Vorversammlung Gründungsveranstaltung 1. Gesellschafterversammlung Allgemeine Informationen über das geplante Vorhaben Vorstellung der Rechtsform Besprechung der Vertragsinhalte Verabschiedung des Vertragswerkes Wahl des Gesellschafterrates Verschiedenes Zeichnung und Abgaben des Antrages 10:41:39
10:41:39 1. Offene und freie Mitgliedschaft (keine Diskriminierung) 2. Demokratie (jedes Mitglied hat eine Stimme) 3. Wirtschaftliches (freiwilliges) Mitwirken der Mitglieder (Selbsthilfe) 4. Autonomie (Unabhängig von Staat/Politik und Wirtschaft) 5. (Fort-)Bildung und (Fort-)Entwicklung 6. Kooperation mit anderen Genossenschaften 7. Sorge für die lokale Gemeinschaft
Nicht Gewinnmaximierung Achtsamer Umgang mit den regionalen Ressourcen Einbindung aller Bürger vor Ort (auch im Rahmen der Inklusion) Mitarbeiter arbeiten nicht nur des Geldes wegen, sondern weil sie einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen. Die Gesellschafter haften nur begrenzt mit ihrer Einlage. Darüber hinaus gehende Haftungen werden ausgeschlossen.
Rahmendaten: Mindestlaufzeit: 5 Jahre (bei Fördermittelzusage: 12 Jahre); bis Ende 2023/2030 Mindestanlagebetrag: 200, Mehrbetrag ganzzahlig durch 100 teilbar Regelung bei Tod Gesellschafter scheidet aus Übertragung möglich Haftung begrenzt auf die Einlage Stillen Gesellschafter werden vom Gesellschafterrat vertreten; Gesellschafterrat der stillen Gesellschafter sind geborene Mitglieder des Beirates/Aufsichtsrates der Gesellschaft
Bürgerinformation Aufklärung Gründung Arbeitskreis Erstellung Machbarkeitsstudie Rechtsformwahl und Gründungsveranstaltung Sicherung der Finanzierung Sicherung der Räumlichkeiten, Abklären der Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen etc. Gründung des Rechtsträgers Antragstellung von Fördermittel, Auswahl und Sicherung der Räumlichkeiten Einzahlung des Gründungskapitals Erstellung des Feinkonzeptes (Ladenplanung, Sortiments-, Lieferantenauswahl etc.) Auslösen der Investitionen, MitarbeiterInnen einstellen, Einweisung der MitarbeiterInnen, Pre-Opening Sensibilisierungsphase Zeitdauer: ca. 3 Wochen (ca. 3 bis 8 Monate vor der Eröffnung) Vorgründungsprozess Zeitdauer: ca. 1 bis 3 Monate (ca. 4 Monate bis 7 Monate vor der Eröffnung) Umsetzungsphase Zeitdauer: ca. 1 bis 4 Monate, bei Baumaßnahmen auch länger Heute Anteile sichern und erst später einzahlen! 1. Sollbruchstelle: sofern kein Arbeitskreis gegründet werden kann und auch das Interesse sehr gering ist. 2. Sollbruchstelle: sofern die Finanzierung insbesondere die Eigenkapitalfinanzierung nicht gesichert werden kann. 3. Sollbruchstelle: sofern andere Faktoren eintreten sollten, die eine Gründung nicht rechtfertigen (z. B. Wegfall der Räumlichkeiten, sehr starke Abweichung der Investition von der Planung etc.).
Bürgerinformation Aufklärung Gründung Arbeitskreis Erstellung Machbarkeitsstudie Rechtsformwahl und Gründungsveranstaltung Sicherung der Finanzierung Sicherung der Räumlichkeiten, Abklären der Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen etc. Gründung des Rechtsträgers Antragstellung von Fördermittel, Auswahl und Sicherung der Räumlichkeiten Einzahlung des Gründungskapitals Erstellung des Feinkonzeptes (Ladenplanung, Sortiments-, Lieferantenauswahl etc.) Auslösen der Investitionen, MitarbeiterInnen einstellen, Einweisung der MitarbeiterInnen, Pre-Opening Sensibilisierungsphase Zeitdauer: ca. 3 Wochen (ca. 3 bis 8 Monate vor der Eröffnung) Rechtsfragen Vorgründungsprozess Zeitdauer: ca. 1 bis 3 Monate (ca. 4 Monate bis 7 Monate vor der Eröffnung) Umsetzungsphase Betriebswirtschaftliche Fragen Zeitdauer: ca. 1 bis 4 Monate, bei Baumaßnahmen Ladenbau, Ladengestaltung auch länger Aus- und Umbau Mitgliederwerbung, Marketing Sortiment, Dienstleistung Mitarbeiter, PEP 1. Sollbruchstelle: sofern kein Arbeitskreis gegründet werden kann und auch das Interesse sehr gering ist. 2. Sollbruchstelle: sofern die Finanzierung insbesondere die Eigenkapitalfinanzierung nicht gesichert werden kann. 3. Sollbruchstelle: sofern andere Faktoren eintreten sollten, die eine Gründung nicht rechtfertigen (z. B. Wegfall der Räumlichkeiten, sehr starke Abweichung der Investition von der Planung etc.).
Mitglieder (natürliche Personen, Personenvereinigungen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts etc.) Beteiligen sich an: Genossenschaft (Stimmrecht nach Köpfen und nicht nach Kapital, begrenzte Laufzeit, Haftungsbegrenzung auf die Einlage etc.) Wählt Aufsichtsrat (überwacht die Arbeit des Vorstandes, leitet die Mitgliederversammlung etc.) bestellt Vorstand (Leitet die Geschäfte der Genossenschaft etc.)
Gesellschafter der UG (natürliche Personen, Personenvereinigungen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts etc.) Werden von den stillen Gesellschaftern gewählt Stille Gesellschafter (natürliche Personen, Personenvereinigungen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts etc.) Beteiligen sich an: Bürgergemeinschaft (Stimmrecht nach Köpfen und nicht nach Kapital, begrenzte Laufzeit, Haftungsbegrenzung auf die Einlage etc.) Wählt Gesellschafterrat, der als Beirat bzw. Aufsichtsrat der Bürgergemeinschaft bestellt wird (überwacht die Arbeit des Vorstandes, leitet die Mitgliederversammlung etc.) bestellt Geschäftsführer (Leitet die Geschäfte der Genossenschaft etc.)
Gründung der UG (haftungsbeschränkt) AV 65.000 UV 30.000 Se. 95.000 EK (3 x 250 ) 750 Möglicher Zuschuss 41.000 FK 40.000 (Mezzanine-Kapital = stille Beteiligung) + Bankdarl. 13.250 Se. 95.000 Stille Gesellschafter wählen einen Gesellschafterrat Gesellschafterrat, der später von der UG als Beirat oder Aufsichtsrat bestellt wird, wählt seinerseits die Treuhänder, die die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschafter gründen. AV = Anlagevermögen (Ladeneinrichtung, Aus- und Umbauten) UV = Umlaufvermögen (Warenbestand, Kassen- und Bankguthaben; auch zur Absicherung der Anlaufphase)
Mitgliederversammlung der Gesellschaft Aufsichtsrat/Beirat Rechnungsprüfer Vorstand/Geschäftsführer Dorfladen-Verantwortliche(r) Kundenrat VerkäuferInnen Background-MitarbeiterInnen Grün = ehrenamtliche Funktonen Blau = hauptamtliche Funktionen
Vorversammlung Gründungsveranstaltung 1. Gesellschafterversammlung Allgemeine Informationen über das geplante Vorhaben Vorstellung der Rechtsform Besprechung der Vertragsinhalte Verabschiedung des Vertragswerkes Wahl des Gesellschafterrates Verschiedenes Zeichnung und Abgaben des Antrages
Max Muster Max Muster 250 Muster 99999 Musterdorf Max 30. Februar 2017 muster@muster.de Musterdorf DE 11 111 111 111 111 30.02. 17 Max Muster 3. Farbige Stimmkarte entgegennehmen 30.02.2017 Max Muster Bitte beachten: 2 x unterschreiben!
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