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1 Welcome! German Import Rules Dipl. Finanzwirtin (FH) Martina Herzog Dipl. Finanzwirt (FH) Klaus Martus

2 Gliederung - Structure TOP 1: Europäische Union European Union TOP 2: Bundesfinanzverwaltung The Federal Ministry of Finance TOP 3: Rechtsgrundlagen Legal basis TOP 4: Verfahrensablauf Einfuhr Import Handling - Procedure TOP 5: Außenprüfung Tax audit TOP 6: Verbote und Beschränkungen Prohibitions and Restrictions

3 TOP 1: Europäische Union 28 Mitgliedsstaaten/ member states 505,5 Millionen Einwohner/ inhabitants

4 TOP 1: Europäische Union

5 TOP 1: Europäische Union Alle 28 Staaten wenden das gleiche Zollrecht an Ergänzung durch nationale Vorschriften

6 Organigramm der Zollverwaltung

7 TOP 2: Bundesfinanzverwaltung

8 TOP 2: Bundesfinanzverwaltung Beschäftigte/ employee Zollanmeldungen Ausfuhr/ export declarations Zollanmeldungen Einfuhr/ import declarations Postsendungen/ postal packages (Stand 2014)

9 TOP 2: Bundesfinanzverwaltung Gesamteinnahmen ca. 6,600,000,000 uro (ca. 25,494,546,000 Ghanaischer Cedi/ GHS) (Stand 2014)

10 TOP 3: Rechtsgrundlagen - Verordnung (EWG) Nr. 2913/1992 (Zollkodex/ Customs Code) - Verordnung (EWG) Nr. 2454/1993 (Zollkodex-Durchführungsverordnung/ Customs Code Ordinance) - Verordnung (EG) Nr. 450/2008 (Modernisierter Zollkodex/ Modernised Customs Code)

11 TOP 3: Rechtsgrundlagen - Unionszollkodex/ Union Customs Code (veröffentlicht als Verordnung (EU) 952/2013 im Amtsblatt L 269 vom 9. Oktober 2013) anwendbar ab ersetzt Modernisierten Zollkodex zum ergänzende nationale Vorschriften

12 TOP 3: Rechtsgrundlagen Zugang zum EU-Recht: lete=false&locale=en

13

14 Summarische Eingangs- Anmeldung/ ESumA Verbringen Gestellung Summarische Anmeldung/ Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr Überlassung Nicht- Gemeinschaftsware Vorübergehende Verwahrung Zollrechtliche- Bestimmung Gemeinschaftsware

15 Summarische Eingangsmeldung (ESumA)/ entry summary declaration

16 Summarische Eingangsmeldung (ESumA)/ entry summary declaration

17 Summarische Eingangsmeldung (ESumA)/ entry summary declaration Die summarische Eingangsanmeldung ist vom Beförderer der Ware oder einem Vertreter abzugeben.

18 Summarische Eingangsmeldung (ESumA)/ entry summary declaration Frist zur Abgabe der ESumA im Seeverkehr:

19 Summarische Eingangsmeldung (ESumA)/ entry summary declaration Frist zur Abgabe der ESumA im Flugverkehr:

20 Gestellung/ Presentation to customs Art. 40 Zollkodex Allgemeine Mitteilung an die Zollbehörden: Ware befindet sich tatsächlich bei der Zollstelle Bezugnahme auf die Summarische Eingangsanmeldung Gestellungspflichtiger ist der Beförderer oder derjenige, der die Waren übernimmt (z.b. Spediteur) Zollamtliche Überprüfung (Überholung) möglich

21 Warenbezogene Erklärung: Summarische Anmeldung/ summary declaration Art. 43 ff. Zollkodex Beförderungsmittel, Verpackung, Warenmenge, Warenart Beginn der Vorübergehenden Verwahrung und Fristbeginn zur Abgabe einer Zollanmeldung: 45 Tage (Seeweg) 20 Tage (auf andere Weise beförderte Waren)

22 Vorübergehende Verwahrung/ temporary storage Art. 50 Zollkodex Zollamtliche Überwachung bis zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung Unveränderte Lagerung an einem zugelassenen Ort

23 Zollrechtliche Bestimmung Art. 4 Nr. 15 Zollkodex, Art. 58 Zollkodex 1. Überführung in ein Zollverfahren 2. Vernichtung oder Zerstörung 3. Verbringen in eine Freizone 4. Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft

24 Umwandlung Vorübergehende Verwendung Freier Verkehr Aktive Veredelung Besondere Verwendung Passive Veredelung Versand Zolllager Art. 4 Nr. 16 Zollkodex Ausfuhr Zollverfahren

25 Zollanmeldung - Formen Art. 61 Zollkodex / Art. 198 bis 234 Zollkodex-DVO 1. Schriftliche Zollanmeldung: Einheitspapier/ Internetzollanmeldung 2. Datenverarbeitung 3. Mündliche Zollanmeldung (meistens Privatpersonen)

26 Schriftliche Zollanmeldung Art. 62 Zollkodex Notwendige Angaben ( siehe Merkblatt zu Zollanmeldungen) u.a.: Warenbezeichnung mit Codenummer ( TARIC/ Elektronischer Zolltarif ( EZT)) Unterschrift Notwendige Unterlagen Handelsrechnung, Frachtbrief, Frachtkostenrechnung Zollwertanmeldung D.V.1 ( Vordruck 0464/0465) ab EURO Präferenz ( EUR. 1 oder Form A) Sonstige Unterlagen ( z.b. CITES-Bescheinigung)

27 Warenbezeichnung / Codenummer/ The Combined Nomenclature =&MeasText=&Area=&Regulation=&LangDescr=&callbackuri=CBU- 0&MeasType=&SimDate= &StartPub=&OrderNum=&GoodsText=&Level=&Expand=false

28 Praktische Beispiel/ Practicle Example Spritzgießmaschinen / Injection-moulding machines

29 Warenbezeichnung / Codenummer/ The Combined Nomenclature

30

31 Praktisches Beispiel: Kaffee, geröstet nicht entkoffeiniert/ Coffee, roasted not decaffeinated

32

33 Nationale Verbrauchsteuern Praktisches Beispiel: Kaffee, geröstet nicht entkoffeiniert/ Coffee, roasted not decaffeinated

34 Präferenzabkommen Die Europäische Union gewährt Ursprungserzeugnissen aus Ghana bei der Einfuhr in die EU einen Abgabenvorteil

35 Präferenzabkommen Eine Ware ist eine Ursprungserzeugnis, wenn diese in Ghana - vollständig gewonnen oder - in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet wurde

36 Präferenzabkommen

37 Präferenzabkommen

38 Präferenzabkommen

39 Präferenzabkommen

40 Anmelder/ declarant Wer kann als Zollanmelder auftreten? Nach Artikel 64 Absatz 2, Buchstabe b) muss der Anmelder in der Gemeinschaft ansässig sein

41 Beschau/ inspection Art. 68 b) Zollkodex Die Entscheidung, ob eine Sendung beschaut wird, erfolgt nach einer Risikoanalyse auf Grund verschiedener Kriterien

42 Beschau/ inspection Risikokriterien können z. B. sein: - Warenart, Wert, Menge, der Ware - Versendungsland, Versender/Empfänger - externe Hinweise - Containerprüfanlage im Hafen bzw. mobile Röntgenanlagen

43

44

45 horizontal vertikal

46 Beschau/ inspection Es besteht die Möglichkeit Proben oder Muster zur Überprüfung der angemeldeten Codenummer zu entnehmen.

47 Überlassung/ customs release Art. 73 Zollkodex Voraussetzungen: Mitteilung und Zahlung der Einfuhrabgaben Keine Verbote und Beschränkungen Statuswechsel/ status of community goods Art. 79 Zollkodex Gemeinschaftsware und Ende der zollamtlichen Überwachung

48 TOP 5: Außenprüfung/ tax audit Nach der Überlassung ist eine Überprüfung der Anmeldungen im Rahmen einer Außenprüfung vorgesehen.

49 TOP 6: Verbote und Beschränkungen Schutz der Tierund Pflanzenwelt Schutz der öffentlichen Ordnung VUB Schutz der Umwelt Gewerblicher Rechtschutz Schutz der menschlichen Gesundheit Kulturgüter u.a.

50 TOP 6: Verbote und Beschränkungen Schutz der menschlichen Gesundheit/ Produktsicherheit Durch das Anbringen des CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller oder Bevollmächtigter in der EU die Konformität des Produktes (z.b. Maschine, Spielzeug) mit den zutreffenden europäischen Vorschriften und die Einhaltung von Mindestanforderungen.

51 TOP 6: Verbote und Beschränkungen Schutz der menschlichen Gesundheit/ Produktsicherheit Rechtsgrundlagen VO (EG) Nr. 765/ 2008: Aufgaben, Rechte und Pflichten der Zollverwaltung verschiedene Richtlinien de EU _docs/customs/product_safety/positive_list_en.pdf toms/product_safety/positive_list_en.pdf Nationale Gesetze wie z.b. Produktsicherheitsgesetz, Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit, Medizinproduktegesetz etc.

52 TOP 6: Verbote und Beschränkungen Schutz der menschlichen Gesundheit/ Produktsicherheit Aussetzen der Freigabe Merkmale für eine Gefahr für Sicherheit, Umwelt, Gesundheit bei Installation, Wartung oder Verwendung des Produktes erkennbar Schriftliche Konformitätserklärung, Bedienungsanleitung oder CE- Kennzeichnung fehlt CE-Kennzeichnung ist nicht wahrheitsgemäß, in irreführender Weise angebracht

53 Weitere Informationen erteilt auch: Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Telefon: Telefax: Enquiries in English Tel.: Fax:

54 Thank you for listening! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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