Bei internationalen Erstausstellungen handelt es sich um Spieler und Spielerinnen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, nicht in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, erstmalig eine Spielerlaubnis erlangen möchten und weder im In- noch im Ausland eine Spielerlaubnis haben/hatten. Hierfür sind verschiedene zusätzliche Dokumente und Formulare dem Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis beizufügen, welche im Leitfaden zu internationalen Erstausstellungen und Vereinswechsel auf unserer Homepage (www.swfv.de) im Downloadcenter unter der Rubrik internationale Erstausstellungen und Vereinswechsel aufgeführt sind. Der erforderliche internationale Fragebogen steht auf unserer Homepage (www.swfv.de) im Downloadcenter unter der Rubrik internationale Erstausstellungen und Vereinswechsel für Sie zum Download bereit. Leitfaden für die Antragstellung-Online Anmeldung mit der entsprechenden DFBnet-Kennung, welcher die Applikation Antragstellung- Online zugewiesen ist. Im Modul Antragstellung Erstausstellung anklicken und die Daten des Spielers entsprechend des Ihnen vorliegenden Identitätsnachweises einpflegen. Wichtig: Die persönlichen Daten des Spielers immer vollständig (alle Namen) vom Identitätsnachweis entnehmen und einpflegen. Auf einer Geburtsurkunde ist in der Regel keine Staatsangehörigkeit aufgeführt; Sie benötigen einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit des/r Spielers/in.
Im weiteren Verlauf müssen Sie das Land des letzten Wohnsitzes und den letzten Wohnort im Ausland des/r Spielers/in eingeben. Diese Daten entnehmen Sie dem Ihnen vorliegenden internationalen Fragebogen. Aufgrund der oben getätigten Angaben, erscheinen mit einem Klick auf den Pfeil Dokumente, welche Sie als PDF ins System hochladen müssen. Je nach Herkunftsland, werden mehrere und ggf. bestimmte Dokumente gefordert. Sollten Sie nicht alle geforderten Dokumente hochladen, ist eine Beantragung nicht möglich. Die maximale Größe einer PDF-Datei darf 500 KB nicht überschreiten. Sofern Sie eine Dokumentenart ausgewählt haben, klicken Sie auf und wählen dann die entsprechende PDF-Datei auf ihrem Rechner aus, welche Sie uploaden/hochladen wollen. Nachdem Sie die Datei ausgewählt haben (in unserer Abbildung Mustermann Ausweiskopie benannt), müssen Sie diese durch Anklicken des Buttons hochladen.
Nach dem Upload ihrer Datei sieht es dann wie folgt aus: Um sich die hochgeladene Datei ansehen zu können, klicken Sie auf. Sollten Sie eine falsche oder schlecht lesbare Datei hochgeladen haben, können Sie diese mit einem Klick auf löschen. Erst danach ist ein erneutes Hochladen möglich. Wie von den anderen Modulen bereits gewohnt, bestätigen Sie mit anklicken der Kästchen, dass Ihnen die vollständigen Unterlagen vorliegen. Nun schließen Sie den Antrag mit einem Klick auf vorerst ab. Hinweis: Ein Identitätsnachweis ist ausreichend, es muss nicht zwingend eine Geburtsurkunde vorliegen. Sollte Ihnen eine Ausweiskopie vorliegen, ist diese völlig ausreichend als Identitätsnachweis und Sie können das Häkchen bei der Geburtsurkunde ohne Bedenken setzen. Nach Rücksprache mit dem DFB wird empfohlen, die Unterlagen 5 Jahre aufzubewahren.
Nun bekommen Sie die von Ihnen eingegebenen Daten zur Prüfung und Kontrolle nochmals angezeigt. Erst durch das Klicken auf wird der Antrag an den SWFV übermittelt.
Im letzten Schritt bekommen Sie folgendes eingeblendet: Zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen empfehlen wir Ihnen, diese Bestätigungsmeldung durch klicken auf auszudrucken und mit den Original-Unterlagen abzulegen. Nach Prüfung der Angaben und Dokumente durch die Geschäftsstelle des SWFV wird das internationale Freigabeverfahren dann beim DFB eingeleitet. Erst nach Erteilung der Spielerlaubnis durch die Geschäftsstelle des SWFV, darf der/die Spieler/in für Pflicht- und Freundschaftsspiele eingesetzt werden. Bei allen internationalen Vorgängen gibt das FIFA-Reglement eine Frist von 30 Tagen ab der Freigabeanforderung des DFB beim abgebenden Nationalverband vor. Sollte innerhalb dieser 30-Tagesfrist keine Freigabe vom abgebenden Nationalverband vorliegen, kann erst nach Ablauf dieser Frist eine vorläufige Spielerlaubnis erteilt werden.