Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Fragen zum Branchenkundetext Zoll

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Fragen zum Branchenkundetext Zoll

2 Wichtige Internet-Adressen oder Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 2

3 Mehrwertsteuer (MWST) Wird auf Güter, die zollfrei eingeführt werden dürfen, trotzdem die Mehrwertsteuer erhoben? Die Einfuhr von Gegenständen unterliegt der Mehrwertsteuer, auch wenn die Gegenstände zollfrei eingeführt werden. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 3

4 Reise-/ Handelswarenverkehr Veranlagung Privatwaren Waren für den persönlichen Gebrauch des Einführenden, einschliesslich Waren für den eigenen Haushalt oder zu Geschenkzwecken Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 4

5 Reise-/ Handelswarenverkehr Veranlagung Handelswaren Waren, die für den Wiederverkauf oder für den gewerblichen Gebrauch, allenfalls auch im eigenen Betrieb des Einführenden bestimmt sind Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 5

6 Zollverfahren Zuführungspflicht Gestellen und summarisches Anmelden Anmelden Summarische Prüfung Annahme der Zollanmeldung Überprüfung der angenommenen Zollanmeldung Beschau Ausstellung der Veranlagungsverfügung Freigabe und Abtransport Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 6

7 Transit Einfuhr Kontrollzollstelle Eingangszollstelle Einfuhr Bestimmungszollstelle 7

8 Vereinfachtes Verfahren für Empfang 1. Die Ware wird im Transitverfahren direkt zum zugelassenen Ort transportiert. 2. Die Ware befindet sich bereits am zugelassenen Ort im Inland und wird zur Einfuhr angemeldet (Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 8

9 Vorteile des Vereinfachten Verfahren für Empfang Kurze Kontrollfristen Kürzere Wartezeiten Bessere Auslastung der Transportmittel Bessere Nutzung der Infrastruktur der Zollbeteiligten Entlastung der Grenzzollstellen Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 9

10 Präferenzieller Ursprung (Freihandelsabkommen) Einfuhr in die Schweiz Die Eidg. Zollverwaltung lässt die Ware zollermässigt/zollbefreit zu. Die Ware wird dadurch günstiger als eine vergleichbare Ware aus einem Staat ohne Freihandelsabkommen. Ausfuhr aus der Schweiz Die ausländische Zollbehörde lässt die Ware zollermässigt/zollbefreit zu. Der schweizerische Lieferant kann dadurch günstiger liefern als ein Lieferant aus einem anderen Land ohne Freihandelsabkommen. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 10

11 Zollkreisdirektionen In welchen vier Städten sind die Zollkreisdirektionen zuhause? I Basel, II Schaffhausen, III Genf IV Lugano Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV 11

12 ZÖLLE ZOLLBESTIMMUNGEN 1

13 Äffle: "Zollkontrolle - Koffer uffmacha!" Pferdle: "Ha, i hann doch gar koin Koffer dabei!" Äffle: "Egal, Vorschrift isch Vorschrift. Koffer uffmacha!" 2

14 Einnahmen der Eidg. Zollverwaltung EZV 2017 (in Millionen Franken) 24'500 24'000 23'500 23'771 24'104 23'594 23'000 22'500 22'482 22'000 21'500 21'681 21'958 21'000 20'500 20'

15 Einnahmen EZV 2017 And. Einnahmen 2,50 Mia Einfuhrzölle 1,10 Mia LSVA 1,63 Mia 7% 11% 5% MWSt 10,51 Mia Tabaksteuer 2,14 Mia Treibstoff 4,60 Mia 10% 20% 47% 4

16 Ein Jahr an der Grenze Wussten Sie, dass Millionen Zollanmeldungen verarbeitet wurden.. für Milliarden Franken Waren importiert und für Milliarden Franken Waren exportiert wurden. 118 kg Kokain und 1'626 kg Marihuana sichergestellt worden sind. 5

17 Ein Jahr an der Grenze Wussten Sie, dass '694 gefälschte Produkte sichergestellt worden sind. 4'263 Waffen sichergestellt worden sind. das Grenzwachtkorps 9'295 Personen der Polizei übergeben hat. 6

18 Organisation der EZV Eidg. Finanzdepartement Oberzolldirektion Zollkreisdirektionen I bis IV GWK-Regionen I VII + VIII Zollstellen GWK-Posten 7

19 Zollkreisdirektionen 8

20 Aufgaben Zollverwaltung 9

21 Warenverkehr 10

22 Reiseverkehr Handelswarenverkehr 11

23 Zollverfahren Zuführungspflicht Gestellen und summarisches Anmelden Anmelden Summarische Prüfung Annahme der Zollanmeldung Überprüfung der angenommenen Zollanmeldung Beschau Ausstellung der Veranlagungsverfügung Freigabe und Abtransport 12

24 Zolltarif 13

25 Tarifnummern Abschnitte I bis XXI Kapitel 1 bis 97 HS Nomenklatur CH Nomenklatur Kapitel Ordnungsnummer Unternummer HS. Schweiz. Unternummer

26 Freihandel: Ursprungsregeln/Ursprungsnachweise präferenzieller Ursprung Voraussetzung: Freihandelsabkommen mögliche Dokumente: - WVB EUR.1, EUR-MED, EUR.1 CN- CH - UZ Japan-CH - UZ GCC-EFTA - Form. A (Entwicklungsländer) - Ursprungserklärung auf Rechnung nicht präferenzieller Ursprung kein Freihandelsabkommen, aussenwirtschaftliche Massnahme mögliche Dokumente: - Ursprungsbeglaubigungen - Ursprungszeugnisse 15

27 Veranlagung an der Grenze D C E B A C A Parkplatz B Spediteurgebäude Zollgebäude Zollprüfung Warenabfuhr D E 1) Zuführen und Anmelden 2) Erstellen der Zollpapiere (Spediteur) 3) Prüfung der Zollpapiere (Zoll) 4) Möglicher Beschau der Waren 5) Freigabe 6) Abtransport

28 Veranlagung im Inland 1 Transit Grenze Domizil 2 Gestellen, summarisches Anmelden 3 mögliche Zollprüfung (Warenladung) 4 Auslad 5 Erstellen der Zollpapiere 6 möglicher Beschau der Waren 7 Freigabe Grenzzollstelle Kontrollzollstelle Zugelassener Empfänger 1

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV

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