SOZIALCARD EINE UNTERSTÜTZUNG DER STADT GRAZ EINE KARTE, DIE HILFT

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Informationen zur SozialCard

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Transkript:

SOZIALCARD EINE UNTERSTÜTZUNG DER STADT GRAZ EINE KARTE, DIE HILFT

INHALTE LIEBE GRAZERINNEN, LIEBE GRAZER, soziale Unterstützung für jene, die es benötigen, ist ein Wesensmerkmal einer solidarischen Gesellschaft, denn Jede und Jeder von uns kann einmal Hilfe brauchen. Als zuständiger Sozialstadtrat ist es mir wichtig, dass diese benötigte Unterstützung serviceorientiert und wertschätzend ist. Das Sozialamt der Stadt Graz bietet hierfür mit der SozialCard eine Leistung, die ein modernes Verständnis von Sozialpolitik widerspiegelt und Hilfe zur Selbsthilfe garantiert. INHALTE DIE SOZIALCARD...Seite 4 WER HAT ANSPRUCH...Seite 5 VORTEILE DER SOZIALCARD...Seite 8 ANTRAG AUF DIE SOZIALCARD... Seite 12 WICHTIGES... Seite 13 NOCH FRAGEN?... Seite 15 Ich freue mich, Ihnen mit der SozialCard eine bewährte Leistung der Stadt Graz anbieten zu können und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute. Ihr Foto: Nikola Milatovic Kurt Hohensinner Stadtrat für Soziales und Generationen 2 SozialCard SozialCard 3

DIE KARTE WER HAT ANSPRUCH DIE SOZIALCARD Die Stadt Graz bietet mit der SozialCard Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben sowie vergünstigte Tarife bei den Holding Graz Linien und diversen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch Unterstützungen für Lebensmittel können Sie mit dieser Karte in Anspruch nehmen. WER HAT ANSPRUCH AUF DIE SOZIALCARD? Sie sind berechtigt, die SozialCard zu beziehen, wenn Sie seit 12 Monaten den Hauptwohnsitz sowie den Lebensmittelpunkt in Graz haben und folgende weitere Kriterien erfüllen: n GIS-Befreiung n Vollendung des 18. Lebensjahres körperlich und geistig behinderte Menschen können auch jünger sein n Österreichische Staatsbürgerschaft oder: Konventionslüchtlinge (anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention) Länger als drei Monate genehmigter Aufenthalt in Österreich EWR-Bürgerin oder -Bürger mit einer EU-Anmeldebescheinigung n Wenn Sie Drittstaatsangehörige sind, müssen Sie sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Sie können die SozialCard auch bekommen, wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Österreich leben und einen Nachweis über das Sprachniveau A 2 und eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Wertekurs vorlegen. 4 SozialCard SozialCard 5

WER HAT ANSPRUCH WER HAT ANSPRUCH AUSNAHMEN Sie können die SozialCard auch bekommen, wenn Sie keine GIS-Befreiung beantragt haben. Nämlich dann, n wenn Sie in einer stationären Einrichtung (Plegeheim, Vollzeit Betreutes Wohnen, Wohnungslosen-Einrichtung) wohnen und dort keinen Fernseher oder Radio besitzen, der auf Ihren Namen angemeldet ist und wenn Sie ein Einkommen haben, mit dem Sie die GIS-Befreiung in Anspruch nehmen könnten; n wenn Sie länger als drei Monate Mindestsicherung, Sozialhilfe oder Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz beziehen; n wenn Sie eine Pension haben, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten und nachweislich keine Geräte besitzen, die UKW-Signale empfangen können; n wenn Sie eine Pension haben, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, da Sie mit Ihren erwachsenen Kindern zusammen wohnen; n wenn Sie eine Behinderung haben und ein Einkommen haben, das so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, da Sie mit Ihren Eltern zusammen wohnen; WER BEKOMMT KEINE SOZIALCARD? n Asylwerber und Asylwerberinnen n Personen, die Unterstützung nach dem Steiermärkischen Betreuungsgesetz (Grundversorgung) in Anspruch nehmen können n Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und nicht länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen n Personen, die Leistungen von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse bekommen und keine GIS-Gebührenbefreiung haben n Personen, die ein Einkommen unter der GIS-Grenze haben, aber keine GIS-Gebührenbefreiung haben und keine Mindestsicherung beziehen (außer Pension und AMS-Bezug) n Personen, die sich in einer Ausbildung beinden oder beim AMS als lehrstellensuchend gemeldet sind n Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Lehrlinge n Zivildiener und Präsenzdiener n wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen, die so gering ist, dass Sie damit eine GIS-Befreiung bekommen könnten und nachweislich keine Geräte besitzen, die UKW-Signale empfangen können; 6 SozialCard SozialCard 7

VORTEILE VORTEILE DIE VORTEILE DER SOZIALCARD 1 Die Grazer SozialCard Mobilität ist eine Jahreskarte der Holding Graz Linien. Sie gilt für Straßenbahnen und Stadtbusse mit ein- und zweistelliger Liniennummer in der Zone 101 und kostet 50 Euro. Wenn Sie auch die Schloßbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 60 Euro. Die Grazer SozialCard Mobilität ist unter Vorweis der SozialCard hier erhältlich: Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz Jakoministraße1, 8010 Graz Öfnungszeiten: Montag bis Freitag 8 18 Uhr, Samstag 9 13Uhr Wenn Sie körperlich oder geistig beeinträchtigt sind und eine Begleitperson brauchen, darf auch Ihre Begleitperson mit Ihrer Grazer Sozial-Card Mobilität kostenlos mitfahren. Vom Sozialamt bekommen Sie eine Bestätigung, dass Sie eine Begleitperson brauchen. Dafür müssen Sie dem Sozialamt den Behindertenpass des Bundes - sozialamtes oder ein ärztliches Gutachten (Facharzt) vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass die eigenständige Benützung öfentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Die Bestätigung des Sozialamtes müssen Sie dann im Mobilitätscenter in der Jakoministraße abgeben. 2 Für Ihre Kinder bekommen Sie zu Schulbeginn im September eine finanzielle Unterstützung für die Schulsachen. Für Kinder, die die 9-jährige Schulplicht bereits erfüllt haben, müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass sie weiterhin eine Schule besuchen. 3 Als inanzielle Unterstützung bekommen Sie mit der SozialCard einen Energiekostenzuschuss sowie Weihnachtsbeihilfe. Diese Geldleistungen bekommen Sie aber nur, wenn Sie dafür einen Antrag gestellt haben! Der Antrag kann ausschließlich online und nicht persönlich im Sozialamt gestellt werden. Wenn Sie eine unbefristete SozialCard haben, bekommen Sie den Energiekostenzuschuss (je nach Berechtigung) und das Weihnachtsgeld weiterhin automatisch auf Ihr Konto angewiesen und müssen keinen Antrag stellen. Vor jeder Aktion bekommen Sie die Details in einem Informationsschreiben vom Sozialamt zugeschickt! Bitte informieren Sie umgehend das Sozialamt, wenn sich Ihre Kontonummer ändert! 4 Mit der SozialCard können Sie in den VinziMärkten in Graz einkaufen: Rochelgasse15 8020 Graz Öfnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9 bis 13 Uhr Donnerstag 14 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr Herrgottwiesgasse 51 8020 Graz Öfnungszeiten: Dienstag und Mittwoch 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 9 bis 13 Uhr 8 SozialCard SozialCard 9

11 Sie erhalten Lebensmittel der Team Osterreich Tafel. Ausgabestelle: Liebenauer Hauptstral3e 84, 8020 Graz jeden Samstag von 1 8.00 bis 19.30 Uhr D Sie bekommen den Kulturpass der Aktion Hunger auf Kunst und Kultur. Mit diesem Pass konnen Sie gratis verschiedene Kultureinrichtungen besuchen. Hier erhalten Sie den Kulturpass: Sozialamt der Stadt Graz I Schmiedgasse 26 I 801 0 Graz Seniorlnnen-Referat der Stadt Graz I Stigergasse 2 I 8020 Graz Alie anderen Ausgabestellen sowie Kulturpassregeln finden Sie unter www.hakuk.st El ErmoBigte Mitgliedsgebuhr in den Grazer Stadtbibliotheken. Jahresgebuhr 10 Euro, Halbjahresgebuhr 5 Euro II Kostenlose Teilnahme an Kursen und Workshops des Frauenreferates der Stadt Graz II Kostenlose Nachhilfe fur lhre Kinder vom bitsocial Gratis Nachhilfe für alle. Die Nachhilfe gibt es in den Fachern Deutsch, Englisch und Mathematik. Wann: Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr. Wo: Lenpavillon, Volksgartenstraße 11, 8020 Graz IE Vergunstigter Eintritt ins Hans Gross Kriminalmuseum. Universitatsplatz 3 I 8010 Graz Offnungszeiten: Montag 10 bis 15 Uhr, Mittwoch 10 bis 13 Uhr Fuhrungen jeweils um 11 und 15 Uhr, an Feiertagen geschlossen m Als Hundebesitzerln konnen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Hundeabgabe stellen. Das ist moglich, wenn Sie kein Vermogen wie zum Beispiel Sparbucher, keine wertvollen Gegenstande, kein Grundstuck, keine Wohnung oder kein Haus besitzen. Hier konnen Sie diesen Antrag stellen: Referat fur Gemeindeabgaben Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 113 I 8010 Graz Offnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr oder nach Terminvereinbarung unter der Tel.: 0316 872-3444 oder -3446 IE Finanzielle Vergunstigungen fur Kinder-Feriencamps. Amt fur Jugend und Familie Kaiserfeldgasse 25 I 8010 Graz Silvia Lambauer I Tel.: 0316 872-3191 I silvia.lambauer@stadt.graz.at IE Vergunstigte Waren oder Leistungen in einigen Grazer Geschaften. Im Sozialamt erhalten Sie eine Lisle dieser Geschafte. Sie finden sie aul3erdem auf der Homepage der Stadt Graz. I!! In den Bodern der Holding Graz bekommen Sie eine Ermal3igung fur die Eintrittskarte. Nina Maier Tel.: +43 664 61 99 814 Email: p3@bitsocial.at l O I SozialCard SozialCard I l l

ANTRAG AUF DIE KARTE WICHTIG WO UND WIE ERHALTEN SIE DIE SOZIALCARD? PERSÖNLICH Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 157 8010 Graz ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Donnerstag 8 bis 14 Uhr, Freitag 8 Uhr bis 12.30 Uhr SCHRIFTLICH PER POST Sozialamt der Stadt Graz z. H. SozialCard Schmiedgasse 26 8010 Graz PER E-MAIL an sozialcard@stadt.graz.at BITTE BRINGEN SIE FOLGENDE UNTERLAGEN ODER KOPIEN MIT : n das ausgefüllte Antragsformular Das Antragsformular bekommen Sie direkt im Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 157 oder auf www.graz.at/sozialcard n den Bescheid der GIS-Befreiung n ein Foto n Lichtbildausweis, z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein n als PensionistInnen: den Pensionsbescheid n als Konventionsflüchtling: den Konventionspass n als nicht-österreichische StaatsbürgerInnen: die schriftliche Bestätigung, dass Sie länger als drei Monate in Österreich bleiben dürfen, Visum n als EWR-BürgerInnen, die nach 1. 1. 2006 nach Österreich gekommen sind: die EU-Anmeldebescheinigung n als Drittstaatsangehörige, die sich nach dem 1.1.2016 mit Hauptwohnsitz in Graz gemeldet haben: die unterschriebene Grazer Integrationserklärung n als Drittstaatsangehörige: den Nachweis über das Sprachniveau A2 und über den Besuch eines Wertekurses 12 SozialCard SozialCard 13

GÜLTIGKEIT NOCH FRAGEN WIE LANGE IST DIE SOCIALCARD GÜLTIG? Die Gültigkeitsdauer der SozialCard ist auf der Karte aufgedruckt. Sie können die Verlängerung der SozialCard frühestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen. Die abgelaufene SozialCard müssen Sie zurück geben. BITTE BEACHTEN SIE! NOCH FRAGEN? Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer: 0316 872-6397 und 0316 872-6398 Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26, 1. Stock, Zimmer 157 8010 Graz sozialcard@stadt.graz.at www.graz.at/sozialcard Wenn sich die Voraussetzungen bei Ihnen oder bei den Personen in Ihrem Haushalt ändern, müssen Sie das Sozialamt sofort darüber informieren. Wenn Sie Änderungen nicht melden und die SozialCard verwenden, obwohl sie nicht mehr gültig ist oder an andere Personen weitergeben, wird Ihnen die Karte entzogen und Sie können auch eine Strafe bekommen. 14 SozialCard SozialCard 15

Foto: istock FilippoBacci 10/2017 5. Auflage Impressum Stadt Graz Sozialamt Für den Inhalt verantwortlich: Sozialamt der Stadt Graz