Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte
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- Kathrin Meissner
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1 Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen Leistungen? Der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums 31. Oktober 2008
2 Verteidigung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere gegen Produktpiraterie
3 Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte bieten Abwehrrechte gegenüber Dritten. Rechteinhaber hat in der Regel bei Verletzung seiner Rechte Anspruch auf: Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz (bei schuldhafter Rechtsverletzung), ggf. Herausgabe/ Vernichtung u. a. Kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Zur Vermeidung von Rechtsverletzungen gegenüber Vertragspartnern/Geschäftspartnern: vertragliche Absicherung. 3
4 Was unternimmt der Gesetzgeber aktuell? Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (seit ). Änderungen im Wesentlichen gleich für Urheberrecht, Marken, Design, Gebrauchsmuster, Patente. Schadensersatz nach dreifacher Berechnungsmethode. Vernichtung von Vorrichtungen zur Vervielfältigung, nur wenn tatsächlich dazu genutzt. Auskunft über jede Verletzung in gewerblichem Ausmaß (auch bei privatem Handeln möglich). Auskunft durch Dritte, die selbst nicht Verletzer sind, wenn offensichtliche Rechtsverletzung (v.a. Internetprovider). Vorlage und Besichtigung bei anfänglichem Verdacht, bei gewerblichem Ausmaß auch Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen. 4
5 Was ist Produktpiraterie? "Copy from one, it's plagiarism; copy from two, it's research." Definition von John Milton (englischer Dichter und Staatsphilosoph, ) Gewerbsmäßige, kriminelle und mit Gewinnabsicht begangene vorsätzliche Verletzung fremder Schutzrechte. Abgrenzung zur Nachahmung. 5
6 Beispiele Es werden u. a. gefälscht: Lebensmittel, Maschinen, Ersatzteile, Hard- und Software, Arzneimittel, Spielwaren, Sportartikel, Bekleidungsstücke/ Textilien, Uhren/Schmuckwaren. Abgebildet: Preisträger des Plagiarius, beide aus Deutschland. 6
7 Warum muss ich mich gegen Produktpiraterie zur Wehr setzen? Verletzung von: Marken, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Patenten und Gebrauchsmustern. Folgen für die betroffenen Unternehmen: Entgangener Gewinn, Verwässerung der Marken, Rufschädigung und Produkthaftungsfälle. Folgen für die Gesamtwirtschaft: Anteil von gefälschten Produkten am Welthandel: 5-10 %. Jährlicher wirtschaftlicher Schaden weltweit: ca. EUR 650 Mrd. Jährlicher Verlust der deutschen Wirtschaft: ca. EUR 30 Mrd. Verlust von jährlich rund Arbeitsplätzen in Deutschland. 7
8 Bekämpfung von Produktpiraterie Manfred Gentz, Präsident der internationalen Handelskammer in Deutschland: "Produktpiraterie ist das Verbrechen des 21. Jahrhunderts." 8
9 Strategie der Bekämpfung Prävention. Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen: Markenverband. V.B.P. (Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie) APM (Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie). Brachenverbände (z.b. BitCom, IFPI). Bei akutem Handlungsbedarf: Zivilrechtliches Vorgehen gegen Verletzer, Aufdeckung der Lieferkette. Zusammenarbeit mit Behörden (Zoll, Staatsanwaltschaft). 9
10 Wie kann Piraterieprodukten vorgebeugt werden? Produktgestaltung. Auswahl und Bindung der Geschäftspartner. Schutz von Betriebsgeheimnissen. Marktbeobachtung. Öffentlichkeitsarbeit. Grenzbeschlagnahmeantrag. 10
11 Was ist ein Grenzbeschlagnahmeantrag? Europäische Verordnung über Grenzbeschlagnahme (Produktpiraterie-VO). Gegenstand: Waren, die geistiges Eigentum offensichtlich verletzen. Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr. Verfahren: Antrag auf Beschlagnahme. Zuständig: Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz der Oberfinanzdirektion in Nürnberg. Stattgebende Entscheidung wird abfertigender Zollstelle mitgeteilt. Eigentliches Beschlagnahmeverfahren beginnt. Bei Verdacht einer Verletzung: Zurückhalten der Ware, Information der betroffene Parteien. Parteien haben Möglichkeit zur Inspektion. Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Mitteilung über Zurückhalten muss der Antragsteller gerichtliches Verletzungsverfahren eingeleiten oder der Antragsgegner widersprechen, sonst u.u. Fiktion der Zustimmung zur Vernichtung. Kosten: Erklärung der Haftungsübernahme genügt. 11
12 Was kann bei Verletzung verlangt werden? Nach deutschem Zivilrecht: Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Auskunftsanspruch, Drittauskunftsanspruch, Vernichtungsanspruch, Bekanntmachung des Urteils. Strafbarkeit wegen Produktpiraterie. Freiheitsstrafe bis zu drei oder fünf Jahren oder Geldstrafe. 12
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