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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3187 6. Wahlperiode 18.08.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Projektförderung MitMachZentralen der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Aus der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zur Projektförderung MitMachZentralen der Landesregierung auf Drucksache 6/3124 vom 04.07.2014 ergibt sich hiermit eine weitere Kleine Anfrage. 1. Welche konkreten Projekte beteiligten sich am Interessenbekundungsverfahren für die MitMachZentralen [Drucksache 3/3124, Antwort zu den Fragen 3 und 5 c)], mit welchen Konzepten und für welche Regionen? Am Interessenbekundungsverfahren für das Projekt MitMachZentralen haben sich alle Landkreise beteiligt. Die Konzepte entsprechen den in der Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 1, erwähnten Zielvorgaben für die MitMachZentralen. Die praktische Umsetzung der MitMachZentralen soll sich in den Landkreisen wie folgt gestalten: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Die MitMachZentrale soll im Familienzentrum Nord der Bürgerinitiative Leben am Reitbahnweg e. V. angesiedelt werden. Daneben soll eine mobile Beratung vom Verein Neue Wege e. V. Waren angeboten werden. Landkreis Ludwigslust-Parchim: Als MitMachZentralen sollen die Mehrgenerationenhäuser Ludwigslust und Lübz profiliert werden. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. August 2014 beantwortet.

Drucksache 6/3187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Landkreis Rostock: Als MitMachZentrale soll die Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement (KOBE), angesiedelt im Büro für Chancengleichheit des Landkreises Rostock, agieren. Landkreis Vorpommern-Rügen: Als Träger der MitMachZentrale ist der Jugendring Rügen e. V. vorgesehen. Das Büro der MitMachZentrale soll seinen Sitz in Bergen/Rügen haben. Zusätzlich sollen mobile Beratungen angeboten werden. Landkreis Vorpommern-Greifswald: MitMachZentralen sollen in den Mehrgenerationenhäusern Greifswald und Torgelow angesiedelt werden. Landkreis Nordwestmecklenburg: Die MitMachZentrale soll im Mehrgenerationenhaus Wismar angesiedelt werden. 2. Wann erfolgte die Entscheidung, welches Projekt als MitMach- Zentrale gefördert wird, und wann nehmen die MitMachZentralen ihre Arbeit auf (Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 3)? Die ersten Förderentscheidungen in Form von Zuwendungsbescheiden für die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim und Rostock hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales als Bewilligungsbehörde Ende Juli 2014 getroffen. Es ist vorgesehen, die Förderentscheidungen für die übrigen Landkreise bis Ende September 2014 abzuschließen. Die MitMachZentralen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust- Parchim und Rostock nehmen voraussichtlich im August/September 2014 ihre Arbeit auf. Die MitMachZentralen in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Nordwestmecklenburg nehmen voraussichtlich im September/Oktober 2014 ihren Betrieb auf. 3. Welche Leistungskriterien legt die Landesregierung an die geplanten Informations-, Vermittlungs-, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtlich Tätige (Drucksache 6/3124, Antwort zu den Fragen 1 und 8) an, und welche beruflichen Qualifikationen sind für die Wahrnehmung des Aufgabenspektrums der MitMachZentralen vorgesehen? a) Welcher tariflichen Eingruppierung entsprechen diese Qualifikationen? b) Welche personelle Ausstattung ist vorgesehen (bitte angeben nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Stundenanzahl)? c) Wie sollen diese Personalkosten innerhalb der Modellphase bzw. darüber hinaus aufgebracht werden? 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3187 Die Umsetzung der Zielvorgaben für die MitMachzentralen obliegt den jeweiligen Landkreisen beziehungsweise Trägern. Es ist nicht beabsichtigt, in der Modellphase dafür explizite Leistungskriterien vorzugeben. Für die Wahrnehmung des Aufgabenspektrums der MitMachZentralen wird vorhandenes Personal mit Sachverstand vorausgesetzt. Explizite Anforderungen an die berufliche Qualifikation gibt es dabei nicht. Zu a) Die zuwendungsfähigen Personalausgaben für hauptamtliche Projektkoordinatoren belaufen sich auf maximal E 9 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), für Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter sind Personalausgaben bis zur E 5 TV-L förderfähig. Zu b) Die personelle Ausstattung wird sich in den Landkreisen unterschiedlich gestalten. Detaillierte Aussagen sind derzeit noch nicht möglich. Zu c) Im Projektzeitraum sind Personalausgaben bis zur maximalen Förderhöhe von 10.000,00 Euro zuwendungsfähig, darüber hinaus sind die Landkreise beziehungsweise die Engagement fördernden Einrichtungen/Vereine für die Personalausgaben verantwortlich. 4. Wie sieht das Finanzierungsmodell der MitMachZentralen konkret aus (Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 5)? a) Handelt es sich bei der Fördersumme von EUR 10.000 pro Jahr und Landkreis um eine Festbetragsfinanzierung? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 4, a) und b) Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. 3

Drucksache 6/3187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 5. Was versteht die Landesregierung unter einem angemessenen Eigenbeitrag durch die Träger der MitMachZentralen (Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 4), und welche Festlegungen gibt es dazu bereits seitens der Landesregierung und innerhalb der Landeskoordinierungsgruppe Bürgerschaftliches Engagement? Als angemessener Eigenbeitrag werden fünf bis zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben angesehen. Weiterer Festlegungen dazu bedarf es nicht. Die Landeskoordinierungsgruppe Bürgerschaftliches Engagement hat hinsichtlich derartiger Festlegungen keine Entscheidungskompetenz. 6. Was versteht die Landesregierung unter Eigenbeteiligungen, die auch als unbare eigene Leistungen anerkannt werden können [Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 5 a)]? Wie werden diese bewertet und angerechnet? Als Eigenbeteiligung können in Ausnahmefällen unbare eigene Arbeits- und Sachleistungen anerkannt werden. Unbare Eigenleistungen werden in einen Geldwert umgerechnet, der im Finanzierungsplan als Eigenbeteiligung ausgewiesen wird. 7. Wie sollen die MitMachZentralen vorhandene Strukturen und Angebot ergänzen (Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 2), wenn eine Gesamtübersicht über vorhandene Formen, Strukturen und Förderungen des Ehrenamts in den Städten und Gemeinden erklärtermaßen nicht vorliegt (Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 9)? Als MitMachZentralen sollen vorhandene Engagement fördernde Strukturen, wie Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser und Freiwilligenzentren, mit einem trägerneutralen Informations- und Beratungsangebot rund um das Thema Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement profiliert werden. Die Arbeit der MitMachZentralen wird durch die Landkreise begleitet. In der Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 9, wurde lediglich darauf hingewiesen, dass eine Gesamtübersicht über die vielfältigen Formen von Ehrenamtsunterstützung in den über 700 (konkret 757) Städten und Gemeinden nicht vorliegt. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3187 8. Weshalb sind in die vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gebildete Landeskoordinierungsgruppe Bürgerschaftliches Engagement neben Vertretungen der Landesregierung sowie Vertretungen der Kreise und Kommunen vonseiten der Freiwilligenstrukturen im Land ausschließlich Seniorenvertretungen berufen worden (Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 7)? a) Wie erfolgte die Zusammensetzung der Landeskoordinierungsgruppe? b) Welche Kompetenzen hat sie? Zu 8, a) und b) Die Landeskoordinierungsgruppe Bürgerschaftliches Engagement hat sich im Jahr 2012 zur Begleitung des aus Mitteln der Seniorenförderung initiierten Modellprojekts Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement gebildet. Ständige Mitglieder waren seinerzeit neben dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Projektverantwortlichen der teilnehmenden Landkreise und das Netzwerk freiwilliges Engagement. Die Öffnung der Landeskoordinierungsgruppe für weitere Organisationen war von Anfang an vorgesehen. So wurde der Kreis ständig erweitert. Punktuell haben auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und aus Freiwilligenstrukturen der Landkreise an den Beratungen der Landeskoordinierungsgruppe teilgenommen. Die Landeskoordinierungsgruppe versteht sich als Forum des Informations- und Meinungsaustausches und dient der Vernetzung. 9. Welche Strukturen, Inhalte und Finanzierungen lagen dem am 31.12.2013 ausgelaufenen, zweijährigen Modellprojekt Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement (Drucksache 6/3124, Antwort zu den Fragen 1 und 10) zugrunde und welche Ergebnisse eruierte die Landesregierung daraus? a) In welcher Form wurden diese Ergebnisse bislang evaluiert und veröffentlicht und wenn nicht, warum nicht? b) Wodurch wird infolge des Modellprojekts Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement von 2012/2013 für 2014/2015 nun ein weiteres Modellprojekt MitMachZentralen erforderlich? Ziel des Modellprojektes Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement war es, einen Prozess zum Auf- beziehungsweise Ausbau einer effizienten Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern in Gang zu setzen. 5

Drucksache 6/3187 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Dazu wurden den Landkreisen insbesondere folgende Inhalte vorgegeben: - Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zum Auf- und Ausbau einer effizienten Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement beziehungsweise einer Gesamtstrategie zum bürgerschaftlichen Engagement nach vorheriger Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse, - Schaffung vielfältiger Informationsmöglichkeiten für Engagementwillige und Organisationsstrukturen, - Beförderung der Vernetzung aller Akteure im bürgerschaftlichen Engagement unter Beteiligung Engagement fördernder Einrichtungen, - Benennung einer festen Ansprechpartnerin beziehungsweise eines festen Ansprechpartners beim Landkreis für Belange des bürgerschaftlichen Engagements. Die Finanzierung des Modellprojektes erfolgte aus Mitteln der Seniorenförderung (Einzelplan 10, Kapitel 1005, Titel 684.09). In den Haushaltsjahren 2012 und 2013 wurden den fünf teilnehmenden Landkreisen insgesamt 110.000,00 Euro im Rahmen einer Projektförderung bewilligt. Alle Ergebnisse des Modellprojekts wurden zusammengetragen. Demnach wurden in den Landkreisen Bestandsaufnahmen durchgeführt. Auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Landkreisen haben sich etabliert. Artikuliert wurde der Bedarf an zentralen Informationsstellen zu Engagementmöglichkeiten. In einzelnen Landkreisen wurden Internetplattformen aufgebaut. Die Gesamtkonzepte liegen derzeit noch nicht von allen Landkreisen vor. Hieran werden die Landkreise weiter arbeiten. Zu a) Die Evaluierung der Ergebnisse ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung ist angedacht. Zu b) Das Modellprojekt Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement war insbesondere darauf ausgelegt, konzeptionelle Überlegungen zum bürgerschaftlichen Engagement in den Landkreisen anzustoßen und damit einen Prozess in Gang zu setzen. Mit dem Modellprojekt MitMachZentralen soll erprobt werden, inwieweit trägerneutrale Informations- und Beratungsangebote zur Förderung, Vernetzung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Motivierung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu einem vermehrten Engagement beitragen können. Damit wird auch dem im Rahmen des Modellprojekts Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement artikuliertem Bedarf nachgekommen. 6

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3187 10. Wenn das Förderziel die Schaffung nachhaltiger Strukturen in den Landkreisen ist, eine über den Modellzeitraum hinausgehende Förderung aber nicht vorgesehen ist, wie begründet die Landesregierung dann ihre Auffassung, ein angemessener Eigenbeitrag der Träger allein stelle den Übergang von der Modellphase bis 2015 in die Zeit danach sicher (Drucksache 6/3124, Antwort zu Frage 4)? Weshalb ist ab 2016 ein weiteres, auch unbares Engagement des Landes für die Verstetigung, Entwicklung und Verbreitung der MitMachZentralen im Konzept der Ehrenamtsstrategie des Landes nicht vorgesehen? Konkrete Angaben zum Übergang von der Modellphase in die Zeit danach sind derzeit nicht möglich. Wie in der Drucksache 6/3124 Antwort zu Frage 4 erwähnt, ist die Projektförderung des Landes als Anschubfinanzierung angelegt. Eine über den Modellzeitraum hinausgehende Förderung ist nicht vorgesehen. 7