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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte füllen Sie diesen Antrag in Druckbuchstaben aus und beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Beiblatt, insbesondere zum Datenschutz Hinweis: pro Kind ist jeweils ein eigener Antrag (inklusive der notwendigen Anlagen) zu stellen Name Vorname Geburtsdatum Anschrift 5 Köln, Ich beantrage für mich für mein Kind Name des Kindes Vorname Geburtsdatum Anschrift 5 Köln, Mein Kind besucht Ich besuche / mein Kind besucht eine Kindertageseinrichtung eine allgemein-/berufsbildende Schule, Klasse Name der Schule / Kindertageseinrichtung Anschrift der Schule / Kindertageseinrichtung Ich erhalte / mein Kind erhält SGB II-Leistungen SGB XII-Leistungen / Leistungen gemäß 2 AsylbLG Wohngeld Kinderzuschlag BG-Nr. Aktenzeichen (Bewilligungsbescheid ist beigefügt) (Bewilligungsbescheid ist beigefügt) Ich habe / Mein Kind hat einen gültigen Köln-Pass: ID-Nr derzeit keinen gültigen Köln-Pass

Es werden folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt: Eintägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen) Mehrtägige Klassenfahrten / Gruppenfahrt (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen) Schülerbeförderung (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen) Lernförderung (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen) gemeinschaftliches Mittagessen in Schule / Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen) Leistungen für den persönlichen Schulbedarf!!! nur bei Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigten erforderlich!!! (ergänzende Angaben vgl. Zusatzfragebogen ) Ich bin damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung des Antrags auf Bildung und Teilhabe erhobenen Daten an das zuständige Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln bzw. das Jobcenter Köln, an das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln sowie an das Schulverwaltungsamt der Stadt Köln, an die Träger von nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen sowie die städtischen und nichtstädtischen Schulen zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Leistungsgewährung für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II, 34 SGB XII, 2 AsylbLG, 6 BKGG, weitergeleitet werden können. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der auszustellende Gutschein direkt an den Anbieter der Mittagsverpflegung der jeweiligen Kita bzw. Schule und der Gutschein für Klassenfahrten an das Schulverwaltungsamt gesendet werden kann. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Ort, Datum Unterschrift gesetzl. Vertreter / in Wichtige Hinweise zum Datenschutz Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der 60 bis 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der 67 a, b, c Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII bzw. BKGG erhoben. Für die Leistungen nach dem AsylbLG gelten die 60 65 SGB I sowie die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW).

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket Alle Kinder und Jugendlichen sollen mitmachen können, von Anfang an, ob in der Kindertagesstätte (Kita), in der Schule oder in der Freizeit. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass Kinder und Jugendliche einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in der Kita oder der Schule teilnehmen, oder bei Schulausflügen mit dabei sind. Dafür gibt es jetzt das Bildungs- und Teilhabepaket! Was ist drin im Kölner Bildungspaket? Ausflüge in Schulen und in Kitas Die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas können übernommen werden. mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Gruppenfahrten der Kita Es können sowohl Kosten für mehrtägige Fahrten der Schule, als auch entsprechende Fahrten von Kindertageseinrichtungen berücksichtigt werden, allerdings höchstens einmal im Jahr. Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (Schulbedarfspaket) Für Lernmaterialien (z.b. Stifte, Hefte, Taschenrechner oder einen Schulranzen) wird Schülerinnen und Schülern ein Zuschuss von insgesamt 100 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro. Bitte beachten Sie: Sofern Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen Sie das Schulbedarfspaket gesondert beantragen. Leistungsempfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder von Leistungen nach 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten den Betrag zu den genannten Stichtagen automatisch auf ihr Konto überwiesen. Schülerbeförderungskosten Es können die notwendigen Fahrtkosten übernommen werden, die Schülerinnen und Schülern entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges mit Bus und Bahn zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fahrtkosten nicht von Dritten übernommen werden können und es Ihnen nicht zuzumuten ist, die anfallenden Kosten aus Ihrem Regelbedarf zu tragen. Derzeit werden den Schülerinnen und Schülern an den Schulen in der Trägerschaft der Stadt Köln im Allgemeinen folgende Tickets angeboten (sie sind insofern als Leistung Dritter zu berücksichtigen und vorrangig in Anspruch zu nehmen): Im Bereich der Primarstufe wird bei Vorliegen einer Freifahrtberechtigung ein kostenfreies "Primaticket" zur Verfügung gestellt. An einigen Schulen wird das "Schülerticket" (mit Nutzungsmöglichkeit im gesamten VRS-Gebiet sowie auch während der Ferien) angeboten. Voraussetzung ist der Beschluss der Schulkonferenz und die Verpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler, dieses Ticket in Anspruch zu nehmen. Hier beträgt der Eigenanteil für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler max. 9,60. An den weiterführenden Schulen wird in der Regel das "Schülerticket" angeboten, dessen Eigenanteil für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler max. 12,- beträgt, darüber hinausgehende Kosten werden durch die Stadt Köln subventioniert. Die Freifahrtberechtigung ergibt sich aus den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung NW. Weitergehende Ansprüche bestehen derzeit nicht.

Insofern ist im Regelfall davon auszugehen, dass ein Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderdungskosten nach dem Bildungspaket zu keinen weiteren Ansprüchen führt und voraussichtlich abzulehnen ist. Lernförderung Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel nach Einschätzung der Schule gefährdet ist und nicht bereits über das Jugendamt entsprechende Unterstützung für Lernförderung erfolgt. Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Hort und Kindertagespflege Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kita (einen Hort oder die Kindertagespflege) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Einen Eigenanteil von 1 Euro pro Essen zahlen die Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder in der Kita (Kindertagespflege) selbst. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Kinder und Jugendliche erhalten ein Budget in Höhe von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur oder Ferienangebote. Gefördert werden können z.b. Aktivitäten rund um Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche), Freizeiten (z.b. Pfadfinder, Theaterfreizeit) Wer kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten? Sie erhalten: Leistungen nach dem Soziagesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Paragraphen 2 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz? Dann können Sie bzw. Ihre Kinder zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit diese Leistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Wo beantragen Sie diese Leistungen? Für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, ist Ihr Jobcenter für Ihre Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig.

Wenn Sie Sozialhilfe, Leistungen nach 2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ist das: Amt für Soziales und Senioren, 501/114 Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln für Ihre Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig. Wie werden die Leistungen erbracht? Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfspakets nicht als Geldleistungen erbracht. Sie erhalten einen Gutschein und die Leistung wird dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise und Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. Das sollten Sie noch wissen Wie kann ich mich zusätzlich informieren? Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln: www.stadt-koeln.de, Stichwort: Bildungspaket

Zusatzfragebogen Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Aktenzeichen/ BG Nummer : Ich beantrage für mich für mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.) Folgende Aktivität wird gewünscht: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit Unterricht in künstlerischen Fächern Teilnahme an Freizeiten (Bitte ergänzen, sofern bereits bekannt) Ich nehme / mein Kind nimmt im Zeitraum von bis an folgender Aktivität teil: (Die Leistungen sind abrechenbar durch Leistungsanbieter, die mit der Stadt Köln eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben.) (Aktivität / Vereinsmitgliedschaft) Name des Leistungsanbieters / Vereins Anschrift des Leistungsanbieters / Vereins Die Kosten hierfür belaufen sich auf Ort Datum Unterschrift Antragsteller/in oder ges. Vertreter/Vertreterin

Zusatzfragebogen eintägige Ausflüge Kita / Schule Bitte füllen Sie diesen Zusatzfragebogen in Druckbuchstaben aus Aktenzeichen/ BG Nummer : Ich beantrage für mich für mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) die Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge im Schuljahr / Kindergartenjahr 20 / 20 Hinweis: Die Übernahme der Kosten erfolgt für die stattfindenden eintägigen Ausflüge für die Dauer des Bewilligungszeitraums. Diesen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid. Ort Datum Unterschrift Antragsteller/in oder ges. Vertreter/Vertreterin

Zusatzfragebogen Gruppenfahrt Kita / Klassenfahrt Schule Bitte füllen Sie diesen Zusatzfragebogen in Druckbuchstaben aus Aktenzeichen/ BG Nummer : Ich beantrage für mich für mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) die Übernahme der Kosten für die Gruppenfahrt Kita / Klassenfahrt Schule Ziel der Fahrt Dauer der Fahrt voraussichtliche Kosten Ich bin damit einverstanden, dass die Kosten auf das für die Kindertageseinrichtung / Schule vorgesehene Konto überwiesen werden. Ort Datum Unterschrift Antragsteller/in oder ges. Vertreter/Vertreterin Bestätigung der Kindertageseinrichtung / Schule: Der Schüler/Die Schülerin/Das Kind Name, Vorname, Geburtsdatum, Schulklasse nimmt an einer mehrtägigen Klassenfahrt der Schule / Gruppenfahrt der Kita teil. Die Kindertageseinrichtung bestätigt, dass es sich um eine mehrtägige Gruppenfahrt handelt. Die letzte Gruppenfahrt des Kindes in der Einrichtung liegt mindestens im zurückliegenden Kitajahr. Die Abrechnung der Gruppenfahrt im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt durch die Kindertageseinrichtung unmittelbar mit der Stadt Köln, Schulverwaltungsamt. Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin bestätigt, dass es sich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen handelt. Es wird bestätigt, dass die letzte Klassenfahrt im zurückliegenden Schuljahr durchgeführt worden ist. Die Abrechnung der Klassenfahrt im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt durch die Schule unmittelbar mit der Stadt Köln, Schulverwaltungsamt. Es handelt sich um die Fahrt einer Förderschule. Die Fahrt ist aus pädagogischen und/oder gesundheitlichen Gründen notwendig (Bestätigung ist für Fahrten, die mehrmals pro Schuljahr stattfinden, erforderlich.) Die Kosten sollen auf folgendes Konto / Schulgirokonto 1 erstattet werden:(sofern nicht anderweitig zwischen der Stadt Köln, Schulverwaltungsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie oder den freien Trägern festgelegt.) Kontoinhaber/Kontoinhaberin Geldinstitut Kontonummer BLZ Ort/Datum Unterschrift Schulleiter/Schulleiterin/ Einrichtungsleitung 1 nicht Konto des /der Anspruchsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters!

Zusatzfragebogen Lernförderung Bitte füllen Sie diesen Zusatzfragebogen in Druckbuchstaben aus Name, Vorname Geburtdatum Anschrift Schule Anschrift Klasse Ich beziehe/mein Kind bezieht folgende Leistung: Sozialhilfe nach dem SGB XII Wohngeld nach dem WOGG Leistungen nach 2 AsylbLG Kinderzuschlag nach dem BKGG Ich /mein Sohn / meine Tochter benötige / benötigt zusätzliche außerschulische Lernförderung, da die erforderliche Förderung in der Schule nicht erbracht werden kann. Ich beantrage daher für mich (meinen Sohn/meine Tochter) die Übernahme der entstehenden Kosten für die zusätzliche außerschulische Lernförderung in folgenden Fächern: Es handelt sich um: einen Erstantrag den ersten Folgeantrag den zweiten Folgeantrag. Dem Folgeantrag lege ich eine Bescheinigung der Einrichtung bzw. der Person über die regelmäßige Teilnahme bei, bei der die Lernförderung durchgeführt worden ist. Ich bin damit einverstanden, dass die Schule dem Sozialamt bzw. dem Jobcenter das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt und willige insoweit darin ein, dass die Schule dem Sozialamt auf Verlangen die entsprechenden personenbezogenen Daten (Zeugnisse, Klassenarbeiten, sonstige Leistungsnachweise) zur Verfügung stellt. Ich habe keine Leistungen nach 35 a SGB VIII beantragt oder erhalten und willige darin ein, dass das Jugendamt dem Sozialamt bzw. dem Jobcenter auf Verlangen meine Angaben bestätigt. Ort, Datum Für den Fall eines Antrags im Hinblick auf eine durch Unfall oder längere Krankheit bedingte Nicht-Teilnahme am Unterricht für eine Dauer von sechs Wochen oder mehr füge ich ein ärztliches Attest bei. Unterschrift AntragstellerIn/ Gesetzliche(r) VertreterIn bei Minderjährigen

Zusatzfragebogen Lernförderung - Bestätigung der Schule Für, geb. am (Name, Vorname) wohnhaft in (Bitte lassen Sie nachfolgenden Teil der Bescheinigung von der Schule ausfüllen.) Die o.g. Schülerin/ der o.g. Schüler hat den folgenden Lernförderbedarf (Nachhilfe) für: (Unterrichtsfach) in der Klassenstufe für einen Förderzeitraum vom bis in einem Umfang von Stunden wöchentlich monatlich. Es wird bestätigt, dass eine ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zu diesen wesentlichen Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder Verbesserung des Notendurchschnitts. Bitte nachfolgend zutreffende Sachverhalte ankreuzen. Nur wenn alle Sachverhalte angekreuzt werden, können Kosten für Lernförderung anerkannt werden. Das Erreichen der wesentlichen Lernziele (im Regelfall die Versetzung) ist gefährdet. Im Falle der Erteilung von Nachhilfeunterricht besteht eine positive Versetzungsprognose. Bitte gegebenenfalls weitere Erläuterungen in einer Anlage beifügen. Es wird bestätigt, dass die Lernförderung zusätzlich erforderlich ist, weil sie von der Schule weder über Ergänzungsstunden noch über die Teilnahme an einem Ganztagsangebot noch über andere kostenlose schulische Angebote gewährleistet werden kann. Werden besondere Anforderungen an die Art der Nachhilfe oder die Qualifikation des Nachhilfelehrers oder der Nachhilfelehrerin gestellt? nein ja, bitte ausführlich begründen: (ggf. in Anlage) Für mögliche Rückfragen: Ansprechpartner/in ist Frau/Herr: Telefonnummer: (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Ort, Datum Stempel der Schule Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters

Zusatzfragebogen gemeinschaftliches Mittagessen Kita / Schule Bitte füllen Sie diesen Zusatzfragebogen in Druckbuchstaben aus. Aktenzeichen/ BG Nummer : Ich beantrage für mich / mein Kind für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 20 / 20 (Name, Vorname, Geburtsdatum) einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung. Mir ist bekannt, dass der Eigenanteil in Höhe von 1 je gemeinschaftlichem Mittagessen aus eigenen Mitteln zu tragen ist. Ich verpflichte mich, den Eigenanteil regelmäßig zu zahlen. Ort Datum Unterschrift Antragsteller/in oder ges. Vertreter/Vertreterin

Zusatzfragebogen persönlicher Schulbedarf Aktenzeichen/ BG Nummer : Ich beantrage für mich / mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) Leistungen zum persönlichen Schulbedarf für das Schuljahr 20 / 20 Ein aktueller Bescheid über den Bezug von Wohngeld/Kinderzuschlag ist beigefügt. Bankverbindung Kontoinhaber/Kontoinhaberin Geldinstitut Kontonummer BLZ Hinweis: Die Leistungen zum persönlichen Schulbedarf können längstens für die Dauer des Bezugs von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag bewilligt werden. Ort Datum Unterschrift Antragsteller/in oder ges. Vertreter/Vertreterin Stand Juli 2011