Expertenfachgespräch Import Control System (ICS)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Expertenfachgespräch Import Control System (ICS)"

Transkript

1 Expertenfachgespräch Import Control System (ICS) Summarische Eingangsanmeldung ab Manfred Winterleitner, BMF IV/6

2 Änderungen im Zollrecht VO (EG) Nr. 648/2005 (Änderung des Zollkodex) - Artikel 36a - 36c ZK VO (EG) Nr. 1875/2006 (Änderung der ZK-DVO) - Artikel 181b - 184f ZK-DVO VO (EG) Nr. 273/ Übergangsregelung bis 31. Dezember 2010 VO (EG) Nr. 312/ Änderung und Ergänzung der VO 1875/2006 VO (EG) Nr. 414/ Dokumente im Notfallverfahren 2

3 Summarische Eingangsanmeldung (Art. 36a ZK) für Waren, die in das Zollgebiet verbracht werden, ist eine summarische Anmeldung abzugeben oder - bei der Eingangszollstelle oder - bei einer anderen Zollstelle (Office of lodgement) - sofern dies die Zollbehörden erlauben Mitteilung über Erfassung der Daten im EDV- System mit Zugang für Zollbehörde 3

4 4 Office of lodgement

5 Summarische Eingangsanmeldung (Art. 36a ZK) vor dem Verbringen in das Zollgebiet - egal für welches Zollverfahren die Waren bestimmt sind Ausnahme (keine summarische Anmeldung) - vorübergehendes Verlassen des Zollgebiets mit Flugzeug oder Schiff ohne Landung im Drittland wenn Mitteilung über Ankunft nicht innerhalb von 200 Tagen - summarische Eingangsanmeldung gilt als nicht abgegeben (Art. 183 (9) ZK-DVO) 5

6 verantwortliche Personen (Art. 36b ZK) die summarische Eingangsanmeldung ist abzugeben von der Person, die - Waren in das Zollgebiet verbringt, oder - Verantwortung über die Beförderung hat, oder - im Namen des Verbringers/Beförderers handelt und die betreffenden Waren gestellen oder gestellen zu lassen kann, oder - eine der vorstehend genannten Personen vertritt 6

7 verantwortliche Personen im Kombinierten Verkehr (LKW auf Schiff oder auf Bahn) (Art. 183b ZK-DVO) - der Betreiber des LKW s bei Chartervereinbarung oder gemeinsamer Nutzung des Laderaums (Art. 183c ZK-DVO) - der Aussteller des (Luft-)Frachtbriefs Person, die die summarische Eingangsanmeldung abgibt, ist auch für deren Inhalt verantwortlich 7

8 Zollanmeldung anstelle summarischer Eingangsanmeldung (Art. 36c ZK) Abgabe einer Zollanmeldung anstelle der summarischen Eingangsanmeldung, sofern - die Zollanmeldung die Angaben der summarischen Eingangsanmeldung enthält - die Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung auch für die Abgabe der Zollanmeldung eingehalten werden 8

9 Summarische Anmeldung - Ausnahmen (Art. 181c ZK-DVO) keine summarische Anmeldung bei a) elektrische Energie b) in Rohrleitungen beförderten Waren c) Briefen, Postkarten und Drucksachen, auch auf elektronischen Datenträgern *) d) nach den Vorschriften des Weltpostvertrags beförderte Waren *) e) Fällen einer Zollanmeldungen durch andere Formen der Willensäußerung *) - ausgenommen Hausrat, Paletten, Container und Beförderungsmittel, die im Rahmen eines Beförderungsvertrages befördert werden f) Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden *) g) Fällen einer mündlichen Zollanmeldung *) - ausgenommen Hausrat, Paletten, Container und Beförderungsmittel, die im Rahmen eines Beförderungsvertrages befördert werden 9 *) Risikoanalyse bei Gestellung oder ggf. aufgrund summar. Anmeldung für vorübergehende Verwahrung

10 Summarische Anmeldung - Ausnahmen keine summarische Anmeldung bei h) Waren, die mit Carnet ATA und Carnet CPD befördert werden *) i) Waren, die mit NATO-Vordruck 302 befördert werden *) j) Waren an Bord von Schiffen im Linienverkehr, mit Bescheinigung der Zulassung nach Artikel 313b, und an Bord von Schiffen oder Flugzeugen im Verkehr zwischen (Flug-)Häfen der Gemeinschaft ohne Zwischenstopp im Drittland k) Waren, die aufgrund diplomatischer oder konsularischer Beziehungen abgabenfrei sind l) Waffen und militärisches Gerät, die von den für die militärische Verteidigung eines Mitgliedstaats zuständigen Behörden in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden 10 *) Risikoanalyse bei Gestellung oder ggf. aufgrund summar. Anmeldung für vorübergehende Verwahrung

11 Summarische Anmeldung - Ausnahmen keine summarische Anmeldung bei m) direktes Verbringen von Bohr- oder Förderplattformen oder Windkraftmaschinen, die von einer im Zollgebiet der Gemeinschaft niedergelassenen Person betrieben werden, von folgenden Waren - eingebaut bei der Errichtung, Reparatur, Wartung oder Umrüstung - zur Ausrüstung - zur Verwendung oder zum Verbrauch - ungefährliche Abfälle n) Sendungen, deren Wert 22 Euro nicht übersteigt *) o) Waren aus Teilen des Zollgebiets, in denen die MWSt- Richtlinie oder die VSt-Richtlinie nicht gelten, aus Helgoland, San Marino oder dem Vatikanstaat 11 *) Risikoanalyse bei Gestellung oder ggf. aufgrund summar. Anmeldung für vorübergehende Verwahrung

12 Summarische Eingangsanmeldung (Art. 183 ZK-DVO) strukturierter Dateninhalt - festgelegt in Anhang 30A zur ZK-DVO - unterschiedlich nach Beförderungsart und Situation mit Mitteln der Datenverarbeitung (elektronisch) schriftlich nur in Ausnahmefällen (Notfall) - mit den in Anhang 30A geforderten Angaben - unter Beifügung von Ladelisten oder anderen geeigneten Listen 12

13 Summarische Anmeldung - Berichtigung Berichtigung einer oder mehrerer Angaben sind zulässig (Art. 36b (5) ZK) ausgenommen: - die betreffende Person wurde von der Zollstelle über eine beabsichtigte Beschau der Waren unterrichtet oder - von der Zollstelle wurde festgestellt, dass die betreffenden Angaben unrichtig sind oder - das Entfernen der Waren wurde von der Zollstelle bereits zugelassen 13

14 Umleitung (Art. 183d ZK-DVO) Umleitungsmitteilung - im See- und Flugverkehr - von Betreiber des Beförderungsmittels oder seinem Vertreter - an ursprüngliche Eingangszollstelle - mit Daten von Anhang 30A (Tabelle 6) - Weiterleitung der Information über Umleitung an tatsächliche Eingangszollstelle einschließlich Risikoanalyse-Ergebnisse 14

15 summarische Anmeldung - (Mindest-)Fristen (Art. 184a ZK-DVO) Seeverkehr Verkehrsart Container (ausgen. in Fällen 3. und 4.) Massen- oder Stückgut 3. Grönland, den Färöern, Ceuta, Melilla, Norwegen, Island oder Häfen an Ostsee, Nordsee, Schwarzem Meer oder Mittelmeer, allen Häfen Marokkos 4. französischen überseeischen Departements, den Azoren, Madeira oder den Kanarischen Inseln mit Fahrtdauer unter 24 h Eingang 24 h vor Verladung im Abgangshafen 4 h vor Eintreffen im ersten Hafen in der EU 2 h vor Eintreffen im ersten Hafen in der EU 2 h vor Eintreffen im ersten Hafen in der EU 15

16 summarische Anmeldung - (Mindest-)Fristen Verkehrsart Eingang Luftverkehr Kurzstrecke (< 4h) spätestens beim tatsächlichen Abheben des Flugzeugs Eisenbahnverkehr & Binnenschiffverkehr Straßenverkehr Langstrecke 4 h vor der Ankunft auf dem ersten Flughafen 2 h vor Ankunft bei Eingangszollstelle 1 h vor Ankunft bei Eingangszollstelle 16

17 Summarische Anmeldung - Fristen abweichende Fristen (Art. 184b ZK-DVO) - aufgrund internationaler Abkommen mit Drittländern - dürfen nicht kürzer sein als Zeitaufwand für Risikoanalyse - aufgrund von höherer Gewalt 17

18 Summarische Anmeldung - Fristen Nichteinhaltung der Fristen (Art. 184c ZK- DVO) Gestellung der Waren, ohne vorher summar. Eingangsanmeldung abgegeben zu haben - unverzügliche Abgabe einer summar. Eingangsanmeldung durch Verbringer Abgabe nach Fristablauf - Sanktionen nach einzelstaatlichen Vorschriften möglich - in Österreich sind keine Sanktionen vorgesehen 18

19 Summarische Eingangsanmeldung - Notfallverfahren (Art. 183 ZK-DVO) schriftlich nur in Ausnahmefällen - wenn das EDV-System der Zollbehörden nicht funktioniert oder - nur mit Zustimmung der Zollbehörden, wenn das EDV-System der Person, die die summarische Eingangsanmeldung abgibt, nicht funktioniert - Verwendung der Vordrucke laut Anhang 45i und 45j ZK-DVO (in AT Vordrucke Za 294 und Za294-1) 19

20 Gegenseitige Anerkennung EU - CH keine summar. Eingangsanmeldung bei Warenverkehr mit der CH CH wendet an ihren Außengrenzen (Flughäfen) den EU-Standards entsprechende Sicherheitsmaßnahmen an - CH erstellt Liste der Sicherheitskriterien, die denen der EU entsprechen; gegenseitige Anerkennung von AEO-Status; - Austausch der AEO-Daten mit CH; 20

21 Kontakt Manfred WINTERLEITNER Bundesministerium für Finanzen Abteilung IV/6 - Zollpolitik, Zollrecht und internationale Zollangelegenheiten Hintere Zollamtsstrasse 2b 1030 Wien Tel: (0) Fax: (0) Mobil: (0) manfred.winterleitner@bmf.gv.at 21

N E-VSF-Nachrichten Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung

N E-VSF-Nachrichten Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung 115 Allgemeines Zollrecht / Zollrechtliches Ausfuhrverfahren; Merkblatt "Summarische Ausgangsanmeldungen" (III B 3 - A 0610/08/10004 DOK 2010/0412056 vom 10. Juni 2010) Ab dem 1. Januar 2011 besteht die

Mehr

Bundesfinanzdirektion Nord. Ein- und Ausgang von Waren

Bundesfinanzdirektion Nord. Ein- und Ausgang von Waren Bundesfinanzdirektion Nord Ein- und Ausgang von Waren Inhalt Hintergrund und rechtlicher Rahmen Summarische Eingangsanmeldung Umleitungsantrag Ankunftsmeldung Summarische Anmeldung zur vorübergehenden

Mehr

RECHTSSERVICE Steuern + Abgaben Dr. Christian Haid Tel. 0316/ Fax: 0316/

RECHTSSERVICE Steuern + Abgaben Dr. Christian Haid Tel. 0316/ Fax: 0316/ RECHTSSERVICE Steuern + Abgaben Dr. Christian Haid Tel. 0316/601-601 Fax: 0316/601-505 E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at Graz, Juli 2010 RECHTSSERVICE NEWS 04/2010 Zollrecht EORI: EU-weite Registrierung

Mehr

Version. 1 Stand:

Version. 1 Stand: Version. 1 Stand: 15.11.2010 Information des Bundesministeriums der Finanzen für Wirtschaftsbeteiligte zur Umsetzung der Vorabanmeldepflicht aus der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (Restriktive Maßnahmen

Mehr

Security im Verkehr. Aktuelle Rechtslage und Überblick über zukünftige Entwicklungen. Barbara Schneller/BSTV

Security im Verkehr. Aktuelle Rechtslage und Überblick über zukünftige Entwicklungen. Barbara Schneller/BSTV Security im Verkehr Aktuelle Rechtslage und Überblick über zukünftige Entwicklungen Barbara Schneller/BSTV Ausgangslage Anschläge in New York, Madrid, London Einführung einer Reihe von neuen Vorschriften

Mehr

Die Wirtschaft fragt, der Zoll antwortet!

Die Wirtschaft fragt, der Zoll antwortet! . ATLAS AUSFUHR 2009-05-20 * 1. Juli 2009: Inbetriebnahme des Verfahrensteils "einstufiges Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer nach 13 der Außenwirtschaftsverordnung" (http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_atlas_ausfuhr.pdf)

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 26, 95, 133 und 135, auf Vorschlag der Kommission,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 26, 95, 133 und 135, auf Vorschlag der Kommission, Hohmann & Partner Rechtsanwälte Schlossgasse 2, D-63654 Büdingen Tel. 06042-9567-0, www.hohmann-partner.com 4.5.2005 L 117/13 VERORDNUNG (EG) Nr. 648/2005 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 13.

Mehr

Vortragsabend Der neue Zollkodex der Union. Stefanie Judmaier Bundesministerium für Finanzen

Vortragsabend Der neue Zollkodex der Union. Stefanie Judmaier Bundesministerium für Finanzen Vortragsabend Der neue Zollkodex der Union Stefanie Judmaier Bundesministerium für Finanzen 16.3.2016 Inhaltsübersicht Novellierung des nationalen Verbrauchsteuerund Finanzstrafrechts ab dem 1.5.2016 Änderung

Mehr

Der neue Zollkodex der Union Novellierung des nationalen Zollrechts ab dem 1. Mai März 2016, Linz

Der neue Zollkodex der Union Novellierung des nationalen Zollrechts ab dem 1. Mai März 2016, Linz Der neue Zollkodex der Union Novellierung des nationalen Zollrechts ab dem 1. Mai 2016 16. März 2016, Linz Nationales Zollrecht 1 Abs. 2 ZollR-DG Das Zollrecht umfasst die zollrechtlichen Vorschriften

Mehr

Der Modernisierte Zollkodex (MZK)

Der Modernisierte Zollkodex (MZK) Gemeinsame Veranstaltung der LAV Junioren, CSAV und Dabelstein & Passehl Das Reedereigeschäft mit Lateinamerika Der Modernisierte Zollkodex (MZK) Dr. Olaf Hartenstein Mittwoch, 16. Juni 2010 International

Mehr

ZAPP-SEA 5. Anwenderforum am 3. November 2010. DAKOSY Datenkommunikationssystem AG EDI-Services Mattentwiete 2, 20457 Hamburg

ZAPP-SEA 5. Anwenderforum am 3. November 2010. DAKOSY Datenkommunikationssystem AG EDI-Services Mattentwiete 2, 20457 Hamburg ZAPP-SEA 5. Anwenderforum am 3. November 2010 DAKOSY Datenkommunikationssystem AG EDI-Services Mattentwiete 2, 20457 Hamburg Agenda Begrüßung Grundlagen zur Summarischen Ausgangsanmeldung Auswirkungen

Mehr

N E-VSF-Nachrichten Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung

N E-VSF-Nachrichten Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung In beiden Fällen bedient sich das zuständige HZA im Innenverhältnis der Mitarbeiter der Bundesstelle Zollwert. Hinsichtlich der Einzelheiten zur Verfahrensweise wird auf den BMF- Erlass vom 19. Juli 2004

Mehr

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export Inhalte 1. Zollgebiete 2. Überblick EU-Zollvorschriften 3. Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren 4. Anmeldungen im Voraus und vorübergehende Verwahrung 5. Überführung in den zollrechtlich freien

Mehr

E-VSF-Nachrichten N

E-VSF-Nachrichten N E-VSF Elektronische Vorschriftensammlung Bundes- Finanzverwaltung Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen E-VSF-Nachrichten N 26 2009 7. Juli 2009 Sofortsache Inhalt Nr. Seite Änderungen/Ergänzungen

Mehr

AUSSCHUSS FÜR DEN ZOLLKODEX Fachbereich Einfuhr- und Ausfuhrförmlichkeiten

AUSSCHUSS FÜR DEN ZOLLKODEX Fachbereich Einfuhr- und Ausfuhrförmlichkeiten EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik Zollverfahren Brüssel, den 13. Juli 2009 TAXUD 2021/2009 Rev. 3 Arbeitspapier AUSSCHUSS FÜR DEN ZOLLKODEX Fachbereich Einfuhr-

Mehr

Welcome! German Import Rules

Welcome! German Import Rules Welcome! German Import Rules 13.04.2015 Dipl. Finanzwirtin (FH) Martina Herzog Dipl. Finanzwirt (FH) Klaus Martus Gliederung - Structure TOP 1: Europäische Union European Union TOP 2: Bundesfinanzverwaltung

Mehr

ZAPP-Rundbrief. Nr 27, September 2010

ZAPP-Rundbrief. Nr 27, September 2010 Inhalt: Änderungen im Zuge der Einführung der summarische Ausgangsanmeldung o Neuer Anmeldefall DUX für summarische Ausgangsanmeldung o Einführung des Anmeldefalls IT (itteilung) o Wegfall der Anmeldearten

Mehr

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 Ausgangsvermerk aufgrund einer monatlichen Sammelanmeldung

Mehr

AUSSCHUSS FÜR DEN ZOLLKODEX FACHBEREICH EINFUHR- UND AUSFUHRFÖRMLICHKEITEN

AUSSCHUSS FÜR DEN ZOLLKODEX FACHBEREICH EINFUHR- UND AUSFUHRFÖRMLICHKEITEN EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik Zollverfahren Brüssel, den 27. Oktober 2010 TAXUD/A3/0034/2010 AUSSCHUSS FÜR DEN ZOLLKODEX FACHBEREICH EINFUHR- UND AUSFUHRFÖRMLICHKEITEN

Mehr

BERICHTIGUNGEN. (Amtsblatt der Europäischen Union L 343 vom 29. Dezember 2015)

BERICHTIGUNGEN. (Amtsblatt der Europäischen Union L 343 vom 29. Dezember 2015) L 87/35 BERICHTIGUNGEN Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit

Mehr

Kapitel 1 Geltungsbereich, Auftrag des Zolls, Definitionen (UZK: Art. 1 5; UZK-DA: Art. 1; UZK-IA: Art. 1) Rz. 110.ff... 35

Kapitel 1 Geltungsbereich, Auftrag des Zolls, Definitionen (UZK: Art. 1 5; UZK-DA: Art. 1; UZK-IA: Art. 1) Rz. 110.ff... 35 Vorwort zur 2. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... XIX V Einführung (Rz. 000. ff.)... 1 Titel I Allgemeine Vorschriften... 35 Geltungsbereich, Auftrag des Zolls, Definitionen (UZK: Art. 1 5; UZK-DA: Art.

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung und Zolltarif Zollgesetzgebung

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung und Zolltarif Zollgesetzgebung EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung und Zolltarif Zollgesetzgebung Brüssel, 18.3.2016 taxud.a.2(2016)1256676 TAXUD/A2/TRA/001/2016 -REV. 1-DE Arbeitsunterlage

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

Seezollhafen statt Freihafen

Seezollhafen statt Freihafen Zoll Beiträge Aufsätze Berichte Seezollhafen statt Freihafen INHALT Einleitung Rechtliche Grundlagen Praxisfälle Praxisfälle Einfuhr Praxisfälle Ausfuhr Kombinationsfall aus Einfuhr und Ausfuhr Fazit Einleitung

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN VEREINFACHTE ZOLLVERFAHREN IM KURZSTRECKENSEEVERKEHR:

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN VEREINFACHTE ZOLLVERFAHREN IM KURZSTRECKENSEEVERKEHR: KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.3.2004 SEK (2004) 333 ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN VEREINFACHTE ZOLLVERFAHREN IM KURZSTRECKENSEEVERKEHR: ZUGELASSENER LINIENVERKEHR

Mehr

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Beck'sche Textausgaben Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Bearbeitet von Dr. Ulrich Möllenhoff 1. Auflage 2017. Buch. Rund 1500 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70893 0 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Steuern

Mehr

Dr. Ute Gramm, BGV Hamburg. Abfertigung von veterinärkontrollpflichtigen Sendungen im Seezollhafen Hamburg

Dr. Ute Gramm, BGV Hamburg. Abfertigung von veterinärkontrollpflichtigen Sendungen im Seezollhafen Hamburg Dr. Ute Gramm, BGV Hamburg Abfertigung von veterinärkontrollpflichtigen Sendungen im Seezollhafen Hamburg Vorbemerkungen 2 Die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollvorschriften sind unbeschadet

Mehr

Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung

Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen (VSF Z 08 03 Abs. 1) Anmerkungen Zollstelle, Nr., Datum 1) Anzugeben bei der Einfuhr von Waren vor der Übersiedlung. 2) Einzelangaben sind dann erforderlich, wenn

Mehr

Kontrollverfahren bei Schiffsausrüsterware Zoll - Veterinär ab dem

Kontrollverfahren bei Schiffsausrüsterware Zoll - Veterinär ab dem Gedankenaustausch zur Aufhebung der Hamburger Freizone Hamburg, den 22. November 2012 Dr. Ute Gramm, BGV Hamburg Kontrollverfahren bei Schiffsausrüsterware Zoll - Veterinär ab dem 01.01.2013 Vorbemerkungen

Mehr

Erläuterungen zum Sicherheitsdokument

Erläuterungen zum Sicherheitsdokument Erläuterungen zum Sicherheitsdokument I. Verwendung des Sicherheitsdokuments Bis zur Umsetzung der Pflicht zur Abgabe von summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen ist das Sicherheitsdokument (Vordruck

Mehr

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU Einleitender Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details

Mehr

Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex

Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex 1 Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex I. Allgemeines Stand: Mai 2016 Die Reform des EU-Zollrechts

Mehr

Umsatzsteuer und Zoll

Umsatzsteuer und Zoll Stand: Mai 2013 Referentin: Diplom-Finanzwirtin Tanja Koch OFD Rheinland ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159 Münster Tel.:

Mehr

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan Übersetzung aus dem Russischen M. KarimovaYakubov/19.03.2013 Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan Nr. 05/6597 Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan

Mehr

a) die Schweine aus einem Betrieb versendet werden, der außerhalb Nordrhein- Westfalens gelegen ist,

a) die Schweine aus einem Betrieb versendet werden, der außerhalb Nordrhein- Westfalens gelegen ist, Inklusive: Konsolidierte Fassung der Ursprungsversion zwecks durchgängiger Lesbarkeit Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 111 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 59. Jahrgang 27. April 2016 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU) 2016/651

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1) 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie

Mehr

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zum Postverkehr mit Syrien

Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zum Postverkehr mit Syrien Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zum Postverkehr mit Syrien Version 1 Stand 17.09.2012 I. Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Ausfuhranmeldung und zur Gestellung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle

Mehr

EU-Projekte im Zollbereich - Was kommt auf die Spedition zu?

EU-Projekte im Zollbereich - Was kommt auf die Spedition zu? EU-Projekte im Zollbereich - Was kommt auf die Spedition zu? CSF-Veranstaltungen im Januar 2006 Aktuelle EU-Zollprojekte Modernisierter Zollkodex Sicherheitsinitiative Elektronisches Ausfuhrverfahren Modernisierter

Mehr

Einzige Bewilligungen früher, heute und morgen

Einzige Bewilligungen früher, heute und morgen Einzige Bewilligungen früher, heute und morgen RA Michael Lux michael.lux@customs-law.expert Ehemaliger Referatsleiter Zollverfahren, EU- Kommission Übersicht I. Einzige Bewilligung und Unterschied zur

Mehr

Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung

Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen (VSF Z 08 03 Abs. 1) Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung Blatt 1 - Für die Zollstelle

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2006R1875 DE 26.12.2006 000.004 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1875/2006 DER

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2007D0025 DE 02.12.2015 007.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember

Mehr

Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen

Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Reutlingen Grundlagen handwerklicher Tätigkeiten in der Schweiz Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen Dipl. Finanzwirt (FH) Daniel Stührk Zollamt Albstadt

Mehr

Zollrecht. Ergänzbare Textsammlung für Wirtschaft und Verkehr. Bearbeitet von. Dr. Heiko Zimmermann

Zollrecht. Ergänzbare Textsammlung für Wirtschaft und Verkehr. Bearbeitet von. Dr. Heiko Zimmermann Zollrecht Ergänzbare Textsammlung für Wirtschaft und Verkehr Bearbeitet von Dr. Heiko Zimmermann Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich Finanzen Begründet von

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Hoffmann i.v. Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder

Mehr

BHT - Verfahrensanweisung

BHT - Verfahrensanweisung BHT - Verfahrensanweisung Inhalt der BHT-Verfahrensanweisung 1. Einleitung, Rechtsgrundlagen 2. Was ist in der BHT anzumelden 3. Wie ist in der BHT anzumelden 3.1. Elektronische Ausfuhranmeldungen 3.2.

Mehr

Teil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben.

Teil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben. Diese Erläuterungen sind zu verwenden wenn das GDE Formular zur Anmeldung zur Kontrolle bei Sendungen verwendet wird, die gemäß VO (EU) Nr. 884/2014 der Kommission (Aflatoxin-Kontamination) zur Kontrolle

Mehr

Anlage 3 des Dokuments TRANS/WP.30/AC.2/59 ÄNDERUNGEN DES TIR-ÜBEREINKOMMENS (Phase II des TIR-Revisionsprozesses),

Anlage 3 des Dokuments TRANS/WP.30/AC.2/59 ÄNDERUNGEN DES TIR-ÜBEREINKOMMENS (Phase II des TIR-Revisionsprozesses), BGBl. III - Ausgegeben am 13. Mai 2005 - Nr. 68 1 von 9 1 Anlage 3 des Dokuments TRANS/WP.30/AC.2/59 ÄNDERUNGEN DES TIR-ÜBEREINKOMMENS 1975 (Phase II des TIR-Revisionsprozesses), angenommen vom TIR-Verwaltungsausschuss

Mehr

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung

Mehr

Abkommen. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Volksrepublik China. über. Sozialversicherung

Abkommen. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Volksrepublik China. über. Sozialversicherung Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung - 2 - Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik China - in dem Wunsch, die gegenseitige Zusammenarbeit

Mehr

Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich

Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich Horn, 05. September 2011 Inhaltsverzeichnis Verfahren der vorübergehenden Verwendung: - Voraussetzung - Fälle - Vollständige Befreiung

Mehr

E-VSF-Nachrichten N

E-VSF-Nachrichten N E-VSF Elektronische Vorschriftensammlung Bundes- Finanzverwaltung Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen E-VSF-Nachrichten N 38 2009 26. August 2009 Sofortsache Inhalt Nr. Seite Änderungen/Ergänzungen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION

Amtsblatt der Europäischen Union. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION 3.3.2004 L 65/13 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 18. Februar 2004 zur Festlegung des Musters einer Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche

Mehr

Themenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen

Themenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen Themenübersicht Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Elektronische Zollanmeldung Verfahrensbestimmungen EU-Präferenz Workshop Werkvertragliche Lieferungen Mehrwertsteuer Vorübergehende

Mehr

Abgeschlossen am 1. Dezember 2000 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 4. September 2003

Abgeschlossen am 1. Dezember 2000 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 4. September 2003 Übersetzung 1 0.741.619.191 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse Abgeschlossen

Mehr

Haftung des Spediteurs für Einfuhrabgaben nach dem UZK

Haftung des Spediteurs für Einfuhrabgaben nach dem UZK Haftung des Spediteurs für Einfuhrabgaben nach dem UZK Eingangs ist darauf zu verweisen, dass die nachfolgenden Ausführungen lediglich Informationen über die wesentlichen neuen Bestimmungen darstellen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 83/1999 vom 25. Juni 1999 zur Änderung des Protokolls 37 und des Anhangs XI (Telekommunikationsdienste) zum EWR-Abkommen DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt

Mehr

Praxissoftware CE-Dokumentation nach Maschinenrichtlinie

Praxissoftware CE-Dokumentation nach Maschinenrichtlinie Praxissoftware CE-Dokumentation nach Maschinenrichtlinie Technische Unterlagen systematisch und rechtskonform erstellen Bearbeitet von Elisabeth Wirthmüller 8. Update. Stand: 06/2010 Aktualisierungsstand:

Mehr

Verbringen Heimtiere Vorschriften gültig ab

Verbringen Heimtiere Vorschriften gültig ab Verbringen Heimtiere Vorschriften gültig ab 29.12. Folie 1 Verordnung (EU) 576/2013 Durchführungsverordnung (EU) 577/2013 Verordnung (EU) 1152/2011 (Zusatzgarantien Echinokokken) DTBl. 08/ Zusammenfassung

Mehr

Qualitätsstandards der Hilfeleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden

Qualitätsstandards der Hilfeleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Qualitätsstandards der Hilfeleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Zertifizierung beim Handel mit Bienen Themennachmittag Aethina tumida

Zertifizierung beim Handel mit Bienen Themennachmittag Aethina tumida Zertifizierung beim Handel mit Bienen Themennachmittag Aethina tumida AGES, 11. April 2016 Dr. Andrea Höflechner Tierseuchenbekämpfung Voraussetzungen Funktionierende Verwaltung Kennzeichnung Handel nach

Mehr

Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten

Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und

Mehr

Aktuelles zum Zollrecht Mag. Gabriele Waldl Ing. Kurt Matoy, BA

Aktuelles zum Zollrecht Mag. Gabriele Waldl Ing. Kurt Matoy, BA Aktuelles zum Zollrecht 9.11.2016 Mag. Gabriele Waldl Ing. Kurt Matoy, BA Art. 77 ZK - Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vv Art. 77 Abs. 1 und 2 ZK: Zollschuldentstehung: durch Überführung

Mehr

Hauptzollamt Hamburg-Hafen - Zollamt Waltershof -

Hauptzollamt Hamburg-Hafen - Zollamt Waltershof - Hauptzollamt Hamburg-Hafen - Zollamt Waltershof - Hauptzollamt Hamburg-Hafen, Zollamt Waltershof, Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg BEARBEITET VON Frau Beeken TEL +49 (0) 40-426 205-529 FAX +49 (0)

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Wirtschaft trifft Zoll IHK Hochrhein-Bodensee 28. November 2017 in Schopfheim

Wirtschaft trifft Zoll IHK Hochrhein-Bodensee 28. November 2017 in Schopfheim Wirtschaft trifft Zoll IHK Hochrhein-Bodensee 28. November 2017 in Schopfheim Vortragsinhalte Umsetzung des neuen Unionszollrechts 1. Aktuelle Entwicklungen 2. Tragbare Berufsausrüstung und Rückwaren 3.

Mehr

Fachforum Sourcing & Logistik 06.10.2010 Stuttgart

Fachforum Sourcing & Logistik 06.10.2010 Stuttgart Harald Boes Zentrales Zollmanagement the topic... ab dem 1. Januar 2011 bei Importen in die EU verbindlich System (ICS)... Import Control the future... Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren....

Mehr

Der Ablauf einer Internet-Ausfuhranmeldung (IAA)

Der Ablauf einer Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) Der Ablauf einer Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) Normalverfahren 1. Was soll ausgeführt werden? Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen zur Hand. (Transportdokumente, Rechnungen, etc.) 2. Öffnen Sie im Internet

Mehr

Zoll und Umsatzsteuer

Zoll und Umsatzsteuer Zoll und Umsatzsteuer Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug Bearbeitet von Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer 3. Auflage 2015. Buch.

Mehr

Mitzuführende Dokumente im Transportbereich

Mitzuführende Dokumente im Transportbereich Mitzuführende Dokumente im Transportbereich Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötigt der Transportunternehmer (GT und KT) bzw. sein Fahrzeuglenker die unterschiedlichsten Dokumente, die er

Mehr

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 29. März 2010 Teil II 100. Verordnung: Verfahren der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung

Mehr

Katalog Wörterbuch für Zollrecht der Europäischen Union Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch

Katalog Wörterbuch für Zollrecht der Europäischen Union Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch Katalog 2017 Unser Verlag ist seit 1999 auf dem Gebiet der Fachwörterbücher spezialisiert. Seit Herbst 2016 sind wir auch in Deutschland und Österreich präsent; all unsere Titel sind sowohl im Buchhandel

Mehr

Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach

Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach Länderaufstellung Kurzübersicht über die aktuellen Abkommen mit anderen Staaten zur Datenübermittlung der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Bitte auch die Hinweise unter Aktuelles beachten Stand: September

Mehr

1 Einleitung Vorbemerkungen Begriffsbestimmungen 14

1 Einleitung Vorbemerkungen Begriffsbestimmungen 14 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 14 1.1 Vorbemerkungen 14 1.2 Begriffsbestimmungen 14 2 Dokumentationen zum IT-Verfahren ATLAS 16 2.1 Dokumentationen für Teilnehmer und Clearingcenter 16 2.2 Dokumentationen

Mehr

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Merkblatt für Tierärzte (Stand ) Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot

Mehr

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ( 4 Nr. 1 Buchstabe a, 6 UStG):

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ( 4 Nr. 1 Buchstabe a, 6 UStG): Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 COM(2017) 2 final 2017/0006 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Frankreichs, ein Abkommen mit der Schweiz abzuschließen,

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer A Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27 1 RICHTLINIE 92/105/EWG DER KOMMISSION vom 3. Dezember 1992 über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der

Mehr

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA)

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik über Sozialversicherung vom 12.07.2001 (BGBl. 2002, Teil II, Nr. 3, S. 83 ff.) Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 16.10.2015 L 271/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1850 R KOMMISSION vom 13. Oktober 2015 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009

Mehr

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG BGBl. III - Ausgegeben am 23. März 2010 - Nr. 24 1 von 5 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG IM VERFAHREN DER VISAERTEILUNG

Mehr

Teil A e-zoll in der Praxis

Teil A e-zoll in der Praxis Teil A e-zoll in der Praxis zu e-zoll 1.1. Wichtige Fragen 1.1.1 Was ist e-zoll? Die elektronische Abgabe von Anmeldungen. Die Daten der Anmeldungen werden im Informatikverfahren der Zollbehörde übermittelt.

Mehr

nachstehend jeweils "die Gemeinschaft" und "die Schweiz" bzw. gemeinsam "die Vertragsparteien" genannt,

nachstehend jeweils die Gemeinschaft und die Schweiz bzw. gemeinsam die Vertragsparteien genannt, ABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT UND DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT ÜBER DIE ERLEICHTERUNG DER KONTROLLEN UND FORMALITÄTEN IM GÜTERVERKEHR UND ÜBER ZOLLRECHTLICHE SICHERHEITSMASSNAHMEN

Mehr

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Kongress Europäischer Binnenmarkt - Regulierung und fairer Wettbewerb am 23. und 24. November 2016 in Stuttgart Aufgaben des Zolls Überwachung des Warenverkehrs

Mehr

Zollrecht. Ergänzbare Textsammlung für Wirtschaft und Verkehr. Herausgegeben und bearbeitet vom. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co.

Zollrecht. Ergänzbare Textsammlung für Wirtschaft und Verkehr. Herausgegeben und bearbeitet vom. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. Zollrecht Ergänzbare Textsammlung für Wirtschaft und Verkehr Herausgegeben und bearbeitet vom Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG Zuvor bearbeitet von Prof. Dr. Heiko Zimmermann Professor an der Fachhochschule

Mehr

Dänemark (Königreich Dänemark) ohne Färöerinseln und Grönland

Dänemark (Königreich Dänemark) ohne Färöerinseln und Grönland Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Dänemark (Königreich

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Tarifübersichten Für In- und Auslandspostverkehr

Tarifübersichten Für In- und Auslandspostverkehr Tarifübersichten Für In- und Auslandspostverkehr Inland 31.12.2016 Briefe Format Mind. 140 x 90, Standard max. 235 x 162 x 5 Standard Plus Maxi Maxi Plus Groß Brief Mind. 140 x 90, max. 235 x 162 x 5 Mind.

Mehr

Portugal (Portugiesische Republik) einschließlich der Azoren und Madeira

Portugal (Portugiesische Republik) einschließlich der Azoren und Madeira Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Portugal (Portugiesische

Mehr

EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT ANMELDUNGSART (1) Versender/Ausführer (2) Nr. Bes. Umst. (S32) MRN Vordrucke (3) Anm. Sich. (S00) 001 Positionen (5) Packst. insgesamt (6) Rohmasse (kg) (35) VERSANDBEGLEITDOKUMENT-SICHERHEIT

Mehr

9352/01 FR/lu DG H I DE

9352/01 FR/lu DG H I DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel

Mehr

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten [Signature] [QR Code] Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer

Mehr

Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein!

Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein! EUROPÄISCHE KOMMISSION Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein! Erzeugnisse tierischer Herkunft können Träger von Tierseuchenerregern sein Für die Einfuhr dieser Erzeugnisse

Mehr

1. Allgemeines. 1.1 Definitionen. ZK, Titel I; Artikel 1 19 ZK-DVO, Teil I: Allgemeine Durchführungsvorschriften (Art. 1 14x)

1. Allgemeines. 1.1 Definitionen. ZK, Titel I; Artikel 1 19 ZK-DVO, Teil I: Allgemeine Durchführungsvorschriften (Art. 1 14x) 1. Allgemeines ZK, Titel I; Artikel 1 19 ZK-DVO, Teil I: Allgemeine Durchführungsvorschriften (Art. 1 14x) 1.1 Definitionen Um die weiteren Ausführungen des Zollkodex und dessen Durchführungsvorschriften

Mehr