Instandhaltungsanweisung



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Transkript:

.002.01 Instandhaltungsanweisung LM LIFTMATERIAL GmbH Gewerbestr.1, Landsham D - 85652 Pliening ( bei München ) Telefon ( 089 ) 90 99 79-0 Telefax ( 089 ) 90 43 143

.002.02 INHALTSVERZEICHNIS 1 Daten der Anlage...4 2 Instandhaltung...5 2.1 Allgemeine Hinweise...5 2.2 Verantwortung des Eigentümers (EN 13015, Abschnitt 4)...6 2.3 Pflege der Anlage (EN 13015, Abschnitt 4.3.2.16)...7 2.4 Umgang mit elektrischer Energie...8 2.5 Personalauswahl und qualifikation...8 2.5.1 Kompetentes Instandhaltungspersonal...8 2.5.2 Elektrofachkraft...9 3 Instandhaltungsschema...9 3.1 Mit und ohne Maschinenraum...9 3.2 Schacht...10 3.3 Schachttüren...11 3.4 Fahrkorb mit Fahrkorbrahmen und türen...12 3.5 Gegengewicht...13 3.6 Seile...13 3.6.1 Seillängung...13 3.6.2 Tragseilspannungsprüfung...14 3.6.3 Nachschmierung / Entfettung von Seilen...15 3.6.4 Ablegen von Seilen...15 4 Öle und Schmiermittel...18 4.1 Ölsorten...18 4.2 Vorteile von Synthetik-Öl...18 4.3 Altölentsorgung...18 4.4 Ölsorten und Füllmengen...19 4.4.1 Füllmengen bei Schneckengetrieben...19

.002.03 4.4.2 Empfohlene Getriebeöle für Schneckengetriebe...19 4.5 Planetengetriebe...20 4.5.1 Füllmengen bei Planetengetrieben...20 4.5.2 Empfohlene Getriebeöle für Planetengetriebe...20 4.6 Führungsschienen-Schmierung...20 4.7 Ölpuffer...20 4.7.1 Ölempfehlung für Ölpuffer...21 4.8 Hydrauliköle...21 4.8.1 Öltypen im Falle von Liftregelventilen LRV...21 4.8.2 Öltypen beim Einsatz von Dynahyd Aggregaten...21

.002.04 Das Wartungshandbuch ist vom Betreiber während der ganzen Lebensdauer des Aufzugs sicher zu verwahren und auf dem Laufenden zu halten. 1. Daten der Anlage Betreiber Anlagen- Nr. des Betreibers Einbauort Hersteller Anlagen- Nr. des Herstellers Montagefirma Anlagen- Nr. der Montagefirma Instandhaltungsfirma Anlagen- Nr. der Wartungsfirma Datum der ersten Inbetriebnahme Beginn des Instandhaltungsvertrages Notdienst

.002.05 2. Instandhaltung 2.1 Allgemeine Hinweise Gemäß EN 13015 ist die Anlage in Übereinstimmung mit den Herstelleranweisungen in funktionstüchtigem Zustand zu erhalten. Diese Norm setzt auch voraus, dass die instand zu haltende Anlage entsprechend den Installationsanweisungen des Herstellers montiert ist. Regelmäßige und systematische Wartung dient der vorbeugenden Instandhaltung des Aufzugs mit dem Ziel, die optimale Betriebsbereitschaft und Sicherheit zu erhalten. Instandhaltung im Sinne der EN 13015 umfasst insbesondere auch die Personenbefreiung, Einstellarbeiten und Reparaturarbeiten ( einschließlich den Austausch von abgenutzten und verschlissenen Komponenten ), welche nicht die Charakteristik der Anlage verändern, Kontrolltätigkeiten sowie Schmierarbeiten und Reinigung. Im Besonderen wird hier auch auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwiesen: Der Betreiber/Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, ist verantwortlich für die sichere Benutzung d.h. Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Umbau und Abbau und Transport. Der Betreiber/Arbeitgeber darf den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen bei deren bestimmungsgemäßen Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Der Betreiber/Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Aufzüge nach dem Stand der Technik auch betrieben werden. Dazu gehört diese in ordnungsgemäßen Zustand zu halten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs und Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen. Es ist weiter sicherzustellen, dass auf Notrufe aus dem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden. Der Betreiber/Arbeitgeber hat ferner sicherzustellen, dass die Aufzüge wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüffristen sind in im Rahmen einer sicherheitstechnischen Bewertung durch den Betreiber/Arbeitgeber zu ermitteln, jedoch min. alle 2 Jahre durchzuführen. Bescheinigungen und Aufzeichnungen über die durchgeführten Prüfungen sind am Betriebsort aufzubewahren. Hinweis: Der Betreiber/Arbeitgeber erfüllt am Besten diese Forderungen, in dem er mit einem qualifizierten Montagebetrieb einen Wartungsvertrag abschließt. Reinigungsarbeiten, im Sinne der EN 13015, die nicht als Instandhaltung anzusehen sind: a ) Reinigung der außen liegenden Bereiche des Schachts b ) Reinigen des Fahrkorbinneren Instandhaltung im Sinne der EN 13015 umfasst nicht: a ) den Tausch von Hauptkomponenten wie Maschine, Fahrkorb und Steuerung oder Sicherheitskomponenten wie Fangvorrichtung, selbst wenn die Eigenschaften der neuen Komponenten dem Original entsprechen. b ) Austausch der Anlage c ) Modernisieren der Anlage einschließlich der Änderungen ihrer Eigenschaften ( wie z.b. Geschwindigkeit, Tragkraft usw. ) d ) Personenbefreiung durch die Feuerwehr

.002.06 2.2 Verantwortung des Eigentümers/Betreibers (EN 13015, Abschnitt 4) 1. Die Anlage muss in einem sicheren Betriebszustand gehalten werden. Damit dies erfüllt werden kann, muss der Eigentümer / Betreiber ein Instandhaltungsunternehmen beauftragen, das die Anforderung der Norm EN 13015 erfüllt. 2. Eine geplante Instandhaltung ist durch ein Instandhaltungsunternehmen spätestens dann durchführen zu lassen, wenn die Anlage in Betrieb genommen wird oder wenn die Anlage für längere Zeit vor der erstmaligen Inbetriebnahme außer Betrieb war. Im Falle von mehreren Anlagen mit gemeinsamen Schächten und/oder Maschinenräumen sollte das Instandhaltungsunternehmen ein- und dasselbe sein. 3. In Personen- und Lastenaufzüge sind 2- Wege- Kommunikationssysteme, verbunden mit einem Personenbefreiungsdienst, wirksam zu halten, solange sich die Anlage in Betrieb befindet. Die Anlage ist außer Betrieb zu nehmen, wenn das 2- Wege- Kommunikationssystem nicht zur Verfügung steht. Ein 24-Stunden-Alarmsystem nach EN81-28 an der Anlage soll mit einem Störungs- oder Befreiungsservice über die gesamte Betriebszeit der Anlage verbunden sein. 4. Der Eigentümer der Anlage oder sein Vertreter muss das Instandhaltungsunternehmen sofort informieren: a) über jede erkannte anormale Funktion der Anlage oder ihrer unmittelbaren Umgebung ( im Falle von Gefahrensituationen muss die Anlage sofort außer Betrieb genommen werden ), b) unverzüglich nach Außerbetriebnahme bei einem gefährlichen Zustand, c) nach jeder Personenbefreiung durch seine befugten und unterwiesene Person(en) ( siehe Personenbefreiung aus Aufzügen ), d) vor jeder Änderung der Anlage und / oder ihrer Umgebung oder der Nutzung, e) vor jeder Inspektion durch zuständige Dritte oder der Durchführung von Arbeiten an der Anlage die keine Instandhaltungstätigkeiten sind, f) vor Außerbetriebnahme der Anlage für einen längeren Zeitraum, g) vor Wiederinbetriebnahme der Anlage nach einem längeren Stillstand 5. Eigentümer / Betreiber von Gebäuden müssen anhand einer Risikobeurteilung sicherstellen, a) dass ihre Räumlichkeiten so weit als möglich sicher und frei von gesundheitlichen Risiken sind. Dies schließt sowohl den Zugang zu den Räumlichkeiten und den Anlagen als auch Materialien oder Stoffe, die entsprechend den Vorschriften über die Benutzung von Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz verwendet werden, ein b ) Personen, die diese Räumlichkeiten aufsuchen, über die Restrisiken informieren c ) alle Tätigkeiten, die als Ergebnis der Risikobeurteilung notwendig sind, müssen durchgeführt werden. 6. Hinsichtlich der Zugangswege zu Bereichen, die für das Instandhaltungspersonal reserviert sind, muss der Eigentümer / Betreiber das Instandhaltungsunternehmen informieren, insbesondere über: - die zu benutzenden Zugangswege und Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall; - den Platz, an dem sich die Schlüssel für die reservierten Bereiche befinden; - die Personen, die das Instandhaltungspersonal, falls erforderlich, zur Anlage begleiten; - die persönliche Schutzausrüstung, die, falls erforderlich, auf den Zugangswegen zu benutzen ist und wo sich diese befindet; Diese Informationen muss dem Instandhaltungsunternehmen vor Ort zur Verfügung gestellt werden. 7. Der Name und die Telefonnummer des Instandhaltungsunternehmens muss dem Benutzer der Anlage jederzeit dauerhaft und sichtbar sein. 8. Schlüssel zu Rollenraum- und Triebwerkstüren (Klapptüren) und zu Inspektions- und Nottüren ( Klappen ) müssen im Gebäude verfügbar sein und dürfen nur an befugten Personen ausgegeben

.002.07 werden, um den Zugang zu ermöglichen. 9. Der Eigentümer / Betreiber der Anlage muss dem Instandhaltungsunternehmen zum Zweck der Personenbefreiung unter allen Umständen einen sicheren Zugang zum Gebäude und zur Anlage ermöglichen. 10. Der Zugang zu Arbeitsbereichen und Arbeitsräumen muss für das Instandsetzungspersonal sicher und frei sein. Der Eigentümer / Betreiber informiert das Wartungsunternehmen über Gefahren oder Veränderungen am Arbeitsplatz und / oder den Zugangswegen ( Beleuchtung, Zustand der Trittflächen usw.) 2.3 Pflege der Anlage (EN 13015, Abschnitt 4.3.2.16) Zusätzlich zu den vom Eigentümer / Betreiber zu veranlassenden Untersuchungen und Prüfungen durch das Instandhaltungsunternehmen besteht für den Eigentümer / Betreiber die Verpflichtung, in seinem eigenen Interesse folgendes regelmäßig durchführen zu lassen: - eine vollständige Fahrt in Aufwärts- und Abwärtsrichtung, um Veränderungen der Fahreigenschaften oder Beschädigungen an der Anlage zu erkennen - Schachttüren und untere Türführungen - Anhaltegenauigkeit - Anzeigen, die sich in einem allgemein zugänglichen Bereich befinden, - Bedienelemente im Fahrkorb und in der Haltestelle - TÜR- AUF- Knöpfe - Einrichtung zur 2- Wege- Kommunikation im Fahrkorb, die eine ununterbrochene Verbindung mit einem Personenbefreiungsdienst ermöglicht - normale Fahrkorbbeleuchtung - Einrichtung zur Türumsteuerung - Sicherheitskennzeichnungen / Piktogramme

.002.08 2.4 Umgang mit elektrischer Energie Gefahr Aufzugsanlagen, an denen Inspektions-, Wartungs- / Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, müssen falls vorgeschrieben spannungsfrei geschaltet werden Die frei geschalteten Teile zuerst auf Spannungsfreiheit prüfen, dann erden und kurzschließen sowie benachbarte, unter Spannung stehende Teile, isolieren! Die elektrische Ausrüstung einer Anlage regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen (z.b. wöchentlich) prüfen. Mängel, wie lose Verbindungen oder angeschmorte Kabel sofort beseitigen! Sind Arbeiten an spannungsführenden Teilen notwendig, ist eine zweite Person hinzuzuziehen, die im Notfall den Notausschalter bzw. den Hauptschalter betätigt. Betätigen von Schützen im Steuerschrank von Hand ist verboten! Lebensgefahr! 2.5 Personalauswahl und qualifikation Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von kompetenten Instandhaltungspersonal des Instandhaltungsunternehmens durchgeführt werden ( siehe EN 13015 3.2 und 3.3 ). Ausnahmen sind möglich bei folgenden Instandhaltungsarbeiten, sofern die hierfür eingesetzte(n) Person(en) vom Instandhaltungsbetrieb geschult und vom Betreiber/Eigentümer befugt wurde(n). Reinigung der außen liegenden Bereiche des Schachtes Reinigung des Fahrkorbinneren Personenbefreiung, sofern die Person (en) über die Bedingungen informiert wurde unter denen ausschließlich das Instandhaltungsunternehmen die Personenbefreiung durchführen darf. 2.5.1 Kompetentes Instandhaltungspersonal Als kompetent gilt eine Person mit entsprechender Ausbildung ( siehe EN ISO 9000- Serie ), die durch Sachverstand und praktische Erfahrung qualifiziert ist und von ihrem Instandhaltungsunternehmen Anweisungen und Unterstützung erhält, um die erforderlichen Instandhaltungstätigkeiten sicher auszuführen. Sie ist imstande, die Betriebssicherheit der Anlage korrekt zu beurteilen, wobei sie von ihrer Organisation unterstützt wird. Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Anlage tätig werden. Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Anlage dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.

.002. 2.5.2 Elektrofachkraft Elektrofachkraft ist, wer die fachliche Qualifikation für das Errichten, Ändern und Instandsetzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besitzt. Diese wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachausbildung erworben. Die Qualifikation als Elektrofachkraft für begrenzte Aufgabengebiete ( Instandhalten und Instandsetzen von Aufzugsanlagen, Durchführung kleinerer Änderungen ) kann auch durch mehrjährige Tätigkeit bzw. eine betriebliche Ausbildung auf einem bestimmten Arbeitsgebiet begründet werden. 3. Instandhaltungsschema Allgemeines: Prüfung aller Komponenten auf Sauberkeit, Staubfreiheit und Korrosionsfreiheit 3.1 Mit und ohne Maschinenraum Hinweis: Für Anlagen ohne Maschinenraum sind die Anweisungen zur Inbetriebnahme und Prüfung zwingend zusätzlich zu beachten. Produktlinie JADE100 Produktlinie JADE400 Produktlinie EMERALD100 Produktlinie EMERALD300 Bei Seilaufzug: Antriebsmaschine Getriebe: Ölstand im Getriebe prüfen, gegebenenfalls nachfüllen Ölwechsel gemäß den vorgeschriebenen Intervallen durchführen Außenlager überprüfen und auf festen Sitz prüfen Getriebe und Bremsscheibe reinigen Getriebespiel prüfen Treibscheibenrillen auf Verschleiß prüfen, Rillen reinigen Rillen und Lager der Ableitrolle auf Verschleiß prüfen, Rillen reinigen, falls Gleitlager: Lager schmieren Bremse: Bremse auf Funktion prüfen Bremse auf Verschleiß prüfen, Abstände Bremsbacken zu Bremsscheibe prüfen und wenn erforderlich einstellen, gegebenenfalls Bremsbacken ersetzen, Haltegenauigkeit prüfen Bremsbackenlager und Gelenke auf Beweglichkeit prüfen, schmieren wenn erforderlich Motor: Motor und Lüftermotor innen von Staub und Schmutz reinigen. Motorschutzeinrichtungen ( Motorschutzschalter etc. ) auf korrekte Funktion überprüfen Motorlager auf Verschleiß und Zustand Kommutator überprüfen

.002.010 Schmierung erneuern, wenn notwendig Motor und Lüftermotor auf Geräusche prüfen Kupplungsbolzen überprüfen, wenn erforderlich anziehen Bei Hydraulikaufzug: Antriebsaggregat Ölstand im Ölbehälter des Aggregates prüfen, gegebenenfalls nachfüllen Zustand des Öls überprüfen Aggregat und Ventil- bzw. Steuerblock auf Undichtigkeiten prüfen Ventil- bzw. Steuerblock reinigen Geschwindigkeitsbegrenzer (GB) Elektrische Sicherheitseinrichtungen Bei abgeschalteter Anlage durchzuführen: Seilscheibe des GB auf Spuren von Verschleiß oder Seilmarken untersuchen. Seilscheibe reinigen, damit eine ausreichende Reibkraft zwischen Rolle und Seil gewährleistet ist. Insbesondere sind Öl- und sonstige Schmiermittelreste zu entfernen. Zustand der Feder überprüfen. Die Plombe am GB darf nicht entfernt werden! Der GB darf nicht zerlegt werden! Die elektrischen Schalter am GB dürfen nicht entfernt werden! Im Betriebszustand auf korrekte Funktionsweise überprüfen. Sicherheitskette überprüfen Anhalten des Aufzugs bei geerdetem Sicherheitskreis überprüfen. Anschlüsse und Dimension der Sicherungen und Qualität des Erdungsstromkreises überprüfen. Steuerschränke Alle Geräte im Steuerschrank reinigen, der Steuerschrank muss innen sauber, trocken und staubfrei sein Schütz- und Relaiskontakte prüfen, Kontaktlitzen auf Anzeichen von Bruch prüfen Zeitrelais-Einstellungen kontrollieren Anschluss- und Befestigungsschrauben nachziehen Stromversorgung für Notruf und Notbeleuchtung kontrollieren 3.2 Schacht Schachtgrube Sicherstellen, dass die Grube sauber, trocken und frei von Schmutz ist Überschüssiges Öl / Fett am unteren Ende der Führungsschienen entfernen Schienen Schmierfilm an den Schienen prüfen Schrauben an den Schienenbefestigungen und Stoßlaschen überprüfen und

.002.011 gegebenenfalls nachziehen Stichmaß prüfen und gegebenenfalls nachstellen GB- seilspannrolle Spannrolle des GB- seiles auf Spuren von Verschleiß oder Seilmarken untersuchen. Spannvorrichtung und Sprungsperre für Ausgleichsseil Falls Seillängung festgestellt wird, Spannrollenbefestigung an der Führungsschiene neu ausrichten oder Begrenzerseil kürzen. Beweglichkeit der Spannrolle und Funktionieren des Spannrollenschalters (Schlaffseilschalter) im Sicherheitskreis überprüfen. Auf Freigängigkeit prüfen. Auf gleiche Spannung der Seile achten. Kontakte überprüfen. Sprungsperre auf Funktion überprüfen. Prüfung der Schmierung. Hängekabel Hängekabelbefestigung am Fahrkorb und an der Schachtwand kontrollieren Schachtschalter, Magnete und Zubehör Kabel auf Beschädigungen prüfen Funktion der ( Not- ) Endschalter kontrollieren Befestigung der Endschalter überprüfen und gegebenenfalls nachziehen Magnete, Schaltbleche etc. überprüfen und gegebenenfalls nachstellen ( Öl ) Puffer Ölstände überprüfen, schmieren wenn erforderlich Elektr. Anzeige- und Bediengeräte Pufferschalter kontrollieren Befestigung überprüfen Anzeigegeräte überprüfen Druckknöpfe der Außenknopfkästen überprüfen Elektrische Verkabelung Isolierung überprüfen, da Isolationsfehler zu Gefahrensituationen oder Fehlfunktionen führen können. Elektrische Stabilität der Verbindung zwischen der Erdungsklemme des Triebwerkraumes und den Teilen des Aufzugs, die vor Stromunfällen schützen sollen, überprüfen. Hydraulischer Aufzug: Leckölsystem kontrollieren Druckleitung und Heber auf Undichtigkeit prüfen ( Sichtkontrolle ) Teleskopkolben auf Synchronisation prüfen 3.3 Schachttüren Drehtüren Mechanische und elektrische Funktionen der Verschlüsse, Verschlusskontakte, Notentriegelungen und Türspalte überprüfen Türdämpfer prüfen Türscharniere und Scharnierbolzen prüfen und schmieren Türklappen und bewegliche Teile auf Freigängigkeit prüfen und schmieren Schiebetüren Mechanische und elektrische Funktionen der Verschlüsse und Verschlusskontakte, Notentriegelungen und Türspalte überprüfen

.002.012 Bewegliche Teile auf Freigängigkeit prüfen und schmieren Unteres Führungsprofil reinigen, Führungsschuhe kontrollieren Obere Laufschienen reinigen Laufrollen auf leichten Lauf prüfen Seile bzw. Zahnriemen auf Spannung und Unversehrtheit überprüfen 3.4 Fahrkorb mit Fahrkorbrahmen und türen Bei Gleitführungen: Schienenöler kontrollieren und auffüllen Führungseinlagen auf Abnutzung prüfen, gegebenenfalls austauschen Prüfung der Befestigungen Bei Rollenführungen: Führungsrollen auf Abnutzung prüfen, gegebenenfalls austauschen Prüfung der Befestigungen Türantrieb Antriebsmechanismus und Türschalter überprüfen Türmitnehmer- Mechanismus überprüfen Funktion von Lichtschranke bzw. Lichtgitter überprüfen Fahrkorbtür(en) Mechanische und elektrische Funktionen der Verschlüsse, Verschlusskontakte, Notentriegelungen und Türspalte überprüfen Bewegliche Teile schmieren Unteres Führungsprofil reinigen, Führungsschuhe kontrollieren Obere Laufschienen reinigen Türen auf Freigängigkeit, Laufrollen auf leichten Lauf prüfen Seile, Kette bzw. Zahnriemen auf Unversehrtheit und Spannung überprüfen und evtl. nachspannen Fangvorrichtung Fangvorrichtung, Fangkontakt und Auslösegestänge prüfen ( Befestigung, Funktionsfähigkeit ). Alle sich bewegenden Teile auf Beweglichkeit und Verschleiß prüfen. Schmieren, wenn notwendig. Fahrkorbrahmen und Aufhängungen Schrauben und Muttern am Fahrkorbrahmen überprüfen und gegebenenfalls nachziehen Seilaufhängungen und Aufhängungen von Seilausgleich bzw. kette prüfen Rillen und Lager der Umlenkrolle( n ) auf Verschleiß prüfen, Rillen reinigen, falls Gleitlager: Lager schmieren Überlastsicherung auf Funktionsfähigkeit überprüfen Prüfung der Befestigungen von Wänden und Decke

.002.013 Elektrische Geräte Funktion aller Schalter am Fahrkorb überprüfen Funktion aller Schalter, Anzeigen und Druckknöpfe im Innenknopfkasten überprüfen Notbeleuchtung, Notrufeinrichtung der Bedienelemente, Schlüsselschalter und Funktion der Gegensprechanlage überprüfen 3.5 Gegengewicht Bei Gleitführungen: Schienenöler kontrollieren und nachfüllen, Schmierfilm überprüfen Führungseinlagen auf Abnutzung prüfen, gegebenenfalls austauschen Stichmaß prüfen und gegebenenfalls nachstellen Befestigungen überprüfen Bei Rollenführungen: Führungsrollen auf Abnutzung prüfen, gegebenenfalls austauschen Fangvorrichtung ( falls vorhanden ) Siehe Fahrkorb mit Fahrkorbrahmen Blatt.002.012 Umlenkrollen Rillen und Lager der Umlenkrolle auf Verschleiß prüfen, Rillen reinigen, falls Gleitlager: Lager schmieren Prüfung der Lager auf anormal Geräusche und / oder Schwingungen Abdeckungen und Schmierung überprüfen Aufhängungen Seilaufhängungen und Aufhängungen von Ausgleichsband oder kette überprüfen 3.6 Seile und Aufhängungen LM setzt ausschließlich Qualitätsseile namhafter Hersteller ein, die speziell für die Anwendung im Aufzugbau hergestellt werden. Trag- und Begrenzerseile sowie Seilaufhängungen sind einer regelmäßigen Überprüfung und Wartung zu unterziehen. Dazu gehören: Seillängung Seilspannung Anzahl der Drahtbrüche Schmierung Bei Erfüllung bestimmter Kriterien sind die Seile auszutauschen (abzulegen).

.002.014 3.6.1 Seillängung Seile erfahren bereits kurz nach der Inbetriebnahme eine natürliche Längung. LM liefert hierzu bei fast allen Produktlinien einen Seillängenausgleich (Distanzstück), welches zwischen Gegengewicht und Aufsetzpuffer angebracht ist. Wird dieses entfernt kann eine gewisse Längung ohne die Seile zu kürzen ausgeglichen werden. Bei jeder Wartung ist die Seillängung zu prüfen, d.h. ob bei Bündigstellung des Fahrkorbes in der obersten Haltestellen noch genügend Abstand zwischen Gegengewicht und Aufsetzpuffer vorhanden ist. Beim Geschwindigkeitsbegrenzer ist auf ausreichend Abstand des Spanngewichtes zum Überwachungsschalter und zum Boden zu achten. Ist das nicht der Fall sind die Seile nachzuspannen. Gefahr Eine ungewöhnliche Seillängung kann auf Verschleiß hinweisen. Die Seile sind dann abzulegen. Prüfen Sie auch unbedingt nach Punkt 3.6.4, ob der Nenndurchmesser noch mit den zulässigen Werten übereinstimmt (Tabelle 1). Ein Aufsetzen des Spanngewichtes auf den Grubenboden setzt die Funktion der Fangvorrichtung außer Betrieb. 3.6.2 Tragseilspannungsprüfung Eine gleichmäßige Spannung der Tragseile hat erheblichen Einfluss auf die Lebensdauer von Seilen selber und auf den Verschleiß von Rillen der Treibscheibe und Seilrollen. Unabhängig von der richtigen Seilspannungseinstellung während der Montage, sind die Tragseile erstmalig 4 bis 6 Wochen nach Inbetriebnahme auf gleichmäßige Spannung zu prüfen. LM empfiehlt dieses grundsätzlich mittels elektronischem Seillastmessgerät Weightwatcher mobil MSM 12 Fabrikat Henning durchzuführen (www.henning-gmbh.de). Hinweis! Bei unterschiedlicher Seilspannung kann die Spannung mittels der Augenschrauben an den Seilschlössern nachreguliert werden.

.002.015 3.6.3 Nachschmierung / Entfettung von Seilen Die von LM verwendeten Seile werden während des Produktionsprozesses ausreichend geschmiert um Korrosion und Abrieb zu mindern. Im Laufe des Betriebes nimmt die werkseitige Schmierung jedoch ab und die Seile sind nachzuschmieren um vorzeitigen Verschleiß zu vermeiden. Eine Nachschmierung ist nicht nötig, solange beim Wischen über die Seile die Finger einen schmierigen Schmutzfilm bekommen. Intervalle zur Nachschmierung hängen ab von: Umgebungsbedingungen (Schmutz und Staub bindet Schmiermittel) Häufigkeit der Nutzung Wir empfehlen als Schmiermittel das Seilpflegemittel T86 das über LM bezogen werden kann. Bitte stets nur geringe Mengen aufbringen und den Aufzug mehrmals ganz auf und ab fahren lassen. Gefahr Zuviel Schmiermittel verringert die Treibfähigkeit und es kann zum Durchrutschen der Tragseile kommen. Prüfen Sie immer das Schlupfverhalten der Tragseile auf der Treibscheibe. Sollten die Seile zuviel geschmiert worden sein können Sie wie folgt vorgehen: Bestäuben Sie die Tragseile mit puderartigem Quartzmehl (Handelsname Florideal) Der Puder saugt das Schmiermittel auf und lässt sich dann mit der Drahtbürste von den Seilen entfernen. Reinigen Sie Treibscheibe und Ablenkrollen gegebenenfalls mit Lösungsmittel. Achtung! Verwenden Sie niemals Lösungsmittel um die Seile zu entfetten, da sonst das Schmiermittel aus dem Tragseilinnern entfernt wird. 3.6.4 Ablegen von Seilen Es gibt mehrere Kriterien die als Entscheidungsgrundlage dienen, ob Seile abgelegt werden müssen: a) Anzahl der Drahtbrüche b) Durchmesserabnahme c) Korrosion d) Übermäßige Längung e) Seilverformungen Als Grundlage zur Ermittlung der Ablegereife wird auf die DIN15020, insbesondere Blatt 2 Punkt 3.4.2 verwiesen.

.002.016 Gefahr Achtung! Bei einem weiteren Betrieb der Aufzugsanlage, obwohl die Seile die Ablegereife erreicht haben, kann es zu gefährlichen Zuständen kommen. a) Drahtbruchzahl Das wichtigste Kriterium zur Ermittlung der Ablegereife sind die Anzahl und Verteilung der äußerlich sichtbaren Drahtbrüche. Dazu sind gemäß DIN15020 Blatt 2 Punkt 3.4.2 auf vorgegebenen Bezugslängen die maximalen Drahtbruchzahlen in Abhängigkeit vom eingesetzten Seiltyp zu ermitteln. Anzahl der zulässigen Drahtbrüche Stand 11/2007 Seiltyp Seilnenndurchmesser / Seilkonstruktion Zulässige Durchmesserreduktion mit /ohne sichtbare Drahtbrüche Anzahl tragender Drähte in den Aussenlitzen Anzahl der sichtbaren Drahtbrüche auf 6x Seildurchmesser Anzahl der sichtbaren Drahtbrüche auf 30x Seildurchmesser PAWO F1 6mm - 8mm / 6 x 19 10% 114 10 19 PAWO 6mm / 8 x 19S + SES F3 7mm - 20mm / 8 x 19S 6% 10% 114 10 19 PAWO F7 8mm - 20mm / 8 x 19S 10% 152 13 26 PAWO F7S 8mm - 20mm / 8 x 19S 10% 152 13 26 PAWO F10 8mm - 12mm 117 10 19 13mm - 20mm 10% 144 13 26 PAWO 819W 8mm - 13mm / 8 x 19S 10% 152 13 26 Hinweis! Den bei Ihrem Aufzug verwendete Seiltyp entnehmen Sie bitte der dem Aufzug beiliegenden Dokumentation.

.002.017 Bild 1 Beispiel eines Seiles mit Verschleißmarken und Drahtbrüchen b) Durchmesserreduktion Sofern die Reduktion 10% überschreitet und keine Drahtbrüche feststellbar sind, ist das Seil trotzdem abzulegen. Maßgebend sind die in der Tabelle 1 definierten Grenzwerte, die je nach Seiltyp von der obigen Definition abweichen können. Richtiges Messen des Seildurchmessers: c) bis e) Korrosion, übermäßige Längung und Seilverformungen Nach DIN 15020 Blatt 2 Punkt 3.4.2 sind die Seile ebenfalls abzulegen, sofern diese durch Korrosion, übermäßige Längung und/oder Seilverformungen wie z.b.: korkenzieherartige Verformungen Korbbildung Schlaufenbildung Lockerung einzelner Drähte oder Litzen

.002.018 Knoten Einschnürungen Abplattungen Knicke o.ä. geschädigt sind. 4. Öle und Schmiermittel 4.1 Ölsorten Verwendung bei Schneckengetriebe Type MB, MF Ölsorte Synthetisches Öl Bei allen Getrieben dieser Typenreihen wird der Probelauf mit synthetischem Öl durchgeführt. Die kundenseitige Erstfüllung darf daher nur mit synthetischem Öl erfolgen. Die Getriebe sind mit entsprechenden Aufklebern versehen. Ein Mischen mit Mineralöl kann zur Zerstörung des Getriebes führen. ZF - Planetengetriebe Hydraulikaggregat Mineralöl, vom Hersteller eingefüllt, im Lieferumfang enthalten. Auf Wunsch Füllung mit Bio-Öl möglich. Mineralöl, Erstfüllung im Lieferumfang nicht enthalten. 4.2 Vorteile von Synthetik-Öl hervorragende Schmierfähigkeit bei allen Betriebsbedingungen, daher niedrige Reibwerte und hoher Wirkungsgrad hohe Druckstabilität auch bei höherer Temperatur, dadurch keine Mischreibung temperaturunempfindlich bis über 150 C sehr hoher Viskositätsindex (VI ca. 200) sehr gute Alterungsbeständigkeit, daher lange Lebensdauer und wesentlich längere Ölwechsel-Intervalle 4.3 Altölentsorgung Nach dem Abfallgesetz ist der Altölbesitzer für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich! Altöle verschiedener Sorten (Mineralöl/Synthetiköl) dürfen nicht vermischt werden, da dies dann Sondermüll mit entsprechend hohen Entsorgungskosten wäre. Die von uns empfohlenen Synthetiköle sind auf Polyalkylenglykol-Basis, PCB-frei, ungiftig, jedoch schwach wassergefährdend, Wassergefährdungsklasse 1.

.002.019 4.4 Ölsorten und Füllmengen 4.4.1 Füllmengen bei Schneckengetrieben Getriebe Füllmenge Getriebe Füllmenge RF 18 1) 2,5 l MB 05 1) 0,20 l RF 125 1) 2,2 l MB 1) 0,75 l MF 20 1) 2,2 l MB 58 1) 5,50 l MF 25 1) 2,2 l MB 82 7,50 l MF 28 1) 2,5 l MB 92 1) 8,20 l MF 48 3,8 l MB 94 9,00 l MF 58 1) 5,5 l MB 95 20,00 l MF 82 7,5 l MB 108 18,00 l MF 94 9,0 l -- -- 1) nicht mehr lieferbar Vor der ersten Inbetriebnahme oder nach längerem Stillstand muss das Getriebe von Hand um mindestens eine Treibscheibenumdrehung durchgedreht werden! Die Antriebe AS88, LEO und TORO sind Lebensdauer geschmiert. Ein Wechsel des Öles entfällt somit. Ölnachfüllen siehe Sassi Betriebsanleitung. 4.4.2 Empfohlene Getriebeöle für Schneckengetriebe Synthetische Öle Hersteller Öltype Viskosität cst bei 40 C Viskosität cst bei 50 C Viskosität E bei 40 C ESSO Umlauföl S220 220 150 19,7 SHELL Tivela Oel WB 220 150 19,7 MOBIL Glygoyle 30 224 142 18,7 FUCHS Renolin PG 220 226 152 20,0 BP Energol SG-XP 220 220 150 19,7 Erster Ölwechsel nach ca. 700 Betriebsstunden, folgende Ölwechsel jeweils nach 24-36 Monaten.

.002.020 4.5 Planetengetriebe 4.5.1 Füllmengen bei Planetengetrieben Getriebe RME 215 RME315 RME 415 Füllmenge 1,3 l 4,5 l 7,2 l 4.5.2 Empfohlene Getriebeöle für Planetengetriebe Serie API GL-5 / Viskositätsklasse SAE 90 / Kinematische Viskosität 190 cst bei 40 C Hersteller Type Hersteller Type Agip ROTRA MP ESSO Gear Oil GX-D ARAL Getriebeöl Hyp FINA Pontonic MP BP Energear HT80 W 90 FUCHS DEA Deagear EP-B Bucher Motorrex Gear Oil Universal Krafft Hidroil EP Caltex Multipurpose Gear Oil HD Mobil Mobilube HD-A Castrol EPX Motul HD Cepsa Ertoil EP Cambios Y Diferenc. Sun Oil Sunoco GL-5 Delek Gear Oil GX 90 Texaco Geartex EP-B De Oilebron Super GEar Oil Total EP-B Eller- Montan Ellmo-Hypoid DB Valvoline Gear Oil X-18 MD ELF Tranself Typ B 4.6 Führungsschienen-Schmierung Achtung! Dies ist eine Ölempfehlung, keine Bewertung. Es können auch vergleichbare Sorten anderer Hersteller verwendet werden. Industrie-Gleitöl nach DIN 51502 CL68 Hersteller Type ARAL Vitam GF 68 ESSO NUTO 68 SHELL Tellus Öl C 68 4.7 Ölpuffer Die Ölpuffer der Typenreihe SEB werden mit Ölfüllung geliefert, die Puffer sind im Prinzip wartungsfrei. Es wird trotzdem eine regelmäßige Überprüfung des Ölstandes empfohlen. Die Typenreihe LB wird ohne Ölfüllung geliefert das Öl ist separat im Lieferumfang enthalten.

.002.021 4.7.1 Ölempfehlung für Ölpuffer Vorgeschriebenes Öl: Hydrauliköl nach ISO VG 68 Hersteller Type SHELL Tellus Oel 68 ESSO Nuto H + 68 BP Energol HLP HM 68 TEXACO Rando Oil 68 MOBIL DTE 68 CASTROL IL 68 TOTAL Azolla ZS 68 4.8 Hydrauliköle 4.8.1 Öltypen im Falle von Liftregelventilen LRV (Fabrikat Bucher) Bezeichnung Bezeichnung Viskosität in cst Zul. Temperaturbereich des Öles DIN 51525 ISO 6074 bei 50 C bei 40 C min. C max. C** H-LP 32 ISO VG 32 21 32 0 52 H-LP 46 ISO VG46 30 46* 8 62 H-LP 68 ISO VG68 44 68 15 71 H-LP 100 ISO VG100 65 100 22 81 * Dieses Öl kann in den meisten Einsatzfällen verwendet werden. Für hochfrequentierte Personenaufzüge sollte das dickere Öl VG 68 bevorzugt werden. ** Die max. zulässige Öl-Temperatur im Aggregat ist 70 C Für Aufzugsanlagen freigegeben bei denen für den Liftzylinder ein spezielles Gleitbahnöl vorgeschrieben ist: Hersteller Type Bemerkungen SHELL Tonna Oil TX 68 Andere Gleitbahnöle bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Zylinderhersteller. 4.8.2 Öltypen beim Einsatz von Dynahyd Aggregaten Hersteller Type Fa. Fuchs Renolin MR 15 VG 46 BP BP HLP-DES 46 Schindler Total Schindler D 46