Landwirtschaft Inwiefern kommt das Abkommen der EU zugute? 1,4 Mrd. EUR 2 Wert der jährlichen Nahrungsmittel- und Getränkeausfuhren aus der EU nach Mexiko Mexikos Rang unter den EU-Handelspartnern in Lateinamerika EU-Erzeugnis 1. Abschaffung der Zölle Mexikos Zölle Bisher Unter dem neuen Abkommen Geflügel Bis zu 100% Käse Bis zu 45 % Schweinefleisch Bis zu 45 % Schokolade, Süßwaren Mexikanischer Zollsatz auf EU- Ausfuhren Über 20 % Volumen der jährlichen EU- Ausfuhren, die zu einem Zollsatz von 0 % nach Mexiko eingeführt werden können Keine Obergrenze für wirtschaftlich relevante Erzeugnisse Keine Obergrenze für Blauschimmelkäse, 5 000 Tonnen für Frischkäse und Schmelzkäse und 20 000 für andere Käsesorten Keine Obergrenze für praktisch alle Erzeugnisse Keine Obergrenze Teigwaren Bis zu 20 % Keine Obergrenze Bit.ly/EUMexicoTrade @Trade_EU
2. Schutz für 340 geografische Angaben Mit den sogenannten geografischen Angaben werden charakteristische Lebensmittel, Weine und Spirituosen aus bestimmten Regionen der EU bezeichnet. Mit dem neuen Abkommen sollen Nachahmungen von 340 dieser durch geografische Angaben gekennzeichneten Erzeugnisse in Mexiko nicht mehr verkauft werden dürfen. Damit werden sie dort rechtlich ähnlich gut vor Nachahmung geschützt wie in der EU. Die Förderung und der Schutz namhafter europäischer Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnisse in Ländern außerhalb der EU ist in dem neuen Handelsabkommen ebenso wie in allen anderen Handelsabkommen der EU eine wichtige Priorität. Beispiele, typischer Lebensmittel- und Getränkeprodukte aus der EU, die das Abkommen schützen würde Wein, Bier und Spirituosen Käse Fisch und Fleisch Obst, Nüsse und Süßigkeiten Ursprung Produkt Ursprung Produkt Ursprung Produkt Ursprung Produkt Tschechien České pivo Niederlande Gouda Holland Österreich Tiroler Speck Zypern Loukoumi Geroskipou Italien Chianti Dänemark Danablu Ungarn Szegedi szalámi Griechenla nd Elia kalamatas Portugal Porto Italien Fontina Reggiano Slowenien Kranjska klobasa Frankreich Pruneaux d'agen Spanien Rioja Portugal Queijo S. Jorge Deutschland Nürnberge r Bratwürst e Rumänien Magiun de prune Topoloveni
Deutschland Bayerisches Bier Griechenland Feta Italien Prosciutt o di Parma Frankreich Champagne Belgien Jambon d'ardenn e Ungarn Tokaj Großbritanni en Scottish farmed salmon Schweden Swedish Aquavit* Kroatien Baranjski kulen Polen Polnischer Wodka * Bulgarien Dunavska ravnina Litauen Original litauischer Wodka * Irland Irish Cream* Slowakei Spišská borovička* Finnland Wodka von Finnland *
3. Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in der EU Das Abkommen schützt die geltenden EU-Standards für Lebensmittelsicherheit und für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen sowie das Recht der Regierungen, in Zukunft neue Standards einzuführen. Außerdem wird das sogenannte Vorsorgeprinzip aufrechterhalten. Wahrung der EU-Standards Wahrung des Regelungsrechts Wahrung des Vorsorgeprinzips Das neue Handelsabkommen wahrt das Recht der EU, allen in Europa verkauften Waren und Dienstleistungen unsere eigenen Standards zugrunde zu legen. Alle Einfuhren aus Mexiko müssen den geltenden EU- Vorschriften zu folgenden Aspekten entsprechen: technische Normen für Produkte Verbrauchersicherheit Umweltschutz Tier- und Pflanzengesundheit Lebensmittelsicherheit und genetisch veränderte Organismen (GVO) Wir können auch mit dem neuen Handelsabkommen in der EU Regelungen erlassen, wie wir es wünschen. Das bedeutet, wir können jederzeit höhere Standards und Schutzniveaus für die Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie für Arbeits- und Umweltschutz einführen. Mit dem Abkommen wird das Regelungsrecht der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem wie in anderen Bereichen geschützt. Das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthält solche Schutzklauseln. Die Regierungen der EU- Mitgliedstaaten haben das Recht, in einer von ihnen für geeignet erachteten Weise tätig zu werden, um die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder die Umwelt zu schützen, sobald eine Gefahr festgestellt wird. Dies gilt selbst dann, wenn dazu keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen wenn die Regierungen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips tätig werden wollen. Das Vorsorgeprinzip ist im Unionsrecht verankert, das bei Handelsabkommen der EU eingehalten werden muss. Auch in dem neuen Handelsabkommen wird dieser Grundsatz gewahrt.
Förderung des Tierschutzes Die EU und Mexiko haben sich darüber verständigt, enger zusammenzuarbeiten, um die Tierschutzstandards für zur Fleischerzeugung aufgezogene Tiere anzuheben. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, Tiere als fühlende Wesen anzuerkennen (im EU-Recht bereits der Fall) und die Umsetzung der Tierschutzgesetze zu verbessern. Die Landwirte sehen sich mit unterschiedlichen Anforderungen an das Wohlbefinden ihrer Tiere konfrontiert je nachdem, wie die Aufzucht erfolgt und welche Vorschriften und Regelungen sie einzuhalten haben. Die Beamten der EU und Mexikos werden diese Unterschiede bei ihren Verhandlungen berücksichtigen. Bekämpfung der Antibiotikaresistenz und andere Fragen Die EU und Mexiko haben sich darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, damit ihre im Agrarbereich tätigen Beamten und Wissenschaftler regelmäßig zusammentreten können. Sie werden sich in diesem Rahmen über Fachwissen, Erfahrungen und bewährte Verfahren austauschen und auf diese Weise voneinander lernen. In ihren Gesprächen werden sie über folgende Themen beraten: das wachsende Problem der Antibiotikaresistenz, insbesondere bei zur Fleischerzeugung gehaltenen Tieren, und den Tierschutz. Das Abkommen wird beide Seiten in die Lage versetzen, internationale Diskussionen zu diesen Themen zu beeinflussen und unsere Überwachungssysteme für antimikrobielle Resistenzen und den Tierschutz zu stärken.
4. Nahrungsmittel- und Getränkeausfuhren nach Mexiko Wine, cider, vinegar 135 mln 10% Pet food 82 mln 6% Proteins, starches, sugar syrups 147 mln 10% Nahrungsmittel- und Getränkeausfuhren aus der EU nach Mexiko, 2016 Gesamtwert: 1,4 Mrd. EUR Other 815 mln 57% Spirits and liqueurs 240 mln 17%