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1 Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen Logistikkette Umschlag und Lagerung - relevante und deren Beteiligte -Auswirkungen auf die Betriebsabläufe - Datenvorhaltung und Informationspflicht -Zuständigkeiten, Pflichten, Verantwortlichkeiten - Ableitung notwendiger Schritte Hauptzollamt Hamburg Hafen Stand Oktober 2011

2 Übersicht Erfassung des Warenverkehrs Vor- Entlade- Verwahrung / endgültige Anmeldung hafen Lagerung Bestimmung ESumA Verbringen Gestellen ÜSumA Zollanmeldung

3 Warenfluss und Kommunikationsablauf bei Einfuhr Seeseitige Anlieferung MRN ESumA Entladung MRN ÜSumA = AT/B Überlassung ins Überlassung Verwahrmitteilung Verwahrerwechsel, Zolllagerverfahren, sonstiges Zollanmeldung zur Überführung in ein Umfuhr der Ware von einem Seeterminal zu einem Umschlags-, Lager oder Containerpackbetrieb ÜSumA = AT/B

4 Vorübergehende Verwahrung Ü-SumA (AT/B) = Gestellungsmitteilung + Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung Kontrollmaßnahme innerhalb der vorübergehenden Verwahrung = Überholung Verwahrfrist 20 / 45 Tage Mit Zustimmung der Zollstelle können Muster / Proben gezogen werden Erlaubt sind nur Behandlungen zum Erhalt der Ware Keine Durchführung von Behandlungen wie Umpacken, Umetikettieren Zusammensetzen der Waren nach dem Transport Vermischen von Waren, um gleichmäßige Zusammensetzung oder Qualität zu erreichen Rostschutzbehandlung, Waschen, Änderung der Aufmachung, der technischen bzw. tariflichen Merkmale der Ware ist verboten! Ein Verstoß führt zur Zollschuldentstehung Art. 203 oder 204 Zollkodex Im Anschluss an die vorübergehende Verwahrung kann jedes folgen!!!

5 Warenfluss und Kommunikationsablauf bei Einfuhr Seeseitige Anlieferung MRN ESumA Entladung MRN ÜSumA = AT/B Überlassung ins Überlassung Verwahrmitteilung Verwahrerwechsel, Zolllagerverfahren, sonstiges Zollanmeldung zur Überführung in ein Umfuhr der Ware von einem Seeterminal zu einem Umschlags-, Lager oder Containerpackbetrieb ÜSumA = AT/B

6 Zolllager Unbefristete Lagerung Übliche Behandlungen auf Antrag möglich

7 Unterscheidung Lagerhalter / Einlagerer: Lagerhalter = Betreiber des Zolllagers, Bewilligungsinhaber Pflichten : Verantwortlich für den Verbleib im Lager, die Einhaltung der Verfahrensauflagen und Bestimmungen Einlagerer = Anmelder, Inhaber des s Pflichten : Verantwortlich für alle Pflichten die sich aus dem Zolllagerverfahren ergeben

8 Öffentliche Zolllager Private Zolllager Typ A Typ B Typ F Typ C Typ D Typ E Verantwortung des Lagerhalters Verantwortung des Einlagerers Verwaltung durch die Zollbehörde Grundtyp Lagerhalter = Einlagerer Variante: Entnahme ohne Mitwirkung der Zollstelle; Bemessung bei Einlagerung Variante: Lagerverfahren ohne feste Lagerstätte Fiktive Lagerung Nutzung durch jedermann Nutzung durch Lagerhalter

9 Kontakte Hauptzollamt Hamburg-HafenHafen Ihre Ansprechpartner Koordinatorin : Frau Thieme Tel. 040 / Zolllagerverfahren, zugelassener Versender / Empfänger, mit wirtschaftlicher Bedeutung : Frau Eggers Tel. 040 / Freizonenrecht, vereinfachte : Herr Brandenburg Tel. 040 / seezollhafen.hamburg@hzahh-hafen1.bfinv.dehafen1.bfinv.de

10 4. Zolllagerverfahren (Bewilligung) Bestandsaufzeichnungen: Der Lagerhalter muss Bestandsaufzeichnungen führen Es müssen alle Warenbewegungen dokumentiert werden Anhand der Bestandsaufzeichnungen und der tatsächlich vorhandenen Waren prüft die Zollverwaltung die ordnungsgemäße Abwicklung Als Bestandsaufzeichnungen können auch Aufzeichnungen des betrieblichen Rechnungswesens zugelassen werden Fehl- und Mehrmengen müssen vermerkt werden und die Überwachungszollstelle ist zu informieren; Mengendifferenzen sind aufzuklären Aufzeichnungen sind nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu führen

Hauptzollamt Hamburg-Hafen

Hauptzollamt Hamburg-Hafen Hauptzollamt Hamburg-Hafen POSTANSCHRIFT Hauptzollamt Hamburg-Hafen, Wendenstraße 21, 20097 Hamburg DIENSTGEBÄUDE Indiastraße 4 20457 Hamburg BEARBEITET VON Frau Thieme / Frau Schröder TEL +49 (0) 40 81970-426

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