Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren BACHELOR Psychologie Studienjahr 15/16 Salzburg



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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren BACHELOR Psychologie Studienjahr 15/16 Salzburg FB Psychologie - Universität Salzburg Stand 30. April 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2015/16 4 1.1 Wieviele BewerberInnen werden zugelassen?.............. 4 1.2 Wie stehen die Chancen, eine Zulassung zu erhalten?......... 4 1.3 Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung, wenn ich keine Bonuspunkte erhalte?............................ 4 1.4 Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen?..................... 4 1.5 Erfülle ich mit der Fachhochschulreife bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg?................................ 4 1.6 Muss jede/r das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie machen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können?. 5 1.7 Kann ich mich mit dem Aufnahmeprüfungsergebnis eines Standorts an einem anderen Standort bewerben?................. 5 1.8 Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Masterstudium Psychologie einsteigen?............................ 5 1.9 Wie lange gilt die Zulassung aus dem Aufnahmeverfahren 15/16?.. 5 1.10 Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2016 ein eigenes Aufnahmeverfahren?............................. 5 1.11 Gibt es Vor- oder Nachteile, wenn ich erst im Sommersemester 2016 einsteige?................................. 6 1.12 Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren?............ 6 1.13 Wie hole ich mir den Nachweis über 60ECTS für die Ausnahmeregelung 1. 3(c)?............................... 6 1.14 Wenn ich in Salzburg keine Zulassung erhalte, bedeutet dies, dass ich das Bachelorstudium Psychologie in Österreich nicht studieren darf? 6 1.15 Kann ich mich auch für ein anderes Psychologiestudium als das Bachelorstudium in Salzburg neu einschreiben?.............. 6 2 Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren 7 2.1 Wo finde ich die Internetseite zur ONLINE-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren?............................... 7 2.2 Bis wann und wo muss ich mich anmelden?.............. 7 2.3 Wie meldet man sich korrekt an?.................... 7 2.4 Was tue ich, wenn ich feststelle, dass sich Angabefehler in meiner Anmeldung befinden?.......................... 7 1

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 2 2.5 Was tun, wenn ich mich bereits angemeldet habe und sich z.b. meine e-mail Adresse oder andere Daten geändert haben?.......... 8 2.6 Kann ich mich parallel an verschiedenen Universitätsstandorten in Österreich für das Psychologiestudium anmelden?........... 8 2.7 Welche Zeugnisse muss ich nach der Online-Anmeldung nach Salzburg senden?............................... 8 2.8 In welcher Form sind die Zeugnis(se) nach Salzburg zu senden?... 8 2.9 Was ist, wenn ich an den Kopien meiner Zeugnisse Veränderungen vorgenommen habe, z.b. Datum verändert, Noten verändert, etc.?. 9 2.10 Was ist, wenn ich die erforderlichen Zeugniskopien bis zum Ablauf der Nachreichfrist (31. Juli 2015) nicht vorlegen oder erbringen kann? 9 2.11 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen?............... 9 2.12 Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? 9 2.13 Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich in Salzburg nicht teilnehmen werde?............................ 10 2.14 An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist?........................... 10 2.15 Wo finde ich die Serviceeinrichtung Studium (SES)?......... 10 3 Zum Lehrbuch: Gerrig (2015) 11 3.1 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) einsehen?.......... 11 3.2 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) erwerben?......... 11 3.3 Wie viel kostet das Buch?........................ 11 3.4 Kann ich für die Aufnahmeprüfung auch nach einer älteren Auflage des Buches lernen?............................ 11 3.5 Welche Kapitel aus Gerrig (2015) sind für die Aufnahmeprüfung zu lernen?................................... 11 3.6 Soll ich mir das Übungsbuch zum Lehrbuch kaufen, um mich optimal auf die Prüfung vorzubereiten?..................... 12 4 Fragen zum Bonuspunktesystem 13 4.1 Welche Fächer werden im Bonuspunktesystem berücksichtigt?.... 13 4.2 Was sind Bestnoten - wie funktioniert dieses System?......... 13 4.3 Wie viele Bonuspunkte gibt es bzw. wie stehen die Bonuspunkte im Verhältnis zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung?........... 13 4.4 Was ist, wenn ich ein oder mehrere der Bonuspunktefächer weder zur Matura noch im Maturaschuljahr hatte?................ 14 4.5 Werden auch andere Fächer (z.b. Psychologie) beim Bonuspunktesystem berücksichtigt?.......................... 14 4.6 Wird der Abiturdurchschnitt im Verfahren berücksichtigt?...... 14 4.7 Bekomme ich auch für andere Leistungen Bonuspunkte im Verfahren? 14 5 Fragen zur Aufnahmeprüfung 15 5.1 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung?..... 15 5.2 Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung?................ 15 5.3 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung?.............. 15 6 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 16 6.1 An wen wende ich mich bei Fragen?.................. 16 6.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen?......... 16 6.3 Wann und Wo findet die Informationsveranstaltung statt?...... 16

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 3 7 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 17 7.1 Wo und wann erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten habe?....................... 17 7.2 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt dies, dass ich fix Psychologie studieren darf?.............. 17 7.3 Wie schreibe ich mich ins Studium ein, wenn ich eine Zulassung erhalten habe?............................... 17 7.4 Einschreiben in ein anderes Studium?................. 17 7.5 Gibt es ein Nachrückverfahren?..................... 17 7.6 Wieviele Personen rücken üblicherweise nach?............. 18 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 19 8.1 Kann ich mir bisherige Studienleistungen für das Bachelorstudium Psychologie anrechnen lassen?...................... 19 8.2 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte?.............................. 19 8.3 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet?........... 19 9 Fragen zum Start des Bachelorstudiums 20 9.1 Wann beginnen die Vorlesungen, Lehrveranstaltungen, etc. für erstsemestrige Psychologiestudierende mit Zulassung?.......... 20 9.2 Muss ich mich schon ins Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben, um am GK Einführung in das Studium der Psy... teilnehmen zu können?................................ 20 9.3 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben?......... 20 9.4 Wie lange gilt meine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie?. 20

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 4 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2015/16 1.1 Wieviele BewerberInnen werden zugelassen? 200 BewerberInnen erhalten aus dem Aufnahmeverfahren 15/16 eine Zulassung für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg. 1.2 Wie stehen die Chancen, eine Zulassung zu erhalten? Das ist nur schwer individuell zu beurteilen. Für das Bachelor Psychologie Aufnahmeverfahren des letzten Jahres haben sich ca. 750 Personen korrekt beworben, von denen 551 zur Prüfung erschienen sind. Nach Ablauf der Anmelde- und Nachreichfrist werden alle BewerberInnen bezüglich der Bewerbungszahl für das Studienjahr 15/16 informiert. 1.3 Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung, wenn ich keine Bonuspunkte erhalte? Im Verfahren 14/15 hatten 75% der Zugelassenen Bonuspunkte. Hätte man nur nach Aufnahmeprüfung ausgewählt, hätten 59% der Zugelassenen Bonuspunkte gehabt. 1.4 Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen? Es werden alle BewerberInnen mit einem Maturazeugnis (od. Äquivalent), die aus einem Staat der EU oder des EWR Raumes stammen, bezüglich der Zulassung zum Verfahren gleich behandelt. BewerberInnen, die aus einem Staat kommen, der nicht dem EU oder EWR Raum angehört, müssen einen Studienplatznachweis erbringen (= Besondere Universitätsreife). Ausnahmen vom Aufnahmeverfahren siehe Kapitel 1.6. Es müssen aber alle BewerberInnen - egal aus welchem Staat - das Aufnahmeverfahren durchlaufen; innerhalb dieses Aufnahmeverfahrens werden alle Personen gleich behandelt. Es gibt keine Quote für ÖsterreicherInnen, wie es diese bei der Zulassung zum Medizinstudium in Österreich gibt. 1.5 Erfülle ich mit der Fachhochschulreife bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg? Zulassungsvoraussetzung für ordentliche Studien ist neben fundierten Deutschkenntnissen der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Die Fachhochschulreife bzw. die Fachgebundene Hochschulreife erfüllen nicht die Anforderungen einer allgemeinen Hochschulreife. Fachgebundenen Hochschulreife: Das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium jener Studiengänge, für die die Studienberechtigung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland besteht. Diese sind explizit in diesem Zeugnis angeführt. Fachhochschulreife: Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines ordentlichen Studiums. Erst mit dem Abschluss eines FH-Studiums wird die allgemeine Universitätsreife erworben.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 5 1.6 Muss jede/r das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie machen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können? Grundsätzlich JA - alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Bachelorstudium Psychologie im Wintersemester 15/16 oder Sommersemester 16 an der Universität Salzburg neu einschreiben lassen möchten, müssen am Aufnahmeverfahren 15/16 teilnehmen. Die Zulassungsregelungen gelten auch für Studierende, die an einer anderen inländischen oder ausländischen Universität zu einem Studium der Psychologie zugelassen waren und an die Universität Salzburg wechseln möchten (also auch für sog. StudienortwechslerInnen). AUSGENOMMEN SIND: a) Studierende der Universität Salzburg, die von einem alten zu einem neuen Curriculum des gleichen Studiums oder vom Diplomstudium zum Bachelorstudium des gleichen Studiums überwechseln b) Studierende, die im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammes befristet zuzulassen sind c) Studierende, die an der Universität Salzburg bereits zu einem Diplom- oder Bachelorstudium der Psychologie zugelassen waren und deren Zulassung aus einem der in 68 Abs. 1 Z 1 oder 2 Universitätsgesetz genannten Gründen erloschen ist und die Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS aus Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächern nachweisen können 1.7 Kann ich mich mit dem Aufnahmeprüfungsergebnis eines Standorts an einem anderen Standort bewerben? NEIN - Sie können das Prüfungsergebnis nur an dem Ort, an dem Sie die Prüfung absolviert haben, geltend machen. 1.8 Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Masterstudium Psychologie einsteigen? Die Universität Salzburg bietet kein Diplomstudium Psychologie mehr an. Der Einstieg in das Masterstudium Psychologie ist nur möglich, wenn Sie einen Studienabschluss eines Bachelorstudiums Psychologie (oder gleichwertig) vorweisen können. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium finden Sie unter http: //www.uni-salzburg.at/psy/aufnahmeverfahren/master. 1.9 Wie lange gilt die Zulassung aus dem Aufnahmeverfahren 15/16? Die Zulassung gilt für die Einschreibung in das Bachelorstudium Psychologie für das Wintersemester 15/16 und das Sommersemester 16. Wenn in diesen beiden Semestern keine Einschreibung erfolgt, verfällt die Zulassung. 1.10 Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2016 ein eigenes Aufnahmeverfahren? NEIN - für den Einstieg in das Wintersemester 15/16 und das Sommersemester 2016 muss das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 15/16 absolviert werden - und damit die Prüfung am Montag, 31. August 2015.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 6 1.11 Gibt es Vor- oder Nachteile, wenn ich erst im Sommersemester 2016 einsteige? Eher NACHTEILE - alle in das Studium einführenden Lehrveranstaltungen werden ausschließlich im Wintersemester 15/16 angeboten. Wenn Sie also Ihr Studium in einem Sommersemester beginnen, fehlt Ihnen inhaltlich der einführende Teil ins Psychologiestudium (inhaltlich aber auch bezüglich administrativer Belange, wie zb wie melde ich mich zu einer Prüfung an, etc.). Die ins Studium einführenden Lehrveranstaltungen des Wintersemesters 2015/16 sind aber erst für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des 3. Studiensemester Voraussetzung (Sommersemester 16), wodurch sich trotz des sog. Quereinstiegs ein 6-semestriger Studienverlauf realisieren lässt. 1.12 Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren? JEIN - Grundsätzlich gilt eine Zulassung für die Einschreibung in das jeweilige Studienjahr und verfällt erst danach. Wenn Sie die Zulassung nicht innerhalb dieses Jahres nutzen, müssen Sie erneut am Aufnahmeverfahren des nächsten Studienjahres teilnehmen. 1.13 Wie hole ich mir den Nachweis über 60ECTS für die Ausnahmeregelung 1. 3(c)? Alle, die über das von der Universität Salzburg ausgestellte erste Diplomprüfungszeugnis Psychologie verfügen, können dieses automatisch als Nachweis für die Absolvierung von mindestens 60 ECTS verwenden. Alle Anderen müssen sich am Fachbereich Psychologie der Univ. Salzburg diese 60 ECTS bestätigen lassen. Nur mit dieser Bestätigung vom Fachbereich kann die Ausnahmeregelung in der SE Studium bei der Einschreibung geltend gemacht werden. Sie können sich im Zweifelsfall vorläufig zusätzlich für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie 15/16 anmelden. Sollten Sie in die Ausnahmeregelung 1 3(c) fallen, melden Sie sich einfach online vom Verfahren ab - dadurch entstehen Ihnen keinerlei Probleme. 1.14 Wenn ich in Salzburg keine Zulassung erhalte, bedeutet dies, dass ich das Bachelorstudium Psychologie in Österreich nicht studieren darf? NEIN - es bedeutet nur, dass Sie sich im Studienjahr 15/16 an der Universität Salzburg nicht für das Bachelorstudium Psychologie einschreiben können. Die Universitäten Graz, Innsbruck und Wien haben am selben Tag Aufnahmeprüfung (Montag 31. August 2015). Informieren Sie sich über die dortigen Voraussetzungen und Fristen der Auswahlverfahren. Die Aufnahmeprüfung in Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien ist inhaltlich ident - die Prüfung gilt aber nur für den Studienort, an dem sie absolviert wurde! Inhaltlich einziger Unterschied ist, dass in Salzburg Bonuspunkte für Schulnoten vergeben werden - Innsbruck, Graz und Wien vergeben solche Punkte nicht. Dort zählt ausschließlich das Ergebnis der Aufnahmeprüfung. 1.15 Kann ich mich auch für ein anderes Psychologiestudium als das Bachelorstudium in Salzburg neu einschreiben? JA - die Universität Salzburg bietet ein Masterstudium Psychologie an. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium Psychologie an der Universität Salzburg finden Sie unter http://www.uni-salzburg.at/psy/aufnahmeverfahren/ master.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 7 2 Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren 2.1 Wo finde ich die Internetseite zur ONLINE-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren? Sie müssen die verpflichtende Online-Anmeldung unter STUDIENVORANMELDUNG: https://online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info vornehmen. 2.2 Bis wann und wo muss ich mich anmelden? Die Online-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren muss spätestens am 24. Juli 2015 24.00 Uhr über die Plattform STUDIENVORANMELDUNG https://online. uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info erfolgen. Sie können sich dort auch anmelden, wenn Sie Ihre Bestätigung über die allgemeine Universitätsreife erst nach dem 24. Juli 2015 erhalten, da Sie Ihre Unterlagen bis spätestens 31. Juli 2015 nachreichen können. In diesem Fall setzen Sie sich unbedingt mit der Serviceeinrichtung Studium in Verbindung, um anzugeben, wieso es Ihnen nicht möglich ist, die Zeugnisse vor dem 31. Juli 2015 zu versenden. 2.3 Wie meldet man sich korrekt an? Anmeldungen sind dann korrekt, wenn Sie... 1. sich fristgerecht - 11. Mai 2015 bis 24. Juli 2015 (24.00 Uhr) - unter STUDI- ENVORANMELDUNG https://online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren. info angemeldet haben. 2. die Anmeldung über den zugesandten Link bestätigt haben (dies garantiert uns, dass Ihre e-mail Adresse korrekt ist und funktioniert). Bitte warten Sie nach Erstregistrierung 5 Minuten bis Sie dieses E-Mail erhalten haben und bestätigen Sie den Link. Falls Sie dieses e-mail nicht nach 5 Minuten erhalten haben, schreiben Sie bitte umgehend an studium@sbg.ac.at 3. den Unkostenbeitrag zum Aufnahmeverfahren von 30 bis spätestens 31. Juli 2015 (einlangend!), entsprechend der Anweisungen der e-mail, das nach Linkbestätigung an Sie geschickt wird, eingezahlt haben. 4. das Maturazeugnis (und das Jahreszeugnis des Maturajahres) bzw. den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife in Kopie bis spätestens 31. Juli 2015 (Poststempel, e-mail oder persönlich) an die SE Studium übermittelt haben (SE Studium, Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg, Kennwort: Aufnahmeverfahren Bachelor Psychologie 15/16), oder dort persönlich in den dafür vorgesehenen Schalterzeiten abgegeben haben, oder dieses per e-mail an studium@sbg.ac. at gesendet haben. Wenn Sie diese Punkte erfüllt haben, wird Ihr Status in der Anmeldeplattform auf Voraussetzungen erfüllt geändert (dies kann erfahrungsgemäß, selbst bei Vorliegen aller Nachweise, ein paar Tage dauern) und Sie haben somit die Berechtigung an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen. 2.4 Was tue ich, wenn ich feststelle, dass sich Angabefehler in meiner Anmeldung befinden? Zur Kontrolle, ob die von Ihnen angegebenen Daten bei der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren korrekt sind, können Sie eingeloggt in die Anmeldeplattform unter Registrierungsdaten (rechts oben) Ihre Anmeldedaten einsehen.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 8 Sollte sich dort ein Fehler finden, schreiben Sie bitte an: aufnahmeverfahren. psychologie@sbg.ac.at unter Angabe, welche Daten wie zu ändern sind. 2.5 Was tun, wenn ich mich bereits angemeldet habe und sich z.b. meine e-mail Adresse oder andere Daten geändert haben? Korrekturen an Ihren Anmeldedaten sind sehr heikel und können nur dann vorgenommen werden, wenn der Änderungswunsch von Ihrer ursprünglichen e-mail Adresse aus erfolgt. Bitte schreiben Sie dazu an studium@sbg.ac.at mit dem Hinweis, welche Daten zu ändern sind. Melden Sie sich mit einer E-Mail Adresse an, die bis Ende Oktober 2015 aktiv ist. E-Mails von der jeweiligen Adresse sind das zentrale Identifikationsmerkmal im Verfahren für die Kommunikation mit den BewerberInnen. Anfragen zu persönlichen Daten, Status, etc. werden ausschließlich über diese e-mail Adresse abgewickelt. 2.6 Kann ich mich parallel an verschiedenen Universitätsstandorten in Österreich für das Psychologiestudium anmelden? NUR teilweise - die Universitäten Salzburg, Graz, Innsbruck Wien und Klagenfurt halten alle die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium Psychologie am Montag, 31. August 2015 ab. Sie können daher nur an einem Standort tatsächlich am Aufnahmeverfahren vor der Zulassung zum Studium teilnehmen, weil Sie nur dort, wo Sie die Aufnahmeprüfung absolvieren, auch eine Zulassung erhalten können. Die Prüfung ist nicht übertragbar auf andere Studienorte. 2.7 Welche Zeugnisse muss ich nach der Online-Anmeldung nach Salzburg senden? Zu senden sind das Reifezeugnis und das Schulzeugnis des Matura/Abiturjahres bzw. ein gleichwertiger Nachweis der allgemeinen Universitätsreife. Alle Dokumente sind in Kopie zu senden (nicht beglaubigt ausreichend) - es kann keine Verantwortung für Originaldokumente übernommen werden. Sollten aus dem Reifezeugnis die Noten des Schuljahres des Maturajahres hervorgehen (oder umgekehrt, was in den meisten Fällen zutrifft), ist dieses eine Dokument ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen: Online-Anmeldung bis 24. Juli 2015, Nachreichfrist für Unterlagen, die Ihre allgemeine Universitätsreife belegen und Einzahlungsfrist des Unkostenbeitrags von 30 ist der 31. Juli 2015 (einlangend!). Ihre Anmeldung ist nur dann gültig, wenn Sie sich bis 24. Juli 2015 online über die entsprechende Plattform angemeldet haben, die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie erfüllen, bis spätestens 31. Juli 2015 Ihre Unterlagen an uns gesendet haben und der Unkostenbeitrag, entsprechend der Informationen der an Sie versandten e-mail, an der Universität Salzburg bis 31. Juli 2015 eingelangt ist. 2.8 In welcher Form sind die Zeugnis(se) nach Salzburg zu senden? Entweder per Post an: Universität Salzburg

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 9 Kennwort: Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHOLOGIE 2015 Serviceeinrichtung Studium Kapitelgasse 4 A-5010 Salzburg Oder persönlich (siehe Adresse; Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12 Uhr; Mi 12-16 Uhr; Fr 8-11 Uhr Oder per E-Mail (z. B. eingescannt) unter Angabe des Namens und Geburtsdatums, im Betreff der e-mail: Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHOLOGIE 2015 an: studium@sbg.ac.at 2.9 Was ist, wenn ich an den Kopien meiner Zeugnisse Veränderungen vorgenommen habe, z.b. Datum verändert, Noten verändert, etc.? Sollten Sie eine Zulassung zum Psychologie-Studium erhalten (als Ergebnis des Aufnahmeverfahrens), müssen Sie sich mit Ihren Originalunterlagen (Reifezeugnis, etc.) in der Serviceeinrichtung Studium persönlich zum Studium einschreiben. Bei diesem Einschreibungsvorgang werden die Zeugnisoriginale mit den für das Aufnahmeverfahren zugesandten Kopien verglichen. Sollten bei diesem Vergleich inhaltliche Abweichungen der Kopien von den Originalen feststellbar sein, kann das zum Entzug der Zulassung führen. 2.10 Was ist, wenn ich die erforderlichen Zeugniskopien bis zum Ablauf der Nachreichfrist (31. Juli 2015) nicht vorlegen oder erbringen kann? Wenn bis zum 31. Juli 2015 nicht alle Dokumente, die Ihre Voraussetzung für das Bachelorstudium Psychologie bestätigen, zugesandt (Poststempel oder per e-mail) bzw. persönlich vorbeigebracht wurden, sind Sie nicht korrekt für das Aufnahmeverfahren Bachelorstudium Psychologie Studienjahr 15/16 angemeldet. Falls Sie Schwierigkeiten bezüglich der Übermittlung der relevanten Dokumente innerhalb der Frist bereits vorhersehen können, kontaktieren Sie uns bitte bis zum 24. Juli 2015, studium@sbg.ac.at. 2.11 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen? Sobald Sie sich unter STUDIENVORANMELDUNG https://online.uni-salzburg. at/plus_online/aufnahmeverfahren.info für das Verfahren angemeldet haben (= Anmeldung final abgesendet), erhalten Sie umgehend eine e-mail (max. innerhalb von 5Minuten), mit der Sie Ihre Anmeldung bestätigen müssen (über das Klicken auf den Link in diesem e-mail). Erst dann erhalten Sie eine weitere e-mail mit den Einzahlungsinformationen des Unkostenbeitrags von 30 Euro. Sie können diese Information aber auch abrufen, wenn Sie sich in die Anmeldeplattform eingeloggt haben - unter: Informationen zur Einzahlung des Unkostenbeitrags anzeigen. 2.12 Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? Der Unkostenbeitrag in der Höhe von 30 Euro wird rücküberwiesen, wenn... der Betrag außerhalb der festgelegten Frist eingelangt ist.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 10 eine Abmeldung vom Verfahren innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist (11. Mai 2015 bis 24. Juli 2015). die Teilnahme am Aufnahmeverfahren mangels allgemeiner Universitätsreife nicht möglich ist. der Beitrag unnötig mehrfach eingezahlt wurde. Erscheinen Bewerberinnen und Bewerber trotz gültiger Anmeldung nicht zur Aufnahmeprüfung (aus welchem Grund auch immer) oder entfällt die Aufnahmeprüfung gemäß Abs. 5, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages. 2.13 Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich in Salzburg nicht teilnehmen werde? KEIN PROBLEM - loggen Sie sich ein in STUDIENVORANMELDUNG https: //online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info. Sie finden dort die Option vom vom Aufnahmeverfahren abmelden. Einmal getätigte Abmeldungen können nicht rückgängig gemacht werden! Beachten Sie weiter, dass Sie Ihren Unkostenbeitrag nur dann zurückerhalten, wenn Sie sich innerhalb der Anmeldefrist (also bis spätestens 24. Juli 2015) abmelden). Andernfalls wird der Unkostenbeitrag einbehalten. 2.14 An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist? An die Serviceeinrichtung (SE) Studium; per Mail erreichbar unter studium@sbg. ac.at, per Telefon: +43-662-8044-2251 od. -2252. 2.15 Wo finde ich die Serviceeinrichtung Studium (SES)? Serviceeinrichtung Studium, Kapitelgasse 4, 5010 Salzburg (Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12; Mi 12-16; Fr 9-11. per e-mail erreichbar unter: studium@sbg.ac.at

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 11 3 Zum Lehrbuch: Gerrig (2015) 3.1 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) einsehen? Sie können das Buch beispielsweise an der Fakultätsbibliothek der Naturwissenschaftlichen Fakultät einsehen - Öffnungszeiten siehe: www.uni-salzburg.at/bibliothek. Dort sind sog. Präsenzexemplare als Lehrbücher aufgestellt und können von jedem/jeder Besucher/in (auch ohne Bibliotheksausweis) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die BibliotheksmitarbeiterInnen werden Ihnen diesbezüglich gerne behilflich sein. 3.2 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) erwerben? Das Buch ist normal im Fachhandel erhältlich. Es besteht auch die Möglichkeit, das Buch bei dem an der NW-Fakultät angesiedelten Facultas-Shop zu erwerben, entweder indem Sie innerhalb der Öffnungszeiten vorbeikommen oder das Buch beim Shop bestellen. Richten Sie Ihre Bestellung unter Angabe von: Titel, Name und Zustelladresse an: Tel: 8044-6027 od. Fax 8044-6031 oder per e-mail: salzburg@ facultas.at. Sie können das Buch selbstverständlich auch direkt beim Pearson Verlag beziehen. 3.3 Wie viel kostet das Buch? Das Buch kostet ca. 49.95 Euro. 3.4 Kann ich für die Aufnahmeprüfung auch nach einer älteren Auflage des Buches lernen? Die Fragen werden nach der 20. aktualisierten Auflage des Buches erstellt. Wer nach einer älteren Auflage lernt, tut dies auf eigenes Risiko. Inwieweit ältere Auflagen mit der 20. Auflage übereinstimmen, können wir nicht beurteilen. 3.5 Welche Kapitel aus Gerrig (2015) sind für die Aufnahmeprüfung zu lernen? Gerrig (2015). Psychologie (20. akt. Aufl.). München: Pearson Studium. Aus Kapitel 01: Psychologie als Wissenschaft 1.1 Was macht Psychologie einzigartig? 1.2 Die Entwicklung der modernen Psychologie Aus Kapitel 02: Forschungsmethoden der Psychologie 2.1 Der psychologische Forschungsprozess Aus Statistischer Anhang - Statistik verstehen: Daten analysieren und Schlussfolgerungen zieh A.1 Datenanalyse Aus Kapitel 03: Die biologischen und evolutionären Grundlagen des Verhaltens 3.2 Das Nervensystem in Aktion 3.3.1 Ein Blick ins Gehirn Aus Kapitel 06: Lernen und Verhaltensanalyse

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 12 6.1 Die Erforschung des Lernens 6.2 Klassisches Konditionieren: Lernen vorhersagbarer Signale 6.3 Operantes Konditionieren: Lernen von Konsequenzen Aus Kapitel 07: Gedächtnis 7.1 Was ist Gedächtnis? 7.2 Nutzung des Gedächtnisses für kurze Zeiträume 7.3 Langzeitgedächtnis: Enkodierung und Abruf Aus Kapitel 09: Intelligenz und Intelligenzdiagnostik 9.1 Was ist Diagnostik? 9.2 Intelligenzdiagnostik 9.3 Intelligenztheorien Aus Kapitel 10: Entwicklung 10.1 Erforschung und Erklärung der Entwicklung 10.2 Körperliche Entwicklung im Laufe des Lebens 10.3 Kognitive Entwicklung im Laufe des Lebens 10.4 Spracherwerb Aus Kapitel 16: Soziale Kognition und Beziehungen 16.1 Die Konstruktion der sozialen Realität 16.2 Die Macht der Situation 16.3 Einstellungen, Einstellungsänderungen und Handlungen 16.6 Aggression, Altruismus und prosoziales Verhalten 3.6 Soll ich mir das Übungsbuch zum Lehrbuch kaufen, um mich optimal auf die Prüfung vorzubereiten? Der Pearson Verlag bietet auf der Verlagshomepage gratis Online-Fragenmaterial zum Buch von Gerrig (2015) an. Diese Fragen liegen auch gesammelt in Buchform vor (Übungsbuch zur 20. Auflage). Die Fragen dieses Übungsbuches beziehen sich prinzipiell auf das Erlernen des gesamten Buches (kapitelweise) und nicht auf die spezifische Kapitelauswahl für die Aufnahmeprüfung Psychologie der Universität Salzburg. Das Übungsbuch wurde nicht spezifisch für die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung Psychologie der Universität Salzburg hin verfasst, insofern kann die Universität Salzburg auch keine Auskunft darüber geben, ob das Buch bei der Vorbereitung hilfreich ist oder nicht.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 13 Abbildung 1. Beispiel für die Vergabe der Bonuspunkte innerhalb des Österreichen Notensystems (1 bis 5) und des Deutschen Notensystems (15 bis Null Punkte) 4 Fragen zum Bonuspunktesystem 4.1 Welche Fächer werden im Bonuspunktesystem berücksichtigt? Englisch, Mathematik, Deutsch (bzw. Unterrichtssprache) und Biologie 4.2 Was sind Bestnoten - wie funktioniert dieses System? Beim Bestnotensystem erhält man dann einen Punktebonus, der zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung hinzuaddiert wird, wenn man in einem oder allen vier der angeführten Fächer aus der vorgegebenen Skalierung die Note erhalten hat, die inhaltlich mit der Note sehr gut (oder besser, beispielsweise exzellent) bezeichnet wird. Das ist beispielsweise in der österreichischen Skalierung (sehr gut-1 bis nicht genügend-5 ) die 1, in der deutschen Skalierung (1-6) die 1, in der deutschen Punkteskalierung (15-0) 15-12.5 Punkte, etc. siehe Abbildung 1 auf Seite 13. Dabei gilt: Pro Fach wird überprüft, welche Note Sie in der Matura erreicht haben (wenn schriftlich und mündlich werden die beiden Noten gemittelt) und welche Note Sie im Maturaschuljahr erreicht haben (wenn eine Note für das erste und zweite Halbjahr vorhanden ist, werden diese gemittelt). Es wird dann die bessere der beiden Noten (sofern vorhanden) für das Bonuspunktesystem verwendet. Wenn Sie das Fach weder zur Matura noch im letzten Schuljahr hatten, wird es im Bonuspunkteverfahren nicht berücksichtigt. 4.3 Wie viele Bonuspunkte gibt es bzw. wie stehen die Bonuspunkte im Verhältnis zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung? Pro Bonuspunktefach kann man 6.25 Bonuspunkte erhalten - also maximal 25 Bonuspunkte. Bei der schriftlichen Aufnahmeprüfung kann man maximal 75 Punkte erreichen. Dies bedeutet, dass im Aufnahmeverfahren somit pro BewerberIn ein

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 14 Punkte-Range von 0-100 Punkten möglich ist. Anhand dieses aufsummierten Punktewerts erfolgt die Reihung der BewerberInnen und folglich die Vergabe der Zulassungen. 4.4 Was ist, wenn ich ein oder mehrere der Bonuspunktefächer weder zur Matura noch im Maturaschuljahr hatte? Dann bekommen Sie für dieses oder diese Fächer keine Bonuspunkte. 4.5 Werden auch andere Fächer (z.b. Psychologie) beim Bonuspunktesystem berücksichtigt? NEIN - es werden nur die vier (siehe oben) angegebenen Fächer berücksichtigt. 4.6 Wird der Abiturdurchschnitt im Verfahren berücksichtigt? NEIN - es werden nur die Einzelnoten der vier Fächern (siehe oben) berücksichtigt. 4.7 Bekomme ich auch für andere Leistungen Bonuspunkte im Verfahren? NEIN - sie erhalten, außer für die genannten Schulfächer, für keine anderen schulischen oder sonstigen Vorleistungen Bonuspunkte im Aufnahmeverfahren.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 15 5 Fragen zur Aufnahmeprüfung 5.1 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung? Es werden alle Fragen der Aufnahmeprüfung im Multiple-Choice Format vorliegen. Beispiele für Fragen finden Sie unter: Bachelor Psy Homepage der Universität Salzburg. Dabei können jeweils eine bis mehrere Antwortoptionen anzukreuzen sein. 5.2 Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung? Die reine Prüfungszeit (ohne Registrierung und Instruktionen) beträgt ca. 3.5h. 5.3 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung? Für die Aufnahmeprüfung brauchen Sie... eine korrekte und gültige Anmeldung im Aufnahmeverfahren 15/16 der Univ. Salzburg (= Status in ANMELDUNGonline steht auf Voraussetzungen erfüllt) einen schwarzen gut-schreibenden Stift (z.b. Fineliner) oder Kugelschreiber (kein Bleistift oder Füllfeder!) einen offiziellen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) Es nicht erforderlich, andere Dokumente (wie Ausdrucke von e-mails, etc.) zur Prüfung mitzunehmen, da am Prüfungstag mittels Lichtbildausweis Ihr Anmeldestatus geprüft wird.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 16 6 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 6.1 An wen wende ich mich bei Fragen? Sie können Ihre Fragen persönlich in der Informationsveranstaltungen zum Bachelor Aufnahmeverfahren Psychologie 15/16 am Mittwoch 24. Juni 2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr (an der NW-Fakultät, Hellbrunnerstrasse 34, 5020 Salzburg, Hörsaal: 402 - Blauer Hörsaal) stellen. Weiters können Sie Ihre Fragen per E-Mail an uns richten - je nach Thema: Fragen zur ANMELDUNG, Anmeldeplattform, etc. an: studium@sbg.ac.at Fragen zu AUFNAHMEPRÜFUNG an: aufnahmeverfahren.psychologie@sbg. ac.at Die MitarbeiterInnen des Fachbereichs Psychologie sind angehalten keine telefonischen Auskünfte zu erteilen. 6.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen? Alle Informationen zum Verfahren sind beispielsweise über die Homepage des Fachbereichs Psychologie der Universität Salzburg zugänglich: http://www.uni-salzburg. at/psy/aufnahmeverfahren/bachelor bzw. für diejenigen, die sich bereits online angemeldet haben auch über die Anmeldeplattform STUDIENVORANMELDUNG. 6.3 Wann und Wo findet die Informationsveranstaltung statt? Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch 24. Juni 2015 um 10:00 st Uhr im Hörsaal 402 (Blauer Hörsaal) an der NW-Fakultät, Hellbrunnerstr. 34, 5020 Salzburg statt. Die Veranstaltung dauert bis 12:00 Uhr.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 17 7 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 7.1 Wo und wann erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten habe? Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufnahmeverfahrens werden so früh wie nach der Aufnahmeprüfung (voraussichtlich 15. September 2015), auf jeden Fall bis spätestens Ende September 2015 informiert. Der Zulassungstatus wird in der Online-Anmeldeplattform eingetragen und Sie erhalten - wie bei jeder Statusänderung in dieser Plattform - automatisch eine E-Mail. 7.2 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt dies, dass ich fix Psychologie studieren darf? Grundsätzlich JA. Bedingungen sind aber: 1. fristgerechte Einschreibung im Studienjahr 15/16 (entweder für das Wintersemester 15/16 oder das Sommersemester 16) 2. fristgerechte, persönliche Einschreibung in der SE Studium 3. positive Überprüfung der Unterlagen (z.b. Matura- oder Abiturzeugnis) 4. fristgerechte Überweisung des ÖH-Beitrages (Österreichische Hochschülerschaft) in der Höhe von ca. 16 7.3 Wie schreibe ich mich ins Studium ein, wenn ich eine Zulassung erhalten habe? In dem E-Mail, das Sie bezüglich der Zulassung erhalten, ist sehr genau beschrieben, wie die Einschreibung in das Psychologiestudium zu erfolgen hat. Auch PrüfungsteilnehmerInnen, die keine Zulassung erhalten haben, bekommen diese Information per E-Mail. 7.4 Kann ich mich für ein anderes Studium für das Studienjahr 2015/2016 einschreiben, wenn ich nach Teilnahme am Aufnahmeverfahren keine Zulassung für das Bachelorstudium Psychologie erhalte? JA - alle TeilnehmerInnen am Aufnahmeverfahren (heißt, Sie haben an der Prüfung teilgenommen), aber keine Zulassung erhalten haben, können sich nachträglich für jedes Studium der Universität Salzburg im Studienjahr 15/16 einschreiben, das nicht zulassungsbeschränkt ist. 7.5 Gibt es ein Nachrückverfahren? JA - nach folgendem Modus: BewerberInnen, die eine Zulassung erhalten haben, aber von dieser nicht Gebrauch machen werden, können bis spätestens eine Woche nach Bekanntgabe ihres Ergebnisses ihren unwiderruflichen Rücktritt in schriftlicher Form der Serviceeinrichtung Studium bekannt geben (studium@sbg.ac.at). In dieser Form frei werdende Plätze werden im Nachrückverfahren aufgefüllt. Betroffene KandidatInnen werden umgehend verständigt. Alle TeilnehmerInnen der Aufnahmeprüfung erfahren bei Bekanntgabe Ihres Prüfungsergebnisses Ihren Rang im Aufnahmeverfahren, wodurch ersichtlich wird, ob eine realistische Chance auf Nachrücken besteht. Der Rangplatz ist auch in der Anmeldeplattform eingetragen.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 18 7.6 Wieviele Personen rücken üblicherweise nach? Die Anzahl der Nachrückenden variiert von Jahr zu Jahr zwischen 3 und 15 Personen. Es kann daher im Vorfeld keine valide Schätzung abgeben werden, ob man mit Rangplatz 210 eine gute oder schlechte Chance auf Nachrücken hat.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 19 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 8.1 Kann ich mir bisherige Studienleistungen für das Bachelorstudium Psychologie anrechnen lassen? JA - sofern Sie eine Zulassung erhalten, können Sie sich bisherige Studienleistungen anrechnen lassen, wenn diese in Inhalt und Umfang mit den im Studienplan des Bachelorstudiums Psychologie geforderten Prüfungsleistungen übereinstimmen. 8.2 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte? ZUERST müssen Sie erfolgreich am Aufnahmeverfahren Psychologie für das jeweilige Studienjahr teilnehmen. ERST DANN gehen Sie mit dieser Zulassung und Ihren Zeugnissen, etc. zu Fr. Mag. Seiser-Heiss (Studienangelegenheiten Psychologie), die für Anerkennungsfragen zuständig ist. Vor dem Erhalt einer Zulassung werden keine Auskünfte zu Anerkennungen oder Anrechnungen erteilt! 8.3 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet? Im Bachelorstudium werden für das Freie Wahlfach sämtliche bisherigen Studienleistungen im Umfang von 12 Credits angerechnet (mit wenigen Ausnahmen aus allen Studien). Wenn Lehrveranstaltungen des Bachelorstudienplans Psychologie durch bisher erbrachte Studienleistungen aus anderen Fächern oder von anderen Studienorten ersetzt werden sollen - wird Umfang und Inhalt dieser Lehrveranstaltungen genau auf Passung geprüft.

FAQ - AV Psy Bachelor 15/16 - Salzburg 20 9 Fragen zum Start des Bachelorstudiums 9.1 Wann beginnen die Vorlesungen, Lehrveranstaltungen, etc. für erstsemestrige Psychologiestudierende mit Zulassung? Die erste Lehrveranstaltung für Erstsemestrige ist der GK Einführung in das Studium der Psychologie und in die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (Start: Montag 5. Oktober 2015 9.00 bis 17.00 im Audi Max der NW-Fakultät und Dienstag 6. Oktober 8.30 bis 14.00 Uhr). Dort erfahren Sie ALLES Weitere - sowohl inhaltlich als auch administrativ zum Studium, Studienplan, etc. Alle anderen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Psychologie im WS 15/16 beginnen danach. 9.2 Muss ich mich schon ins Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben, um am GK Einführung in das Studium der Psy... teilnehmen zu können? Nicht zwingend - Voraussetzung ist aber, dass Sie eine Zulassung erhalten haben. Für die Einschreibung gelten die allgemeinen Einschreibungsfristen der Universität Salzburg (siehe http://www.uni-salzburg.at/studium). Wenn möglich, ersuchen wir Sie aber, sich so früh wie möglich nach Erhalt der Zulassung einzuschreiben, da dies die Administration dieser Veranstaltung deutlich erleichtert. Erst wenn Sie offiziell in das Studium eingeschrieben sind, können Sie sich zu Lehrveranstaltungen anmelden. 9.3 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben? Sie sollten sich, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, noch im September in der Serviceeinrichtung Studium für das Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben. Dafür werden für die TeilnehmerInnen an den Aufnahmeprüfungen Psychologie eigene Tage reserviert, die noch per E-Mail an die Zugelassenen ausgesendet werden. Grund ist, dass Sie auch verschiedene andere Lehrveranstaltungen besuchen werden, für die eine Anmeldung notwendig ist, die erst nach erfolgter Einschreibung möglich ist (über das System PLUSonline https://online.uni-salzburg.at/). Wenn Sie nicht an diesen Tagen der Einschreibung teilnehmen werden können, müssen Sie sich frühzeitig einen Einschreibungstermin reservieren. Melden Sie sich dazu über die Anmeldeplattform zu nicht zulassungsbeschränkten Studien für irgendein Studium an und wählen Sie einen Einschreibungstermin nach dem 20.September 2015. Bei dieser Einschreibung können Sie dann Ihre Wahl wechseln und sich für das Psychologiestudium einschreiben, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben. Wenn nicht, für alle anderen Studien, die nicht zulassungsbeschränkt sind. 9.4 Wie lange gilt meine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie? Wenn Sie im September 2015 eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten, gilt diese für die Einschreibung in das Wintersemesters 15/16 und das Sommersemester 16. Wenn Sie sich in einem dieser beiden Semester einschreiben und ohne Unterbrechung weiter inskribiert bleiben, gilt diese Zulassung bis zum Studienabschluss in Salzburg (Abweichungen z.b. Beurlaubung sind mit der Serviceeinrichtung Studium zu klären). Spätestens nach dem Ablaufen der Einschreibungsfristen des Sommersemesters 2016 erlöschen alle nicht wahrgenommenen Zulassungen für das Studienjahr 15/16.