Kaiserplatz 3 53113 Bonn Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 912587-0 Fax: 0228 912587-2 www.bvmb-service.de info@bvmb-serivce.de am Donnerstag, 11. Oktober 2018, in Bochum 14. August 2018 bai/tz Sehr geehrte Damen und Herren, die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute an der Tagesordnung, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung von Bauleistungen kommt, die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertragsabschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzuführen ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahr 2008 wird teilweise auch diskutiert, das Modell der Preisfortschreibung durch eine Preisbildung auf der Grundlage tatsächlicher Ist-Kosten zu ersetzen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht, welches ab dem 01.01.2018 gemäß BGB anzuwenden ist, wurde das einseitige Anordnungsrechts des Auftraggebers, welches es bisher nicht im BGB, sondern nur in der VOB/B gab, eingeführt. Als Folge dieses Anordnungsrechts wurde dann im BGB auch die Vergütung dieser Nachtragsleistungen geregelt. Darin ist die Vergütung mit der Formulierung tatsächlich erforderliche Kosten vorgegeben worden, welche grundsätzlich anders ist als die Preisfortschreibung gemäß VOB/B. Aus baubetrieblicher Sicht stellt sich nun die spannende Frage, wie die Rechtsprechung diese Formulierung auslegen wird. In dem von der organisierten: Baubetrieblichen Intensiv-Workshop zu Nachträgen am Donnerstag, 11. Oktober 2018, 10:00 bis 17:00 Uhr, im Mercure Hotel Bochum City, Massenbergstraße 19-21, 44787 Bochum, www.mercure.com, werden den Teilnehmern die Grundlagen und Schwierigkeiten der Preisfortschreibung gemäß VOB/B und die Vergütung gemäß tatsächlich erforderlicher Kosten gemäß BGB ab 01.01.2018 an konkreten Beispielen erläutert. Hierdurch sollen Auftragnehmer in die Lage versetzt werden, berechtigte Nachtragsforderungen angemessen geltend machen zu können. Sparkasse KölnBonn IBAN: DE48 3705 0198 0000 0940 29 BIC: COLSDE33XXX Geschäftsführer: Stephan Baitzel Handelsregister Bonn HRB 12254 Steuer-Nr.: 205/5708/0906
Seite 2 von 2 Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie Vergütungsanpassungen bei Mengenabweichungen und ein Gemeinkostenausgleich zu berechnen sind. Schließlich wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie die Eskalation des Bauvertrages, die Kündigung, abzurechnen ist. Den Workshop leitet Herr Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen der Ingenieurkammer Niedersachsen. Herr Bötzkes ist seit Jahrzehnten als Baubetriebler tätig und unterstützt einerseits Auftragnehmer bei der Begründung von Nachtragsforderungen, sowohl bei technischen als auch bauzeitlichen Nachträgen. Andererseits unterstützt Herr Bötzkes öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung von Nachtragsforderungen. Besonders wichtig ist für den Sachverständigen als Streitlöser zwischen den Vertragsparteien eine einvernehmliche gütliche Einigung erreichen zu können, damit es keinen weiteren Streit gibt. Darüber hinaus ist er Autor von zahlreichen Fachbeiträgen und Referent für entsprechende Fachseminare. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung auf beigefügtem Antwortbogen. Anmeldeschluss ist der 27. August 2018. Der Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass eine unentgeltliche Stornierung Ihrer Anmeldung nur bis einschließlich 28. September 2018 möglich ist. Bei einer späteren Stornierung akzeptieren wir gerne einen Ersatzteilnehmer. Die Seminargebühr beträgt 400,00 Euro pro Person zuzüglich USt.* für Mitglieder bzw. 450,00 Euro pro Person zuzüglich USt.* für Nicht-Mitglieder. Darin enthalten sind die Tagungsgetränke und ein gemeinsames Mittagessen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie bei dem o. g. Seminar begrüßen dürften! Mit freundlichen Grüßen Stephan Baitzel, Geschäftsführer Anlagen * Ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen mit gleicher Rechnungsanschrift/Gesamtrechnung gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 20 Prozent. Sparkasse KölnBonn IBAN: DE48 3705 0198 0000 0940 29 BIC: COLSDE33XXX Geschäftsführer: Stephan Baitzel Handelsregister Bonn HRB 12254 Steuer-Nr.: 205/5708/0906
Programm Seminar der BVMB zum Thema Ort: Zeitraum: Referent: Mercure Hotel Bochum City, Massenbergstraße 19-21, 44787 Bochum www.mercure.com Donnerstag, 11. Oktober 2018, 10:00 bis 17:00 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Mittagsbuffet Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig, ö. b. u. v. Sachverständiger für Bauablaufstörungen der Ingenieurkammer Niedersachen Inhalt des Workshops: 1. Baurechtliche Grundlagen VOB und BGB Nachweis- und Prüfungspflichten 2. Grundsätze der Kalkulation in der Bauwirtschaft Kostenelemente der Kalkulation Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und Kalkulation über die Endsumme Urkalkulation, Auftragskalkulation, Nachtragskalkulation 3. Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B 1 Abs. 3 und 4 VOB/B: Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers 2 Abs. 5 VOB/B: Grundsätze der Preisfortschreibung bei geänderten Leistungen (Über- und Unterkalkulation) Lohn- und Stoffpreisänderung durch Bauzeitverschiebung 2 Abs. 6 VOB/B: Besondere Vergütung für zusätzliche Leistungen Praxisbeispiele 4. Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab 2018 650a BGB: Bauvertrag 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen ortsübliche und angemessene Vergütung gemäß 632 BGB tatsächliche Kosten und tatsächlich erforderliche Kosten gemäß 650c BGB
Seite 2 von 2 5. Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen Fortschreibung der Gemeinkosten für Bauzeitverlängerung 6. Teilkündigung und Gesamtkündigung 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahmen durch den Auftraggeber 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung bei 3-monatiger Unterbrechung 8 Abs. 1 VOB/B: Freie Kündigung durch den Auftraggeber 8 Abs. 3 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer 7. Sonderfälle im Nachtragsmanagement 2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalpreise 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag 2 Abs. 9 VOB/B: Planungsleistungen 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten 8. Streitlösung am Bau Wirtschaftsmediation Schlichtung Adjudikation Schiedsgutachten Schiedsgericht
Anmeldung Herrn Stephan Baitzel Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bitte zurücksenden bis 27. August 2018 Fax 0228 912587-2 am Donnerstag, 11. Oktober 2018, in Bochum Teilnahmegebühr: 400,00 Euro pro Person zzgl. USt. für BVMB-Mitglieder bzw. 450,00 Euro pro Person zzgl. USt. für Nicht-Mitglieder Ich (wir) nehme(n) teil (verbindliche Anmeldung) Rechnungsadresse: Datum, Unterschrift, Firmenstempel Erklärung zur Datenverarbeitung gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, erheben und verarbeiten wir folgende Ihrer Daten: Anrede, Vorname, Nachname, Unternehmen, Funktion, adresse, Anschrift und Telefonnummer. Wir verwenden Ihre Daten im Rahmen der Organisation der Veranstaltung zu folgenden Zwecken: Erstellung und Druck von Teilnehmerlisten (Name, Unternehmen) Nutzung Ihrer Kontaktdaten (Name, Postanschrift, adresse) zum Versand von veranstaltungsrelevanten Materialien (z. B. Programm, Veranstaltungsunterlagen, Teilnahmebestätigung, Rechnung) Weitergabe einiger Daten (Name, Unternehmen) an die Referenten zur inhaltlichen Vorbereitung der Veranstaltung Weitergabe Ihrer Daten an kooperierende Institutionen und Veranstaltungspartner, soweit dies zur Erbringung der Leistung notwendig ist Nutzung Ihrer Daten (Name, Unternehmen, adresse, Postanschrift) zur Versendung von Informationen (Veranstaltungshinweise und Einladungen zu weiteren BVMB-Seminaren). Sie haben die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit zu widersprechen, indem Sie eine mit Ihrem Widerspruch an info@bvmb-service.de senden. In diesem Fall werden wir die Zusendung weiterer Informationen unverzüglich beenden und Ihre Daten löschen, soweit sie nicht für andere Zwecke weiterhin benötigt werden.