Kurzinformation Wirtschaft

Ähnliche Dokumente
Förderrichtlinie RENplus

RENplus Was ist NEU? Seite 1 MWE Referat 35 RENplus Was ist NEU?

Informationsveranstaltung zur Richtlinie RENplus Für Unternehmen

RENplus Was ist NEU? Seite 1 MWE Referat 35 RENplus Was ist NEU?

Kurzinformation Infrastruktur

Kurzinformation Wirtschaft

RENplus Was ist NEU? Seite 1 MWE Referat 35 RENplus Was ist NEU?

Förderrichtlinie RENplus

Kurzinformation Infrastruktur

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

Kurzinformation Arbeit

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen ( )

Wir über uns.

Kurzinformation Arbeit

Richtlinie Wirtschaft

Kurzinformation Infrastruktur

Kurzinformation Arbeit

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Kurzinformation Wirtschaft

Nachhaltige Stadtentwicklung Förderung von KMU ( )

Förderung Effiziente Stadt

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassung, Recht, wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Kirchenangelegenheiten, Normprüfung

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG

Eingliederungshilfe. Überblick. Allgemeine Informationen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Investitionen Teilhabe

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Förderung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien im Saarland

Es gibt viel zu tun Wie packen wir es an? Möglichkeiten der Umsetzung und Finanzierung von Fischaufstiegsanlagen im Land Brandenburg

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Elektromobilität - Fördermöglichkeiten für Kommunen

Förderung von Energiemanagementsystemen

RENplus ( ) Richtlinie des MWE

Wichtige Informationen

Förderrichtlinie Klima Invest. Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen

Fördermöglichkeiten und Projekte im Land Brandenburg

Kurzinformation Wirtschaft

Rahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide

vom 29. November 2017 geändert durch Bekanntmachung des MWE vom 26. Juni2018

2231-A. Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020

Fachforum 5 Förderung für den Klimaschutz. Förderrichtlinie Klimaschutz 2014 (RL Klima/2014)

Landesförderung für Energieeffizienz-Netzwerke in Niedersachsen

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie

Landes- Förderrichtlinie Klimaschutz/ Erneuerbare Energien- Sachsen- Anhalt Klima

Nationale Klimaschutzinitiative: Fördermöglichkeiten zur Potenzialanalyse und Investitionsförderung zum Einsatz der Deponiebelüftung zum Klimaschutz

Merkblatt zur Antragstellung Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting

LEADER Richtlinie vom

Brücken in die Zukunft

MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION. Antrag

Richtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen)

Förderprogramm LEADER in Niedersachsen

Eckpunkte zum Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)

7523-W. Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

Richtlinie Landschaftswerte

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahmen: 19.2 und 19.3 LPLR LEADER / AktivRegion

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.

MERKBLATT. Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung

Vom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)

Fördermöglichkeiten kommunaler Klimaschutz und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im kommunalen Bereich

Frequently asked questions (FAQ) Zum Vorhabenbereich Integrierte Stadtentwicklung" der RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020

Juliane Böcker, NBank,

Wohlig warm und doppelt Geld Fördermöglichkeiten für Energieeinsparung und regenerative Wärmeversorgung. Bützow, Dr.

Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein

Das neue EFRE-Förderangebot für Unternehmen in Hamburg

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) Referat III 1 Stand:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Maßnahmen: 19.2 und 19.3 LPLR LEADER / AktivRegion

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1)

1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage

Sportstättenförderung

Rahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide

Richtlinie Infrastruktur

Richtlinie Infrastruktur

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie)

RESSOURCEN SCHONEN. WIRTSCHAFT STÄRKEN.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die vorbereitende Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER)

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach

Richtlinie Infrastruktur

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

2. Wird ein bereits geführter und bestätigter Demografiecheck für den Stichtag in 2018 anerkannt?

Richtlinie Infrastruktur

Kleinstunternehmensförderung in M-V StALU WM

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017

vom 22. Februar 2016 Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen wird nachstehende Richtlinie erlassen:

RICHTLINIE. Směrnica k spěchowanju kulturnych naprawow a projektow w Budyskim wokrjesu

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür

(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003

Soziale Innovation Projekte Soziale Innovation

BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige Mobilität in Berlin -

Transkript:

Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg. Ziel des Programms Das Ziel des Programms ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Senkung von CO2-Emissionen. Hierzu werden Zuwendungen für Vorhaben gewährt, die eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Ziel haben oder erwarten lassen. Insbesondere folgende Maßnahmen gefördert: Ziel des Programms Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme Vorhaben zur Integration Erneuerbarer Energien Investitionen in Energieinfrastrukturen Erarbeitung von Studien sowie Energie- und Klimaschutzstrategien Wer wird gefördert? Die ILB unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören: Zielgruppe juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung), juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, u.a. Vereine, Verbände und Stiftungen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Juritische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, wie z.b. Kommunen, Landkreise und Kirchen. 1

Was wird gefördert? Die ILB unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen: Förderung Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.b.: Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessen und in öffentlichen Gebäuden, die sich im Besitz oder Eigentum der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Organisation befinden, Energierückgewinnungssysteme, Speichersysteme, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Integration und Nutzung Erneuerbarer Energien, Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. In unseren programmbezogenen Merkblättern (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente") finden Sie Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Nicht investive Maßnahmen für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.b.: Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.b.: Informations-, Kommunikations- und Beratungsmaßnahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.b.: Energieaudits nach DIN EN 16247-1 Energieberatung 2

Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinien. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Finanzierung Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme 35-80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR Was ist noch zu beachten? Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen: In der Regel sind technische Kriterien vor allem hinsichtlich der Energieeffizienz zu erfüllen. Bei einigen Fördertatbeständen ist die lichkeit nachzuweisen. Alle erforderlichen Genehmigungen sowie der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung sollten mit Antragsstellung vorgelegt werden bzw. sollen beantragt sein. Für die Abrechnung der Ausgaben gilt das Erstattungsprinzip, dass heißt es werden nur Ausgaben gefördert, die vom Zuwendungsempfänger bereits bezahlt wurden. 3

In Bezug auf die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß ANBest-EU bzw. ANBest-G in Verbindung mit den Merkblättern zu den Vergabebestimmungen. Bei geförderten Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (nach der letzten Auszahlung durch die ILB) einzuhalten. Zu allen genannten Punkten finden Sie Informationen in den programmbezogenen Merkblättern. Außerdem sind die Themen zum Großteil auch Inhalt der Vorabberatung. Bei investiven Vorhaben deren voraussichtliche Gesamtausgaben 75.000 EUR übersteigen, empfehlen wir eine Vorabberatung vor Antragstellung. Hierfür reichen Sie bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vorab per E-Mail eine Projektskizze ein. Diese soll eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme(n), ggf. technische Kennzahlen sowie Angaben zum Antragsteller enthalten. Wir verweisen außerdem auf unsere "Checkliste", diese finden Sie in den Programminformationen unter dem Punkt "Konditionen, Formulare und Dokumente". Im Rahmen der Vorabberatung wird keine Vorauswahl für zu fördernde Projekte und keine Entscheidung über eine Förderung getroffen. Ziel ist die optimale Vorbereitung Ihres Antrags und Verbesserung der Aussicht auf eine positive Förderentscheidung. Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir beantworten nicht nur Detailfragen. Wir unterstützen Sie gern bei formalen Aspekten der Antragstellung. Geltungsdauer Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2020. Antragsverfahren 4

Fördernehmer Förderthemen Förderart Fördergeber Mittelherkunft Unternehmen und Kommunen Investive Maßnahmen: (z.b. Anlagen zur Energierückgewinnung, Speichersysteme, Fernwärmesysteme, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) Nicht investive Maßnahmen: (z.b. Energieberatungen, Energieaudits, Energiekonzepte) Zuschuss Land Brandenburg, Ministerium für und Energie (MWE) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg / 5