Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export
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- Vincent Richter
- vor 7 Jahren
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1 Verfahren bei der Ausfuhr und Beteiligtenkonstellation Art der Anmeldung (Überführung) unter AM: a Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren b Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren c Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach 12 (4) AWV d Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach 12 (4) AWV e Vollständige Ausfuhranmeldung zum Vereinfachten Verfahren ZA f Unvollständige Ausfuhranmeldung zum Vereinfachten Verfahren ZA g Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren bei geringem Wert i Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren in begründeten Fällen k Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren VA nach 17 AWV l Unvollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren VA nach 17 AWV Seite 1
2 Beteiligtenkonstellationen: 0000 Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer. Ausführer ist aller Regel derjenige, der als Eigentümer über das Schicksal der Ware bestimmt und der das Verbringen in ein Drittland veranlasst. Meistens liegt ein Verkauf oder ein vergleichbarer Anlass dahinter. Anmelder ist derjenige, der die Ware bei der Zollstelle zur Ausfuhr anmeldet. Der Ausführer kann gleichzeitig der Anmelder sein und als solcher die Ausfuhranmeldung beim Zoll einreichen. Der Anmelder kann sich dabei aber auch im Rahmen eines direkten Vertretungsverhältnisses (fremder Name, fremde Rechnung) von einem Subunternehmer, Spediteur oder Zollagenten vertreten lassen. Wurde hingegen ein indirektes Vertretungsverhältnis (Subunternehmer oder Dienstleister handeln im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung) vereinbart, wechselt die Anmeldereigenschaft auf den indirekten Vertreter. Der indirekte Vertreter kann sich darüber hinaus durch einen direkten Vertreter vertreten lassen. Seite 2
3 Subunternehmer ist der Vorlieferant, welcher im Auftrage des Ausführers das Verbringen veranlasst. Er kann als direkter oder indirekter Vertreter des Ausführers/Anmelders die Ausfuhranmeldung beim Zoll abgeben. Vertreter ist derjenige, der die direkte Vertretung des Anmelders übernimmt und für ihn die Ausfuhranmeldung beim Zoll abgibt. Seite 3
4 Matrix: Mögliche Art der Anmeldung (Überführung) in Abhängigkeit der Beteiligtenkonstellation Beteiligtenkonstellation Art der Anmeldung (Überführung) a b c d e f g i k l möglich nicht möglich Seite 4
5 Fallvarianten: Fallvariante 1: Deutscher Ausführer A verkauft Produkte in die Schweizer Firma C. Die Ausfuhranmeldung wird von einem beauftragten Spediteur B stellvertretend für den Ausführer A abgegeben (direkte Vertretung). Beteiligtenkonstellation: Ausführer = A, Anmelder = A, Vertreter = B Mögliche technische ATLAS-Übermittlungswege: ASP-/Inhouse-Programme, Internetausfuhranmeldung Plus Seite 5
6 Beteiligtenkonstellation Art der Anmeldung (Überführung) a b c d e f g i k l möglich nicht möglich Seite 6
7 Fallvariante 2: Deutscher Ausführer A verkauft Produkte in die Schweizer Firma D. Die Produkte werden zuvor bei einem deutschen Vorlieferanten (Subunternehmer C) erworben. Dieser wird beauftragt, die Produkte unmittelbar in die Schweiz an den Kunden des A auszuliefern. A beauftragt ferner die deutsche Zollagentur B, die Zollabwicklung zu übernehmen. A ist Eigentümer der Ware. Beteiligtenkonstellation: Ausführer = A, Anmelder = A, Subunternehmer = C, Vertreter = B Mögliche technische ATLAS-Übermittlungswege: ASP-/Inhouse- Programme, Internetausfuhranmeldung Plus Seite 7
8 Beteiligtenkonstellation Art der Anmeldung (Überführung) a b c d e f g i k l möglich nicht möglich Seite 8
9 Fallvariante 3: Deutscher Ausführer A verkauft Produkte in die Schweiz. A beauftragt den deutschen Spediteur B, die Produkte in die Schweiz zu befördern und die Zollabwicklung zu übernehmen. Spediteur B ist Zugelassener Ausführer (ZA) und verfügt über eine Vertretungsvollmacht des A (indirekte Vertretung). A ist Eigentümer der Produkte. Beteiligtenkonstellation: Ausführer = A, Anmelder = B Mögliche technische ATLAS-Übermittlungswege: ASP-/Inhouse-Programme, Internetausfuhranmeldung Plus Seite 9
10 Beteiligtenkonstellation Art der Anmeldung (Überführung) a b c d e f g i k l möglich nicht möglich Seite 10
11 Fallvariante 4: Niederländisches Unternehmen (A) verkauft Produkte in die Schweiz. Die Produkte werden zunächst bei einem deutschen Vorlieferanten (Subunternehmer B) erworben. Der Subunternehmer B wird von A beauftragt, die Produkte aus Deutschland in die Schweiz an den Kunden des A auszuliefern. B soll die Zollabwicklung übernehmen (direkte Vertretung). A ist Eigentümer der Produkte. Beteiligtenkonstellation: Ausführer = A, Anmelder = A, Subunternehmer = B, Vertreter = B Mögliche technische ATLAS-Übermittlungswege: ASP-/Inhouse-Programme, Internetausfuhranmeldung Plus Seite 11
12 Beteiligtenkonstellation Art der Anmeldung (Überführung) a b c d e f g i k l möglich nicht möglich Seite 12
13 Fallvariante 5: Amerikanisches Unternehmen A verkauft Produkte in die Schweiz. Die Produkte werden zunächst bei einem deutschen Vorlieferanten (Subunternehmer B) erworben. Dieser wird vom Amerikaner A beauftragt, die Güter von Deutschland aus in die Schweiz an den Kunden des A auszuliefern. B soll die Zollabwicklung übernehmen. A ist Eigentümer der Produkte. Beteiligtenkonstellation: Ausführer = A, Anmelder = B, Subunternehmer = B Mögliche technische ATLAS-Übermittlungswege: ASP-/Inhouse-Programme, Internetausfuhranmeldung Plus Seite 13
14 Beteiligtenkonstellation Art der Anmeldung (Überführung) a b c d e f g i k l möglich nicht möglich Seite 14
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