Informationen zur Abfallentsorgung

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Transkript:

Informationen zur Abfallentsorgung BEI FRAGEN BERATEN WIR SIE GERNE! Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) Am Brunnengewännchen 5, 68623 Lampertheim Fax: 0 62 56 / 851 9777 E-Mail: service@zakb.de www.zakb.de Sie erreichen uns telefonisch: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Abfallberatung, Gebühren, Behälterdienst oder sonstige Fragen: 0 62 56 / 851 881 Sperrmüll und Elektroschrott-Anmeldung: 0 62 56 / 851 888 Blitzabfuhr: 0 62 56 / 851 877 Aktenvernichtung: 0 62 56 / 851 162 DSD (Gelber Sack): 0 62 56 / 851 684 Stand August 2018

Wer ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße? Wir, der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im Jahr 2002 durch den Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und dem Kreis Bergstraße entstanden ist, um die gesamte Abfallentsorgung aus einer Hand durchzuführen. Mitglieder sind aktuell die Städte Bensheim, Bürstadt, Heppenheim, Lampertheim, Lindenfels, Lorsch, Neckarsteinach, Viernheim und Zwingenberg, die Gemeinden Abtsteinach, Biblis, Birkenau, Einhausen, Fürth, Gorxheimertal (ab 01.01.2019), Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Lautertal, Mörlenbach und Rimbach sowie der Kreis Bergstraße. Welche Aufgaben haben wir? Unsere Aufgabe ist die Abfalleinsammlung, der Transport, die Beseitigung und die Verwertung der eingesammelten Abfälle. Darüber hinaus regeln wir den Betrieb der Wertstoffhöfe und Grünschnitt-Sammelstellen im Kreisgebiet. Wir erstellen die Gebührenabrechnungen und beraten Sie bei allen Fragen rund ums Thema Abfallentsorgung. Zur Durchführung unserer vielfältigen Aufgaben bedienen wir uns auch unserer 100%igen Tochtergesellschaften: der ZAKB Service GmbH und der ZAKB Energie und Dienstleistungs GmbH. Kreis Bergstraße 2

A Abfallbehälter: Wir stellen Ihnen Behälter bis 240 Liter kostenlos zur Verfügung. Größere Behälter (770 und 1.100 Liter) können Sie über unsere Kundenberatung kaufen. Bei Tausch, Rückgabe oder der Bestellung von weiteren Abfallbehältern hilft Ihnen ebenfalls die Kundenberatung. Einen solchen Auftrag können Sie auch online über unsere Homepage erteilen. Für die Lieferung von Abfallbehältern berechnen wir bei bis zu drei Behältern eine Gebühr. Abfallkalender: Unser jährlicher Abfallkalender informiert über sämtliche Leerungstermine für Bioabfall-, Restabfall- und Papierbehälter sowie den Gelben Sack (DSD) für das betreffende Grundstück. Außerdem enthält der Kalender die Termine für die Grünsperrmüllsammlung, die zweimal im Jahr durchgeführt wird. Die Abfallkalender werden jeweils kurz vor Jahresende an alle Haushalte verteilt. Zusammen mit dem Abfallkalender erhalten alle Haushalte weitere wichtige Informationen zur Abfalleinsammlung. Dies sind z. B. die lokalen Termine und Standorte des Umweltmobils oder der Standort sowie die Öffnungszeiten des nächstgelegenen Wertstoffhofes. Die Abfallkalender können auch über unsere Homepage abgerufen werden. In unserer App sind die Abfuhrtermine ebenfalls ersichtlich. Abfallsatzung: Die Grundlage für unsere Arbeit bildet die Abfallsatzung. In dieser sind u. a. die allgemeinen Bestimmungen zur Abfallentsorgung im Kreis Bergstraße, die Einsammlung in den Mitgliedsund Nichtmitgliedskommunen und die Benutzung unserer Entsorgungsanlagen festgehalten. Die aktuelle Fassung finden Sie auf unserer Homepage. Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim - AWZ: Das Abfallwirtschaftszentrum in Heppenheim (AWZ) ist unsere zentrale Entsorgungsanlage. Dort können sowohl private als auch gewerbliche Abfälle zur Beseitigung und Verwertung abgegeben werden. Das Abfallwirtschaftszentrum ist von Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. An-/Abmeldungen: Jedes bewohnte Grundstück im Verbandsgebiet muss an die Abfallentsorgung angeschlossen sein. Eine Neuanmeldung kann entweder über unsere Homepage ( Online-Service ), per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Für jede Anmeldung berechnen wir eine einmalige Gebühr. Darin enthalten sind bereits die Kosten für die Lieferung von bis zu drei Abfallbehältern. Aktenvernichtung: Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit der Firma Meinhardt mit unserem System der Akten-/Datenträgervernichtung eine sichere und zuverlässige Lösung. Wir stellen Ihnen Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen und Ausführungen sowie die dazugehörigen Schließsysteme zur Verfügung. Eine Trennung der Akten aus den Ordnern ist nicht notwendig. Die hierfür eingesetzte, elektronisch gesicherte Akten- und Datenträgervernichtungsanlage der Fa. Meinhardt ist nach 11 Bundesdatenschutz BDSG zugelassen. Sie erhalten als Nachweis der ordnungsgemäßen Akten-/Datenträgervernichtung ein kostenfreies Vernichtungszertifikat. Ausführliche Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0 62 56 / 851 162. Altkleider und Schuhe: Zu unserer Servicepalette gehört auch die Annahme alter Kleidung und Schuhe. Hierzu stehen auf allen Wertstoffhöfen im Kreis Bergstraße und im Abfallwirtschaftszentrum in Heppenheim spezielle Container, sowie an diversen Standorten vieler Städte und Gemeinden des Kreises. Voraussetzung für die Annahme: Altkleider müssen in Plastiktüten verpackt und Schuhe paarweise zusammengebunden sein. Bei der Abholung Ihres angemeldeten Elektrogroßgerätes haben Sie die Möglichkeit kostenlos Altkleider und Schuhe bereitzustellen. 3

App: Wir bieten eine kostenfreie App für iphones, Android- und Windows 10-Geräte mit umfassenden Informationen rund um die Abfallentsorgung. Einige Beispiele der Funktionen, die hoffentlich bald auch Ihren Alltag erleichtern: Lassen Sie sich von ihrem Smartphone oder Tablet ganz einfach an die nächsten Abfuhrtermine von Restabfall, Bioabfall, Papier, Gelben Säcken und Grünsperrmüll erinnern. Sie möchten etwas entsorgen und wissen nicht wie? Antworten auf die drei W-Fragen, was?, wie? und wo? erhalten Sie in unserem Abfall ABC. Sie können sich direkt zu unseren Wertstoffhöfen, Altkleider- und Elektroschrottcontainern navigieren lassen. Abholung von Sperrmüll oder Elektroschrott vor Ihrer Haustür schnell und unkompliziert über das Smartphone oder Tablet beauftragen. Die Aufstellung eines Abfallcontainers kann ebenfalls über die App angefragt werden. Die App informiert Sie natürlich auch über die aktuellen News, sowie über Öffnungszeiten der Verwaltung und aller Wertstoffhöfe. In unserem neuen Leerungsprotokoll können Sie (nur Objekteigentümer) sich anzeigen lassen, wie oft Ihre Behälter schon entleert wurden. Die Daten werden automatisch aktualisiert und müssen nicht mehr von Ihnen hinterlegt werden Da Sie mehrere Adressen hinterlegen können, ist die App auch für Hausmeisterdienste interessant. Mit Hilfe von Push-Nachrichten können wir Sie zeitnah mit wichtigen Informationen versorgen. Es empfiehlt sich daher Push-Nachrichten der App zuzulassen. Nutzer können die App aus dem jeweiligen Store herunterladen. B Bioabfallbehälter: Der Bioabfallbehälter ist eine preiswerte und bequeme Alternative zur Eigenkompostierung. Wichtig: Wer nicht selbst kompostiert, ist zur Nutzung des Bioabfallbehälters verpflichtet. Die Bioabfallbehälter werden in den Größen 120 und 240 Liter angeboten. Die Gebühr für den 120 Liter Bioabfallbehälter mit bis zu 18 Leerungen pro Jahr ist in der Mindestgebühr enthalten. Bei Nutzung eines 240 Liter Bioabfallbehälters erhöht sich die Mindestgebühr. Der Bioabfallbehälter ist für alle organischen Materialien aus Küche und Garten geeignet. Dazu zählen auch Fleisch-, Fisch- und Knochenreste sowie Zitrusfrüchte. Für Haushalte, die selbst kompostieren möchten und auf dem Grundstück über entsprechende Möglichkeiten verfügen, bieten wir eine Befreiung vom Bioabfallbehälter an. Bei Erfüllung der notwendigen Kriterien wird ein Nachlass auf die Mindestgebühr gewährt. Der Antrag ist über unsere Kundenberatung oder über unsere Homepage erhältlich. Blitzabfuhr: Mit diesem Angebot sorgen wir innerhalb kürzester Zeit und ohne Mengenbegrenzung für die Abholung Ihrer Abfälle. Die Berechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Gewicht. Entsorgen können Sie über diesen Service sowohl verwertbare Abfälle als auch Ihren Grünschnitt. Dieses Angebot gilt für alle Städte und Gemeinden des Kreises Bergstraße. C Containerdienste: Wir bieten Ihnen eine Reihe kostengünstiger Serviceleistungen und eine Vielzahl an Containern in Form von Abrollcontainern, Absetzmulden und Umleerbehältern in unterschiedlichen Größen an, die Ihnen die Entsorgung verschiedenster Materialien aus Haus, Garten oder von der Baustelle ermöglicht. Dieses Angebot gilt für alle Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße. Nähere Informationen und Zugang zum Containerstore erhalten Sie über unsere Homepage oder App. 4

E Elektroaltgeräte: Die Anlieferung von haushaltsüblichen Mengen von Elektroaltgeräten an unseren Sammelstellen ist kostenfrei. Zusätzlich können Sie Elektrokleingeräte über unsere E-Schrottcontainer entsorgen. Wir bitten Sie aus Sicherheitsgründen keine Geräte mit Lithium-Akkus einzuwerfen. Solche Geräte können Sie an unseren Wertstoffhöfen abgeben. Die Standorte der E-Schrottcontainer finden Sie auf unserer Homepage. Auf Wunsch können Sie Elektrogroßgeräte auch abholen lassen. Dieser Service kann über die Kundenberatung oder über unsere Homepage angefordert werden ( Online-Service ). Die Abholgebühr beträgt 8,00 je Gerät. Die notwendigen Gebührenmarken sind in allen Rathäusern erhältlich und müssen am Abholtag deutlich sichtbar auf die bereit gestellten Geräte geklebt sein. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Abholung Ihres angemeldeten Elektrogroßgerätes kostenlos Altkleider, Schuhe, Elektrokleingeräte und Altmetall mit bereitzustellen. Altkleider bitte in Plastiktüten verpackt und Schuhe paarweise zusammengebunden bereitlegen. Wichtig: Die Entsorgung von Elektroaltgeräten über den grauen Restabfallbehälter ist laut Gesetz unzulässig. Entrümpelung: Dieser Service wird Privat- und Gewerbekunden aus dem Kreis Bergstraße angeboten und zählt zu unserem umfassendsten Entsorgungsangebot. G Gebühren In der Gebührenordnung sind die Gebühren, die für die Entsorgung Ihrer Abfälle sowohl im Hol- als auch im Bringsystem anfallen, festgehalten. Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit sich Ihre Abfallgebühren individuell ausrechnen zu lassen. www.zakb.de/gebuehrenrechner Gefährliche Abfälle: Siehe auch Umweltmobil. Gefährliche Abfälle sind giftige Stoffe, für die aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf Umwelt und Menschen besondere Regelungen gelten. Diese dürfen vor allem nicht zusammen mit dem Restabfall beseitigt werden. Zu den gefährlichen Abfällen, die am Umweltmobil abgegeben werden dürfen, zählen insbesondere Lacke, Holzschutzmittel, Verdünner, Pflanzenschutzmittel und Lösungsmittel. Es gelten folgende Regelungen: Entsorgungskosten je Gewichtstonne richten sich nach der Abfallart Personalkosten nach Aufwand Kosten für das Aufstellen und Abholen der Container und die Verkehrssicherung inkl. eventueller Genehmigungsgebühren werden getrennt berechnet. Wichtig: Haushaltsentrümpelungen sind nur nach vorheriger Besichtigung durch unser Personal möglich. 5

Gelber Sack / DSD: Kunden bezahlen aufgrund von Vorgaben aus der Verpackungsverordnung an der Supermarktkasse für jede Verpackung einen gewissen Betrag. Dieses Geld erhalten die sogenannten Dualen Systeme Deutschland (DSD) und vergeben die Aufträge zur Einsammlung und Ausgabe der Gelben Säcke sowie die Sortierung und Verwertung auf dem Wege einer Ausschreibung an Privatfirmen. Aktuell sind wir mit der Ausgabe und der Abholung der Gelben Säcke im Kreis Bergstraße beauftragt. In die Gelben Säcke gehören gebrauchte, restentleerte Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundstoffen und Naturmaterialien. Gelbe Säcke können an vielen Ausgabestellen, die über das Kreisgebiet verteilt sind, bezogen werden. Die Liste der Ausgabestellen für Gelbe Säcke und eine mehrsprachig angebotene Trennanleitung finden Sie auf unserer Homepage. Gelbe Säcke in haushaltsüblichen Mengen können auch an einigen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Die Abgabe von größeren Mengen sowie für Gewerbetreibende ist nur in unserem AWZ möglich. Grünschnitt/Grünsperrmüllsammlung: Wir betreiben neben den Wertstoffhöfen auch mehrere Grünschnittsammelstellen im Kreisgebiet. Dort können Sie Grünschnitt (Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub- und Grünpflanzenreste) in haushaltsüblichen Mengen bis max. 1m 3 kostenfrei abgeben. Zusätzlich werden zwei Mal im Jahr Grünsperrmüllsammlungen durchgeführt. An diesen Terminen können Sie Ihre sperrigen Gartenabfälle direkt am Grundstück zur Abholung bereit legen. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage oder über unsere Kundenberatung. Zum Grünsperrmüll gehören alle Materialien aus dem Garten, die auf Grund ihrer Größe bzw. Sperrigkeit nicht über den Bioabfallbehälter entsorgt werden können. Hierzu gehören insbesondere Äste, dünne Stämme und Strauchwerk, die mit verrottbarer Kordel gebündelt sein müssen. Wichtig: Die Termine der Sammlung in den einzelnen Kommunen sind auf dem betreffenden Abfallkalender notiert. Für die Grünsperrmüllsammlung fallen keine zusätzlichen Gebühren an. M Mindestgebühr: Für jedes Grundstück wird pro Jahr eine Mindestgebühr erhoben. Diese ist abhängig vom Volumen/Größe des genutzten Restabfallbehälters. Neben den Kosten für den Restabfallbehälter (mit 10 Mindestleerungen pro Jahr) beinhaltet die Mindestgebühr auch Kosten für einen 240 Liter Papierbehälter (mit 13 Mindestleerungen pro Jahr) und einen 120 Liter Bioabfallbehälter (mit 18 Mindestleerungen pro Jahr). Zusätzliche Leerungen die nicht in der Mindestgebühr enthalten sind, werden mit dem nächsten Gebührenbescheid abgerechnet. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden auf Basis der im zurückliegenden Jahr in Anspruch genommenen Leerungen berechnet. 6

O Online-Service: Wir bieten Ihnen einen bequemen Online-Service an, der über die Startseite unserer Homepage zugänglich ist. Über den Online-Service können Sie: die Neuanmeldung eines Objektes vornehmen den Behälterbestand einsehen und ändern Leerungsdaten der eigenen Behälter einsehen die Stammdaten einsehen Sperrmüll anmelden Elektrogroßgeräte zur Abholung anmelden Adressdaten ändern Bankdaten ändern Registrierung Onlinekunde durchführen Bestimmte Funktionen, etwa die Neuanmeldung eines Objektes, können im Online-Service ohne besondere Zugangsbedingungen ausgeführt werden. Für die Nutzung der meisten Funktionen im Online-Service ist jedoch die Eingabe der Benutzer-ID und eines Passwortes erforderlich. Die entsprechenden Zugangsdaten werden von uns vergeben und mit dem ersten Gebührenbescheid nach Objektanmeldung automatisch verschickt. Onlinekunde: Wir bieten unseren Kunden zusätzlich die Möglichkeit sich als so genannter Onlinekunde registrieren zu lassen. Nach erfolgreichem LOGIN mit den Zugangsdaten können Sie sich (nur Grundstückseigentümer) als Onlinekunde registrieren. Als Onlinekunde können Sie viele Dienstleistungen bequem per Internet nutzen und damit gleichzeitig Geld sparen. Sie zahlen als Onlinekunde bei der Sperrmüllanmeldung statt 10,00 nur 5,00 und beim Behältertausch lediglich 10,00 (ansonsten 15,00 ). Gebührenbescheide werden Ihnen als Onlinekunde in elektronischer Form zugestellt. Weitere Details zu den Bedingungen für die Registrierung als Onlinekunde finden Sie auf unserer Homepage. P Papierbehälter: Der Standard-Papierbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern ist mit bis zu 13 Leerungen pro Jahr in der Mindestgebühr bereits enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Papiercontainer in den Größen 770 und 1.100 Liter zur Verfügung (siehe auch Abfallbehälter ). R Restabfallbehälter: Restabfallbehälter stehen in den Größen 60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter zur Auswahl. Für Restabfallbehälter bis zu einer Größe von 240 Liter sind pro Jahr 10 Leerungen in der Mindestgebühr enthalten. Für Restabfallbehälter der Größen 770 und 1.100 Liter sind je nach angemeldetem Leerungsrhythmus in der Mindestgebühr 13, 26 oder 52 Leerungen enthalten (siehe auch Abfallbehälter ). 7

S SEPA-Lastschriftmandat: Für Sie die einfachste und schnellste Art der Gebührenzahlung. Ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) können Sie entweder über den Online-Service unserer Homepage, durch eine formlose schriftliche Mitteilung mit Unterschrift des Kontoinhabers oder mit Hilfe eines speziellen Formulars erteilen. Dieses können Sie über die Homepage abrufen oder bei der Kundenberatung anfordern. Sonderabfall: Siehe Umweltmobil Sperrmüll: Sperrmüll holen wir nach Anmeldung an vorher festgelegten Terminen ab. Sie können bei der Beauftragung aus den zur Verfügung stehenden Terminen auswählen. Die Anmeldung kann sowohl durch den Eigentümer des Grundstückes als auch durch den Mieter erfolgen. Den Auftrag zur Sperrmüllabholung können Sie entweder über die Kundenberatung, unsere Homepage oder App erteilen. Bei der Sperrmüllabholung sind Regeln in Bezug auf die Materialmenge, die akzeptierten Materialien und die Art der Bereitstellung einzuhalten. Nähere Informationen können über unsere Homepage oder bei der Kundenberatung eingeholt werden. Für die Abholung des Sperrmülls wird eine Servicegebühr erhoben. Die Abrechnung erfolgt bequem über den Gebührenbescheid am Anfang des Folgejahres. T Transponder: Jeder einzelne Abfallbehälter wird von uns mit einem Transponderchip versehen. Durch dieses Identifikationssystem kann jeder Behälter einer spezifischen Adresse zugeordnet werden. Der Transponderchip wird beim Leerungsvorgang durch die am Sammelfahrzeug angebrachte Antenne eingelesen und die Leerung des Behälters eingebucht. Auf diese Weise wird eine verbrauchsorientierte und gerechte Abrechnung gewährleistet. Die Vorteile für Sie sind ein rundum transparentes Sammelsystem sowie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Gebühren aktiv beeinflussen zu können. Wichtig: Beim Wechsel der Wohnung dürfen die Behälter nicht mitgenommen werden, da eine feste Zuordnung zur Adresse besteht. 8

U Umweltmobil: Das Umweltmobil steht zwei Mal im Jahr an mehr als 80 unterschiedlichen Sammelplätzen in allen Kommunen des Kreises Bergstraße bereit. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, die gesammelten schädlichen Abfälle wohnortnah einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Konnte der nächstgelegene Sammeltermin nicht in Anspruch genommen werden, so kann jeder andere Standort ebenfalls genutzt werden. Bedingung ist jedoch, dass es sich bei dem Anlieferer um einen Einwohner des Kreises Bergstraße handelt. Bei der Anlieferung von gefährlichen Abfällen ist zu beachten, dass die maximale Anliefermenge pro Termin 100 kg bzw. 100 l und die maximale Gebindegröße 20 kg bzw. 20 l beträgt. Für Privatpersonen ist die Abgabe der gefährlichen Abfälle kostenfrei. Für Gewerbetreibende ist die Abgabe kostenfrei, wenn die Gesamtmenge der im Betrieb pro Jahr anfallenden gefährlichen Abfälle 500 Kilogramm nicht übersteigt. Nähere Infos zu den detaillierten Annahmebedingungen sowie den Termin- und Standortplan des Umweltmobils erhalten Sie bei der Kundenberatung, auf unserer Homepage und in der App. Die Termine für Ihre Stadt/Gemeinde finden Sie auf Ihrem Abfallkalender. W Wertstoffhöfe: Zusätzlich zum Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in Heppenheim verfügen wir über ein Netz von dezentralen Wertstoffhöfen, die allen Bürgern des Kreises Bergstraße zur Verfügung stehen. An unseren Wertstoffhöfen können viele Abfälle kostenlos abgegeben werden, wenn es sich um Kleinmengen handelt und diese aus Privathaushalten stammen. Andere Materialien werden gegen Gebühr angenommen. Informationen zu den Öffnungszeiten und den Annahmebedingungen der einzelnen Wertstoffhöfe sind auf unserer Homepage, der App und bei der Kundenberatung erhältlich. 9

Notizen 10

Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) Am Brunnengewännchen 5 68623 Lampertheim Fax: 0 62 56 / 851 9777 E-Mail: service@zakb.de www.zakb.de