NRW/EU.Mikrodarlehen Darlehen für Kleinstgründungen in NRW Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK zusammen mit ausgewählten STARTERCENTERn in NRW Gründer/-innen von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, deren Gründungs-, Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt. Die IHK Köln zählt mit ihren vier STARTERCENTER-Standorten in Köln, Bergheim, Gummersbach und Leverkusen zu den Anlaufstellen für dieses Förderprogramm. Was wird gefördert? Existenzgründungen sowie Erweiterungs- und Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Investitionen und Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit der Gründung oder Erweiterung Nebenerwerbsgründungen, sofern sie innerhalb der ersten drei Jahre zum Vollerwerb führen erneute Existenzgründungen, soweit keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben das aktuelle Gründungsvorhaben nicht belasten; gegebenenfalls von der NRW.BANK für die vorherige Gründung gewährte Darlehen wurden ohne Schaden abgewickelt Ausgeschlossen ist insbesondere: die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Gründungs- oder Erweiterungs- / Wachstumsvorhaben ein Antrag nach Beginn des zu finanzierenden Vorhabens (Unter Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung für das Vorhaben zur Gründung oder für das Vorhaben zur Erweiterung / zum Wachstum zu verstehen.) eine Inanspruchnahme von weiteren öffentlichen Mitteln für das mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen geförderte Gründungs-, Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben in der Regel Unternehmen in Schwierigkeiten. Wer wird über ein STARTERCENTER bei der IHK Köln gefördert? Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Kleinstunternehmen aufnehmen wollen oder die ein solches noch nicht länger als fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit betreiben (Kleinstunternehmen weisen einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sowie weniger als 10 Mitarbeiter auf.) und die die fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- bzw. Erweiterungsoder Wachstumsvorhaben besitzen. Wie wird gefördert? Darlehensbetrag: zwischen 5.000 und 25.000 Eine zweimalige Antragstellung ist möglich, sofern der kumulierte Zusagebetrag 25.000 nicht übersteigt. Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs Auszahlung: 100 Prozent, in einer Summe
Ratendarlehen Laufzeit: 6 Jahre einschließlich einer tilgungsfreien Anlaufphase von 6 Monaten Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufphase werden für 32 Monate 1% Tilgung pro Monat vom Nominalkapital berechnet, anschließend 34 Monate lang 2% Zinssatz: die aktuellen Konditionen entnehmen Sie bitte der Website der NRW.Bank zum NRW/EU.Mikrodarlehen fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit Eine vorzeitige Rückzahlung eines Teils oder des gesamten Restdarlehens ist jederzeit kostenfrei möglich. Wie verläuft das Antragsverfahren? Ihr STARTERCENTER NRW händigt Ihnen die Antragsunterlagen aus. Sie reichen die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen mit vollständiger Kopie beim STARTERCENTER NRW ein. Das STARTERCENTER NRW prüft die Antragsunterlagen auf Plausibilität und Erfolgsaussichten und führt mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch. Das STARTERCENTER NRW erstellt eine fachliche Stellungnahme und leitet diese zusammen mit den Antragsunterlagen an die NRW.BANK weiter. Die NRW.BANK prüft den Antrag auf Vollständigkeit. Unter Umständen fordert die NRW.BANK ergänzende Unterlagen beim Antragsteller an. (Achtung: Antragsunterlagen werden von der NRW.BANK nicht zurückgeschickt!) Anschließend bestätigt die NRW.BANK dem Antragsteller per Brief den Antragseingang. Bitte beachten Sie: Vor dieser Bestätigung gilt der Antrag noch nicht als gestellt! Das zu finanzierende Vorhaben darf daher vor dieser Bestätigung noch nicht begonnen werden! (Unter Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung für das Vorhaben zur Gründung oder zur Erweiterung / zum Wachstum zu verstehen. Häufiges Beispiel: Unterzeichnung eines Mietvertrags.) Vergabeentscheidung der NRW.BANK Auszahlung des Darlehens in einer Summe durch die NRW.BANK nach Beginn der Vorhabens, der gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen ist. Welche Antragsunterlagen werden benötigt? Antragsformular der NRW.BANK (erhältlich beim STARTERCENTER NRW) zusammen mit den darin angegebenen Anlagen. De-minimis-Erklärung (unter anderem erhältlich beim STARTERCENTER NRW) Erklärung über andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen (unter anderem erhältlich beim STARTERCENTER NRW) Schufa-Eigenauskunft (nicht älter als vier Wochen; erhältlich unter anderem über: www.schufa.de) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als vier Wochen; erhältlich bei Ihrer Finanzverwaltung) Bankauskunft Kopien von Zeugnissen, Verträgen bzw. Vertragsentwürfen etc.. Bitte fügen Sie auch Kopien des Antrags, der Anlagen und aller weiteren Unterlagen bei! 2
Hinweise zu den Antragsunterlagen: Bitte reichen Sie uns statt der im Antrag vorgesehenen einjährigen eine zweijährige Liquiditätsplanung ein, die die ersten zwei Jahre in monatlicher Betrachtungsweise darstellt. Statt die Punkte 10.4 (Rentabilitätsvorschau), 10.5 (Privatentnahmen) und 10.6 (Liquiditätsplan) im Antrag auszufüllen, können Sie alternativ auch von Ihnen rechtsverbindlich unterschriebene Aufstellungen aus anderen Rechentools als Anlage zu diesem Antrag einreichen, sofern die Angaben darin mindestens den Anforderungen dieses Antrages entsprechen. Bitte rechnen Sie in der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau bzw. in der Liquiditätsvorschau auch folgende Faktoren ein: - die Kosten der Begleitberatung, zu der Sie beim Mikrodarlehen verpflichtet sind (s. u.), - die Zinsen für die gesamte Darlehenslaufzeit - die Tilgung ab dem siebten Monat der Darlehenslaufzeit: für 32 Monate mit 1% Tilgung pro Monat vom Nominalkapital, anschließend 34 Monate 2% Wichtige Hinweise zum Zeitpunkt der Antragstellung und zur Begleitberatung Ein Antrag auf Gewährung eines NRW/EU.Mikrodarlehens muss vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK vorliegen! (Unter Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung für das Vorhaben zur Gründung oder zur Erweiterung / zum Wachstum.) Darlehensnehmer sind für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit zur Inanspruchnahme einer beratenden Begleitung verpflichtet. Diese kann zum Beispiel durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder durch freiberufliche Beratung erbracht werden. Die beratende Begleitung setzt mindestens persönliche Gespräche nach 3, 6, 9, 12, 18 und 24 Monaten nach Auszahlung voraus. Diese Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer begleitenden Beratung gilt grundsätzlich für Gründungsvorhaben. Bei Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen. Die Kosten der Begleitberatung sowie der Zinsen und der Tilgung sind in die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau bzw. in die Liquiditätsvorschau einzubeziehen. Es gelten die aktuellen Richtlinien und Konditionen zum NRW/EU.Mikrodarlehen, die auf der Website der NRW.BANK zum Download angeboten werden. 3
Ihre Ansprechpartner(innen) bei der IHK Köln Haben Sie noch weitere Fragen? Die Berater der Industrie- und Handelskammer zu Köln stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln www.ihk-koeln.de Tanja Kinstle Petra Lohmann Tel. 0221 1640-571 Fax 0221 1640-579 E-Mail: tanja.kinstle@koeln.ihk.de Tel. 0221 1640-432 Fax 0221 1640-439 E-Mail: petra.lohmann@koeln.ihk.de Zweigstelle Leverkusen/ Rhein-Berg An der Schusterinsel 2 51379 Leverkusen Michael Kracht Tel. 02171 4908-902 Fax 02171 4908-909 E-Mail: michael.kracht@koeln.ihk.de Zweigstelle Oberberg Talstraße 11 51643 Gummersbach Angelika Nolting Tel. 02261 8101-952 Fax 02261 8101-979 E-Mail: angelika.nolting@koeln.ihk.de Susanne Maaß Tel. 02261 8101-957 Fax 02261 8101-979 E-Mail: susanne.maass@koeln.ihk.de Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstraße 1 50126 Bergheim Petra Maskow Tel. 02271 8376-184 Fax 02271 8376-199 E-Mail: petra.maskow@koeln.ihk.de Stand: November 2014 4
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