Hauptzollamt Hamburg-Hafen POSTANSCHRIFT Hauptzollamt Hamburg-Hafen, Wendenstraße 21, 20097 Hamburg DIENSTGEBÄUDE Indiastr. 4, 20457 Hamburg - Informationsschreiben - BEARBEITET VON Sabine Eggers TEL (040) 81970 428 (oder 0) FAX (040) 81970 203 E-MAIL poststelle@hzahh-hafen.bfinv.de ÖFFNUNGSZEITEN Mo Do 07:30 16:00 Fr 07:30 14:30 BANKVERBINDUNG BBk Hamburg BLZ 200 000 00 Kto 200 010 21 IBAN DE 69 2000 0000 0020 0010 21 BIC MARKDEF 1200 DATUM 20.01.2011 BETREFF Umfuhr von zur Ausfuhr bestimmter Gemeinschaftswaren aus der Freizone Hamburgs auf dem Landwege BEZUG ANLAGEN GZ 1 Informationsschreiben Teilung von Ausfuhranmeldungen 1 Vordruck (Mitteilung Umfuhr, Antrag Weiterleitung / Abbruch) Z 3510/ A 0610 B B 1301 (bei Antwort bitte angeben) Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Umfuhr auf dem Landwege werden Gemeinschaftswaren oftmals noch im Versandverfahren T1 befördert. Daher möchte ich Sie hiermit nun über Änderungen in der Vorgehensweise bezüglich der Umfuhr von zur Ausfuhr bestimmter Gemeinschaftswaren aus der Freizone Hamburgs heraus informieren. l. Umfuhren zu einer anderen Ausgangszollstelle Mit Ausnahme der in Artikel 340c Absatz 3 der VO (EWG) Nr. 2454/ 93 festgelegten Fälle sind Gemeinschaftswaren nicht im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren zu befördern. Somit hat die Umfuhr auf dem Landwege von zur Ausfuhr bestimmter Gemeinschaftswaren z.b. von Hamburg nach Bremerhaven grundsätzlich immer ohne Versandverfahren T1 zu erfolgen, wenn beim Verlassen der Freizone der Gemeinschaftscharakter der Waren durch Vorlage geeigneter Unterlagen - dies kann z.b. eine Ausfuhranmeldung mit angemeldeten Verfahrenscode (vgl. Feld 37) 1000, 1040, 2100, 2140, 2200, 2300 oder 2500 sein - nachgewiesen ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass Gemein- www.zoll.de
Seite 2 von 4 schaftswaren mit Herkunft aus Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Richtlinie 2600/112/EG (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) nicht gilt, mit dem Verbringen aus der Freizone der Einfuhrumsatzbesteuerung unterliegen. ATLAS-Ausfuhr (AES) Im Hinblick auf das System ATLAS-Ausfuhr (AES) ist Folgendes für die reibungslose Ausgangsabfertigung der Warensendungen besonders zu beachten: Weiterleitung/ Abbruch Ist die Qualifizierung der Gestellung (Ausgang) erfolgt, obwohl der Ausgang / der Abschluss des Ausfuhrvorgangs bei einer anderen Ausgangszollstelle als dem Zollamt Waltershof erfolgen soll, ist für die weitere Ausgangsabfertigung die Weiterleitung der Ausfuhrdaten bzw. der Abbruch in der ATLAS-Anwendung erforderlich; vgl. Entwurf ATLAS-Verfahrensanweisung -Stand: Juni 2010- (nachfolgend VA) Tz. 4.9.3.2.2, 4.9.3.3.7, 4.9.10, 4.9.10.1, 4.9.10.2. Durch die Weiterleitung/ den Abbruch wird quasi die Stornierung der Qualifizierung der Gestellung (Ausgang) ausgelöst. Bei einer Weiterleitung werden die Daten zudem an die neue Ausgangszollstelle in Deutschland übermittelt, so dass die Daten dort bereits vor Ankunft der Waren zur Verfügung stehen. Eine Weiterleitung der Daten der Ausfuhranmeldung an eine Ausgangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat ist (technisch) jedoch nicht möglich. Sofern die Weiterleitung bzw. der Abbruch nicht schon durch den Teilnehmer am Ausgang selbst in der ATLAS-Anwendung veranlasst wird, ist dieses im Zeitpunkt der Vorführung der Waren an der Freizonengrenze mit dem anliegenden Vordruck zu beantragen. Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte in der Ausfuhranmeldung, d.h. der Ausführer, der Anmelder, der Vertreter, sowie der Teilnehmer am Ausgang (z.b. ZAPP-Erfasser). Teilsendungen Zu beachten ist, dass die Weiterleitung von einzelnen Positionen eines Ausfuhrvorgangs nur möglich ist, wenn der Teil der Waren, der für die erste Ausgangszollstelle (hier das Zollamt Waltershof) vorgesehen ist, über diese bereits vollständig ausgeführt wurde. Andernfalls hat die Abwicklung außerhalb des Systems im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 796d Absatz 3 der VO (EWG) Nr. 2454/ 93 zu erfolgen. Das Verfahren ist im anliegenden Informationsschreiben zur Teilung von Ausfuhranmeldungen näher beschrieben.
Lediglich bei einer außerplanmäßigen, kurzfristigen Umfuhr einer systemseitig nicht weiterleitbaren Teilsendung bin ich vorerst damit einverstanden, wenn die Beförderung dieser Sendungen nach wie vor ausnahmsweise bis zum Ausgang aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft im Versandverfahren T1 erfolgt. In Feld 44 der Versandanmeldung ist in diesem Fall zwingend die Hafen-Referenz (Z-Nummer) zusätzlich zu vermerken. Die Weiterleitung einzelner Packstücke (aus einer Position) ist im Übrigen nicht möglich. II. Umfuhren innerhalb des Bezirks des Zollamtes Waltershof Jede Änderung des Lagerortes im Bezirk der Ausgangszollstelle ist mitzuteilen (vgl. VA Tz. 4.9.3.2.1, 4.9.3.3.6). Hierfür ist gleichfalls der anliegend beigefügte Vordruck zu verwenden. Bezüglich der berechtigten Beteiligten verweise ich auf Punkt I. Die unter Punkt l. und ll. beschriebene Verfahrensweise ist ab sofort spätestens jedoch zum 01. März 2011 anzuwenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eggers (Dieses Schreiben wurde elektronisch übermittelt und ist daher nicht eigenhändig unterschrieben.)
Informationen zur Teilung von Ausfuhranmeldungen gemäß Artikel 796d der Verordnung (EG) Nr. 2454/93 --Zollkodex-Durchführungsverordnung-- 1. Grundlegende Voraussetzung für die Vornahme einer Teilung einer Ausfuhranmeldung ist, dass die Waren der Ausfuhranmeldung vollständig bei der Ausgangszollstelle gestellt worden sind. Sofern sich ein Teil der Waren der Ausfuhranmeldung noch im Zulauf befindet und/oder eine Gestellung für diesen Teil der Sendung noch nicht erfolgt ist, ist eine Teilung nicht möglich. 2. Für den Teil der Sendung, der später nicht über Hamburg ausgeführt werden soll, ist eine separate Z-Nummer in ZAPP zu generieren (Vollständigkeitskennzeichen nein ). Für den restlichen Teil der Sendung, der über Hamburg ausgeführt wird, ist ebenfalls eine Z-Nummer bzw. sind mehrere Z-Nummern in ZAPP zu generieren (eine mit Vollständigkeitskennzeichen ja ). 3. Die Teilung ist beim Zollamt Waltershof -Abfertigung Ericus- Frankenstraße 5 20457 Hamburg formlos zu beantragen (Mo. - Do. 08:00 bis 16:00, Fr. 08:00 bis 15:00). Eine Übersendung per e-mail -- poststelle@zahh-ericus.bfinv.de -- ist möglich. 4. Antragsberechtigt ist der in der Ausfuhranmeldung genannte Ausführer, Anmelder oder Vertreter sowie der Erfasser der Z-Nummer. 5. Folgende Angaben / Unterlagen sind erforderlich / beizufügen: Z-Nummern Angaben zu den einzelnen Teilsendungen betreffend Kollianzahl, Rohmasse, Eigenmasse und statistischer Wert (ggf. unter Angabe der jeweiligen Position der Ausfuhranmeldung) Name und Kontaktdaten des Antragstellers Weg des Rücklaufs der Dokumente (Abholung oder Postversand) Ausfuhrbegleitdokument Handelsrechnung, Packliste, ggf. Frachtunterlagen 6. Die Teilung erfolgt auf Basis teilbeglaubigter Ablichtungen des Ausfuhrbegleitdokuments. Bitte gehen Sie davon aus, dass die Bearbeitung mindestens einen Arbeitstag in Anspruch nimmt. Bei Abholung wird die in dem Antrag genannte Kontaktperson unterrichtet. Hauptzollamt Hamburg-Hafen Zollamt Waltershof - Abfertigung Ericus -
Antragsteller (Firmenstempel): als ( ) Ausführer in der Ausfuhranmeldung ( ) Anmelder in der Ausfuhranmeldung ( ) Vertreter in der Ausfuhranmeldung An das Zollamt Waltershof Abfertigung Waltershof Abfertigung Veddel Abfertigung Ericus (Tunnelstraße) Abfertigung Windhukkai Abfertigung Zweibrückenstraße Abfertigung Containerterminal Altenwerder (CTA) Abfertigung Bahnhof Waltershof ( ) Teilnehmer am Ausgang (ZAPP-Erfasser) (Mitteilung / Antrag ist im Zeitpunkt der Vorführung der Waren vorzulegen) ATLAS-Ausfuhr; Änderung des (Gestellungs-)Ortes im Rahmen der Ausgangsüberwachung MRN: ; ggf. Z-Nummer: Z Die unter der oben genannten MRN näher bezeichneten Waren sollen ( ) an folgenden Ort im Zuständigkeitsbereich des Zollamtes Waltershof verbracht werden: Name des Unternehmens: Straße / Hausnummer: PLZ / Ort:. Bei dem neuen Ort handelt es sich ( ) um einen zugelassenen Gestellungsort ( ) nicht um einen zugelassenen Gestellungsort (s. www.zapp-hamburg.de Dokumente Liste der adressierbaren Kai- und Packbetriebe). ( ) bei einer anderen Ausgangszollstelle in Deutschland gestellt werden. Ich beantrage daher die Weiterleitung zu der MRN in ATLAS an die Zollstelle DE00 zu veranlassen. ( ) bei einer anderen Ausgangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat der EU gestellt werden. Ich beantrage daher den Abbruch zu der MRN in ATLAS zu veranlassen. Name des Bearbeiters: Telefon:, den (Ort) (Datum) (Unterschrift)