Unsere Schulordnung. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Offene Ganztagsschule

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Transkript:

Städtische Gemeinschaftsgrundschule Offene Ganztagsschule S c h r a b e r g s c h u l e Unsere Schulordnung Neue Straße 46 58313 Herdecke Tel. 02330 8003916 Fax: 02330 8003920 e mail: schrabergschule@web.de www.schrabergschule.de

Unsere Schule, die Gemeinschaftsgrundschule Schraberg, sieht sich in der Verantwortung und Verpflichtung, die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler als Menschen auf ihrem Weg ein entscheidendes Stück zu begleiten. Um dieses zu verwirklichen ist es notwendig, die Rechte und Interessen aller am Schulleben Beteiligten zu respektieren: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Eltern. Für uns sind daher folgende Grundsätze verpflichtend: Regelmäßiger Schulbesuch ist eine Grundvoraussetzung für ein geordnetes Schulleben. Zum Wohlbefinden jedes Einzelnen legen wir größten Wert auf ein menschliches und höfliches Verhalten. Niemand darf anderen Angst machen und Gewalt antun. Alle tragen dafür Sorge, dass wir ungestört lehren und lernen, arbeiten, spielen, zuhören und uns entspannen können. Wer Hilfe benötigt, erhält sie. Der sorgsame Umgang mit dem Schulgebäude und dem Inventar ist Voraussetzung für eine positive Schulatmosphäre. In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen. Deshalb benötigen wir feste Grundregeln, an die wir uns alle halten. Im Schulgesetz des Landes NRW sind die allgemeinen Regeln und Rechte aufgeführt, die es uns allen ermöglichen, nach diesen Grundsätzen an unserer Schule zu leben.

Unser Schulleben gliedert sich in folgende Bereiche: 1. Miteinander umgehen 2. Unser Umgang mit Eigentum 3. Im Unterricht 4. Vor und nach dem Unterricht 5. In den Pausen 6. Unser Schulgebäude und gelände 1. Miteinander umgehen Jeder hat das Recht, menschlich und rücksichtsvoll behandelt zu wenden. Darum sind wir nett und höflich zueinander. belästigen, behindern, bedrohen, schlagen oder misshandeln wir niemanden. schützen wir Schwächere und helfen, wo Hilfe nötig ist. bemühen wir uns um Streitschlichtung. verständigen wir bei Unfällen schnellstens Lehrerinnen und Lehrer. hören wir anderen zu und respektieren ihre Meinung. bringen wir keine gefährlichen oder störenden Gegenstände mit in die Schule (z.b. Messer, Handy etc.). verhalten wir uns auf dem Schulweg genauso wie in der Schule. 2. Unser Umgang mit Eigentum Jeder hat das Recht, dass sein Eigentum pfleglich behandelt und geachtet wird. Darum nehmen wir niemandem sein Eigentum weg. Wir behalten es nicht und dürfen es nicht verstecken, beschädigen oder zerstören.

müssen wir alle mit unserem gemeinsamen Schuleigentum (Möbel, technische Geräte, Spiele, Bücher,...) und dem Privateigentum (Schulsachen, Kleidung,...) sorgfältig und schonend umgehen. geben wir Fundsachen schnellstmöglich dem Eigentümer zurück, bringen sie dem Hausmeister oder ins Sekretariat. 3. Im Unterricht Jeder hat das Recht, ungestört zu lernen und zu lehren. Darum kommen alle frühzeitig, damit ein pünktlicher Unterrichtsbeginn ermöglicht wird. bringen wir alle Unterrichtsmaterialien vollständig mit. verhalten wir uns leise und freundlich und geben uns Mühe, gute Arbeit zu leisten stören oder behindern wir niemanden beim Lernen und Arbeiten. halten sich alle an die in der Klasse vereinbarten Regeln. Helfen wir denen, die Hilfe benötigen. 4. Vor und nach dem Unterricht Jeder hat das Recht auf ein geordnetes Schulleben. Darum sind wir alle spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule. sollten wir nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn kommen. schließen wir nach dem Unterricht die Fenster und räumen den Unterrichtsraum auf.

5. In den Pausen Jeder hat das Recht, sich in den Pausen zu erholen und sich sicher zu fühlen. Darum belästigen, stören und gefährden wir niemanden. gehen wir leise und zügig (ohne zu rennen) aus dem Schulgebäude. spielen wir friedlich miteinander und nehmen Rücksicht aufeinander. halten wir die Regeln ein. verlassen wir das Schulgelände nicht. schonen wir die Natur. befolgen wir alle die Anweisungen der Aufsichten. 6 Unser Schulgebäude und gelände Jeder hat das Recht auf eine gepflegte Schule. Darum sind Ordnung und Sauberkeit in der eigenen und fremden Klasse unbedingt nötig. gehören Abfälle getrennt in die richtigen Behälter. achten alle mitverantwortlich darauf, die eingeteilten Dienste wahrzunehmen, Wände und Möbel sauber zu halten und nicht zu bemalen oder zu zerkratzen. müssen die Toiletten sauber bleiben und sind keine Spiel oder Aufenthaltsräume. sollen die Grünanlagen nicht unnötig betreten, von Abfällen sauber gehalten und schonend behandelt werden (nichts abreißen). sollen Schäden sofort gemeldet werden, damit sie schnell behoben werden können. Unsere Schulordnung ist eine Vereinbarung, die alle am Schulleben Beteiligten freiwillig anerkennen und verwirklichen. Wir werden uns gemeinsam bemühen, diese Schulordnung regelmäßig zu aktualisieren. Herdecke im November 2012