- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Erfahrungen mit der Aussetzung - Erwartungen an die Wiedereinführung - Diskussionen, Anregungen, Meinungen IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung zum Erlass einer AEVO vor - 1972 Einführung der AEVO - 1999 Änderung der AEVO - 2003 AEVO Aussetzung bis 31. Juli 2008-2008 Verlängerung der Aussetzung um 1 Jahr - 2009 Neue AEVO IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 2
RECHTSGRUNDLAGEN BerBiRefG 2005 - Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist ( 28 Abs. 1 Satz 2) - Ausbilder vermitteln Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang ( 29 Abs. 2) - Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt ( 30 Abs. 1) IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 3 RECHTSGRUNDLAGEN NEUE AEVO - verordnet durch das BmBF nach Anhörung des Hauptausschusses des BiBB - 1: Ausbilder haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen - Kriterium Gewerbebetrieb entfallen - Freie Berufe ausgenommen IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 4
INHALTE DER NEUEN AEVO Alt - Allgemeine Grundlagen - Planung der Ausbildung - Mitwirkung bei der Einstellung - Ausbildung am Arbeitsplatz - Förderung des Lernprozesses - Ausbildung in der Gruppe - Abschluss der Ausbildung Neu - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 5 2007 Evaluation der AEVO-Aussetzung durch das BiBB hinsichtlich: - Bekanntheit - Quantitative Effekte - Qualitative Effekte - Perspektiven der AEVO IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 6
Bekanntheit: - gesetzliche Regelung für Ausbildungspersonal bei 70 % bekannt - AEVO - Aussetzung nur bei 20 % bekannt IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 7 Quantitative Effekte: - Durch Aussetzung zwischen 10.000 und 25.000 zusätzliche Ausbildungsplätze (!?) - Neue Ausbildungsbetriebe zu 67 % Kleinbetriebe - Mehr Auszubildende bei mittleren Betrieben IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 8
Qualititative Effekte: - Ausbildungsabbrüche häufiger bei Betrieben ohne AEVO-Personal - Häufiger Klagen wegen Schwierigkeiten/ schlechten Noten/Prüfungen - knapp 50 % der Ausbildungsberater: Qualitätsverlust und Imageschaden IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 9 Eigene Beobachtungen: - gestiegener Beratungsbedarf - Befreiungspraxis vor Aussetzung - Rechtsanspruch auf Befreiung - Rechte und Pflichten unbekannt IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 10
Perspektiven der AEVO (Betriebsbefragung) - mehrheitlich als Beitrag zur Qualitätssicherung anerkannt - 50 % der Auffassung, Kosten seien nicht tragbar - 44 % werten gesetzliche Regelung als bürokratische Hürde IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 11 ERWARTUNGEN AN DIE WIEDEREINFÜHRUNG - Übergangsregelungen und Altlasten - gestiegenes Qualitätsbewusstsein - Erweiterte Anforderungen hinsichtlich fachübergreifender Kompetenzen - Verbund, Überbetriebliche Ausbildung und Auslandsaufenthalte berücksichtigt IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 12
Diskussionen, Anregungen, Meinungen - Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten = Eignung? - Definition/Umsetzung von Befreiungen - Ausnahme Freie Berufe - Quantität und Qualität - Kann Ausbildungsqualität verordnet werden? IHK Ausbilder- und Prüfertag 29.10.2009 13