Neuausschreibung 2018: Koordination kommunaler Entwicklungspolitik

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Transkript:

Neuausschreibung 2018: Koordination kommunaler Entwicklungspolitik Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen Realisiert von Im Auftrag des

Ausschreibung 2018: Auch im Jahr 2018 kann im Rahmen des EG/SKEW-Angebots "Koordination kommunaler Entwicklungspolitik" aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Zuschuss für Personalressourcen für den Tätigkeitsbereich kommunale Entwicklungspolitik vergeben werden. Durch das Angebot soll der häufige Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen für kommunale Entwicklungspolitik ausgeglichen und diese als Querschnittsaufgabe in den Kommunen etabliert werden. Dazu sollen Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeitraum hinaus eine Behandlung des Themas ermöglichen. Mit dem Angebot sollen alle Kommunen, kommunalen Verbände und kommunalen Unternehmen ermutigt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen und ihr diesbezügliches Potenzial voll auszuschöpfen. Es werden bis zu 20 Vollzeitäquivalente(VZÄ) gefördert, die sich auf Vollzeit- und Teilzeitstellen verteilen (Teilzeitstellen können ab einem Zeitumfang von 50 % beantragt werden). Bis zu 4 der 20 VZÄ können bei kommunalen Unternehmen angesiedelt werden. Die Förderung für das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Hinweis: Im Zuge dieser Neuausschreibung können keine so genannten Folgeprojekte beantragt werden. Folgeprojekte schließen sich an vorhandene Projekte unmittelbar an und können ausschließlich von den Projektträgern beantragt werden, die bereits ein Projekt durchführen. Vorgaben zur Antragsstellung Folgende Vorgaben sind bei der Antragstellung und späteren Durchführung zu beachten: 1. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Kommunen (Gemeinde, Städte, Landkreise), kommunalen Verbände und kommunalen Unternehmen in Deutschland. Die zeitgleiche Förderung von mehr als einer vollen Koordinationsstelle bei einem Antragsteller ist ausgeschlossen. Anträge von kommunalen Unternehmen sind zusätzlich von der/dem Zeichnungsberechtigten der Kommune zu unterzeichnen (bspw. BürgermeisterIn). Ein neues Projekt aus dem Förderprogramm kann frühestens zwei Jahre nach Beendigung eines vorhergehenden Projekts im Rahmen der Koordination kommunaler Entwicklungspolitik begonnen werden, wobei der Antrag auf ein neues Projekt bereits in diesem Zeitraum eingereicht werden kann. Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen bzw. kommunaler Verbände oder kommunaler Unternehmen sind generell möglich. Dabei tritt eine Kommune, ein kommunaler Verband oder ein kommunales Unternehmen als Antragstellerin und Ansprechpartnerin für das Projekt auf. Die Seite 2 von 5

weiteren Kommunen, kommunalen Verbände oder kommunalen Unternehmen können als Drittmittelgeber fungieren und/oder sich an der Umsetzung beteiligen. 2. Themen und Inhalte Das entwicklungspolitische Projektziel, das durch den Einsatz der Koordinatorin/ des Koordinators erreicht werden soll, kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen: Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Fairer Handel und Faire Beschaffung Migration und Entwicklung auf der kommunalen Ebene Partnerschaften mit Kommunen und Regionen aus Ländern des Globalen Südens Mögliche Aufgabenfelder der Koordinatorinnen und Koordinatoren zu oben genannten Themenfeldern können beispielsweise sein: (Weiter-)Entwicklung entwicklungspolitischer Handlungskonzepte; Schaffung von Strukturen zur nachhaltigen Verankerung kommunaler Entwicklungspolitik, z.b. Etablierung von Gremien oder Arbeitsgruppen; Umsetzung und Begleitung von bzw. Beratung bei zusätzlichen entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekten; Bildungs- und Informationsarbeit zu entwicklungspolitischen Themen in der Kommune sowie in der Kommunalverwaltung und -politik Auf- und Ausbau internationaler entwicklungspolitischer Kommunalbeziehungen mit Süd- Kommunen, z.b. Teilnahme an Projekten zu Partnerschaftsarbeit; Vernetzung von und mit entwicklungspolitischen Akteuren in der Kommune, z.b. Organisation von Netzwerkveranstaltungen oder Austauschforen. Die Tätigkeiten der Koordinatorinnen und Koordinatoren müssen projektbezogen und zusätzlich sein. Das heißt, eine bereits bestehende Personalressource darf weder vollständig noch anteilig durch die Förderung ersetzt werden. Die Bearbeitung von bereits bestehenden allgemeinen Verwaltungsaufgaben ( Linienaufgaben ) durch gefördertes Personal ist ausgeschlossen. 3. Formale Rahmenbedingungen Die beantragten Projekte können ab 2019 starten. Die Projekte haben eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Eine Anschlussfinanzierung (Folgeprojekt) um bis zu 24 weitere Monate kann ggf. auf Antrag gewährt werden. Für Folgeprojekte werden jährlich eigene Ausschreibungen durchgeführt. Seite 3 von 5

Gefördert werden bis zu 90 % der Gesamtausgaben. Mindestens 10 % der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Kofinanzierungen aus Mitteln der Bundesländer können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Dabei muss jedoch auf die Einhaltung der entsprechenden Landeshaushaltsordnungen geachtet werden. Unbare Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt. Die zeitgleiche Förderung von mehr als einer vollen Koordinationsstelle bei einem Antragsteller ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Stellenbesetzung durch zwei Teilzeitkräfte bleibt davon unberührt. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen: Personalkosten für eine Koordinatorin/ einen Koordinator (TVöD EG 11-13). In begründeten Ausnahmefällen kann eine abweichende Entgeltgruppe beantragt werden. Die Notwendigkeit für diese Abweichung ist im Antrag explizit aufzuführen. Fortbildungs- und Reisekosten für die Koordinatorin/ den Koordinator von bis zu 6.000 insgesamt bei 24-monatiger Förderung. Ausgaben für konkrete Umsetzungsmaßnahmen, z.b. Bildungs- und Informationsveranstaltungen, Partnerschaftsprojekte, von bis zu 20.000 bei 24 monatiger Förderung. Eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von bis zu 7 % der Gesamtausgaben. Sofern nur eine Teilzeitstelle oder eine kürzere Projektlaufzeit beantragt wird, reduzieren sich die maximalen Ausgabenansätze für konkrete Umsetzungsmaßnahmen und für Fortbildungs- und Reisekosten anteilig. Ein Arbeitsplatz muss von dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Anfallende Kosten werden über die Verwaltungskostenpauschale anteilig abgedeckt. An ein bestehendes Projekt kann sich auf Antrag ein Folgeprojekt anschließen, hier beträgt die Förderung bis zu 75 % und der Eigenanteil 25 %. Alle weiteren inhaltlichen und formalen Details zu diesem Förderinstrument finden Sie in unserem Merkblatt auf unserer Homepage. Einreichungsfristen und Kontaktdaten In der aktuellen Ausschreibungsphase kann in einem zweistufigen Verfahren ein Projekt mit Beginn in 2019 beantragt werden. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass Sie bei Interesse an einer Förderung beide Fristen berücksichtigen. 1. Interessenbekundung: bis 21.09.2018 Seite 4 von 5

Mit der Einreichung der Interessenbekundung melden Sie Ihr Interesse an einer Förderung im diesjährigen Förderzyklus an. Bitte nutzen Sie hierfür den einseitigen Vordruck auf der Homepage. Bitte beachten Sie, dass keine Vorauswahl bei den Interessenbekundungen getroffen wird und grundsätzlich jeder Antragsinteressent einen Antrag einreichen kann. Sollten sich jedoch bereits aus den Angaben in der Interessenbekundung Rückfragen ergeben, werden Sie entsprechend benachrichtigt. Die Abgabe einer Interessenbekundung verpflichtet Sie nicht zur Einreichung eines Antrages. Sollten sich Umstände bei Ihnen ändern, können Sie Ihr Interesse jederzeit zurückziehen. 2. Projektantrag: bis 16.11.2018 Für die Ausarbeitung des vollständigen Projektantrags stehen ab Ausschreibungsbeginn rd. drei Monate zur Verfügung. Wir empfehlen, so frühzeitig wie möglich nicht erst nach Ablauf der Frist für die Interessenbekundungen mit der Ausarbeitung des Projektes zu beginnen und dabei unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Es werden Seminare zur Antragsstellung angeboten, deren Daten Sie jeweils der Homepage entnehmen können. Der Antrag muss mit Unterschrift der nach Gemeindeordnung zeichnungsberechtigten Person auf elektronischem und postalischem Weg bei der untenstehenden Adresse eingehen. Das Antragsformular finden Sie ebenfalls auf der Homepage. An dem Bewilligungsverfahren sind unterschiedliche Fachstellen innerhalb von Engagement Global/ SKEW und des BMZ beteiligt. Die geschätzte Dauer der Bewilligungsentscheidung liegt bei vier Monaten. Nach Bewilligung eines Antrages wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen Engagement Global/SKEW und dem Antragsteller geschlossen. Für das Stellenbesetzungsverfahren ist der Projektträger (Kommune/kommunaler Verband/kommunales Unternehmen) verantwortlich. Postalischer Versand an: Engagement Global ggmbh/ Servicestelle Kommunen in der Einen Welt z.hd. Herrn Peter Finger Tulpenfeld 7 53113 Bonn Elektronischer Versand an: E-Mail: kepol-koordinatoren@engagement-global.de Beratung: Peter Finger, Projektleiter Tel: 0228-20717 334 peter.finger@engagement-global.de Christina Kleinbach, Projektkoordinatorin Tel: 0228-20717 626 christina.kleinbach@engagement-global.de Larissa Miller, Sachbearbeiterin Tel: 0228-20717 678 larissa.miller@engagement-global.de Andrea Pies, Projektkoordinatorin Tel: 0228-20717 610 andrea.pies@engagement-global.de Nele Oelker, Sachbearbeiterin Tel: 0228-20717 671 nele.oelker@engagement-global.de Seite 5 von 5