Der Zoll im Netzwerk von Marken- und Produktpiraterie
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- Alma Becke
- vor 8 Jahren
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1 Der Zoll im Netzwerk von Marken- und Produktpiraterie Die Struktur der deutschen Zollverwaltung 1
2 Das Bundesministerium der Finanzen Die wurde 1995 vom Bundesministerium für Finanzen eingerichtet; ist Dienstleister für die Wirtschaft in den Bereichen Information, Unterstützung und Rechtsumsetzung; ist die operative Fachbehörde der Zollverwaltung im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz; besitzt bundesweite und europaweite Zuständigkeit. 2
3 Produktpiraten....fügen der deutschen Wirtschaft jährlich einen Schaden von rd. 30 Mrd. Euro zu,...vernichten pro Jahr über Arbeitsplätze in Deutschland,...schädigen die Verbraucher,...sind imageschädigend für die Rechteinhaber...verlieren im Jahr 2011 in Fällen Plagiate an den deutschen Zoll. Risiko für den Verbraucher Gesundheitsschädigung Täuschung des Verbrauchers Sicherheitsrisiko 3
4 Statistik und aktuelle Entwicklung Entscheidungen der ZGR/Jahr
5 Aufgriffe Wert Mio EUR 35,6 53,4 94,6 91,1 76, , ,6 5
6 Verkehrsart nach Fallzahlen 2011 Luftverkehr. 30,6% Bahnverkehr. 0,1% Expresskurier. 18,2% Straßenverkehr. 1,2% Seeverkehr. 0,8% Postverkehr. 49,1% Verkehrsart nach Warenmengen 2011 Luftverkehr. 27,9% Postverkehr. 7,1% Seeverkehr. 16,6% Bahnverkehr. 5,7% Expresskurier. 1,7% Straßenverkehr. 41,0% 6
7 Verkehrsart nach Warenwert 2011 Luftverkehr. 37,8% Postverkehr. 8,7% Bahnverkehr. 5,8% Seeverkehr. 23,5% Expresskurier. 2,9% Straßenverkehr. 21,3% Warenkategorien nach Fallzahlen 2011 Spielzeug und Spiele, Spielekonsolen 7% Accessoires 24% andere Waren 6% Bekleidung und Accessoires 14% Arzneimittel 4% Parfum 3% Schuhe und Zubehör 26% Mobiltelefone und Teile, technisches Zubehör 7% Elektrische/Elektronisc he und Computer- Ausrüstung 8% CD, DVD 1% Genussmittel 0% 7
8 Warenkategorien nach Wert 2011 Accessoires 31% andere Waren 15% Bekleidung und Accessoires 14% Arzneimittel 4% Spielzeug und Spiele, Spielekonsolen 10% Schuhe und Zubehör 8% Mobiltelefone und Teile, technisches Zubehör 7% Elektrische/Elektronisc he und Computer- Ausrüstung 8% Parfum 2% CD, DVD 1% Genussmittel 0% Herkunftsländer 2011 Thailand 3% Hongkong 25% USA 6% Indien 2% China 50% Schweiz 2% Türkei 3% V.A.E. 1% sonstige 8% 8
9 Schutzrechte/Wert 2011 Marke; 84,75 GSM; 8,87 Patent; 2,63 Gebrauchsmuster; 0,11 UrhG; 2,87 Geo; 0,77 Der Zoll Strategisch wertvoller Partner 9
10 Tätigwerden der Zollbehörde Die Zollbehörde überwacht den grenzüberschreitenden Warenverkehr Grenzbeschlagnahme als mögliches Instrumentarium zum Schutz Grenzbeschlagnahme, wie geht das? 10
11 Das Tätigwerden der Zollbehörde Rechtsgrundlagen: Tätigwerden der Zollbehörde 1. VO EG Nr. 1383/2003 (künftig: VO) vom i.v.m der DurchführungsVO der EG-Kommission Nr. 1891/2004 vom klassische Fälschungen aus Drittländern (Nicht- Gemeinschaftsware) 2. Nationale Beschlagnahme: z.b. 142a PatG, 146ff MarkenG, 55 GeschmMG, 111 b UrhG, 40 a SortG, 25 a GbMG Parallelimporte aus dem Drittland, innergemeinschaftlicher Warenverkehr 3. Strafrechtliche Verfolgung auf der Basis bestehender nationaler Schutzrechte: z.b. 143 MarkenG, Waren mit Grenzbezug 11
12 Grundzüge der Verordnung Das gemeinschftliche Verfahren Tätigwerden der Zollbehörde Verordnung (EG) Nr. 1383/2003: eingetragene Marken (nat. + CE) Geschmacksmuster (nat. + CE) Urheberrecht Patent ergänzende Schutzzertifikate Sortenschutz (nat. + CE) geografische Herkunft (nat. + CE) Zollverfahren 12
13 Zurückhaltung (Art. 9) Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung (Art. 9) 9) Verdacht einer Rechtsverletzung Zollrechtliche Situation nach nach Art. Art. 1 (1) (1) Stattgebende Entscheidung nach nach Art. Art. 5 Mitteilungen (Art. 9 VO) 4. Namen und Daten auf Antrag Art. 9 (3) 3. Musterentnahme auf Antrag Art. 9 (3) 2. Unterrichtung des RI Art. 9(2) 1. Aussetzung der Überlassung/ Zurückhaltung Art. 9 (1) 2. Unterrichtung des Anmelders/Besitzers Art. 9 (2) Optionsangebot der EU Vereinfachte Vernichtung Art. 11 (1) oder Gerichtliche Entscheidung Art. 13 (1) i.v.m. Art. 10 (1) 10/20 Arbeitstage Art. 13 (1) 13
14 Die Beschlagnahme nach den nationalen Rechtsvorschriften Das nationale Verfahren Beschlagnahme - sofern die VO (EG) No 1383/2003 nicht anwendbar - Nationale Schutzrechtsvorschriften (z. B. 146 MarkenG) nicht-reg. Marken Gebrauchsmuster innergemeinschaftlicher Warenverkehr Parallelimporte Beschlagnahmeverfahren 14
15 Das nationale Beschlagnahmeverfahren Beschlagnahme offensichtliche Rechtsverletzung Ein- oder Ausfuhr Ein- oder Ausfuhr Beschlagnahmeantrag Mitteilungen 4. Mitteilung Verfügungsberechtigter 3. Besichtigung der Muster 2. Unterrichtung des RI 1. Beschlagnahme Einziehung und Vernichtung 2. Unterrichtung des Anmelders/Besitzers 2 /max. 4 Wochen 15
16 Strafverfolgung Strafverfahren Verfolgung auf Strafantrag des Rechtsinhabers Von Amts wegen nur bei öffentlichem Interesse (hohe Anforderungen) Gewerbsmäßigkeit Personenbezogene Ermittlungen Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft Einfuhr und Ausfuhr 16
17 Der Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden Zuständige Behörde > 1 MS Formular max. 1 Jahr gültig Antrag Rechtsinhaber Information Erklärung nach Art. 6 Prüfung des Rechts 17
18 IT-Systeme Ein wichtiger Baustein zum Erfolg 18
19 Login Internet Systemarchitektur Antragstellung Intranet neu FMS DB Rechteinhaber Änderung Änderung von Information 19
20 Tagesgeschäft Die Kontrolle 20
21 Êinfache Lösung? Fälschung gefunden Warenkontrolle Unregelmäßigkeiten? Risiko analysieren Dokumente prüfen Die Schlüsselfragen Handelt es sich um ein schutzrechtsverletzendes Produkt? Warenbegutachtung Wann kommt die Ware? Woher kommt die Ware? Wie kommt die Ware? Wie ist die Ware angemeldet? Profile 21
22 Maßnahmen gegen Fälschung Gedankenmodell Bestehendes Wissen des Problems bewusst sein Ausrichtung der Akteure Information über Fälschungen Inhalt Sammeln aller Fakten Bewertung aller Trends Beobachten und Steuern Internel factors Transfer von Wissen Externel factors Prävention Strategie (Verantwortlichkeit) Nutzung von Datenbanken Kooperation mit Rechtsinhabern Risikoanalyse Kooperation mit dem Zoll Kooperation in den MS Reaktion Prozess Schnittstellen Info IPR E-AGENT E-Aufgriff E-Aufgriff E-Aufgriff 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Klaus Hoffmeister Leiter Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Tel: Fax: Mail: 23
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