Wann bewerbe ich mich? Von Anfang Juni 2015 bis einschließlich 15. Juli 2015 ist unter: www.dshs-koeln.de ein Link zum Online-Bewerbungsportal geschaltet. Nur über dieses Online- Bewerbungsportal ist eine Bewerbung möglich. Hier werden alle Studienbewerberdaten eingegeben und die nötigen Bewerbungsunterlagen (als PDF) hochgeladen. Wann endet die Bewerbungsfrist? Die Bewerbungsfrist endet fristgerecht am 15.07.2015! Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle erforderlichen Unterlagen im Online-Bewerbungsportal hochgeladen und die Bewerbung online bei der DSHS Köln eingegangen sein. Danach wird das Portal geschlossen. Studienbewerber, die ihre Bewerbung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht online durchgeführt/abgeschickt haben, werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Was mache ich, wenn mein Studienabschluss-Zeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt? Sollte das Studienabschluss-Zeugnis am 15.07.2015 noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, dieses nachzureichen. Als vorläufiger Nachweis über die bereits erbrachten Studienleistungen sollte bis zum 15.07.2015 aber ein Notenspiegel bzw. ein Leistungsnachweis hochgeladen werden. Wenn die Onlinebewerbung, einschließlich aller weiteren erforderlichen Bewerbungsunterlagen, fristgerecht am 15.07.2015 eingegangen ist, kann das Studienabschluss-Zeugnis bzw. die Studienabschluss-Bescheinigung bis zum 31.08.2015 nachgereicht werden. Nachgereichte Zeugnisse/Nachweise müssen eingescannt als PDF-Datei (max. 2000 KB!) als Mail an masterbewerbung@dshs-koeln.de gesendet werden. Zeugnisse/Nachweise, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt und nehmen daher nicht am Bewerbungsverfahren teil (Ausschlussverfahren)! Kann ein alternativer Nachweis über den Studienabschluss eingereicht werden? Ja. Als weiteren Nachweis über den Studienabschluss wird auch eine Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert, die aber folgendes zwingend beinhalten muss: Gesamt-, bzw. Abschlussnote und einen Hinweis, dass das Studium zu 100% absolviert wurde. Welche Unterlagen muss ich (als PDF-Upload) einreichen? a) Zeugnis über einen Studienabschluss sowie Diploma Supplement, bzw. Transcript of Records, einen Notenspiegel oder eine Bescheinigung ihres Prüfungsamtes. b) Nachweise ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern (z.b. DSH-2). Dieser Nachweis entfällt für den Master Sport Management und Human Technology in Sports and Medicine! und für das Auswahlverfahren
c) Lebenslauf (WICHTIG: Für die Master-Studiengänge Sport Management u. Human Technology in Sports and Medicine in englischer Sprache!) d) Schriftliche Darlegung des Interesses an den Studienschwerpunkten des jeweiligen Masterstudiengangs und der Beweggründe zur Aufnahme des Studiums, sowie eine Darstellung Ihrer mittelfristigen Berufsziele (WICHTIG: Persönliches Motivationsschreiben für die Master-Studiengänge Sport Management u. Human Technology in Sports and Medicine ist in englischer Sprache zu verfassen!). e) TOEFL bzw. IELTS (nur für die Master Sport Management und Sports Technology notwendig!) f) Nachweis wissenschaftlich erbrachter Leistungen (z.b. Mitarbeit an Forschungsprojekten, Publikationen, etc.) g) Nachweis über berufspraktische Erfahrungen (z.b. Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Auslandsaufenthalte u. ä.) h) Nachweis über sportpraktische Erfahrungen (z.b. Trainerscheine) Die unter a),b) und e) genannten Zeugnisse und Nachweise sind in nachfolgend beschriebener Form einzureichen. Die Nachweise f) h) sind nicht verpflichtend. Muss ich als Studienbewerber mit ausländischem Studienabschluss zusätzliche Dokumente einreichen? Alle Studienbewerber, die das Erststudium im Ausland abgeschlossen haben, senden zusätzlich zur Online-Bewerbung das beglaubigte Zeugnis und wenn dieses nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegt, auch in amtlich beglaubigter Übersetzung postalisch spätestens bis zum 31.07.2015 an das Akademische Auslandsamt der DSHS Köln. Dort werden die eingereichten Zeugnisse geprüft. Muss ich als ausländischer Studienbewerber einen Sprachnachweis vorlegen? Studienbewerber, die nicht aus dem deutschsprachigen Ausland kommen, müssen die Deutschprüfung (DSH 2 oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung) nachweisen. Dieser Nachweis muss bis zum 15.07.2015 im Akademischen Auslandsamt der DSHS Köln vorliegen. Später eingehende Bescheinigungen werden nicht mehr anerkannt. ACHTUNG! Dies gilt nicht für den Master Sport Management und den Master Human Technology in Sports and Medicine. Hier reicht der TOEFL-Nachweis. Welcher Sprachnachweis über besondere Englischkenntnisse wird für den Masterstudiengang Sport Management, bzw. für Human Technology in Sports and Medicine benötigt? Studienbewerber müssen laut Zulassungsordnung folgende besondere Englischkenntnisse nachweisen. Anerkannt werden nur IELTS und TOEFL mit entsprechender Punktzahl: IELTS (British Council; 6,5) TOEFL (paper-based: 550/computer-based: 213/internet-based: 80) Bis zum 15.07.2015 muss der Teilnahmenachweis über den IELTS/TOEFL hochgeladen werden. Sollte Ihr Test nach diesem Termin stattfinden, laden Sie bis zum 15.07.2015 den Nachweis über Ihre Anmeldung zum IELTS/ TOEFL hoch. Das Test-Ergebnis müssen Sie bis zum 31.08.2015 per Mail nachreichen. Einmal bestanden verliert der IELTS/TOEFL für die Einschreibung an der DSHS nicht an Gültigkeit, auch wenn dieser vor mehr als zwei Jahren abgelegt wurde. Alternative Nachweise werden nicht akzeptiert! Einzige Ausnahmen: Man ist MuttersprachlerIn oder hat einen komplett englischsprachigen Studiengang absolviert.
Müssen als PDF hochgeladene Zeugnisse beglaubigt sein? Studienbewerber, die das Erststudium in Deutschland abgeschlossen haben, laden ihr Zeugnis als PDF-Datei (max. 2000 KB) hoch. Das hochgeladene Zeugnis muss nicht beglaubigt sein. Als Nachweis müssen die Originaldokumente bzw. beglaubigte Kopien der Dokumente erst zur Einschreibung eingereicht werden. Muss ich einen Sport-Eignungstest zur Bewerbung einreichen? Die Vorlage eines Sport Eignungstests ist für die DSHS-Masterstudiengänge nicht erforderlich. Sind die Master-Studiengänge der DSHS zulassungsbeschränkt? Alle Master-Studiengänge an der DSHS Köln sind zulassungsbeschränkt, das heißt, es stehen 30 Studienplätze pro Master- Studiengang zur Verfügung. Auf Basis der Punktevergabe durch die Studiengangsleitungen (siehe Zulassungsordnung) wird eine Rangliste erstellt. Sollten nach dem Hauptverfahren noch Plätze frei bleiben, werden diese entsprechend der Rangliste im Nachrückverfahren vergeben. Ein Losverfahren wird nicht durchgeführt. Ist eine Bewerbung zu einem Master-Studiengang nur online möglich? Ja. Die Bewerbung zu einem Masterstudiengang ist nur online über das Bewerbungsportal möglich. Man startet mit einem Online-Interview, das dem Studienbewerber hilft festzustellen, ob die notwendigen formalen Bewerbungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang vorliegen. Danach kann die Bewerbung generiert werden. Was ist mein persönlicher (Bewerber-)Account? Sind die formalen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, meldet sich der Studienbewerber im Online- Bewerbungsportal an und erstellt seinen persönlichen Account. Über diesen Account kann er die Bewerbung starten, (zwischen-)speichern und zu gegebener Zeit vervollständigen. Nach Eingang der Bewerbung kann der Studienbewerber seinen Status einsehen (siehe Bewerbungsstatus ) Sind Mehrfachbewerbungen möglich? Es gibt keine Prioritäten. Wenn sich ein Studienbewerber für mehrere Masterstudiengänge interessiert, kann er in seinem Account zwei Bewerbungen generieren. Alle Nachweise müssen dann ein zweites Mal hochgeladen werden. Welche Daten und Dokumente werden zur Bewerbung benötigt? Erfüllt der Studienbewerber alle Voraussetzungen für den jeweiligen Studiengang und hat seinen persönlichen Account erstellt, kann die Bewerbung durchgeführt werden. Folgende Unterlagen werden zur Durchführung der Bewerbung benötigt: Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse,...) Schulische Ausbildung (Abschlussdatum, Note,...) Informationen über das Erststudium (Name der Universität, Abschluss,...) PDF-Dateien der erforderlichen Bewerbungsunterlagen (wie Zeugnisse/Sprachnachweise) Ausländische Studienabschlüsse müssen zusätzlich in Papierform (beglaubigt und in amtlich beglaubigter englischer bzw. deutscher Übersetzung)im Akademischen Auslandsamt der DSHS Köln eingereicht werden! Über den persönlichen Account kann der Studienbewerber jederzeit auf seine gespeicherten Daten zurückgreifen. Solange er die Bewerbung noch nicht online zugesandt hat, kann er seine Daten ändern. So können bereits angefangene Bewerbungen zwischengespeichert und jederzeit vervollständigt werden. Gibt es einen Kontrollbogen der Bewerberdaten? Ist die Onlinebewerbung vollständig und online abgeschickt, kann das Bewerbungsformular zur Kontrolle und für die eigenen Unterlagen ausgedruckt werden. Es muss nicht eingesandt werden. Nur Bewerber mit ausländischen Abschlüssen senden diesen Kontrollbogen mit den beglaubigten Nachweisen an das Akademische Auslandsamt der DSHS Köln.
Welchen Zeitaufwand muss ich für die Onlinebewerbung einplanen? Der gesamte Onlinebewerbungsprozess nimmt ungefähr 30 Minuten in Anspruch. Diese Zeit wird benötigt, um das Interview durchzuführen und das Bewerbungsformular sorgfältig auszufüllen sowie alle Nachweise hochzuladen. Welche technischen Anforderungen sind Voraussetzung für die Online-Bewerbung? Die Onlinebewerbung wurde für Microsoft Internet Explorer Version 5.5 oder höher, Firefox 1.04 oder höher und Mozilla Version 1.4 oder höher optimiert. Sie arbeitet ebenso mit Netscape Version 4.77, Microsoft Internet Explorer Version 5.0 und Mozilla Version 1.3. Wir können nicht garantieren, dass sie mit allen anderen Browsern korrekt läuft. Um das Bewerbungsformular zu drucken, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Sie sollten diesen vor Beginn der Onlinebewerbung installieren. Er kann kostenlos im Bewerbungsportal heruntergeladen werden. Für den Bewerbungsprozess muss Ihr Browser Cookies und JavaScript zulassen. Aus Sicherheitsgründen werden Sie automatisch nach einer Stunde von Ihrer Login-Sitzung abgemeldet, sofern in dieser Zeit keine Daten eingegeben wurden. Ihre Bewerbung wird jedoch zwischengespeichert und kann wieder geöffnet werden. Wie werden die Bewerbungsunterlagen geprüft? Ob ein Studienbewerber formell zulassungsberechtigt ist, überprüft zunächst das Studierendensekretariat gemäß der Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge. Die Kriterien laut Zulassungsordnung sind: Erfolgreicher Abschluss eines mindestens 6-semestrigen einschlägigen wissenschaftlichen Studiums an einer deutschen staatlichen Hochschule bzw. einen gleichwertigen berufsqualifizierenden Abschluss an einer ausländischen Hochschule. Fachliche Eignung: Abschlussnote mindestens 2,5 -> Ausnahme: Wenn für einen Studiengang nicht genügend Studienbewerber vorhanden sein sollten, könnten u.u. auch Kandidaten mit schlechterem Abschluss am Bewerbungsverfahren teilnehmen. Erforderliche Sprachkenntnisse (z.b. Deutschprüfung DSH 2; TOEFL/IELTS für Master Sport Management und Human Technology in Sports and Medicine) Erfüllt der Studienbewerber diese Kriterien, wird im Bewerbungsportal der Status formell zulassungsberechtigt eingestellt und die Bewerbung wird zur Bewertung für die Master- Studiengangsleitung freigeschaltet. Die jeweilige Master-Studiengangsleitung entscheidet dann im zweiten Schritt über die Einschlägigkeit (wissenschaftlicher Bezug zum gewünschten Master) des vorgelegten Studiengangs. Ist der Studiengang einschlägig, nimmt der Studienbewerber schließlich am Zulassungsverfahren teil. Sollte eine Einschlägigkeit nicht gegeben sein, informiert das Studierendensekretariat den Bewerber per Mail darüber, dass eine Ablehnung wegen fehlender Einschlägigkeit zum Download im Bewerbungsportal zur Verfügung steht. Was bedeutet einschlägiges Studium? Ob ein Studiengang inhaltlich die Voraussetzungen des gewünschten Masters erfüllt, obliegt der jeweiligen Studiengangsleitung. Nach Prüfung der formellen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studierendensekretariat, erfolgt die Prüfung der Einschlägigkeit durch die Studiengangsleitung. Das heißt konkret: Auch wenn ein Bewerber formell zulassungsfähig wäre (Abgeschlossenes Studium, Note liegt vor, Unterlagen sind vollständig), kann es sein, dass man dennoch später aufgrund der fehlenden Einschlägigkeit noch eine Absage erhält. Was bedeutet persönliche Eignung? Die persönliche Eignung wird durch ein besonderes Interesse am jeweiligen Masterstudiengang, durch eine hohe Motivation und durch ein besonderes Engagement dokumentiert (Motivationsschreiben). Dazu gehört ebenfalls der
persönliche und berufliche Werdegang. Die Prüfung obliegt ebenfalls der jeweiligen Studiengangsleitung. Ist eine Statusabfrage nach meiner Onlinebewerbung möglich? Nachdem Studienbewerber ihre Bewerbung online zugesandt haben, können sie sich in ihren Account einloggen und unter Bewerbungsstatus folgende Status sehen: Formell zulassungsberechtigt (die Unterlagen sind vollständig. Bei vorhandener Einschlägigkeit folgt die Teilnahme am Zulassungsverfahren) Formell zulassungsberechtigt mit Auflagen (die Unterlagen sind unvollständig, das Zeugnis muss fristgerecht bis zum 31.08.2015 nachgereicht werden!) Formell nicht zulassungsberechtigt - Ablehnung (der Studienbewerber wird per Mail darüber informiert, dass ein Ablehnungsbescheid als PDF- Download im Bewerber- Account hinterlegt ist) Zugelassen (Hauptverfahren) Das Masterstudium ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Im Hauptvergabeverfahren werden jeweils 30 Studienplätze vergeben. Nachdem die Ranglistenplätze durch die Studiengangsleitung vergeben wurden, erhalten die ersten 30 Studienbewerber den Status zugelassen. Per Mail wird die Information über die Zulassung mitgeteilt. Der Zulassungsbescheid wird als PDF Download im Bewerber-Account hinterlegt. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Ihre Kontaktdaten stets aktuell sind. Wann erhalte ich einen Zulassungsbescheid? Studienbewerber werden per Mail darüber informiert, dass der Zulassungsbescheid als PDF im Bewerber-Account als Download zur Verfügung steht. (Versand voraussichtlich Anfang September). Findet ein Nachrückverfahren statt? Nach Abschluss des Hauptverfahrens (ca. Mitte September) werden die nicht in Anspruch genommenen Studienplätze an sukzessive die nächsten Studienbewerber der Rangliste vergeben. Studienbewerber, die formell zulassungsberechtigt sind, aber im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten haben, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Über die Zulassung informiert das Studierendensekretariat den Studienbewerber ab Mitte September per Mail. Wie erfolgt die Einschreibung? Ab Anfang September 2015 kann der Antrag auf Einschreibung unter www.dshs-koeln.de heruntergeladen werden. Er muss dann mit allen in der Zulassung aufgeführten Unterlagen bis zur angegeben Frist eingereicht werden. Sollten die Unterlagen nicht bis zu diesem Termin eingereicht werden können, muss sich der Studienbewerber mit dem Studierendensekretariat in Verbindung setzten, sonst droht der Verlust des Studienplatzes! Die Einschreibung erfolgt, sobald dem Studierendensekretariat alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorliegen. Sobald der Semesterbeitrag auf dem Konto der DSHS Köln verbucht wurde, erhält der Studierende im InfoPoint der DSHS Köln eine Chipkarte, die für die gesamte Studienzeit als Studierendenausweis gilt. Finden Informationsveranstaltungen zum Semesterbeginn statt? Für alle Studiengänge der DSHS Köln findet zu Beginn eines jeden Semesters eine Erstsemesterbegrüßung statt. Die Termine entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der DSHS-Homepage. Die Termine der Informationsveranstaltungen für die einzelnen Masterstudiengänge werden üblicherweise vor Studienbeginn durch die jeweilige Studiengangsleitung bekanntgegeben. Weitere Information erhalten Sie Anfang Oktober bei den jeweiligen Studiengangskoordinatoren. Wann erhalte ich einen Ablehnungsbescheid? 1. Ablehnungsbescheid aufgrund fehlender Einschlägigkeit des Studiengangs: Das Studierendensekretariat informiert den Studienbewerber nach Entscheidung der Studiengangsleitung per Mail darüber, dass der Ablehnungsbescheid im Bewerbungsportal zum Download als PDF bereitsteht.
2. Absage aufgrund des Rangplatzes: Wer auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten hat, wird nach Abschluss aller Nachrückverfahren per Mail darüber informiert, dass der Ablehnungsbescheid im Bewerbungsportal zum Download als PDF bereitsteht. Offene Fragen Sollten Sie noch Fragen zum Online-Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte per Mail an: masterbewerbung@dshs-koeln.de Für Ihre Bewerbung wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Stand: März 2015