Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Bereitstellung von Einheiten Nr. 10/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz

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Transkript:

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Bereitstellung von Einheiten Nr. 10/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz

Bereitstellung von Katastrophenschutzeinheiten, Einheiten der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und des überörtlichen Brandschutzes ALLGEMEINES Prinzipiell unterstützt der Landkreis Hilfeersuchen im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe aus anderen Landkreisen und Gemeinden. Grundsätzlich wird diese Hilfe auch gewährt, außer die Situation im Landkreis selbst bedingt den Verbleib. Dies trifft nicht auf im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr im überörtlichen Brandschutz und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe verplante Einheiten, die in den jeweiligen AAO hinterlegt sind oder im Ereignisfall ergänzend angefordert werden, zu. REGELUNG Feuerwehren, die in den AAO hinterlegt sind, fahren auf Anforderung ohne weitere Genehmigung, da diese mit Hinterlegung in der jeweiligen AAO und Vorlage beim KBI erteilt wurde. Feuerwehren und Sonderfahrzeuge, die zusätzlich zur Bewältigung größerer Gefahrenlagen angefordert werden, werden ebenfalls unverzüglich bereit gestellt. Die Zentrale Leitstelle sichert im Alarmierungsfall die zeitnahe Information des KBI über die angeforderten Einheiten/ Sonderfahrzeuge. Einheiten des Katstrophenschutzes oder Einheiten der überörtlichen Allgemeinen Hilfe, wie z.b. die SEG werden nach sofortiger Information des KBI und des FDL Brand- und Katastrophenschutz und seiner Freigabe alarmiert und in Marsch versetzt. Voraussetzung ist die Einhaltung der Nutzungsrichtlinie Dienstfahrzeuge Nr. 04/2011. Im Ausnahmefall kann auch der Bereitschaftsdienst über die Abordnung entscheiden. Der KBI und der FDL ist in diesem Fall jedoch durch diesen nachträglich zu informieren. Für den Einsatz der Einheiten des Katstrophenschutzes oder Einheiten der überörtlichen Allgemeinen Hilfe bedarf es der Kostenübernahmeerklärung oder mindestens einer schriftlichen Anforderung durch eine entsrechend 109 ThürKO berechtigte Person (vgl. Vordruck Anlage), außer die Einheit der überörtlichen Allgemeinen Hilfe wurde in der AAO des Nachbarlandkreises hinterlegt und bereits im Vorab bestätigt. Erfolgt die Anforderung durch die obere Katastrophenschutzbehörde, ist keine Kostenübernahmeerklärung erforderlich. 2

Verlässt die Einheit mit entsprechender Vorlaufzeit den Landkreis, so ist durch den KBI und FDL in Zusammenarbeit mit dem Bereitschaftsdienst ein Marschbefehl (Anlage) zu erstellen und dem Einheitsführer zu übergeben. Für diesen Fall ist ebenfalls eine Tankkarte an den Einheitsführer auszugeben und die Quittung des übernehmenden Einheitsführers aufzubewahren. Erstreckt sich der Kfz-Marsch über mehr als 4 Stunden, so ist bereits vor Abfahrt der Einheit durch Bereitstellung von Versorgungsgütern die Verpflegung zu sichern. Hierzu ist über den Zugführer des Sanitäts- und Betreuungszuges die Bereitstellung zu gewährleisten. Ist es absehbar, dass der Einsatz mehrere Tage dauert, ist den Mitgliedern der Einheit die Gelegenheit einzuräumen, Dinge des persönlichen Bedarfs, einschließlich erforderlicher Wechselkleidung mitzunehmen. Die Abmarschzeit ist entsprechend anzupassen. Außerdem kann durch ein Vorauskommando die Lage in der Einsatzregion überprüft werden und ggf. Korrekturen an Ausrüstung, Material und Personal vorgenommen werden. Dem Vorauskommando soll angehören: 1 Verbandsführer (Mitglied der Führungsgruppe Landkreis) oder gehobener feuerwehrtechnischer Dienst, 1 Zugtruppführer (Zug- oder Gruppenführer) und ein Gruppenführer Betreuung sowie ein Kraftfahrer. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem Anfordernden zwingend vorzunehmen. Das Vorauskommando verlässt den Landkreis nur, wenn die anfordernde Stelle dem zustimmt und die erforderliche Genehmigung seitens des Fachbereichsleiters 2 (1. Beigeordneter) oder der Landrätin vorliegt. Eine weitere Voraussetzung der Abordnung ist im Falle von Katastrophenschutzeinheiten die Zustimmung der oberen Katastrophenschutzbehörde. Grundsätzlich aber auch die der Landrätin o.d.v.i.a. für den Fall der Anforderung, die über die tägliche Gefahrenabwehr hinausgeht. Verantwortlich für das Einholen der Genehmigung ist der KBI (auch der diensthabende KBI) oder der FDL sowie im Ausnahmefall der Bereitschaftsdienst. INKRAFTTRET EN Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2011 in Kraft. Thomzyk 3

Absendedienststelle: Kreisbrandinspektor Absender Straße Ort Telefon: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz Schlossstrasse 24 07318 Saalfeld Tel: 03671/ 9900 oder 823-403 Fax: 03671/ 2720 oder 823-405 Datum: Kostenübernahmeerklärung Sehr geehrte Daamen und Herren, hiermit erklären wir die Übernahme der durch den Einsatz der Einheit/ -en.. vom. um Uhr.. bis um Uhr entstehenden Kosten ( Material, Personal, Betrieb, Ersatzbeschaffung oder Instandsetzung) gegenüber dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Mit freundlichen Grüssen, Unterschrift Titel und Funktion (Hinweis: Rechtsverbindliche Unterschrift nach ThüKO 109). 4

MUSTER FÜR EINEN MARSCHBEFEHL Es ist nicht immer zu jedem Punkt etwas anzuordnen. Die Reihenfolge der Hauptziffern ist aber immer einzuhalten. Befehlende Stelle (Taktische Bezeichnung) Abgangsort, Abgangsdatum, Abgangszeit Befehl für den Marsch in den Raum... Karte... 1. Lage Gefahren- / Schadenlage Eigene Lage 2. Auftrag Zuteilung, Unterstellung und Abgabe von Kräften Erhaltener Auftrag 3. Durchführung Marschziel Marschweg Marschentfernung Marschform Marschfolge Marschführerin / Marschführer Führerin / Führer der Einzelgruppen Schließende / Schließender Marschabstand Fahrzeugabstand 5

Ablaufpunkt (eventuell Einzelheiten über den Marsch der Einheiten oder Teil-einheiten zum Ablaufpunkt) Ablaufzeit Ablaufführerin / Ablaufführer (meist zugleich auch Schließende / Schließender) Marschgeschwindigkeit (theoretische Durchschnittsgeschwindigkeit) Beleuchtung Marschüberwachung und Verkehrssicherung Marschpausen a) Technische Halte b) Raste Besondere Einzelheiten je nach Lage 4. Versorgung Verpflegung Betriebsstoff Instandsetzungsdienst Ärztliche Versorgung 5. Führung und Verbindung Kommunikationsverbindungen während des Marsches sonstige Verbindungen, Lotsenstellen und Verkehrsleitpunkte Platz der Führungskraft Anlagen Verteiler Unterschrift (Name, Dienststellung) 6