Erfolgreiche Auftragsabwicklung in der Schweiz
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- Sven Pfeiffer
- vor 6 Jahren
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1 Zollkreisdirektion Basel / Sektion Tarif und Veranlagung Erfolgreiche Auftragsabwicklung in der Schweiz Einfuhrabwicklung in die Schweiz Seminar IHK Hochrhein-Bodensee, Schopfheim Markus Jost Zollkreisdirektion Basel
2 Themenübersicht 1. Kurzvorstellung Eidg. Zollverwaltung (EZV) 2. Definitive Einfuhr; Zollanmeldung; Abgaben 3. Werkvertragliche Lieferung 4. Vorübergehende Verwendung 5. Diverses 6. Fragen 2
3 Kurzvorstellung EZV Die 4 Zollkreise 3
4 Kurzvorstellung EZV Organisation ziviler Teil Oberzolldirektion Bern Zollkreisdirektion I Basel Zollkreisdirektion II Schaffhausen Zollkreisdirektion III Genf Zollkreisdirektion IV Lugano Zollstellen Zollstellen Zollstellen Zollstellen Insgesamt ca Mitarbeitende Ziviler Teil (Handelswaren, Edelmetallkontrolle, Verwaltung) Grenzwachtkorps (Personenabfertigung, polizeiliche Aufgaben) 4
5 Kurzvorstellung EZV Unsere Aufgaben Sicherheit Handel Wirtschaft Fiskus Umwelt Gesundheit 5
6 Allgemeine Bemerkungen Eine gute Vorbereitung des Grenzübertrittes ist Gold wert Wichtige Fragen: Zeit ist Geld! Beizug einer Speditions- oder Verzollungsfirma? Wer bezahlt die Einfuhrabgaben? Welche Formulare und Begleitpapiere sind nötig? Wo findet die Veranlagung statt (Hauptzollstellen)? Wie sind die Öffnungszeiten der Zollstellen? ( Grenzübergänge, Zollstellen, Öffnungszeiten) 6
7 Grundsätze der Zollbehandlung Prinzip der Selbstveranlagung durch den Warenführer/Anmelder Veranlagung per EDV Allgemeine Zollpflicht nach Gebrauchszolltarif Spezifischer Zoll nach Gewicht/Stück/Liter (noch kein Wert-Zoll); Zollpräferenz für Ursprungswaren der EU Mehrwertsteuer auf der Einfuhr von Gegenständen 7
8 7 wählbare Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr) Transitverfahren Zolllagerverfahren Verfahren der vorübergehenden Verwendung Verfahren der aktiven Veredelung Verfahren der passiven Veredelung Ausfuhrverfahren 8
9 Wareneinfuhr (+Arbeit in Schweiz) Vorübergehende Einfuhr 9
10 Definitive Einfuhr Internetzollanmeldung e-dec web EDV-Pflicht ab nur noch elektronische Zollanmeldung für Handelswaren 10
11 Definitive Einfuhr Anmeldeverfahren Vorzulegende Unterlagen bei Wareneinfuhr: Ausdruck Einfuhrliste e-dec web mit Bezugsschein Rechnung (oder Proforma-Rechnung) Allfälliger Ursprungsnachweis 11
12 Definitive Einfuhr Abgabenerhebung Zoll auf Bruttogewicht bzw. Stück-/Literzahl (von Fr bis Fr je 100 kg brutto) Zollpräferenzen für EU-Ursprungswaren Mehrwertsteuer auf MWST-Wert (Details später) Andere Abgaben oder Bewilligungspflichten je nach Waren Fälligkeit direkt bei Einfuhr Barzahlung oder über ZAZ-Konto 12
13 Definitive Einfuhr Gebrauchszolltarif ( Detailansicht 8-stellige Tarifnummer 13
14 Definitive Einfuhr Detailansicht Zolltarif Gewichtszoll Zollfrei mit Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Rechnungserklärung) 14
15 Definitive Einfuhr Bezahlung über ZAZ-Konto Sinnvoll bei regelmässigen Einfuhren Bargeldlose Abfertigung, kürzere Wartezeiten Längere Zahlungsfristen (60 Tage für MWST) Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) bei Kontoerstellung Details und Beitrittsformular im Internet Information Firmen Waren anmelden - Zollkonto (ZAZ) 15
16 Definitive Einfuhr Mehrwertsteuer Klare Unterscheidung zwischen Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (entspricht Einfuhrumsatzsteuer in DE) Eidg. Zollverwaltung zuständig wird immer erhoben Steuerpflicht im Inland (Registrierung, Quartals- Abrechnung) Eidg. Steuerverwaltung zuständig hängt von Umsätzen ab (Fr /Jahr) Neu ab 2018: weltweiter Umsatz massgebend 16
17 Definitive Einfuhr MWST; Steuerbemessungsgrundlage Verkaufs- und Kommissionsgeschäfte Die Steuer berechnet sich vom Entgelt A B Einfuhrsteuer fällt immer an Normalsatz 8 % Reduzierter Satz 2,5 % Übrige Fälle (z.b. Miete, Leasing, Geschenk) Die Steuer berechnet sich vom Marktwert 17
18 Werkvertragliche Lieferungen Wareneinfuhr + Arbeit in Schweiz Vorübergehende Einfuhr 18
19 Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage A + B Einfuhr eines Gegenstandes + Arbeiten am Gegenstand im Inland durch (oder im Auftrag des) ausländischen Lieferanten Beispiel: Lieferung und Montage einer Einbauküche Grundsatz bei der Besteuerung: Entgelt für die Gesamtleistung (Gegenstand + Arbeiten) Entsprechende Wertunterlagen bei Einfuhr vorlegen Provisorische Veranlagung mit Schlussabrechnung möglich 19
20 Werkvertragliche Lieferung Ausnahme A + Ich habe inländische MWST-Nr. (UID-Format) CHE-xxx.xxx.xxx B Zu besteuern: Nur Entgelt für Gegenstand (ohne Arbeitskosten) 20
21 Werkvertragliche Lieferung Keine Einfuhrsteuer A Ich mache nur Arbeitsleistung (ohne Ware) Zollverwaltung nicht zuständig (evtl. Besteuerung im Inland; Bezugsteuer) 21
22 Problematik bei Werkverträgen Warenwert + Arbeit besteuern Kunde CH Es ist wichtig, dass bei Wareneinfuhr alle nötigen Informationen vorhanden sind (wer montiert, Kosten, Info über MWST-Nummer usw.) 22
23 Zusammenfassung Sachverhalt Wv Lieferung (Wareneinfuhr+Arbeit) CH-MWST-Nr. DE-Firma ohne Material Arbeitsleistung besteuert bei Einfuhr auf Gesamtbetrag Dito mit besteuert bei Einfuhr besteuert im Inland (Quartalsabrechnung) Wv Lieferung mit bewegl. Gegenstand (nicht baugewerblich); Kunde mit Vorsteuerabzug ohne besteuert bei Einfuhr -- (Besteuerung durch Kunde ab /Jahr) Wv Lieferung ohne Wareneinfuhr ( Dienstleistung) ohne -- (evtl. Einkauf in CH mit MWST) -- (Besteuerung durch Kunde ab /Jahr) Dito mit -- (dito) besteuert im Inland (Quartalsabrechnung) 23
24 Vorübergehende Verwendung Carnet ATA Admission Temporaire/ Temporary Admission Internationales Zolldokument Berufsausrüstung, Messestände, Ausstellungsgüter Durch IHK / Garantiesystem über Handelskammern Vereinfachter Grenzübertritt ohne Abgabensicherstellung 24
25 Vorübergehende Verwendung Zollanmeldung ZAVV Nationales Zolldokument Form / Ausstellung, ungewisser Verkauf, Berufsausrüstung Sicherheitsleistung (Kaution) der Einfuhrabgaben Frist: 2 Jahre (EDV-Lösung geplant) 25
26 Vorübergehende Verwendung Erleichterungen Vormerkschein: ZAVV light Kleinere Gegenstände Abgabensicherstellung durch Kaution Frist: benötigte Zeit Vorgängig Liste erstellen Formlos: Ein-/Ausfuhr mit selbst erstellter Liste Gebrauchtes Handwerkzeug, kleinere tragbare Geräte Ohne Sicherheitsleistung (EU-Seite abklären) 26
27 Diverses Verbot von Binnentransporten unverzolltes EU-Fahrzeug grenzüberschreitender Transport Leerfahrt Binnentransport Kunde 27
28 Diverses Strassenverkehrsabgaben und Fahrverbote LSVA; leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen Vignettenpflicht auf Autobahnen für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen Sonntags- und Nachtfahrverbot Uhr bis Uhr (gilt auch an Feiertagen) 28
29 Auskünfte / Informationen Zollkreisdirektion Basel Tel.: kdbs.zentrale@ezv.admin.ch Internet: oder Fragen? 29
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