Scheidungsfolgenvereinbarung Mustervorlage

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Transkript:

Scheidungsfolgenvereinbarung Mustervorlage Diese Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Scheidungsfolgesachen zwischen: 1. Frau geborene geboren am in Anschrift: - Nachfolgend Ehefrau genannt - 2. Herr geboren am in Anschrift: - Nachfolgend Ehemann genannt - Frau und Herr sind seit dem verheiratet. Die Ehe wurde vor dem Standesamt in geschlossen. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Aus der Ehe sind folgende Kinder hervorgegangen: Name des Kindes : Geburtsdatum des Kindes: Die Eheleute leben seit dem voneinander getrennt. werden sich (voraussichtlich am ) voneinander trennen. Das Scheidungsverfahren soll nicht eingeleitet werden. soll nach Ablauf des Trennungsjahres am eingeleitet werden. wurde bereits von dem Familiengericht in eingeleitet und ist unter dem Aktenzeichen anhängig. Ein Ehevertrag wurde bisher nicht geschlossen. Ein Ehevertrag wurde am geschlossen. Diese Scheidungsfolgenvereinbarung ersetzt / ergänzt den Ehevertrag. 1

Mit sofortiger Wirkung treffen die Parteien folgende Vereinbarung: 1. Nutzungsrecht der ehelichen Wohnung Die Ehefrau hat das alleinige Nutzungsrecht an der ehelichen Wohnung. Der Ehemann hat das alleinige Nutzungsrecht an der ehelichen Wohnung. Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung steht beiden zu gleichen Teilen zu. Der Ehemann / Die Ehefrau wird bis zum aus der Ehewohnung ausziehen und der Ehefrau / Dem Ehemann alle entsprechenden Schlüssel aushändigen. Die Ehefrau / der Ehemann übernimmt ab diesem Datum sämtliche Miet- und Nebenkosten und stellt den Ehemann / die Ehefrau von sämtlichen Ansprüchen des Vermieters und der Versorgungsunternehmen im Innenverhältnis frei. Diese Regelung wird im Falle einer rechtskräftigen Scheidung beibehalten. 2. Hausrat Der Hausrat der Parteien verbleibt zur alleinigen Nutzung bei der Ehefrau. Folgende Gegenstände sind davon ausgenommen und gehen zur alleinigen Nutzung an den Ehemann über: Der Hausrat der Parteien verbleibt zur alleinigen Nutzung bei dem Ehemann. Folgende Gegenstände sind davon ausgenommen und gehen zur alleinigen Nutzung an die Ehefrau über: Diese Regelung wird im Falle einer rechtskräftigen Scheidung beibehalten. Die jeweils allein genutzten Gegenstände gehen in das Alleineigentum der jeweiligen Partei über. 3. Güterstand und Zugewinnausgleich Die Eheleute vereinbaren mit sofortiger Wirkung Gütertrennung. Gleichzeitig erklären die Eheleute ausdrücklich, auf etwaigen bisher erzielten Zugewinn zu verzichten. Die Verzichtserklärung wird wechselseitig angenommen. Die Festlegung oder Modifizierung des Güterstandes bedarf der notariellen Beurkundung. Die notarielle Beurkundung fand am durch den Notar statt. 4. Verbindlichkeiten Für die in der Ehe gemeinschaftlich aufgenommene Darlehensverträge bei Banken / Kreditinstituten wird weiterhin gesamtschuldnerisch gehaftet. Tilgungen und Zinszahlungen erfolgen jeweils zur Hälfte. Angaben zu den Verbindlichkeiten: Bank/Kreditinstitut Darlehensgrund Restliche Darlehenssumme 2

Diese Regelung wird im Falle einer rechtskräftigen Scheidung beibehalten. 5. Versorgungsausgleich Im Falle einer Scheidung erfolgt der Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollten Änderungen am gesetzlich festgeschriebenen Versorgungsausgleich gewünscht sein, bedarf es der notariellen Beurkundung. Die notarielle Beurkundung fand am durch den Notar statt. 6. Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern Die Kinder leben nach dem Wechselmodell hälftig bei der Ehefrau und dem Ehemann. Die Kinder leben / Das Kind lebt gewöhnlich bei der Ehefrau. Die Kinder leben / Das Kind lebt gewöhnlichen bei dem Ehemann. Zu folgenden Zeiten wird das Kind / werden die Kinder bei der Mutter / dem Vater sein: Alle Wochen in der Zeit von bis Jeden Sonntag in der Zeit von bis Am 1. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag in der Zeit von bis Am Geburtstag des Vaters in der Zeit von bis Am Geburtstag der Mutter in der Zeit von bis Sonderregelungen: Wenn Umgangskontakte aus wichtigen Gründen ausfallen, finden Ersatztermine statt. Die gängigen Umgangstermine fallen dadurch nicht aus. 7. Kindesunterhalt Die Berechnung des Unterhalts wird vom: o Jugendamt in o Vom Notar o Vom Rechtsanwalt vorgenommen. Die Berechnung des Unterhalts wurde bereits vom: o Jugendamt in o Vom Notar o Vom Rechtsanwalt vorgenommen. Der monatliche Kindesunterhalt ist bis zum 3. eines jeden Monats in folgender Höhe zu überweisen: 3

Kind Monatlicher Unterhalt Der Ehemann überweist der Ehefrau den Unterhalt auf folgendes Konto: Die Ehefrau überweist dem Ehemann den Unterhalt auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Bankinstitut: IBAN / BIC: 8. Trennungsunterhalt Der Ehemann muss der Ehefrau Trennungsunterhalt zahlen. Die Ehefrau muss dem Ehemann Trennungsunterhalt zahlen. Der Trennungsunterhalt beträgt monatlich Euro. Dieser Betrag ist im Voraus, bis zum 3. eines jeden Monats, zu zahlen. Folgende Berechnung liegt dem Trennungsunterhalt zugrunde: Der Ehemann überweist der Ehefrau den Trennungsunterhalt auf folgendes Konto: Die Ehefrau überweist dem Ehemann den Trennungsunterhalt auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Bankinstitut: IBAN / BIC: 9. Zwangsvollstreckung Der Ehemann unterwirft sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung. Er haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. Die Ehefrau unterwirft sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung. Sie haftet dafür mit ihrem gesamten Vermögen. 10. Kostenübernahme der Scheidungsfolgenvereinbarung Die Kosten dieser Vereinbarung und ihrer Beurkundung werden: Gegenseitig aufgehoben Vom Ehemann gezahlt Von der Ehefrau gezahlt 4

Die in dieser Vereinbarung geregelten Scheidungsfolgesachen sind ab dem heutigen Tage gültig. Beide Vertragsparteien Ehefrau und Ehemann erkennen diesen Vertrag mit ihrer Unterschrift an. Unterschrift der Ehefrau Unterschrift des Ehemanns Ort: Datum: 5