Ausfuhr AES 2.1. Das neue AES-Release kommt! BEX Components AG

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1 Ausfuhr AES 2.1 Das neue AES-Release kommt! Zum derzeitigen Stand erfolgt der Umstieg auf das neue ATLAS Release 8.4 und Ausfuhr AES 2.1 in der ersten Jahreshälfte AES 2.1 bringt einige fachliche Änderungen und Ergänzungen mit sich. Dieses Dokument verschafft Ihnen einen ersten Überblick über die anstehenden Neuerungen! April 2011 BEX Components AG Gartenstr Aalen tel:

2 Geplanter Zeitrahmen Die Zollbehörde sieht folgenden Zeitrahmen für die Umstellung auf das neue Release AES 2.1 vor: Okt Nov Dez Jan Feb März April Mai Juni Juli Zerti. Probe DB Test Zoll Nachzertifizierung Neuzertifizierung weiche Migration Ein Testsystem wird von der Zollbehörde voraussichtlich im vierten Quartal 2011 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Version des Implementierungshandbuchs (AES-IHB) ist für das zweite Quartal 2011 geplant, mit etwaigen Berichtigungsschreiben im dritten und vierten Quartal. Neues in AES 2.1 Überblick Einführung der EORI-Nummer ablaufverändernde Anpassungen fachliche Anpassungen Änderungen in Datenfeldern neue Nachrichten

3 Einführung der EORI-Nummer Auf Grundlage des Artikels 4k der VO (EWG) Nr. 2454/93 wurde zum 1. November 2009 die EORI-Nummer eingeführt. Economic Operators Registration and Identification Die EORI-Nummer ist der Nachfolger der Zollnummer auf europäischer Ebene. Sie ist somit das zukünftige, eindeutige Identifikationsmerkmal für Wirtschaftsbeteiligte in der EU und ersetzt die nationale Zollnummer mit dem Release AES 2.1. Die Einführung der EORI- Nummer hat keine Auswirkung auf Nachrichtenabläufe. Aufbau der EORI-Nummer Die 17-stellige EORI-Nummer setzt sich aus dem Nationalitätskennzeichen und einer Buchstaben- bzw. Ziffernkombination zusammen: D E Nationalitätskennzeichen Buchstaben- bzw. Ziffernkombination EORI-Nummer und Niederlassungsnummer Die EORI-Nummer gilt für rechtsfähige Personen. Für nicht rechtsfähige Unternehmensteile wird die vierstellige Niederlassungsnummer verwendet. Diese wird an die EORI-Nummer angehängt: 0000 = Hauptsitz DE = Niederlassung 1 DE = Niederlassung 2 DE bis 9999 = Niederlassung 9999 DE

4 Ablaufverändernde Anpassungen Das neue Release AES 2.1 führt zu einigen ablaufverändernden Anpassungen: Anmahnung der ergänzenden/ersetzenden Anmeldung Bisher wird der Anmelder mittels Bürokommunikation an die Abgabe der ergänzenden/ersetzenden Anmeldung erinnert, sobald die entsprechende Frist abgelaufen ist. Mit dem Release AES 2.1 wird eine neue Nachricht E_EXP_URG eingeführt, mit welcher der Anmelder zukünftig an die Abgabe der ergänzenden/ersetzenden Anmeldung erinnert wird. Der Teilnehmer antwortet auf die Anmahnung mit der vorhandenen Nachricht E_EXP_ENT. Teilnehmer Ausfuhrzollstelle ergänzende AM Erledigung Anmahnung der ergänzenden Anmeldung (E_EXP_URG) ergänzende bzw. ersetzende Anmeldung (E_EXP_ENT) Erledigung (E_EXP_STA) Frist zur Abgabe läuft ab erledigen Wechsel der Ausfuhrzollstelle im einstufigen Verfahren Der Teilnehmer transportiert die Ware zur Gestellung am Amtsplatz der Ausfuhrzollstelle, die in der E_EXP_DAT genannt ist. In Ausnahmen kann im Rahmen von AES 2.1 eine andere als die angemeldete Ausfuhrzollstelle gewählt werden. Durch die Nachricht E_EXP_PRE (Gestellung am Ausgang) wird die zuständige Ausfuhrzollstelle neu festgelegt. Nur dort ist dann die Bearbeitung der Anmeldung möglich. Als Vertrauenswürdiger Ausführer (VA) ist keine Änderung der angemeldeten Ausfuhrzollstelle möglich.

5 Nachträgliche Ausfuhranmeldung (nam) Eine nachträgliche Ausfuhranmeldung ist auf Basis alternativer Dokumente/Nachweise möglich (nachträgliche Bewilligung einer passiven Veredelung, nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren). Sie hat ersetzenden Charakter und ersetzt somit die vorhandene MRN. Die alternativen Nachweise behalten ihre Gültigkeit und sind bei der Ausfuhrzollstelle vorzulegen. Eine nam ist jedoch nur möglich, wenn die Ware den Binnenmarkt verlassen hat. Eine Korrektur der Ausfuhranmeldung ist durch die nam nicht möglich. Ebenso ist eine unvollständige Anmeldung im Rahmen der nam unzulässig. Entgegennahme Unterlagen vorbereiten Überlassung Teilnehmer Anmeldung zur Ausfuhr (E_EXP_DAT) Entgegennahme (E_EXP_STA) Unterlagen vorlegen Annahme (E_EXP_STA) Überlassung (E_EXP_REL) Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT) Ausfuhrzollstelle verarbeitet Anmeldung Entgegennehmen Unterlagen Annehmen (manuell) Überlassen (manuell) Zusätzlich wird die nachträgliche Sammelanmeldung eingeführt. Diese muss bewilligt werden und ermöglicht die monatlich kumulierte Anmeldung eines eingeschränkten Warenkreises. Die Bezeichnung für die neue Nachricht ist noch nicht definiert. Entgegennahme Teilnehmer Sammelanmeldung (E_EXP_?) Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT) Ausfuhrzollstelle verarbeitet Anmeldung

6 Fachliche Anpassungen Das neue Release AES 2.1 enthält zusätzlich folgende fachliche Anpassungen: Überführung in die passive Veredelung - Plausibilisierung der Bewilligung PV - Plausibilisierung der Bewilligung A7 - Sortenreine Anmeldung - Erzeugung des INF2 (Normalverfahren) - fachlich analog zu den Anforderungen AES Verschieben des Geschäftsvorgangs und der Lieferbedingungen auf die Positionsebene Prüfung des Kennzeichens Wiederausfuhr in der Bewilligung ZA Beteiligtenkonstellation mit Subunternehmer im einstufigen Verfahren unzulässig Mitteilung der ursprünglichen Positionsnummer Berücksichtigung der Öffnungszeiten an der Ausgangszollstelle, insbesondere bei automatisierten Freigaben Mitteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verschlüsse Statusauskunft (als Hilfsmittel für Infos über offene Vorgänge) verschiedene Anpassungen im ABD Volltextfehlermeldungen der ATLAS-Kommunikationsanwendung Prüfkriterien zur Art der Anmeldung (CO) Ausfuhrland nicht Deutschland (Wasserzeichen) Packstück-Prüfmuster in der E_EXP_NOT (nicht nur ASCII) Nutzung einer ZA-Bewilligung in der Rolle eines direkten Vertreters Wiederinbetriebnahme des Nachforschungsverfahrens (Follow Up) in modifizierter Form

7 Änderungen von Datenfeldern Folgende Feldänderungen werden im Rahmen der Umstellung auf das Release AES 2.1 vorgenommen: Begriffsänderungen in Nachrichten - Anmelder (TIN) statt Zollnummer [Anmelder] - EORI statt TIN Wegfall von Angaben zu Beteiligten - Postfach - PLZ zum Postfach - Ort zum Postfach Änderung der Größe von Datenfeldern: - Zollnummer n(7) EORI an(17) - Beteiligter [Name]: an(90) an(120) - Beteiligter [Straße und Hausnummer]: an(30) an (35) - Beteiligter [Postleitzahl]: an(6) an(9) (bzw. an(5)) - Beteiligter [Ortsteil]: an(30) an(35) - Statistischer Wert: 15-stellig - Vorpapiercodierung: 6-stellig ASCII-Restriktionen auf einzelne Textfelder - Bezugsnummer - Kennnummer der Sendung - Containernummer Kennzeichen zur Art der AGV in der E_EXP_NOT Erweiterung der Vorankündigung um Neuerungen zur Ausfuhrerstattung (AMmAE) Wasserzeichen der E_EXP_NOT als Datenfelder der Nachricht

8 Neue Nachrichten Wie bereits in den einzelnen Kapiteln erwähnt, werden im Rahmen des neuen ReleaseAES2.1 folgende neue Nachrichten eingeführt: Anmahnung der ergänzenden/ersetzenden AM(E_EXP_URG) Nachträgliche Sammelanmeldung(noch nicht definiert) Gestellung am Ausgang(E_EXP_PRE) Wie geht s weiter? Die Informationen in diesem Dokument vermitteln einen ersten Überblick über den aktuellen Stand, der von der Zollbehörde veröffentlicht wurde. Viele Details sind noch offen. Wie schon bei der Umstellung auf das Release AES 2.0 im Jahr 2009 werden wir Sie in regelmäßigen Intervallen über den aktuellen Informationsstand und das geplante Vorgehen in Kenntnis setzen. Wir möchten Sie jetzt schon darüber informieren, dass aufgrund der Einführung neuer Nachrichten im Rahmen des Release AES 2.1 eine Umstellungspauschale pro Kunde anfallen wird. Folglich werden Ihre Aufwände durch Ihre Partnerbeteiligung berücksichtigt. Wir halten Sie zum Thema Umstellungspauschale auf dem Laufenden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! BEX Components AG Gartenstr Aalen tel: +49 (0)

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