Zuchtwart- und Zuchtwartausbildungsordnung

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Transkript:

Dalmatiner Zucht Gemeinschaft Deutschland e.v. Zuchtwart- und Zuchtwartausbildungsordnung Stand: September 2011

Inhaltsverzeichnis... 2 1 Forderung laut Zuchtordnung... 3 2 Aufgaben der Zuchtwarte... 3 3 Allgemeine Voraussetzung... 3 4 Voraussetzung für die Ausbildung... 3 5 Ausbildung zum Zuchtwart... 4 6 Prüfung... 4 7 Ernennung zum Zuchtwart... 4 8 Unterstellung und Weiterbildung... 4 9 Einsatzbereich der Zuchtwarte... 5 10 Abberufung von Zuchtwartanwärtern und Zuchtwarten... 5 11 Schlussbestimmungen... 5 Dalmatiner Zucht Gemeinschaft Deutschland e.v. Seite 2

1 Forderung laut Zuchtordnung Um eine einheitliche Ausbildung der Zuchtwarte zu gewährleisten und zur Überwachung einer kontrollierten und organisierten Zucht, siehe Zuchtordnung 3, müssen die Zuchtwarte besonders geschult sein. 2 Aufgaben der Zuchtwarte Dem Zuchtwart obliegt die Betreuung der Züchter in seiner Regionalgruppe bzw. in seinem Zuständigkeitsbereich, er ist Berater der Züchter bei Zuchtvorhaben, bei der Aufzucht und der Haltung. Stellt er Unkorrektheiten oder Verstöße gegen die Zuchtordnung der DZGD, das geltende Tierschutzgesetz oder die Tierschutzhundeverordnung fest, so hat unverzüglich den Sachverhalt seinem Regionalgruppenleiter und dem Zuchtobmann zu melden. Er ist verantwortlich für eine sorgfältige und ordnungsgemäße Wurfabnahme im Hinblick auf die Verantwortung des Vereins gegenüber dem zukünftigen Welpenkäufer. 3 Allgemeine Voraussetzung Für die Ausbildung von Zuchtwarten dürfen nur erfahrene Züchter vorgeschlagen werden. Sie sollten einen einwandfreien Leumund haben und bereit sowie gewillt sein, dem Verein zu dienen. Zuchtwarte erfüllen eine entscheidende Aufgabe in der kontrollierten Rassehundezucht unseres Vereins. Die Zuchtwarte können diese Beratungs- und Kontrollfunktion nur erfüllen, wenn Sie über charakterliche Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und großen kynologischen Sachverstand verfügen. Als sachkundiger Berater des Züchters und gleichzeitig als Kontrollorgan muss der Zuchtwart unabhängig und in der Lage sein, Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Ausbildung zum Zuchtwart erfolgt durch den Regionalgruppenleiter, den Zuchtobmann oder eine von ihm beauftragte Person. Die erforderlichen Chiplesegeräte werden dem Zuchtwart durch den Verein bereitgestellt. 4 Voraussetzung für die Ausbildung Der Zuchtwartanwärter ist vom Regionalgruppenleiter oder vom Zuchtobmann dem Vorstand für die Anwartschaft vorzuschlagen. Mit dem Vorschlag ist ein kynologischer Lebenslauf des Anwärters mit einzureichen. Der Regionalgruppenleiter und der Zuchtobmann führen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen ein Zulassungsgespräch mit dem Bewerber durch. Nach Ernennung zum Zuchtwartanwärter erfolgt die Ausbildung zum Zuchtwart. Der vorgeschlagene Züchter sollte nachfolgende Kriterien erfüllen: mindestens 3 Jahre Mitglied im Verein mindestens 3 Würfe selbst aufgezogen Sachkenntnisse der Zuchtordnung, Zuchtzulassungsordnung und der Satzung Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen zur Hundehaltung Kenntnisse der Mindestanforderung an die Haltung von Hunden in Zwingern, 2 des Tierschutzgesetzes und VDH Forderungen Kenntnisse der Mindesthaltungsbestimmungen für Dalmatiner mit den Voraussetzungen für das Züchten in der DZGD und den Allgemeinen Forderungen an eine Zuchtstätte in der DZGD Grundkenntnisse im Zuchtwesen und der Vererbungslehre Dalmatiner Zucht Gemeinschaft Deutschland Seite 3

Absolvierung des Grundkurses für Zuchtwartanwärter und Zuchtwarte der VDH Fortbildungsakademie Kenntnisse der VDH-Zuchtordnung 5 Ausbildung zum Zuchtwart Die Betreuung des Zuchtwartanwärters während seiner Ausbildung obliegt dem Regionalgruppenleiter. Der Regionalgruppenleiter hat die Ausbildung so zu organisieren, dass der Zuchtwartanwärter die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse erwerben kann. Zum Erwerb der erforderlichen praktischen Kenntnisse hat der Zuchtwartanwärter nachfolgende Tätigkeiten bei Wurfabnahmen zu absolvieren. Praktische Erfahrung in der Abwicklung von Wurfabnahmen Teilnahme an mindestens 6 Wurfabnahmen unter Anleitung verschiedener Zuchtwarte, davon mindestens 2 Abnahmen mit einem Zuchtwart einer anderen Regionalgruppe ab der 3. Wurfabnahme führt der Zuchtwartanwärter die Beurteilung selbstständig ohne Anleitung des Zuchtwartes durch und füllt auch alle Papiere aus Kenntnisse zum Ausfüllen und Versenden der Papiere, Deckmeldung, Wurfmeldung und Wurfabnahmescheine Durchführung einer Beratung für Erstzüchter, siehe Hinweise zum Fragenkatalog Nachweiseführung über die von ihm absolvierten Zuchtwartanwartschaften und den Besuch von Zuchtwartschulung im Rahmen des VDH oder der VDH-Landesverbände Die Ausbildung kann frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der Ernennung zum Zuchtwartanwärter durch Ablegung der Zuchtwartprüfung beendet werden. Der Zuchtwartanwärter trägt die Kosten der Ausbildung zum Zuchtwart selbst. Schadensersatzansprüche jedweder Art im Falle der Nichtzulassung oder Ablehnung sind ausgeschlossen. 6 Prüfung Der Termin der Prüfung wird durch den Zuchtobmann festgelegt. Die Zuchtwartprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In dem schriftlichen Teil müssen mindesten 75 % der Fragen richtig beantwortet sein. Der Prüfungskommission gehören der Zuchtobmann, der Regionalgruppenleiter und ein Mitglied des Vorstandes an. 7 Ernennung zum Zuchtwart Nach bestandener Prüfung wird der Zuchtwartanwärter auf Vorschlag der Prüfungskommission vom Erweiterten Vorstand zum Zuchtwart ernannt. 8 Unterstellung und Weiterbildung Der Zuchtwart ist dem Regionalgruppenleiter unterstellt. Dieser regelt den Einsatz der einzelnen Zuchtwarte in der Regionalgruppe. Die Regionalgruppenleiter sind dem Zuchtobmann unterstellt. Dalmatiner Zucht Gemeinschaft Deutschland e.v. Seite 4

Zuchtwarte sind angehalten regelmäßig, im Wechsel mindestens jährlich 1 Mal, an Fortbildungsmaßnahmen des VDH oder der DZGD teilzunehmen. Die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen ist für jeden Zuchtwart Pflicht. Die Kosten werden für einen Zuchtwart jeder Regionalgruppe erstattet. 9 Einsatzbereich der Zuchtwarte Der Einsatzbereich des Zuchtwartes beschränkt sich auf den Einsatz in der eigenen Regionalgruppe. Bei Ausfall eines Zuchtwartes entscheidet der Regionalgruppenleiter über den Einsatz eines anderen Zuchtwartes. Zuchtwarte können auch, mit Zustimmung der betroffenen Regionalgruppenleiter oder durch den Zuchtobmann, in einer anderen Regionalgruppe eingesetzt werden. Diese Ausnahmereglungen können nur in Absprache mit dem Zuchtobmann getroffen werden, wobei immer zu berücksichtigen ist, dass die Kosten für den Verein in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Ein Zuchtwart sollte nach Möglichkeit keine Wurfabnahme bei Züchtern durchführen, bei denen ein von ihm selbst gezüchteter Hund, Rüde oder Hündin, aktuell zum Einsatz gekommen ist, zumindest bedarf es hier zuvor der Rücksprache mit dem Zuchtobmann. 10 Abberufung von Zuchtwartanwärtern und Zuchtwarten Sollten sich während der Ausbildungszeit oder während der Prüfung Bedenken gegen die Eignung des Zuchtwartanwärters ergeben, kann durch den Regionalgruppenleiter oder durch den Zuchtobmann, auf Antrag, die Zuchtwarteausbildung abgebrochen werden. Sollten sich nach der Ernennung zum Zuchtwart Bedenken gegen die Eignung eines Zuchtwartes ergeben, kann der Regionalgruppenleiter, oder der Zuchtobmann, beim Erweiterten Vorstand die Abberufung des Zuchtwartes beantragen. Dem Betroffenen ist vor der Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren. Über den Beschluss wird der Betroffene durch den 1. Vorsitzenden informiert. Gegen den Beschluss kann der betroffene den Ehrenrat des Vereins anrufen. Bei Verstößen gegen die Satzung und Normen des Vereins, wenn er innerhalb von 2 Jahren keine Zuchtwarttätigkeit durchgeführt hat oder wenn er den Verein wechselt, erlischt das Amt des Zuchtwartes und er wird von der Zuchtwartliste gestrichen. Hierüber ist ein Beschluss des erweiterten Vorstandes herbeizuführen. 11 Schlussbestimmung Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich. Diese Ordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist Bestandteil der Zuchtordnung. Dalmatiner Zucht Gemeinschaft Deutschland e.v. Seite 5