keine anderen schulischen oder sonstigen Vorleistungen Bonuspunkte im Aufnahmeverfahren.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 16 5 Fragen zur Aufnahmeprüfung 5.1 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung? Es werden voraussichtlich alle Fragen der Aufnahmeprüfung im Multiple-Choice Format vorliegen. Beispiele für Fragen finden Sie unter: Bachelor Psy Homepage der Universität Salzburg. 5.2 Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung? Die reine Prüfungszeit (ohne Registrierung und Instruktionen) beträgt 2.5h. 5.3 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung? Für die Aufnahmeprüfung brauchen Sie... eine korrekte und gültige Anmeldung im Aufnahmeverfahren 13/14 der Univ. Salzburg (= Status in ANMELDUNGonline steht auf Voraussetzungen erfüllt) einen schwarzen gut-schreibenden Stift oder Kugelschreiber (kein Bleistift oder Füllfeder!) einen offiziellen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) Es nicht erforderlich, andere Dokumente (wie Ausdrucke von e-mails, etc.) zur Prüfung mitzunehmen, da am Prüfungstag mittels Lichtbildausweises Ihr Anmeldestatus geprüft wird.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 17 6 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 6.1 An wen wende ich mich bei Fragen? Sie können Ihre Fragen persönlich in der Informationsveranstaltungen zum Bachelor Aufnahmeverfahren Psychologie 13/14 am Freitag 21. Juni 2013 von 14:00 bis 16:00 Uhr (an der NW-Fakultät, Hellbrunnerstrasse 34, 5020 Salzburg, Hörsaal: 401 - Audi Max) stellen. Weiters können Sie Ihre Fragen per E-Mail an uns richten - je nach Thema: Fragen zur ANMELDUNG an: studium@sbg.ac.at Fragen zu AUFNAHMEPRÜFUNG an: aufnahmeverfahren.psychologie@sbg. ac.at Die MitarbeiterInnen des Fachbereichs Psychologie sind angehalten keine telephonischen Auskünfte zu erteilen. 6.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen? Alle Informationen zum Verfahren sind über die Homepage des Fachbereichs Psychologie der Universität Salzburg zugänglich: http://www.uni-salzburg.at/psy/ aufnahmeverfahren/bachelor bzw. für diejenigen, die sich bereits online angemeldet haben auch über die Anmeldeplattform. 6.3 Wann und Wo findet die Informationsveranstaltung statt? Die Informationsveranstaltung findet am Freitag 21. Juni 2013 um 14:00 Uhr im Hörsaal 401 (Audi Max) an der NW-Fakultät, Hellbrunnerstr. 34, 5020 Salzburg statt. Die Veranstaltung dauert bis 16:00 Uhr.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 18 7 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 7.1 Wo erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten habe? Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufnahmeverfahrens werden frühest möglich nach der Aufnahmeprüfung (voraussichtlich 17. September 2013), auf jeden Fall bis spätestens Ende September 2013 informiert. Der Zulassungstatus wird in der Online-Anmeldeplattform eingetragen und Sie erhalten - wie bei jeder Statusänderung - automatisch eine e-mail. 7.2 Kann ich mich für ein anderes Studium für das Studienjahr 2013/2014 einschreiben, wenn ich nach Teilnahme am Aufnahmeverfahren keine Zulassung für das Bachelorstudium Psychologie erhalte? JA - für TeilnehmerInnen am Aufnahmeverfahren, die die Aufnahmeprüfung mitgeschrieben, aber keine Zulassung erhalten haben, wird eine Ausnahme gemacht. Diese Personen können sich nachträglich für jedes Studium der Universität Salzburg im Studienjahr 13/14 einschreiben, das nicht zulassungsbeschränkt ist. 7.3 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt dies, dass ich fix Psychologie studieren darf? Grundsätzlich JA. Bedingungen sind aber: 1. fristgerechte Einschreibung (entweder für das Wintersemester 13/14 oder das Sommersemester 14) 2. fristgerechte, persönliche Einschreibung in der SE Studium 3. positive Überprüfung der Unterlagen (z.b. Matura- oder Abiturzeugnis) 4. fristgerechte Überweisung des ÖH-Beitrages (Österreichische Hochschülerschaft) in der Höhe von ca. 16 7.4 Gibt es ein Nachrückverfahren? JA - nach folgendem Modus: BewerberInnen, die eine Zulassung erhalten haben, aber von dieser nicht Gebrauch machen werden, können bis spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses ihren unwiderruflichen Rücktritt in schriftlicher Form der Serviceeinrichtung Studium bekannt geben (studium@sbg.ac.at). In dieser Form frei werdende Plätze werden im Nachrückungsverfahren aufgefüllt. Betroffene KandidatInnen werden umgehend verständigt. Alle TeilnehmerInnen der Aufnahmeprüfung erfahren bei Bekanntgabe Ihres Prüfungsergebnisses Ihren Rang im Aufnahmeverfahren, wodurch ersichtlich wird, ob eine realistische Chance auf Nachrückung besteht. 7.5 Wieviele Personen rücken üblicherweise nach? Die Anzahl der Nachrückenden variiert von Jahr zu Jahr zwischen 3 und 15 Personen. Es kann daher im Vorfeld keine valide Schätzung abgeben werden, ob man mit Rangplatz 210 eine gute oder schlechte Chance auf Nachrücken hat.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 19 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 8.1 Kann ich mir bisherige Studienleistungen für das Bachelorstudium Psychologie anrechnen lassen? JA - sofern Sie eine Zulassung erhalten, können Sie sich bisherige Studienleistungen anrechnen lassen, wenn diese in Inhalt und Umfang mit den im Studienplan des Bachelorstudiums Psychologie geforderten Prüfungsleistungen übereinstimmen. 8.2 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte? ZUERST müssen Sie erfolgreich am Aufnahmeverfahren Psychologie für das jeweilige Studienjahr teilnehmen. ERST DANN gehen Sie mit dieser Zulassung und Ihren Zeugnissen, etc. zu Fr. Mag. Seiser-Heiss (Studienangelegenheiten Psychologie), die für Anerkennungsfragen zuständig ist. Vor dem Erhalt einer Zulassung werden keine Auskünfte zu eventuellen Anerkennungen oder Anrechnungen erteilt! 8.3 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet? Im Bachelorstudium werden für das Freie Wahlfach sämtliche bisherigen Studienleistungen im Umfang von 12.5 Credits angerechnet (mit wenigen Ausnahmen aus allen Studien). Wenn Lehrveranstaltungen des Bachelorstudienplans Psychologie durch bisher erbrachte Studienleistungen aus anderen Fächern oder von anderen Studienorten ersetzt werden sollen - wird Umfang und Inhalt dieser Lehrveranstaltungen genauestens auf Passung geprüft.

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 20 9 Fragen zum Start des Bachelorstudiums 9.1 Wann beginnen die Vorlesungen, Lehrveranstaltungen, etc. für erstsemestrige Psychologiestudierende mit Zulassung? Die erste Lehrveranstaltung für Erstsemestrige ist der GK Einführung in das Studium der Psychologie und in die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (1. Blocktermin: Dienstag 1. Oktober 2013; 8.30 Uhr; Audi Max; NW-Fakultät). Dort erfahren Sie ALLES Weitere - sowohl inhaltlich als auch administrativ zum Studium, Studienplan, etc. Alle anderen Lehrveranstaltungen des Fachbereich Psychologie im WS 13/14 beginnen mit 7. Oktober 2013. 9.2 Muss ich mich schon ins Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben, um am GK Einführung in das Studium der Psy... teilnehmen zu können? Nicht zwingend - Voraussetzung ist aber, dass Sie eine Zulassung erhalten haben. Für die Einschreibung gelten die allgemeinen Einschreibungsfristen der Universität Salzburg (siehe http://www.uni-salzburg.at/studium). Wenn möglich, ersuchen wir Sie aber, sich so früh wie möglich nach Erhalt der Zulassung einzuschreiben, da dies die Administration dieser Veranstaltung deutlich erleichtert. Wie die Einschreibung erfolgt, wird in dem e-mail mitgeteilt, dass die BewerberInnen erhalten, die auch eine Zulassung erhalten. 9.3 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben? Sie sollten sich, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, nach Möglichkeit bis Ende September 13 in der Serviceeinrichtung Studium für das Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben. Grund ist, dass Sie auch verschiedene andere Lehrveranstaltungen besuchen werden, für die eine Anmeldung notwendig ist, die erst nach erfolgter Einschreibung möglich ist (über das System PLUSonline https://online.uni-salzburg.at/). 9.4 Wie lange gilt meine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie? Wenn Sie im September 2013 eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten, gilt diese für die Einschreibung in das Wintersemesters 13/14 und das Sommersemester 14. Wenn Sie sich in einem dieser beiden Semester einschreiben und ohne Unterbrechung weiter inskribiert bleiben, gilt diese Zulassung bis zum Studienabschluss in Salzburg (Abweichungen z.b. Beurlaubung sind mit der Serviceeinrichtung Studium zu klären). Spätestens nach dem Ablaufen der Einschreibungsfristen des Sommersemesters 2014 erlöschen alle nicht wahrgenommenen Zulassungen für das Studienjahr 13/14. 9.5 Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für das Bachelorstudium sein? Wenn Sie eine Schule mit deutscher Unterrichtssprache absolviert haben, wird dies als ausreichende Sprachkenntnis für die Absolvierung eines deutschsprachigen Studiums anerkannt. Die bloße Belegung von Deutsch als Unterrichtsfach in einer Schule

FAQ - AV Psy Bachelor 13/14 - Salzburg 21 mit nicht-deutscher Unterrichtssprache wird hingegen als nicht ausreichend bewertet. Die Unterrichtssprache an der Universität Salzburg ist deutsch. Die Universität fordert deshalb den Nachweis über Sprachkenntnisse entsprechend des europäischen Referenzrahmens auf dem Niveau B2 Mittelstufe Deutsch/ÖSD Mittelstufe (gem. GERS)ZMP/Goetheinstitut, etc. (Rückfragen diesbezüglich bitte an die Serviceeinrichtung Studium) Der Nachweis über diese Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Inskription an der Serviceeinrichtung Studium (SES) vorgelegt werden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so wird der Studienbewerber/die StudienbewerberIn an den Fachbereich Germanistik zur Feststellungsprüfung des Deutschniveaus vermittelt; diese Einstufungstests finden beispielsweise Anfang Oktober statt. Kann bei diesem Sprachtest das geforderte Sprachniveau B2 nicht nachgewiesen werden, so gibt es die Möglichkeit das Studium als außerordentliche/r Hörer/in (beachten Sie dabei aber die Einschränkung bei der Belegung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) zu beginnen und Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache der Universität Salzburg zu absolvieren. Diese Deutschkurse müssen nicht zwingend an der Universität Salzburg absolviert werden. Deutschkurse müssen solange belegt werden, bis das geforderte Niveau B2 erreicht wurde - erst dann erfolgt eine Einschreibung als ordentlicher Studierender/ordentliche Studierende.